Wichtiger Hinweis zum KaufUnsere Erstattungsregeln im Detail Online-Prüfung vorab möglichHinweise zu Fahrten in Umweltzonen und mautpflichtige RegionenAlle wichtigen Details kurz zusammengefasst

Ab Saison 2026 (01.12.2025) nur noch E-Vignette erstattungsfähig

Um den Kauf der Schweizer Autobahnvignette für Sie zu vereinfachen und an das neue digitale System der Schweiz anzupassen, stellen wir ab der Saison 2026 unsere Erstattungsregeln um. Ab dem 01.12.2025 werden ausschließlich digitale Schweizer E-Vignetten erstattet. Klebevignetten sind dann nicht mehr erstattungsfähig.

Wichtiger Hinweis zum Kauf

Kaufen Sie die E-Vignette bitte ausschließlich über das Portal des Schweizer Bundesamtes für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) unter www.via.admin.ch, um unnötige Zusatzgebühren von Drittanbietern zu vermeiden. Zusatzgebühren von Drittanbietern sind von der Erstattung ausgeschlossen.

 

Aktivierung der Option “Öffentlich einsehbar” ist zwingend erforderlich


Es ist unerlässlich, dass bei der Buchung der Schweizer E-Vignette die Option "Öffentlich einsehbar" per Häkchen aktiviert wird. Ohne diese Einstellung kann die Gültigkeit der E-Vignette nicht überprüft werden, und Erstattung ist nicht möglich. Ein entsprechender Warnhinweis erscheint, falls diese Option nicht ausgewählt wird.


Unsere Erstattungsregeln im Detail

  • 1. Quartal (01.01 - 31.03): 100% Erstattung. Das gilt auch für Vignetten, die bereits im Dezember 2025 für das Vignetten Jahr 2026 gekauft werden (gültig bis 31.01.2027)
  • 2. Quartal (01.04 - 30.06): 50% Erstattung
  • Ab dem 3. Quartal (ab 01.07): keine Erstattung mehr. 
     

Bitte beachten Sie: Andere Mautgebühren (z.B. für Tunnel) oder Vignetten für andere Länder sind nicht erstattungsfähig. 



So einfach funktioniert die Erstattung


Der Kaufbeleg, den Sie nach dem Online-Kauf per Mail erhalten, dient als offizieller Nachweis. Reichen Sie diesen bei uns einfach wie gewohnt per App zur Erstattung ein. Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de


Online-Prüfung vorab möglich

Sie möchten im Voraus prüfen, ob für das Fahrzeug bereits eine E-Vignette gekauft wurde? Klicken Sie hier und geben Sie das Kennzeichen entsprechend der Seiten-Beschreibung ein und klicken Sie auf “prüfen”.


Hinweise zu Fahrten in Umweltzonen und mautpflichtige Regionen

Die Verantwortung für die korrekte Fahrzeugausstattung bei Einreise in besondere Regionen (Umweltzonen, Mautstraßen, Schneeketten-Pflichtgebiete usw.) obliegt stets der Fahrerin bzw. dem Fahrer des Fahrzeuges. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bspw. mit kostenlosen zusätzlichen Warnwesten für Fahrten ins Ausland. Jedoch ist eine entsprechende Abfahrtskontrolle vor der Reise in solche Regionen obligatorisch. Sollten dabei Missstände erkannt werden, melden Sie sich bitte unverzüglich bei stadtmobil und reisen nicht unbefugt in beschränkte Zonen ein.


Alle wichtigen Details kurz zusammengefasst

  • Ab 01.12.2025: Nur noch digitale Schweizer E-Vignetten werden erstattet.
  • Keine Klebevignetten: Nicht mehr erstattungsfähig.
  • Kauf: Nur auf www.via.admin.ch, keine Erstattung von Zusatzgebühren.
  • Erstattung: 100% in Q1, 50% in Q2. Beleg per App oder E-Mail einreichen.
  • Online-Prüfung vorab möglich.
  • Abfahrtskontrolle: Die Fahrerin bzw. der Fahrer ist stets verantwortlich für die korrekte Fahrzeugausstattung bei Einreise in besondere Regionen (Umweltzonen, Mautstraßen, Schneeketten-Pflichtgebiete usw). 

Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

Ihr stadtmobil-Team