Um den Kauf der Schweizer Autobahnvignette für Sie zu vereinfachen und an das neue digitale System der Schweiz anzupassen, stellen wir ab der Saison 2026 unsere Erstattungsregeln um. Ab dem 01.12.2025 werden ausschließlich digitale Schweizer E-Vignetten erstattet. Klebevignetten sind dann nicht mehr erstattungsfähig.
Kaufen Sie die E-Vignette bitte ausschließlich über das Portal des Schweizer Bundesamtes für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) unter www.via.admin.ch, um unnötige Zusatzgebühren von Drittanbietern zu vermeiden. Zusatzgebühren von Drittanbietern sind von der Erstattung ausgeschlossen.
Es ist unerlässlich, dass bei der Buchung der Schweizer E-Vignette die Option "Öffentlich einsehbar" per Häkchen aktiviert wird. Ohne diese Einstellung kann die Gültigkeit der E-Vignette nicht überprüft werden, und Erstattung ist nicht möglich. Ein entsprechender Warnhinweis erscheint, falls diese Option nicht ausgewählt wird.
Bitte beachten Sie: Andere Mautgebühren (z.B. für Tunnel) oder Vignetten für andere Länder sind nicht erstattungsfähig.
Der Kaufbeleg, den Sie nach dem Online-Kauf per Mail erhalten, dient als offizieller Nachweis. Reichen Sie diesen bei uns einfach wie gewohnt per App zur Erstattung ein. Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de
Sie möchten im Voraus prüfen, ob für das Fahrzeug bereits eine E-Vignette gekauft wurde? Klicken Sie hier und geben Sie das Kennzeichen entsprechend der Seiten-Beschreibung ein und klicken Sie auf “prüfen”.
Die Verantwortung für die korrekte Fahrzeugausstattung bei Einreise in besondere Regionen (Umweltzonen, Mautstraßen, Schneeketten-Pflichtgebiete usw.) obliegt stets der Fahrerin bzw. dem Fahrer des Fahrzeuges. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bspw. mit kostenlosen zusätzlichen Warnwesten für Fahrten ins Ausland. Jedoch ist eine entsprechende Abfahrtskontrolle vor der Reise in solche Regionen obligatorisch. Sollten dabei Missstände erkannt werden, melden Sie sich bitte unverzüglich bei stadtmobil und reisen nicht unbefugt in beschränkte Zonen ein.
