News & Presse

Stellplatzsituation könnte sich bald entspannen

Am 15.2. trat der neue §16a „Sondernutzung durch Carsharing“ im Landesstraßengesetz Baden-Württemberg in Kraft. Damit können die Kommunen CarSharing-Stellplätze im öffentlichen Straßenraum ausweisen. Wir sind zuversichtlich, dass auch die Stadt Karlsruhe in dieser Hinsicht aktiv wird und ein Vergabeverfahren für Stellplätze im öffentlichen Raum auf den Weg bringt.

Dann könnten wir zusätzlich zu unseren privat angemieteten Stellplätzen auch Stellplätze im öffentlichen Raum von der Stadt anmieten und unser Angebot in den Karlsruher Stadtteilen verbessern.

Angehängte Bilder:

Zurück zu allen Nachrichten