Zur Buchung

  • Wie kann ich ein Fahrzeug buchen?

    Das ist ganz einfach, Buchungen sind am Computer oder Tablet, aber auch per App möglich. Zusätzlich ist die stadtmobil-Servicezentrale telefonisch rund um die Uhr unter 0721 911 911-1 erreichbar.

  • Kann ich eine Buchung stornieren?

    Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarif- und Gebührenordnung.

  • Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurück gebe?

    Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs.

     

  • Kann man fahren ohne zu buchen?

    Stationsgebundene stadtmobil-Fahrzeuge müssen gebucht werden. stadtflitzer können Sie im Gegensatz dazu nutzen ohne Buchungsbeginn oder -ende vorher festzulegen.
     

  • Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub fahren?

    Ja, viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen, auch ins Ausland.

    Der originale KfZ-Schein, sowie die Grüne Versichertenkarte mit Auflistung der versicherten Länder befindet sich im Wagenbuch im Fahrzeug. Hilfreich kann auch eine Internetrecherche sein, um länderspezifische Regelungen zu erfahren.

  • Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Teilnehmerin oder Teilnehmer zu sein?

    Nein, nur angemeldete stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen die Fahrzeuge nutzen.

  • Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant?

    Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen, oft kann sie Ihre Buchung verlängern.

    Alternativ sind Buchungsverlängerungen natürlich auch per App möglich. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet.

  • Kann man ohne Zugangskarte eine Buchung beginnen oder beenden?

    Das ist für private Kundinnen und Kunden, welche die stadtmobil App nutzen, ist das problemlos möglich. Dort gibt es bei laufenden Buchungen die Möglichkeit, den Tresor oder das Fahrzeug zu öffnen. Gewerbliche Kundinnen und Kunden können diese Funktion auch beantragen, sprechen Sie uns gerne an!

Zu Vertraglichem und Allgemeinem

  • Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren?

    Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Details hierzu finden Sie in unseren AGB.

  • Sind Einwegfahrten möglich?

    Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben.

    Ausnahme sind die stadtflitzer, die Sie in einem definierten „Bediengebiet“ abholen und innerhalb dieses Bediengebiets auch wieder abstellen können.

  • Was ist der Unterschied zur Autovermietung?

    Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen.

    Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt.

    stadtmobil-Stationen sind zahlreich, wohnortnah und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen.

  • Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb?

    Als Ihr Partner in Sachen Mobilität möchten wir jungen Menschen eine Möglichkeit bieten, erste Fahrpraxis zu sammeln. Deshalb kann sich bei uns jede volljährige Person, welche im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist, anmelden.

    Innerhalb der ersten 2 Jahre nach Erwerb eines EU-Führerscheins (Kl.B), stehen Ihnen der Großteil unseres Fuhrparks in den Tarifklassen A-E (Mini-Kombi) zur Verfügung, die Klassen F-H (Groß-Transport) sind jedoch gesperrt.

  • Sind mitfahrende Personen versichert?

    Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrerinnen und Mitfahrer versichert.

  • Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen?

    Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert.

    Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach dem Sicherheitspaket!

  • Kann ich die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren?

    Optional können Sie mit unserem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte (SB) mit einem jährlichen Beitrag reduzieren.

    Das Sicherheitspaket senkt Ihre SB im Schadensfall von 900,- € auf nur noch 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung.

  • Sind Fahrsicherheitstrainings und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt?

    Wenn Sie mit Ihren Kindern auf einen Verkehrsübungsplatz möchten, können Sie das mit gewissen Einschränkungen tun.

    Grundsätzlich gilt, dass eine solche Fahrt nur mit stadtmobil-Karlsruhe-Fahrzeugen der Tarifklassen A-C möglich ist. Fahrten zum Verkehrsübungsplatz sind nicht innerhalb der Quernutzung (Buchungen von Fahrzeugen anderer Carsharing-Organisationen) möglich. 

    Fahrsicherheitstrainings sind grundsätzlich nicht gestattet, da hier der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt; es besteht kein Versicherungsschutz.

Zu den stadtflitzern

  • Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet?

    Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten.

    Die Buchung beginnt und wird berechnet ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet.

  • Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe?

    Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt.

    Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich.

    Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach.

  • Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht?

    stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden.

    Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen.

  • Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung?

    Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, welche die App ausgibt?

    Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen.

  • Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen?

    In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen.

    In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren.

  • Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte?

    stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen.

    Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App. 

Zu den Fahrzeugen

  • Gibt es Fahrzeuge mit Automatik?

    Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Buchungen dieser Fahrzeuge sind sehr leicht mit Hilfe von Filtern im Buchungsprogramm möglich. 

  • Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen?

    Ja, in einem Großteil der Fahrzeuge befindet sich ein vollwertiger Kindersitz oder eine Sitzerhöhung.

    Bei der Buchung können Sie über die Filter Vollwertiger Kindersitz,Sitzerhöhung, Kein Kindersitz herausfinden, ob sich ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung im Fahrzeug befindet. Weitere Kindersitze, sowie einige Babyschalen können im Büro ausgeliehen werden.

    Generell gilt: 
    Sitzerhöhungen finden Sie in allen Fahrzeugen der Kategorie 'Mini' und 'Smart'.

    Keinen Kindersitz haben alle Transporter, Cabrios, Elektrofahrzeuge, 9-Sitzer Busse, sowie der BMW 5er, Audi A4, Seat Alhambra und E-Smarts.

     

  • Ist Fahrzeugzubehör verfügbar?

    Ja, in unserem Büro erhalten Sie z.B. zusätzliche Warnwesten, Spanngurte und Schneeketten für verschiedene Fahrzeugtypen. Für alles Weitere haben wir einen Partner, den Dachboxverleih Kynast in Straubenhardt und in Ettlingen. 

  • Wie kann ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften finden?

    Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder speziellem Attribut suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun.

    Die Buchung z.B. eines Transporters oder Fahrzeugs mit Automatikgetriebe ist somit ein Kinderspiel.

  • Was muss ich tun um einen Seat Mii oder stadtflitzer zu tanken?

    Im Gegensatz zu den meisten Fahrzeugen verfügen Seat Mii und VW UP (stadtflitzer) über ein zusätzliches Schloss im Tankdeckel.

    Dieses lässt sich aber ganz leicht öffnen, wenn man den Deckel festhält, den Fahrzeugschlüssel ins Schloss steckt, nach links dreht und danach den Tankdeckel links herum aufschraubt.

    Denken Sie auch an die Nutzungsregeln, kein Fahrzeug darf zum Nutzungsende abgestellt werden, wenn der Tank weniger als 1/4 voll ist. Mit unseren Tankkarten können Sie an sehr vielen Tankstellen tanken.

Zur Nutzung

  • Was bedeutet das neue Carsharing-Verkehrsschild, das an bestimmten Parkplätzen steht?

    Die Stadt Karlsruhe, und natürlich auch andere Städte, bieten Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum zur Nutzung an.

    Auf diesen Stellplätzen dürfen ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge mit einer speziellen blauen Plakette geparkt werden. Wir nutzen alle diese Stellplätze als Stationen, an denen Sie Fahrzeuge buchen können (Achtung: nur die stadtmobil Fahrzeuge, welche an solchen Stationen stationiert sind, verfügen über so eine Plakette!).

    Da an einigen dieser Stationen ein hoher Parkdruck herrscht, bekommen Sie, wenn Sie dort buchen, kurz vor Buchungantritt eine Mail mit der exakten Position des gebuchten Fahrzeugs zugeschickt.

    Achten Sie auf das neue Verkehrsschild, das an diesen Stationen zu finden ist, eine zusätzliche Beschilderung mit den bekannten stadtmobil-Schildern gestattet die StVO leider nicht.

  • Wie finde ich mein Fahrzeug?

    Wenn Sie eine Buchung machen, haben Sie die Möglichkeit alle wichtigen Informationen in der Stationsbeschreibung nachzulesen. Dort steht genau wo sich die Fahrzeuge der jeweiligen Station befinden und auf welche Besonderheiten beachtet werden müssen.

    Zusätzlich stellen wir diese Informationen auch in einer Buchungsbestätigungsmail und in der stadtmobil-App bereit. 

  • Wie komme ich an den Fahrzeugschlüssel?

    Der Zugang zu den stadtmobil Fahrzeugen erfolgt über zwei verschiedene Zugangssysteme: Entweder über einen Tresor oder direkt am Fahrzeug.

    Wie die beiden Zugangssysteme funktionieren, erfahren Sie bei Ihrem Freischaltungstermin im Büro oder während des Videochats. Alternativ stellen wir die Infos in unserer Einführung zur Verfügung. 

    Eine persönliche Übergabe des Fahrzeugschlüssels ist nicht nötig, Sie können unsere Fahrzeuge jederzeit nutzen und sind nicht an Öffnungszeiten gebunden. In der jeweiligen Stationsbeschreibung finden Sie die passende Information.

  • Wie funktioniert das mit dem Tresor?


    Wenn Sie eine Buchung an einer Station gemacht haben, an der es einen Tresor gibt, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld.

    Nach Eingabe Ihrer persönlichen 4-stelligen Geheimzahl (PIN) können Sie den Tresor öffnen und den Fahrzeugschlüssel entnehmen. Zum Buchungsende öffnen Sie den Tresor ebenfalls mit Ihrer Zugangskarte.

    Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit der stadtmobil-App möglich!

  • Wie funktioniert das mit dem Zugang direkt am Fahrzeug?

    Bei einer Buchung mit dem Zugangssystem am Fahrzeug, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld, das an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt ist. Die Zentralverriegelung öffnet sich in diesem Moment.

    Nach Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Geheimzahl in das Terminal im Handschuhfach kann der Schlüssel entnommen werden. Bei einigen Fahrzeugen entfällt die PIN-Eingabe, da sich statt dem Terminal ein Schlüsselhalter im Handschuhfach befindet.

    Zum Buchungsende stecken Sie den Schlüssel mit dem runden blauen Chip wieder in dieses Terminal oder in den Schlüsselhalter, schließen alle Türen und halten Ihre Zugangskarte erneut an das Lesefeld in der Windschutzscheibe, um die Zentralverriegelung zu verschließen.

    Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit unserer stadtmobil App möglich!

  • Darf in den Fahrzeugen geraucht werden?

    Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge.

  • Darf ich Haustiere mitnehmen?

    Grundsätzlich ist es möglich Haustiere in unseren Fahrzeugen mitzunehmen.

    Es ist aber sehr wichtig, dass dies entweder in einem Transportbehältnis oder mit einer Decke passiert. Nach der Nutzung dürfen keine Haare oder Federn im Fahrzeug bleiben.

  • Was mache ich, wenn ich eine Panne habe?

    Bei einer Panne informieren Sie die Servicezentrale oder das stadtmobil-Büro. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert.

  • Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe?

    Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (Bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Servicezentrale.

    Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert.

  • Wie wird getankt?

    Die Kraftstoffpreise sind bereits in den Kilometerpreisen enthalten. Tanken Sie während der Fahrt, bezahlen Sie mit den Tankkarten, die in jedem Fahrzeug im Wagenbuch für Sie bereitliegen - direkt auf Kosten von stadtmobil. Wo Sie mit den Tankkarten überall bezahlen können finden Sie auf der Routex Map

    Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil die Tankkosten nach Prüfung zusammen mit der nächstfolgenden Fahrtabrechnung zurück. Reichen Sie den Beleg unkompliziert über die stadtmobil-App ein. Die Option “Belege einreichen” kann bei laufenden und vergangenen Buchungen eingereicht werden. 

    Bei postalischer oder persönlicher Einreichung bitte die Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren.


    Die Fahrzeuge müssen nicht nach jeder Fahrt vollgetankt werden. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit mindestens ¼ vollen Tank abzustellen.

     

  • Was ist zu tun, wenn Betriebsflüssigkeiten leer sind?

    Auch hier können Sie unsere Tankkarten nutzen um z.B. Motoröl, AdBlue oder Scheibenwischwasser zu kaufen. Dieses können Sie dann während der Fahrt selbst nachfüllen um technische Probleme zu verhindern.

    Besonders AdBlue ist wie Benzin oder Diesel auch ein Verbrauchsstoff, der regelmäßig nachgefüllt werden muss, dies ist aber an jeder Tankstelle möglich. Bitte beachten Sie die jeweilige Flüssigkeit in die richtige Öffnung zu füllen. Hilfe erhalten Sie jederzeit telefonisch bei uns.

  • Kann ich eine Schweizer Vignette kaufen?

    Ja, bitte nutzen Sie aber bei Ihrer Buchung den Filter "Vignette Schweiz". Möglicherweise können Sie ein Fahrzeug buchen, das bereits mit der Vignette ausgestattet ist.

    Sollten Sie dennoch eine Vignette kaufen, empfiehlt es sich, den Originalbeleg im Buchungsportal über die Funktion “Beleg einreichen” hochzuladen. Bei persönlicher oder postalischer Einreichung bitte Ihre Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Elektronische Vignetten werden grundsätzlich nicht erstattet! 

    Im ersten Quartal erstatten wir den Kaufpreis komplett zurück, im zweiten Quartal noch zur Hälfte. Im dritten und vierten Quartal tragen Sie selbst die Kosten für den Kauf.

     

  • Was ist eine Crit’Air Plakette und welches Fahrzeug hat diese?

    Die Crit’Air Plakette ist wie die deutsche Umweltplakette. Sie wird seit Anfang 2023 in allen französischen Umweltzonen gefordert.

    Fahrzeuge ab der Fahrzeugklasse C besitzen die besagte Plakette, ausgenommen davon sind stadtflitzer und Transporter. Unter “Filter” können Sie herausfinden, welches Auto in Ihrer Nähe mit einer Crit’Air Plakette ausgestattet ist. 

    Hilfreiche Informationen rund um das Thema Umweltplakette finden Sie in diesem Beitrag des Bußgeldkataloges 2023