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Ihre Suche nach <b>Rauch</b> ergab 36 Treffer.

Ab sofort neu im Fuhrpark: Mitsubishi Space Star

16.10.24 | Nachrichten

Außen kompakt, Innen geräumig - mit dem praktischen Space Star finden Sie mühelos Platz in nahezu jeder Parklücke. Mit Platz für bis zu fünf Personen und seinem intuitiven Handling ist er der ideale Begleiter für Stadtfahrten und vereint dabei stilvolles Design mit praktischer Funktionalität. Ausgestattet mit modernen Fahrerassistenzsystemen sorgt er für ein sicheres Fahrgefühl. Mit einem kraftvollen Antrieb und einem niedrigen Verbrauch ist der Space Star nicht nur leistungsstark, sondern auch umweltfreundlich. Er ermöglicht ein müheloses und schnelles Vorankommen im Stadtverkehr, ohne dabei auf Fahrspaß verzichten zu müssen. Erleben Sie die perfekte Kombination aus Stil, Komfort und Effizienz! Buchbar in der Tarifklasse A Mini. Weitere Informationen finden Sie in der Fahrzeugbeschreibung im Buchungsportal sowie auf all unseren Social Media Kanälen. stadtmobil wünscht stets eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team

Nelly-Sachs-Straße Parkhaus (AP)

18.10.18 | Station Bruchsal

Die Station ist im Parkhaus Bahnstadt Bruchsal, direkt gegenüber vom Landratsamt und dem ADAC. Die Autos werden auf der obersten Parkebene, Ebene 6 abgestellt. Die fünf stadtmobil Stellplätze haben die Stellplatznummern 612,613,614,615 und 616. Sie brauchen keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus einzufahren. Die Zu- und Ausfahrt zum Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerfassung. Das Parkhaus ist durchgehend geöffnet. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Bruchsal Bahnstadt Angaben für Navigationsgeräte = Am Alten Güterbahnhof 9 in 76646 Bruchsal Die Station befindet sich im Parkhaus Bahnstadt Bruchsal, auf der Parkebene 6. Besonderheiten = Das Parkhaus hat eine Automatische Kennzeichen Erkennung, es ist keine Dauerparkkarte nötig. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Am Alten Güterbahnhof 9 in 76646 Bruchsal Haltestelle = Bruchsal Bahnstadt Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Hinterm Hauptbahnhof P6 (AP)

02.04.19 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich auf dem Parkplatz P6 Hauptbahnhof, hinter dem Hauptbahnhof. Die Stellplätze sind beschildert und befinden sich hinter dem Kassenautomaten. Sie brauchen keine Dauerparkkarte um auf den Parkplatz zu fahren. Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt über eine automatische Kennzeichenerkennung (Autopay). Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Poststraße oder Karlsruhe Hbf Angaben für Navigationsgeräte =Fautenbruchstraße 53 in 76137 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich auf dem Parkplatz P6 Hauptbahnhof, hinter dem Hauptbahnhof. Besonderheiten = Die Zufahrt zum Parkplatz erfolgt über eine Automatische Kennzeichenerkennung (Autopay). Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Fautenbruchstraße 53 in 76137 Karlsruhe Haltestelle = Karlsruhe Hbf und Poststraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Elektromobilität mit stadtmobil

04.04.19 | Nachrichten

Seit mehr als 20 Jahren steht stadtmobil in Karlsruhe für innovative, umweltbewusste Mobilität. Der junge stadtmobil-Fuhrpark und die darin verbaute moderne Technik entlastet die Umwelt. Bereits 2012 nahm stadtmobil das erste Elektroauto, einen umgebauten Fiat 500, in den Fuhrpark, und machte so Elektromobilität für viele zugänglich. Mit mehreren BMW i3, Renault Zoe, E-Golf und E-Smarts haben wir seither den rein elektronischen Teil unserer Flotte kontinuierlich ausgebaut. Heute möchten wir Ihnen den neuesten Zuwachs vorstellen, das Model 3 von Tesla! Mit ca. 400 km Reichweite, dem tollen Fahrgefühl und vielen Extras und intelligenten Assistenzsystemen bietet der Tesla alles was es braucht um Elektromobilität noch alltagstauglicher zu machen. Der Tesla wird zum Wochenende im Tarif "F-Gross" am Friedrichsplatz zu buchen sein. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns über Erfahrungsberichte! Übrigens, in den nächsten Wochen werden wir auch fünf neue E-Smarts und eine weitere Überraschung für Sie haben. Weitere Infos in Kürze!

Kaiserslautern: stadtmobil erweitert CarSharing-Angebot

16.07.21 | Nachrichten

Die Erweiterung des nachhaltigen Mobilitätsangebots wird von der Stadtverwaltung Kaiserslautern unterstützt. Trotz corona-bedingter Lieferverzögerung konnte stadtmobil diese Woche zwei neue CarSharing-Stationen in Betrieb nehmen. An den beiden neuen stadtmobil-Station auf dem Lämmchesberg (Balbierstr.9) und im Zentrum (Rosenstraße 17) werden den Kundinnen und Kunden insgesamt vier weitere stadtmobil-Autos zur Verfügung gestellt. Vorstand Miriam Caroli: „Nur mit einem flächendeckenden Angebot an Autos schaffen wir es auch in Kaiserslautern, dass mehr Menschen auf klimafreundliches CarSharing umsteigen. Das Teilen von Autos sorgt nicht nur für eine hohe Flexibilität, sondern trägt auch zur Verringerung der Anzahl von Privatautos in Kaiserslautern bei. Dafür brauchen wir weitere Kunden und starke Partner.“ Die Einrichtung der Stationen konnte mit Hilfe der Stadtverwaltung Kaiserslautern umgesetzt werden. Mit der Unterstützung der Kommunen, wie es der Fall war, lassen sich klimafreundliche Mobilitätskonzepte wie CarSharing von stadtmobil leichter ausbauen. Mit inzwischen über 20 stadtmobil-Autos in Kaiserslautern wird das Angebot für nachhaltige Mobilität für immer mehr Menschen attraktiv. Interessenten können sich in den Mobilitätszentralen in Kaiserslautern (Fruchthallstraße und Hauptbahnhof) zum CarSharing mit stadtmobil anmelden.

Suzuki Swift - unser neues Fahrzeugmodell

14.02.25 | Nachrichten

Wir freuen uns, euch ein neues Modell im stadtmobil Fuhrpark präsentieren zu dürfen: Der Suzuki Swift der aktuellen Generation, eingeführt im Frühjahr 2024, präsentiert sich als kompakter und agiler Kleinwagen, der speziell für den urbanen Raum konzipiert wurde. Der Fahrzeuggröße entsprechend läuft er in unserer Kategorie “C-Klein”. Angetrieben wird der Swift von einem 84 PS starken sog. "mild-hybrid"-Motor mit 1,2 Liter Hubraum, was bei einem Leergewicht von 960 kg eine erstaunlich spritzige Motorisierung ist. Bei sparsamer Fahrweise kann man den Wagen mit knapp unter 5 Liter Verbrauch bewegen! Die Swifts sind bereits serienmäßig mit einer Rückfahrkamera und Sitzheizung vorne ausgestattet. Außerdem macht ihn der Tempomat zum Langstreckencruiser. Sicherheit auf der Rückbank gibt's via Isofix. Der Wagen startet keyless per Knopfdruck. Die Lackierung in Blau Metallic verleiht dem Fahrzeug eine elegante und zugleich sportliche Note. Viele aus unserem Team haben den Wagen nun schon einige km bewegt und er hat einen durchweg positiven Eindruck hinterlassen. Wir wünschen euch viel Spaß mit dem Wagen und allzeit eine sichere Fahrt!

Hauptbahnhof KA Parkhaus (AP)

28.09.16 | Station Karlsruhe

Bitte keine Fahrzeuge aus der UG im oberen Parkdeck parken, da sonst Parkgebühren anfallen. Ladevorgang beenden. Um den Ladevorgang zu beenden lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen. Um den Ladevorgang an der Station Hauptbahnhof Parkhaus zu starten, stecken Sie das Ladekabel in das Fahrzeug. Anhand des Fahrzeugdisplays, können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. ​Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Station befindet sich in der Tiefgarage unter dem Hauptbahnhof. Die Fahrzeuge stehen auf zwei Parkebenen, EG und UG. Besonderheiten = 1. Autopay, Sie brauchen keine Dauerparkkarte. 2. Die Verbrennerfahrzeuge stehen auf der Parkebene UG und das Elektrofahrzeug steht im EG, direkt gegenüber vom Tresor. Lademöglichkeiten sind vorhanden. Schwarzwaldstraße in 76137 Karlsruhe Haltestelle = Hauptbahnhof Karlsruhe Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Tiefgarage unter dem Hauptbahnhof, auf den Parkebenen EG und UG. Um zu Fuß zu den Stellplätzen und dem Tresor zu gelangen, können Sie von der Poststraße aus direkt den Eingang an der "Karlsruher Fahrradstation" nehmen. Dieser Eingang befindet sich zwischen dem Hauptbahnhof Vorplatz und der Deutschen Post in der Poststraße. Gehen Sie zwischen den Fahrradstellplätzen und den Aufgängen zu den Gleisen bis zum Eingang des Parkhauses. Wenn Sie sich im Parkhaus nach rechts wenden (Ausgang Osttunnel), gelangen Sie zum Tresor (ca. 10 Meter). Der Tresor befindet sich gegenüber vom Elektrostellplatz Nr. 155, an der Wand. Das stadtmobil Elektrofahrzeug steht auf dieser Parkebene EG Stellplatz Nummer 161, schräg gegenüber vom Tresor. Die Verbrennerfahrzeuge stehen auf der Parkebene UG. Um zu den Stellplätzen im UG zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können in Richtung Ein- und Ausfahrt laufen und dann die Rampe hinunter gehen oder Sie gehen zurück ins Treppenhaus und dann ein Stockwerk tiefer ins UG. Dann müssen Sie nach links laufen und am Ende des Parkhauses befinden sich die Stellplätze, direkt gegenüber der Rampe. Auf der rechten Seite befinden sich die Stellplätze 738 bis 748 und gegenüber befindet sich der Stellplatz Nr. 729. Bitte parken Sie den Ford Transit auf Stellplatz Nr. 729. Sie brauchen keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus zu kommen, die Zufahrt zum Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerkennung (Autopay). Die Zufahrt erfolgt über den Eingang Süd, Schwarzwaldstraße. Folgen Sie den Hinweisschildern P1. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Hauptbahnhof KA Angaben für Navigationsgeräte = Schwarzwaldstraße in 76137 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.)auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Impressum

09.03.17 | Inhaltsseite Impressum

Impressum Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 911911-0 Fax: 0721 911911-6 E-Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de ViSdPG: Gunnar Petersohn Amtsgericht Mannheim HRA 104662 USt.-IdNr.: DE215999805 Geschäftsführung: Anja Orth, Gunnar Petersohn, Frank Ratzel Komplementär: Stadtmobil CarSharing Verwaltungs GmbH Amtsgericht Mannheim HRB 109301 Beschwerden/Streitschlichtung stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer dort bezeichneten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Realisierung der Website UEBERBIT GmbH Rheinvorlandstraße 7 68159 Mannheim www.ueberbit.de Bannerfotos Alex Becker - www.alexbecker.com iStock, lizensiert durch stadtmobil Rhein-Ruhr und Daniel Foltin - www.danielfoltin.com Webhosting - www.punkt.de punkt.de GmbH Sophienstraße 187 76185 Karlsruhe Videos - www.emotions-design.de EMOTIONSdesign Alter Schlachthof 39 E1 76131 Karlsruhe Rechtliche Hinweise (Disclaimer) 1. Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. 2. Externe Links Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht. 3. Urheber- und Leistungsschutzrechte Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig. Quelle: Juraforum.de - Disclaimer

Fritz-Erler-Straße Parkhaus (AP)

28.09.16 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich im Parkhaus Kronenplatz auf der Ebene 3. Besonderheiten = Autopay, Sie brauchen keine Dauerparkkarte. Zugangssystem = Am Fahrzeug Lademöglichkeiten sind vorhanden. Fritz-Erler-Straße 7 in 76133 Karlsruhe. Haltestelle = Kronenplatz. Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich im Parkhaus Kronenplatz. Alle sechsundzwanzig Stellplätze befinden sich auf der Ebene 3 und sind mit stadtmobil Schildern beschildert. Auf der linken Seite befinden sich sieben Wallboxen und die zwei Tresore. Die zwei ersten Wallboxen sind öffentliche Ladepunkte. Die fünf anderen Wallboxen sind mit stadtmobil Aufklebern versehen und sind ausschließlich für stadtmobil Elektrofahrzeuge reserviert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte die Ladekabel ordentlich in die Halterung. Sie erreichen die Stellplätze zu Fuß über die Parkhauseinfahrt Fritz-Erler-Straße. Sie gehen die Einfahrt zu Fuß hinunter, rechts in das Parkhaus hinein, links vom Kassenhäuschen befindet sich die Ebene 3. Zur Ausfahrt mit dem Fahrzeug folgen Sie der Beschilderung des Parkhauses. Es gibt zwei Ein- und Ausfahrten: Fritz-Erler-Straße und Markgrafenstraße. Beide Ein- und Ausfahrten können benutzt werden. Sie brauchen keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus zu kommen, die Zufahrt zum Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerkennung (Autopay). Rückgabe des Fahrzeuges über die Einfahrt Fritz-Erler-Straße: Um das Fahrzeug zurückzustellen, fahren Sie die Ebene 4 ganz hoch, dann links abbiegen. Nun sind Sie kurz auf der Ebene 7. Die erste Möglichkeit biegen Sie erneut links ab. Nun befinden Sie sich auf der Ebene 6. Sie fahren nach unten und gelangen auf die Ebene 5, anschließend kommen Sie auf die Ebene 2. Nun biegen Sie rechts ab und befinden sich auf der Ebene 3. Rückgabe des Fahrzeuges über Einfahrt Markgrafenstraße: Sie befinden sich auf der Ebene 7. Bei der ersten Zwischenverbindung, biegen Sie links ein auf die Ebene 6. Sie fahren weiter und gelangen nun auf die Ebene 5, danach fahren Sie weiter nach unten um auf die Ebene 2 zu gelangen. Nun biegen Sie rechts ab und befinden sich auf der Ebene 3. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Kronenplatz Adresse = Fritz-Erler-Straße 7 in 76133 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Ladevorgang beenden. Um den Ladevorgang zu beenden lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen. Um den Ladevorgang an der Station Fritz-Erler-Straße zu starten, müssen Sie lediglich das Ladekabel am Fahrzeug anschließen Anhand des Fahrzeugdisplays, können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. ​Laden Unterwegs. Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.

Mehr als nur ein Stadtauto: Der vielseitige Aygo X

07.03.25 | Nachrichten

Der Aygo X ist wie geschaffen für den Großstadtdschungel. Mit seinem wendigen Fahrverhalten schlängelt er sich mühelos durch enge Gassen und findet selbst in der kleinsten Parklücke Platz. Die erhöhte Sitzposition sorgt für beste Übersicht im Verkehr und verleiht dem Aygo X einen Hauch von SUV-Feeling. Design, das begeistert Der Aygo X ist ein echter Hingucker! Sein modernes und dynamisches Design mit markanten Linien und kräftigen Farben setzt ein Statement. Clever und komfortabel Trotz seiner kompakten Größe bietet der Aygo X überraschend viel Platz und Komfort. Moderne Technologien wie ein intuitives Infotainment-System und clevere Fahrassistenzsysteme machen jede Fahrt zum Vergnügen. Sparsam und umweltfreundlich Mit seinem effizienten Benzinmotor ist der Aygo X nicht nur sparsam im Verbrauch, sondern auch schonend zur Umwelt. Neugierig geworden und lust auf ein sonniges Wochenenderlebnis? Testen Sie den neuen Aygo X! Buchbar in der Fahrzeugklasse “A - Mini finden” Sie ihn an folgenden stadtmobil-Stationen: Heide-Bocksdornweg Vorholzstraße Grillparzerstraße-Kaiserallee Hof Hansjakobstraße Gartenstraße Parkplatz Hof Weechstraße Kaiserplatz Hof (Mühlburger Tor) Gartenstraße Parkplatz Hof Insterburger Straße Am Wald Hermann-Hesse-Straße Gebhardstraße Sonnenstraße Alle weiteren Informationen zum Fahrzeug finden Sie in den Fahrzeuginformationen im Buchungsportal. Wir wünschen viel Spaß mit dem Wagen und allzeit eine sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team

stadtmobil macht erstes CarSharing-Angebot in Frankenthal

17.02.22 | Nachrichten

Frankenthal bekommt sein erstes CarSharing-Auto. Seit dem 16.02.2022 ist für Kunden von stadtmobil Rhein-Neckar ein Hybrid-Kleinwagen verfügbar. Frankenthal wird damit der 31. Ort in der Region, in dem stadtmobil CarSharing anbietet. Kundinnen und Kunden können in der gesamten Metropolregion und deutschlandweit Autos nutzen. Nachhaltige Mobilität wird so ganz einfach. Schon lange werden CarSharing-Fahrzeuge von stadtmobil Rhein-Neckar in Ludwigshafen, Neustadt, Speyer und Worms angeboten, Frankenthal war die einzige größere Stadt in der Rhein-Neckar Region, in der es noch kein Angebot gab. Das ändert sich jetzt. „Mit dem Auto wollen wir den Kundinnen und Kunden in Frankenthal die Nutzung erleichtern und eine Angebotslücke in der Fläche rund um die Oberzentren Ludwigshafen und Mannheim schließen“, erklärt stadtmobil-Vorstand Miriam Caroli. „Das CarSharing-Auto ist auch ein Beitrag zur Verkehrswende in Frankenthal und wir hoffen, dass damit schon bald mehr Autofahrer:innen bei der gemeinschaftlichen Nutzung von Autos einsteigen“, erläutert Caroli weiter. Die Kunden werden sich über das Auto vor Ort freuen. Sie müssen nicht mehr nach Ludwigshafen-Friesenheim oder Oggersheim, um ein Auto abzuholen. Ab sofort haben sie „ihren“ Kleinwagen mit verbrauchsarmem Hybridantrieb vor Ort. Auch im fast benachbarten Ludwigshafener Stadtteil Oppau soll schon in den kommenden Monaten ein CarSharing-Auto an den Start gehen. Ein Vorteil für Kunden bei stadtmobil sind die bestehenden Kooperationen mit anderen CarSharing-Anbietern. Diese ermöglichen neben der Nutzung der 620 Fahrzeuge von stadtmobil Rhein-Neckar in der Region auch den Zugriff auf über 5.000 Autos bundesweit.

Markgrafenstraße Karlsruhe Tiefgarage

30.03.20 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich in einer Tiefgarage in der Markgrafenstraße. Besonderheiten = Zur Aus- und Zufuhr benutzen Sie bitte den schwarzen Steckschlüssel, dieser befindet sich am Fahrzeugschlüssel. Zugangssystem = Am Tresor Keine Lademöglichkeit vorhanden Markgrafenstraße 20 A in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Kronenplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in einer Tiefgarage in der Markgrafenstraße. Der Tresor befindet sich am Eingang rechts neben der Haustür. Die Einfahrt ist mit einem Rolltor und einer Schranke verschlossen. Zur Aus-und Zufahrt benutzen Sie bitte den schwarzen Steckschlüssel, dieser befindet sich am Fahrzeugschlüssel. Stecken Sie den schwarzen Steckschlüssel in den Schlitz, anschließend öffnet sich das Rolltor, nach einer kurzen Phase leuchtet die Ampel grün, erst dann öffnet sich auch die Schranke. Der schwarze Steckschlüssel hängt an dem Fahrzeugschlüssel, ebenso der Schlüssel zur Eingangstür. Um zu Fuß nach draußen zu gelangen brauchen Sie keinen Schlüssel, die Tür öffnet von innen. Die 8 Stellplätze, 151 bis 158, sind mit stadtmobil beschildert und befinden sich im 1 UG. Sie fahren nach der Einfahrt in die Tiefgarage rechts und danach wieder rechts. Die stadtmobil Stellplätze befinden sich auf der linken Seite. Bitte unbedingt vorsichtig ein- und ausparken, die Stellplätze sind sehr eng. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Kronenplatz Angaben für Navigationsgeräte = Markgrafenstraße 20 A in 76133 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten und beschilderten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Bitte verlassen Sie die Tiefgarage nur über die Einfahrt. Bitte nutzen Sie nicht die Ausgänge zum Innenhof.

stadtmobil übergibt 10.000 Euro ans Mannheimer Frauenhaus

21.01.22 | Nachrichten

stadtmobil Rhein-Neckar, der regionale CarSharing-Anbieter, hat einen symbolischen Scheck über 10.000 Euro an den Mannheimer Frauenhaus e.V. übergeben. Kundinnen und Kunden konnten bei jeder Reservierung eines CarSharing-Autos seit Sommer 2021 zwei Euro für Frauen und Kinder in Notsituationen spenden. stadtmobil hat den gesammelten Betrag dann am Ende verdoppelt: „Das ist eine großartige Aktion“, freut sich Nazan Kapan, Geschäftsführerin des Mannheimer Frauenhaus e.V. Als nächstes Projekt wird der „Frauen helfen Frauen e.V.“ in Heidelberg von stadtmobil unterstützt. Gerade während des Lockdowns waren Frauen und Kinder häuslicher Gewalt häufiger ausgesetzt als sonst. Das Frauenhaus ist entsprechend voll und kann die Hilfe gut gebrauchen. stadtmobil als regionales, gemeinwohlzertifiziertes Unternehmen hat schon während der ersten Corona-Monate von der riesigen Hilfsbereitschaft der eigenen Kundinnen und Kunden profitiert: „Wir haben anfangs aufgerufen, uns zu unterstützen, weil wir die Auswirkungen der Krise aufs CarSharing-Geschäft nicht abschätzen konnten“, berichtet stadtmobil-Vorstand Miriam Caroli. „Dass unsere Kundinnen und Kunden so unglaublich solidarisch sind, hat uns überwältigt und gefreut. So entstand die Idee, auch anderen Menschen zu helfen, die besonders unter der Krise leiden.“ Das Frauenhaus kann das Geld gut einsetzen: „Immer mehr Frauen sprechen nicht gut Deutsch, so dass wir inzwischen hausinterne und den Bedürfnissen der Frauen angepasste Konversationskurse anbieten“, berichtet Nazan Kapan. Das sind neue Entwicklungen, für die wir das Geld einsetzen können. Auch Freizeitaktivitäten mit den Frauen und Kindern können mit dieser Spende finanziert werden. Es gibt immer wieder Bedarfe, für die es keine Regelfinanzierung gibt, daher möchte ich mich, auch im Namen meines Vorstands, sehr herzlich bei allen Spender:innen für diese großzügige Spende bedanken. Danke an das Team von stadtmobil Rhein-Neckar für die Organisation. Einfach großartig!“ stadtmobil bot ab Sommer 2021 die Möglichkeit an, beim Reservieren eines Autos zwei Euro für das Mannheimer Frauenhaus zu spenden. „So sind durch die Kundinnen und Kunden bis zum Jahresende fast genau 5.000 Euro zusammengekommen“, berichtet Miriam Caroli weiter. stadtmobil verdoppelte den Betrag und übergab jetzt 10.000 Euro ans Mannheimer Frauenhaus. Das nächste Projekt, dem weitere Spenden der Kundinnen und Kunden zugutekommen, ist der „Frauen helfen Frauen e.V. in Heidelberg.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Über stadtmobil

11.10.16 | Inhaltsseite Über stadtmobil

stadtmobil bietet den ca. 313.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Karlsruhe die höchste Carsharing-Dichte aller deutschen Großstädte an. Ungefähr jede 8. Person mit einem Führerschein der Klasse B nutzt stadtmobil. Unser Anspruch Die Mobilität verbessern und gleichzeitig die Umwelt entlasten ‒ das sind die Ziele von stadtmobil für die Region Karlsruhe. Mobilität verbessern Die Anzahl der stadtmobil-Stationen wird kontinuierlich erhöht. Unser Ziel ist es, für Sie die Wege zur nächsten Station so kurz wie möglich zu halten. Sie entscheiden, welches Verkehrsmittel Sie heute nutzen möchten. stadtmobil ist eine der vier Säulen im urbanen Mobilitätsmix: Busse und Bahnen Carsharing Fahrräder Fußgänger Umwelt entlasten Die stadtmobil-Fahrzeuge sind jünger und sparsamer als die Durchschnittsflotte der deutschen Privat-Pkw. Der Kraftstoffverbrauch ist deutlich niedriger. Die stadtmobil-Fahrzeuge werden nur für Wege und Gelegenheiten genutzt, für die andere Verkehrsmittel keine optimalen Bedingungen bieten. Jedes stadtmobil-Fahrzeug ersetzt im statistischen Mittel mehrere Privat-Pkw. 1995 stadtmobil Karlsruhe startet als kleine Personengesellschaft (GbR). 1997 Die Stadt Karlsruhe prämierte die Aufbauarbeit von stadtmobil mit dem Umweltpreis für nichtkommerzielle Organisationen. 1999 Zusammenschluss zur stadtmobil-Gruppe (Karlsruhe, Rhein-Neckar, Stuttgart). 2000 Umfirmierung zu stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG. 2002 Einführung der elektronischen Zugangskarten. 2005 Die Stadt Karlsruhe wird Teilnehmer bei stadtmobil. Übernahme des Geschäftsbereiches CarSharing von stadtmobil Pforzheim e.V. 2006 Öffnung des stadtmobil-Netzes zur regionalen Erweiterung durch Zusammenarbeit mit dem Partner Cambio. 2008 Verdopplung der Büroflächen in Karlsruhe. 2009 Die stadtmobil-Gruppe nimmt das 1.000 Fahrzeug in Betrieb. 2010 stadtmobil startet auf Facebook und Twitter. 2011 Die Internetseite startet mit frischem Design und neuen Funktionen. 2012 Karlsruhe wird vom Bundesverband als Carsharing-Hauptstadt ausgezeichnet. 2013 Karlsruhe wird wieder als Carsharing-Hauptstadt ausgezeichnet. 2015 Im 20. Jubiliäumsjahr hat stadtmobil Karlsruhe 800 Fahrzeuge. Außerdem wird Karlsruhe Deutschlands nachhaltigste Großstadt und erneut als Carsharing-Hauptstadt ausgezeichnet. 2016 Quernutzung erweitert: stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer können jetzt auch in München und Augsburg Carsharing-Fahrzeuge buchen und nutzen. 2017 stadtmobil im neuen Look: Einheitliches neues Corporate Design für die gesamte stadtmobil-Gruppe, eine neu gestaltete Homepage geht online. 2018 Einführung der stadtflitzer in Karlsruhe. Eine Freefloating-Flotte von zunächst 50 VW-Up für spontane Nutzung mit offenem Buchungsende. Die Rückgabe erfolgt frei innerhalb des Bediengebiets. Einführung der neuen stadtmobil-Buchungs-App, zunächst als Beta-Version. 2019 Karlsruhe wird erneut Carsharing-Hauptstadt mit 3,2 Carsharing-Fahrzeugen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt damit weit vor den Millionenstädten München, Hamburg und Berlin. Das stadtflitzer-Bediengebiet wird ausgeweitet und die Anzahl der stadtflitzer auf 100 Autos verdoppelt. 2022 Karlsruhe ist mit 4,34 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner erneut an der Spitze des Carsharing-Städterankings und ist somit zum wiederholten Mal Carsharing-Hauptstadt Deutschlands. stadtmobil wird Exklusiv-Partner der PSK LIONS. 2023 Das neue Wagenbuch ist endlich da! Abschaffung der Wagenbucheinträge, Tank-/Lade- und Dauerparkkarten sowie originaler Fahrzeugschein finden ihren neuen Platz im Wagenbuch. Schäden, Verschmutzungen und Fundsachen können unkompliziert per App gemeldet werden. Zusätzlich kann die PIN über die App eingegeben werden.