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Ihre Suche nach <b>Fahrzeuge</b> ergab 683 Treffer.

Forststraße

13.09.17 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich auf dem Parkplatz des CAP-Markts. Die Stellplätze liegen nebeneinander und sind beschildert. Die Aus- und Zufahrt erfolgt über die Mannheimer Straße. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Forststraße Angaben für Navigationsgeräte = Mannheimer Straße 19 in 76131 Karlsruhe Bitte stellen Sie die stadtmobil Fahrzeuge nur auf die stadtmobil Stellplätze. Sollten diese belegt sein, parken Sie bitte unser Fahrzeug in der Mannheimer Straße. Parken Sie auf keinen Fall auf anderen Parkplätzen auf dem CAP Markt Parkplatz. Die Station befindet sich auf dem Parkplatz des Cap-Markts. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Mannheimer Straße 19 in 76131 Karlsruhe Haltestelle = Forststraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Rheinstraße

05.07.17 | Station Ettlingen

Die Station befindet sich in der Rheinstraße Ecke Bulacher-Straße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Rheinstraße 101 in 76275 Ettlingen Haltestelle = Ettlingen Wasen Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Rheinstraße, direkt an der Ecke zur Bulacher-Straße. Schräg gegenüber befindet sich der Fahrradladen Radial. Die beiden Stellplätze sind beschildert und markiert. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Ettlingen Wasen Angaben für Navigationsgeräte = Rheinstraße 101 in 76275 Ettlingen Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Neue Station 'Dreisamstraße'

09.06.17 | Nachrichten

Gute Nachrichten für alle Teilnehmer in Weiherfeld, es gibt eine neue Station in der Dreisamstraße. Buchbar ist dort ein Ford Fiesta in der Kategorie 'Klein'. Das Fahrzeug wird so nahe wie möglich an der Dreisamstr. 10 geparkt und verfügt über Zugang direkt am Fahrzeug. stadtmobil wünscht gute Fahrt!

Dreisamstraße

03.06.17 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich in der Dreisamstraße. Es gibt keinen festen Stellplatz. Bitte parken Sie so nah wie möglich vor dem Haus der Dreisamstraße 10. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Karlsruhe Neckarplatz Angaben für Navigationsgeräte = Dreisamstraße 10 in Karlsruhe Die Station befindet sich in der Dreisamstraße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Dreisamstraße 10 in Karlsruhe Haltestelle = Karlsruhe Neckarplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Aufgrund einer Baustelle ist die Station nicht verfügbar. Bitte parken Sie die Fahrzeuge in der Nähe der Station.

Zähringerstraße Tiefgarage

19.05.17 | Station Karlsruhe

Ladevorgang an der Station Zähringerstraße. Es gibt acht Schuko Ladeanschlüsse und eine Wallbox. Ladevorgang beenden und starten. Um den Ladevorgang an der Wallbox, sowie an den Schuko-Ladeanschlüssen zu starten, müssen Sie einfach nur das Ladekabel am Fahrzeug anschließen. Die Ladekabel an der Wallbox und an den Steckdosen sind fest montiert. Ein weiteres Ladekabel, ein Mennekeskabel, befindet sich im Fahrzeug. Ansonsten laden Sie bitte immer mit dem am Schlüsselbund angebrachten Shell ReCharge Ladechip. Bitte überprüfen Sie anhand des Fahrzeugdisplays ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 - 5 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Station befindet sich in der Tiefgarage Rathaus in der Zähringerstraße zwischen Kronenstraße und Adlerstraße. Der Tresor befindet sich in der Einfahrt zur Tiefgarage rechts an der Wand. Die Tiefgarage ist durch ein Rolltor gesichert. Zum Betreten der Tiefgarage betätigen Sie den im Tresor befindlichen Schalter. Um das Rolltor bei der Aus- und Einfahrt zu öffnen, benutzen Sie die Dauerparkkarte. Um die Tiefgarage zu verlassen kann das Rolltor durch einen Schalter, der sich links an der Einfahrt befindet, geöffnet werden. Die Anfahrt zur Station mit dem Auto erfolgt über die Fritz-Erler-Straße, Markgrafenstraße, Adlerstraße, und Zähringerstraße. Bitte benutzen Sie ausschließlich die beschilderten Stellplätze von stadtmobil R 7 bis R 18, L5 und L 19. Das größere Elektrofahrzeug muss zwingend auf dem Stellplatz R 15 geparkt werden. Die E-smarts stehen auf den Stellplätzen R 7 bis R 14 stehen. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Kronenplatz Angaben für Navigationsgeräte = Zähringerstraße 74 in 76133 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich in der Zähringerstraße zwischen Kronenstraße und Adlerstraße. Besonderheiten = Dauerparkkarten, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Zugangssystem = Am Tresor. Lademöglichkeiten sind vorhanden. Zähringerstraße 74 in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Kronenplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Blücherstraße Parkplatz

19.05.17 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich hinter der Aral-Tankstelle in der Blücherstraße Ecke Kaiserallee. Die fünf stadtmobil Stellplätze sind beschildert. Die Abfahrt befindet sich links um die Tankstelle (neben der Waschstraße) und die Anfahrt ist links um die Tankstelle (neben der Kasse). Zugangssystem = am Fahrzeug Haltestelle = Yorkstraße Angaben für Navigationsgeräte = Kaiserallee 12 G in 76133 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich in der Blücherstraße, Ecke Kaiserallee. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Kaiserallee 12 G in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Yorkstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Schweidnitzer Straße

16.05.17 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich in der Schweidnitzer Straße. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Schweidnitzer Straße 11 in 76139 Karlsruhe Haltestelle = Waldstadt Im Eichbäumle Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Schweidnitzer Straße, am ende der Sackgasse Es gibt keinen festen Stellplatz. Bitte parken Sie so nah wie möglich an Haus Nr. 11 Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Waldstadt Im Eichbäumle Angaben für Navigationsgeräte = Schweidnitzer Straße 11 in 76139 Karlsruhe

Neue Station 'Schweidnitzer Straße'

15.05.17 | Nachrichten

Ab heute steht den eifrigen Buchern in der Waldstadt eine weitere Station zur Verfügung. In der Schweidnitzer Straße wartet ein Fahrzeug auf Ihre Buchungen. Das Fahrzeug wird möglichst nahe bei Hausnummer 11 geparkt und der Zugang erfolgt über die Windschutzscheibe, direkt am Fahrzeug. stadtmobil wünscht gute Fahrt!

CarSharing statt Firmenfahrzeug

27.04.17 | Nachrichten

Immer mehr Selbstständige, Firmen und Behörden nutzen CarSharing. Das belegt eindrucksvoll die Zahl an neuen Firmenkunden, die in den letzten 12 Monaten ins CarSharing mit stadtmobil eingestiegen sind. Für sie ist insbesondere das Angebot von über 4.000 Fahrzeugen in 180 Städten attraktiv, die mit der stadtmobil-Zugangskarte bei stadtmobil und den Partnern direkt nutzbar sind. Im fact Sheet CarSharing für gewerbliche Kunden des Bundesverbandes CarSharing finden Sie Beispiele für die vielen Einsatzmöglichkeiten.

Der Fuhrpark wird vergrößert!

07.04.17 | Nachrichten

Pünktlich zu Ostern haben wir unseren Fuhrpark nochmal ordentlich vergrößert. Natürlich wollen wir Ihnen das nicht vorenthalten, deshalb hier die Infos: Fünf zusätzlich Opel Vivaro 9-Sitzer finden Sie an den Stationen: Graf-Rhena-Str. Fasanengarten Ludwig-Erhard-Allee Sieben Opel Astra K an den Stationen: Kunstakademie Friedrichsplatz Ellmendinger Str. Luisenstraße/ Leonardo Hotel Fasanengarten- Dorotheastr Fünf Renault Kangoo hätten wir hier: Stuttgarter Str. Barbarossaplatz Händelstr. Hansjakobstr. Landratsamt Außerdem haben wir noch einige Bonbons für Sie: Fünf Seat Ateca an den Stationen: Luisenstraße/ Leonardo Hotel Parkhaus Staatstheater Friedrichsplatz Kaiserplatz Kronenplatz Der Seat Alteca ist ein SUV, dass mit Navi und großem Kofferraum zu Urlaubsfahrten einlädt. Durch seinen hohen Einstieg und die Sitzheizung ist der Wagen sehr bequem und auch im Winter ein Genuss. Ein straffes Fahrwerk und der sportliche Motor bewirken Fahrspaß pur! Fünf BMW X1 Automatik finden Sie hier: Friedrichsplatz Luisenstraße/ Leonardohotel Marktplatz Fritz-Erler-Str. Fasanengarten Der BMW X1 bietet ebenfalls jede Menge Platz, ein Navi und ordentlich Komfort. Durch sein Automatikgetriebe und den Allradantrieb ist der X1 sowohl für den Stadtverkehr, als auch für die Autobahn bestens gerüstet. stadtmobil wünscht gute Fahrt!

Kunde werden

31.03.17 | Inhaltsseite Kunde werden

Beratung und Anmeldung für Gewerbekunden Kunde werden bei stadtmobil ist schnell, einfach und bequem. Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per Email. Die Vertragsabwicklung für Geschäftskunden kann postalisch oder per E-Mail erfolgen, natürlich aber auch persönlich in unserem Karlsruher Kundenbüro. Wenn Sie zur Anmeldung in unser Karlsruher Büro kommen, bringen Sie bitte Folgendes mit: Eventuell schon Ihre vorausgefüllten Vertragsunterlagen (Mustervertrag finden Sie hier ). Als Selbstständige/r Ihre Gewerbeanmeldung. Als Freiberufler ein Dokument über Ihre freiberufliche Tätigkeit mit Ihrer Steuernummer. Als Firma Ihren Auszug aus dem Handelsregister. Als Verein Ihren Auszug aus dem Vereinsregister. Der Betrag für das Starterpaket kann vor Ort in bar oder per EC-Karte bezahlt werden. Eine Abbuchung mittels SEPA-Mandat ist ebenfalls möglich. Ca. 30 Minuten Zeit für Vertragsabwicklung und Einweisung. Sie erhalten von uns die gewünschte Anzahl Zugangskarten und unser Carsharing-Handbuch, in dem alles rund ums Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Sobald das Starterpaket bezahlt ist, schalten wir die Zugangskarten frei und Sie und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können die stadtmobil-Fahrzeuge buchen und fahren. Gerne beraten wir Sie ausführlich und beantworten Ihre offenen Fragen. stadtmobil- Büro Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 911911-0 Fax: 0721 911911-6 Email: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de Bürozeiten Montag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Dienstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Mittwoch 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Donnerstag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr

Fasanengarten Parkhaus

30.03.17 | Station Karlsruhe

Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Station befindet sich im Parkhaus "Am Fasanengarten". Besonderheiten = Dauerparkkarte bis 3-5 Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Am Fasanengarten 5 in 76131 Karlsruhe Haltestelle = Karlsruhe Emil-Gött-Straße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Parkgarage "Am Fasanengarten", im 1. UG. Bitte nutzen Sie ausschließlich die sechszehn beschilderten Stellplätze Nr. 36 - 43 und 53 bis 60. Diese befinden sich gegenüber der Tür zum Treppenhaus auf der Rückseite der Frauenparkplätze. Der Zugang erfolgt über das Treppenhaus zur Tiefgarage, dieser ist mit einem stadtmobil-Doppelschild an der Laterne gekennzeichnet. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Karlsruhe Emil-Gött-Straße Angaben für Navigationsgeräte = Am Fasanengarten 5 in 76131 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden.

Fragen & Antworten

13.03.17 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten Zur Buchung Wie kann ich ein Fahrzeug buchen? Das ist ganz einfach, Buchungen sind am Computer oder Tablet, aber auch per App möglich. Zusätzlich ist die stadtmobil-Servicezentrale telefonisch rund um die Uhr unter 0721 911 911-1 erreichbar. Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarif- und Gebührenordnung . Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurück gebe? Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs. Kann man fahren ohne zu buchen? Stationsgebundene stadtmobil-Fahrzeuge müssen gebucht werden. stadtflitzer können Sie im Gegensatz dazu nutzen ohne Buchungsbeginn oder -ende vorher festzulegen. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub fahren? Ja, viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen, auch ins Ausland. Der originale KfZ-Schein, sowie die Grüne Versichertenkarte mit Auflistung der versicherten Länder befindet sich im Wagenbuch im Fahrzeug. Hilfreich kann auch eine Internetrecherche sein, um länderspezifische Regelungen zu erfahren. Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Teilnehmerin oder Teilnehmer zu sein? Nein, nur angemeldete stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen die Fahrzeuge nutzen. Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen, oft kann sie Ihre Buchung verlängern. Alternativ sind Buchungsverlängerungen natürlich auch per App möglich. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Kann man ohne Zugangskarte eine Buchung beginnen oder beenden? Das ist für private Kundinnen und Kunden, welche die stadtmobil App nutzen, ist das problemlos möglich. Dort gibt es bei laufenden Buchungen die Möglichkeit, den Tresor oder das Fahrzeug zu öffnen. Gewerbliche Kundinnen und Kunden können diese Funktion auch beantragen, sprechen Sie uns gerne an! Zu Vertraglichem und Allgemeinem Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren? Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Details hierzu finden Sie in unseren AGB . Sind Einwegfahrten möglich? Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Ausnahme sind die stadtflitzer, die Sie in einem definierten „ Bediengebiet “ abholen und innerhalb dieses Bediengebiets auch wieder abstellen können. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich, wohnortnah und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb? Wir bieten auch jungen Menschen unmittelbar nach Erhalt der Fahrerlaubnis die Möglichkeit, an unserem nachhaltigen Mobilitätskonzept teilzunehmen. Volljährigen Führerscheinneulingen stehen innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis Klasse B, die Fahrzeuge der Tarifklassen “A - Mini” bis einschließlich “E - Kombi” zur Verfügung. Davon ausgenommen sind die 7-Sitzer Van, die 9-Sitzer Busse und alle Transporter Modelle. Ab 2 Jahren Fahrpraxis und einem Mindestalter von 25 Jahren zzgl. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz, dann der gesamte Fuhrpark. Sind mitfahrende Personen versichert? Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrerinnen und Mitfahrer versichert. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach dem Sicherheitspaket! Kann ich die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren? Optional können Sie mit unserem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte (SB) mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt Ihre SB im Schadensfall von 1.200,- € auf nur noch 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Sind Fahrsicherheitstrainings und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt? Wenn Sie mit Ihren Kindern auf einen Verkehrsübungsplatz möchten, können Sie das mit gewissen Einschränkungen tun. Grundsätzlich gilt, dass eine solche Fahrt nur mit stadtmobil-Karlsruhe-Fahrzeugen der Tarifklassen A-C möglich ist. Fahrten zum Verkehrsübungsplatz sind nicht innerhalb der Quernutzung (Buchungen von Fahrzeugen anderer Carsharing-Organisationen) möglich. Fahrsicherheitstrainings sind grundsätzlich nicht gestattet, da hier der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt; es besteht kein Versicherungsschutz. Zu den stadtflitzern Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, welche die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App. Zu den Fahrzeugen Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Buchungen dieser Fahrzeuge sind sehr leicht mit Hilfe von Filtern im Buchungsprogramm möglich. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Ja, in einem Großteil der Fahrzeuge befindet sich ein vollwertiger Kindersitz oder eine Sitzerhöhung. Bei der Buchung können Sie über die Filter Vollwertiger Kindersitz, Sitzerhöhung, Kein Kindersitz herausfinden, ob sich ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung im Fahrzeug befindet. Weitere Kindersitze, sowie einige Babyschalen können im Büro ausgeliehen werden. Generell gilt: Sitzerhöhungen finden Sie in allen Fahrzeugen der Kategorie 'Mini' und 'Smart'. Keinen Kindersitz haben alle Transporter, Cabrios, 9-Sitzer Busse, sowie der BMW 5er, Audi A4, Seat Alhambra und E-Smarts. Ist Fahrzeugzubehör verfügbar? Ja, in unserem Büro erhalten Sie z.B. zusätzliche Warnwesten, Spanngurte und Schneeketten für verschiedene Fahrzeugtypen. Für alles Weitere haben wir einen Partner, den Dachboxverleih Kynast in Straubenhardt und in Ettlingen. Wie kann ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften finden? Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder speziellem Attribut suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun. Die Buchung z.B. eines Transporters oder Fahrzeugs mit Automatikgetriebe ist somit ein Kinderspiel. Was muss ich tun um einen Seat Mii oder stadtflitzer zu tanken? Im Gegensatz zu den meisten Fahrzeugen verfügen Seat Mii und VW UP (stadtflitzer) über ein zusätzliches Schloss im Tankdeckel. Dieses lässt sich aber ganz leicht öffnen, wenn man den Deckel festhält, den Fahrzeugschlüssel ins Schloss steckt, nach links dreht und danach den Tankdeckel links herum aufschraubt. Denken Sie auch an die Nutzungsregeln, kein Fahrzeug darf zum Nutzungsende abgestellt werden, wenn der Tank weniger als 1/4 voll ist. Mit unseren Tankkarten können Sie an sehr vielen Tankstellen tanken. Zur Nutzung Was bedeutet das neue Carsharing-Verkehrsschild, das an bestimmten Parkplätzen steht? Die Stadt Karlsruhe, und natürlich auch andere Städte, bieten Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum zur Nutzung an. Auf diesen Stellplätzen dürfen ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge mit einer speziellen blauen Plakette geparkt werden. Wir nutzen alle diese Stellplätze als Stationen, an denen Sie Fahrzeuge buchen können (Achtung: nur die stadtmobil Fahrzeuge, welche an solchen Stationen stationiert sind, verfügen über so eine Plakette!) . Da an einigen dieser Stationen ein hoher Parkdruck herrscht, bekommen Sie, wenn Sie dort buchen, kurz vor Buchungantritt eine Mail mit der exakten Position des gebuchten Fahrzeugs zugeschickt. Achten Sie auf das neue Verkehrsschild, das an diesen Stationen zu finden ist, eine zusätzliche Beschilderung mit den bekannten stadtmobil-Schildern gestattet die StVO leider nicht. Wie finde ich mein Fahrzeug? Wenn Sie eine Buchung machen, haben Sie die Möglichkeit alle wichtigen Informationen in der Stationsbeschreibung nachzulesen. Dort steht genau wo sich die Fahrzeuge der jeweiligen Station befinden und auf welche Besonderheiten beachtet werden müssen. Zusätzlich stellen wir diese Informationen auch in einer Buchungsbestätigungsmail und in der stadtmobil-App bereit. Wie komme ich an den Fahrzeugschlüssel? Der Zugang zu den stadtmobil Fahrzeugen erfolgt über zwei verschiedene Zugangssysteme: Entweder über einen Tresor oder direkt am Fahrzeug. Wie die beiden Zugangssysteme funktionieren, erfahren Sie bei Ihrem Freischaltungstermin im Büro oder während des Videochats. Alternativ stellen wir die Infos in unserer Einführung zur Verfügung. Eine persönliche Übergabe des Fahrzeugschlüssels ist nicht nötig, Sie können unsere Fahrzeuge jederzeit nutzen und sind nicht an Öffnungszeiten gebunden. In der jeweiligen Stationsbeschreibung finden Sie die passende Information. Wie funktioniert das mit dem Tresor? Wenn Sie eine Buchung an einer Station gemacht haben, an der es einen Tresor gibt, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld. Nach Eingabe Ihrer persönlichen 4-stelligen Geheimzahl (PIN) können Sie den Tresor öffnen und den Fahrzeugschlüssel entnehmen. Zum Buchungsende öffnen Sie den Tresor ebenfalls mit Ihrer Zugangskarte. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit der stadtmobil-App möglich! Wie funktioniert das mit dem Zugang direkt am Fahrzeug? Bei einer Buchung mit dem Zugangssystem am Fahrzeug, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld, das an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt ist. Die Zentralverriegelung öffnet sich in diesem Moment. Nach Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Geheimzahl in das Terminal im Handschuhfach kann der Schlüssel entnommen werden. Bei einigen Fahrzeugen entfällt die PIN-Eingabe, da sich statt dem Terminal ein Schlüsselhalter im Handschuhfach befindet. Zum Buchungsende stecken Sie den Schlüssel mit dem runden blauen Chip wieder in dieses Terminal oder in den Schlüsselhalter, schließen alle Türen und halten Ihre Zugangskarte erneut an das Lesefeld in der Windschutzscheibe, um die Zentralverriegelung zu verschließen. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit unserer stadtmobil App möglich! Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge. Darf ich Haustiere mitnehmen? Grundsätzlich ist es möglich Haustiere in unseren Fahrzeugen mitzunehmen. Es ist aber sehr wichtig, dass dies entweder in einem Transportbehältnis oder mit einer Decke passiert. Nach der Nutzung dürfen keine Haare oder Federn im Fahrzeug bleiben. Es leuchtet eine Warn- oder Kontrollleuchte auf, was kann ich tun? Beim Starten leuchten erstmal alle Lämpchen auf und gehen nach einigen Sekunden wieder aus. Leuchtet eine Leuchte nach dem Starten weiterhin auf, hilft Ihnen diese Übersicht , die Warn- oder Kontrollleuchte besser zu identifizieren. Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne informieren Sie die Servicezentrale oder das stadtmobil-Büro. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (Bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Servicezentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert. Wie wird getankt? Die Kraftstoffpreise sind bereits in den Kilometerpreisen enthalten. Tanken Sie während der Fahrt, bezahlen Sie mit den Tankkarten, die in jedem Fahrzeug im Wagenbuch für Sie bereitliegen - direkt auf Kosten von stadtmobil. Wo Sie mit den Tankkarten überall bezahlen können finden Sie auf der Routex Map . Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil die Tankkosten nach Prüfung zusammen mit der nächstfolgenden Fahrtabrechnung zurück. Reichen Sie den Beleg unkompliziert über die stadtmobil-App ein. Die Option “Belege einreichen” kann bei laufenden und vergangenen Buchungen eingereicht werden. Bei postalischer oder persönlicher Einreichung bitte die Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Die Fahrzeuge müssen nicht nach jeder Fahrt vollgetankt werden. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit mindestens ¼ vollen Tank abzustellen. Was ist zu tun, wenn Betriebsflüssigkeiten leer sind? Auch hier können Sie unsere Tankkarten nutzen um z.B. Motoröl, AdBlue oder Scheibenwischwasser zu kaufen. Dieses können Sie dann während der Fahrt selbst nachfüllen um technische Probleme zu verhindern. Besonders AdBlue ist wie Benzin oder Diesel auch ein Verbrauchsstoff, der regelmäßig nachgefüllt werden muss, dies ist aber an jeder Tankstelle möglich. Bitte beachten Sie die jeweilige Flüssigkeit in die richtige Öffnung zu füllen. Hilfe erhalten Sie jederzeit telefonisch bei uns. Kann ich eine Schweizer Vignette kaufen? Ja, bitte nutzen Sie aber bei Ihrer Buchung den Filter "Vignette Schweiz". Möglicherweise können Sie ein Fahrzeug buchen, das bereits mit der Vignette ausgestattet ist. Sollten Sie dennoch eine Vignette kaufen, empfiehlt es sich, den Originalbeleg im Buchungsportal über die Funktion “Beleg einreichen” hochzuladen. Bei persönlicher oder postalischer Einreichung bitte Ihre Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Elektronische Vignetten werden grundsätzlich nicht erstattet! Im ersten Quartal erstatten wir den Kaufpreis komplett zurück, im zweiten Quartal noch zur Hälfte. Im dritten und vierten Quartal tragen Sie selbst die Kosten für den Kauf. Was passiert, wenn ich geblitzt werde? Wenn Sie geblitzt werden, ermittelt die zuständige Behörde den Fahrzeughalter und sendet uns einen Zeugenfragebogen. Wir leiten die Auskunft weiter und berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr. Den Strafzettel erhalten Sie dann direkt von der Behörde. Bei Strafzetteln aus dem Ausland bezahlen wir zunächst die Kosten plus die Bearbeitungsgebühr und berechnen diese anschließend an Sie weiter. Die Dauer bis zum Erhalt des Strafzettels variiert stark, von 7 Tagen bis 6 Monaten. In Einzelfällen, vor allem bei ausländischen Strafzetteln, auch bis zu mehreren Jahren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Mautzonen in verschiedenen Ländern und registrieren Sie sich dafür. Was ist eine Crit’Air Plakette und welches Fahrzeug hat diese? Die Crit’Air Plakette ist wie die deutsche Umweltplakette. Sie wird seit Anfang 2023 in allen französischen Umweltzonen gefordert. Fahrzeuge ab der Fahrzeugklasse C besitzen die besagte Plakette, ausgenommen davon sind stadtflitzer und Transporter. Unter “Filter” können Sie herausfinden, welches Auto in Ihrer Nähe mit einer Crit’Air Plakette ausgestattet ist. Stellen Sie sicher, dass bei Fahrtantritt die Plakette am Fahrzeug vorhanden ist. Fehlt sie, informieren Sie bitte stadtmobil. In dringenden Fällen können Sie eine Plakette kaufen und den Beleg zur Erstattung einreichen. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Umweltplakette finden Sie in diesem Beitrag des Bußgeldkataloges 2023 . Wie werden die gefahrenen Kilometer erfasst? Unsere Fahrzeuge sind alle mit einem speziellen Einbau ausgestattet, welcher die Fahrtdaten bei Buchungsende automatisch erfasst. Sie können einfach einsteigen, mit Ihrer persönlichen Geheimzahl das Fahrzeug freischalten und losfahren. Ein klassisches Wagenbuch mit km-Eintragungen gibt es bei stadtmobil nicht. Unser Wagenbuch enthält dafür jede Menge hilfreiche Tipps zur Nutzung - Sie finden es in der Regel im Handschuhfach.

Fuhrpark

09.03.17 | Inhaltsseite Fuhrpark

Carsharing mit stadtmobil ‒ Sie haben die Wahl! Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Van für den Urlaub, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf oder ein sportliches Cabrio, weil Ihnen gerade danach ist? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen. Ihre Sicherheit und Flexibilität stehen bei stadtmobil an erster Stelle. A Mini KIA Picanto Der Picanto ist der neueste Zugang in der Tarifklasse "A-Mini". Die bekannten Ausstattungsmerkmale machen ihn zum idealen Begleiter wenn es nicht viel Gepäck braucht. Türen: 5 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 110 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Seat Mii Netter, kleiner Flitzer der sich nicht nur in schmalen Gassen wohlfühlt, sondern überall Spaß macht. Der sparsame Benzinmotor und der kleine Wendekreis, mit dem das Parken kein Problem darstellt, machen ihn zum idealen Begleiter in der Stadt. Türen: 5 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 118 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Aygo Toyotas sparsames Stadtfahrzeug in neuem, weißen Design. Für jeden Termin oder Besorgung die richtige Wahl. Spritzig, pfiffig und günstig. Türen: 5 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 118 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen B Smart Fiat 500 Der Fiat 500, ein Traditionsauto mit italienischem Flair und viel Fahrspaß. Eine Sitzerhöhung bietet hier zusätzlich die Möglichkeit den Nachwuchs sicher mitnehmen zu können. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 106 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Hyundai i10 Der i10 gesellt sich in die Tarifklasse "B-Smart" und hat mit Sitzheizung, Lenkradheizung und anderen netten Extras einiges zu bieten. Probieren Sie ihn aus! Türen: 5 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 110 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Adam Der Opel Adam zeichnet sich als Kleinwagen für alle Lagen aus. Pfiffige Optik und sportliches Fahrverhalten sorgen für Fahrspaß. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 151 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Peugeot iOn (elektro) Das kleine Elektroauto eignet sich bestens für die täglichen Herausforderungen im kleinen Radius. Türen: 5 Sitzplätze: 4 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Smart Elektro Der Elektroflitzer aus dem Hause Smart mit ausreichend Reichweite für alle Besorgungen in der Stadt. Türen: 3 Sitzplätze: 2 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW E-Up Der kleinste VW in der Elektrovariante mit ausreichender Kapazität für die Erledigungen des Alltags. Türen: 5 Sitzplätze: 4 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW UP Der Kleinste von VW überzeugt durch Sparsamkeit und spritziges Fahrverhalten. Eine Sitzerhöhung für den Nachwuchs machen den Up zum Allroundtalent für die Stadt. Türen: 5 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 123 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Up Erdgas Neben der Benziner- und Elektrovariante, gibt es das Allroundtalent nun auch in der Erdgasvariante (CNG). Vollgetankt verfügt er über eine Reichweite von etwa 250-270 km. Mit dem zusätzlichen Benzintank erweitert sich die Reichweite auf weitere 150 km. Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen B Stadtflitzer VW Up stadtflitzer Kleiner 5-Türer, der flexibel ohne festgelegtes Buchungsende genutzt werden kann. Die Abholung und die Rückgabe erfolgen innerhalb eines großen Bediengebietes, ohne feste Stationen. Türen: 5 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 96 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen C Klein Ford Fiesta Junggebliebener und umweltbewusster Kompaktwagen, der sich wunderbar auch für größere Einkäufe eignet. Durch variable Anschlussmöglichkeiten am Audiosystem können auch Musikfreunde die Fahrt voll genießen. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 115 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Corsa Der beliebte Opel Corsa überzeugt mit genügend Raumangebot und angenehmem Fahrverhalten. Das Allroundtalent für den täglichen Gebrauch. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 117 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Corsa F (Super / Benzin) Die neueste Generation der Opel Corsa Familie besticht durch den leistungsstarken Benzin-Motor und die gewohnt umfangreiche Ausstattung. Platz, Komfort, Kindersitz und modernes Audiosystem machen den Corsa F zum perfekten Fahrzeug für fast jeden Einsatz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 117 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel e-Corsa (Elektro) Das beliebte Fahrzeugmodell ist nun auch als Elektro-Variante verfügbar. Mit seinem angenehmen Fahrverhalten ist das Allroundtalent bestens für den täglichen Bedarf geeignet. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Renault Zoe Elektro Als Ergänzung unserer Elektro-Flotte bietet der Renault Zoe ausreichend Platz für 4 Personen und mit 300-330 km Reichweite mehr als genug Kapazität für alle Besorgungen und Ausflüge ins Umland. Der Zoe ist umweltbewusst, modern und spritzig! Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Seat Ibiza Die Ergänzung in der Kategorie C als Benziner mit viel Pfiff und ausreichend Platz für alles was anfällt. Das Fahrzeug verfügt zusätzlich über einen Kindersitz und Bluetooth. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 106 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Yaris Automatik Ein weiteres Hybridfahrzeug von Toyota, dass mit kombiniertem Verbrennungs- und Elektromotor überzeugt. Der Yaris ist in der Kompaktklasse und bietet eine Alternative zum größeren Toyota Auris. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 75 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Polo Automatik Der Polo in der Beziner-Variante. Wie auch beim Diesel eignet sich der Polo dank Automatikgetriebe prima für Stadtverkehr oder Überlandfahrt. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 132 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Polo Automatik Diesel Schöner, kompakter Kleinwagen von VW mit komfortablem DSG-Automatikgetriebe. Auf längeren Strecken eine angenehme, 3-türige Alternative. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 136 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen D Hochdachkombi Opel Combo Der komfortable und geräumige Opel Combo ist eine perfekte Alternative zum Renault Kangoo. Er eignet sich sowohl für kurze, als auch für längere Strecken. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 135 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Renault Kangoo Der Kangoo ist ein wahres Raumwunder und perfekt geeignet, sowohl für kurze als auch für lange Strecken. Mit einer Kofferraumtiefe von 1,50 m bei umgeklappter Rückbank sind auch kleinere Transporte kein Problem. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 112 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen D Mittel Audi A1 Sportlich, eleganter 4-Sitzer aus der Audi-Familie. Mit Sitzerhöhung, serienmäßigem Komfort und hochwertigem Audiosystem ein optimales Fahrzeug für jede Spritztour. Türen: 5 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Diesel: 97 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Elektro-Golf Elektrofahrzeug mit einfacher Bedienung, kräftigem Durchzug und genug Reichweite für den Alltag. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Puma Die Neuauflage des beliebten Ford erscheint im hübschen Gewand, verfügt über Navi und macht einiges her in Sachen Komfort und Optik. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 121 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Hyundai e-Kona Der Kona glänzt als modernes Elektrofahrzeug mit seinem hohen Fahrkomfort, seiner langstreckentauglichkeit mit einer Reichweite von ca. 300-350 km und seiner Geräumigkeit im Fahrzeuginnenraum. Das macht ihn zum perfekten Begleiter für zahlreiche Anlässe. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mazda MX5 Mit dem MX5 liefert Mazda ein sportliches Cabrio für Ausflüge zu zweit bei schönem Wetter. Der MX5 bietet dank dem durchzugsstarken Motor und dem straffen Getriebe eine Menge Fahrspaß. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 3 Sitzplätze: 2 CO2-Ausstoß Benzin: 139 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mini Cooper Cabrio Sportliches Cabrio für den Ausflug zu viert, PS-stark, spritzig und stylisch! Dieses Auto bietet die perfekte Kombination aus Retrofeeling und sportlichem Fahrvergnügen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Diesel: 119 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Mokka-e (Elektro) Der kleine Elektro-SUV zieht nicht nur wegen seiner auffälligen Farbe alle Blicke auf sich, sondern überzeugt auch mit seiner Alltagstauglichkeit, seinem Komfort und seiner modernen Ausstattung. Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Seat Arona Der kleine Bruder des Ateca überzeugt mit hohem Einstieg, großem Kofferraum und gewohnt solider Verarbeitung. Ein Garant für eine gute Fahrt! Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 128 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Corolla Automatik Die neue Version des Auris heißt jetzt Corolla. Das ändert aber nichts an der umweltfreundlichen Hybridtechnologie und dem Automatikgetriebe. Der schicke Corolla hat ein Navi und bietet ein tolles Fahrgefühl. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Benzin: 102 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Caddy Kastenwagen Der Caddy bietet eine Alternative zu den großen Transportern. Kleiner Lieferwagen für den kleinen Transport. Türen: 4 Sitzplätze: 2 CO2-Ausstoß Diesel: 124 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Golf 5tü Zuverlässige Limousine, die jedem etwas bietet. Ob Urlaubs- oder Geschäftsfahrt, ob Kurz- oder Langstrecke, das Fahrzeug ist bestens geeignet. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 99 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Golf 8 5tü Die neueste Version des beliebten Golf überzeugt wie auch die Vorgängermodelle mit funktionalen und praktischen Helferlein. Standardmäßig mit Kindersitz verfügbar. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 108 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen E Kombi Audi A3 Automatik Eleganter und kompakter 5-Türer aus der Audi-Familie mit viel Fahrspaß. Hier finden 5 Personen mit leichtem Gepäck Platz, durch Sitzheizung und das bewährte Audiosystem steht Fahrten jeder Entfernung nichts im Wege. Türen: 5 Sitzpltze: 5 Co2-Ausstoß Benzin: 120 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen BMW 1er Die Start-Stop-Automatik macht den sportlichen kleinen 5-Türer auch in der Stadt zu einem umweltbewussten Fahrzeug, das auch für spontane Ausflüge gut geeignet ist. USB- und AUX-Anschlüsse erfreuen Musikliebhaber während der Fahrt. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 89 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen BMW 2er Active Tourer Dieser kompakte BMW lädt mit seinem hohen Einstieg und dem geräumigem Innenraum zu komfortablen Fahrten ein. Der große Kofferraum, bewährte Technik und die Assistenzssysteme machen den 2er zum perfekten Fahrzeug für Geschäftstermin, Einkauf oder Urlaub. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 99 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Connect Navi + AHK Neben einem Navi, einer Rückfahrkamera und einer Anhängerkupplung bietet der Connect eine moderne Optik und hohen Fahrkomfort. Durch sein flexibles Laderaumkonzept ist er als Kombi, aber auch als Kastenwagen für kleinere Transporte einsetzbar. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 154 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Focus Kombi Als Kombi mit Navi wunderbar für lange Urlaubsfahrten geeignet. Durch die umklappbare Rückbank lassen sich auch sperrige und schwere Dinge transportieren. Zusätzliche Dachträger von unserem Kooperationspartner erweitern hier die Möglichkeiten. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 88 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Astra Kombi Das neueste Modell der beliebten Astra-Familie mit viel Platz für jeden Anlass, egal ob Einkauf oder Urlaub. Mit Tempomat und Navigationssystem bieten sie zusätzlichen Komfort. Weiteres Dachzubehör erhöht die Möglichkeiten. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 95 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Astra Kombi AHK Mit einer Anhängelast von 1500 kg (gebremst) eignet sich dieser Kombi auch hervorragend um einen Anhänger zu bewegen. Bitte beachten Sie die eventuell nötigen Steckeradapter. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 116 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Seat Ateca Der Seat Ateca ist ein SUV, das mit Navi und großem Kofferraum zu Urlaubsfahrten einlädt. Durch seinen hohen Einstieg und die Sitzheizung ist der Wagen auch im Winter ein Genuss. Ein straffes Fahrwerk und der sportliche Motor bewirken Fahrspaß pur! Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 129 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Seat Leon Kombi Als Ergänzung des Angebots im Kombi-Segment macht der Seat Leon eine gute Figur! Es erwarten Sie alle gängigen technischen Ausstattungsmerkmale, sowie viel Platz für Reise, Urlaub oder Ausflug. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 127 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Seat Leon Kombi Automatik Der beliebte Seat Leon in der Ausführung mit Automatikgetriebe. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 119 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW ID.3 -- 58 kWh Der ID.3 verfügt über ca. 300 km Reichweite, damit ist der erstaunlich geräumige Kleine von VW absolut tauglich für alle Alltagsfahrten. Das tolle, für Elektroautos typische Fahrverhalten, macht aber auch Ausflüge zum außergewöhnlichen Erlebnis. Türen: 5 Sitzplätze: 4 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW ID.3 -- 77 kWh Der ID.3 ist auch mit dem aktuell größten Batteriespeicher von 77 kHw verfügbar. Türen: 5 Sitzplätze: 4 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW T-Roc Cabrio Der T-Roc ist ein sehr geräumiges Cabrio mit ausreichend Platz für 4 Personen und großem Kofferraum. Cabrio-Feeling für die ganze Familie! Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 151 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen F Groß Audi A3 Cabrio Wunderschönes Cabrio von Audi, perfekt für den Ausflug bei schönem Wetter. Der kräftige Benzinmotor, Sitzheizung und Navi versprechen puren Fahrspaß und den nötigen Komfort für lange Fahrten. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 3 Sitzplätze: 4 CO2-Ausstoß Benzin: 146 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Audi A4 Kombi Automatik Gute Ausstattung und viel Platz machen den A4 zum Allround Fahrzeug. In dieser Variante mit Automatikgetriebe. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 128 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Audi Q4 e-tron Eine neue Ergänzung für unsere Elektro-Flotte ist der Audi Q4 e-tron, der 200-280 km Reichweite bietet. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Mustang Mach-e Der vollelektrische Mustang bietet jeden Komfort, den es bedarf um eine Autofahrt zu einem Erlebnis zu machen. Mit rund 500 km Reichweite ist der Mach-E absolut tauglich für alle Ideen, die Ihnen kommen. Türen: 4 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen KIA EV6 (Elektro) Der KIA begeistert optisch mit einem modernen, futuristischen Design und glänzt mit einer Reichweite von ca. 400-450 km. Neben einer Lenkradheizung und Sitzheizung bietet der KIA einen hohen Komfort und Fahrspaß. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen TESLA Model 3 Das Flaggschiff unserer Elektroflotte verfügt über eine Reichweite von ca 400 km. Eine zusätzliche Ladekarte macht unabhängig vom Tesla-Ladenetz, diverse Assistenzsysteme runden das Paket ab. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen TESLA Model 3 2WD Zusätzlich bieten wir hier die Variante mit Heckantrieb an. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Toyota Mirai (Wasserstoff) Unser erstes Wasserstoffauto besticht mit modernem Design und Dank einer Reichweite von über 350km mit Alltagstauglichkeit. Platz für vier Personen und ein passender Kofferraum bieten Flexibilität. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 4 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW ID.4 -- 77 kWh Der ID.4 ist die größere Variante des bekannten ID.3 und macht mindestens genauso viel Spaß. Lernen Sie unseren Neuzugang im Elektro-Segment kennen! Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Passat Kombi Schicker Kombi, der mit guter Ausstattung für jede Reise das richtige Fahrzeug ist. Zusätzliches Dachzubehör unseres Kooperationspartners bringt hier weitere Möglichkeiten. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 96 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Passat Kombi Automatik Den schicken Kombi gibt es auch als Automatik Variante. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Co2-Ausstoß: 127 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Tiguan Automatik + AHK Der Tiguan ist ein ausgezeichnetes Allround-Fahrzeug, zusätzlich ausgestattet mit einer elektrischen Anhängerkupplung und einem Navi. Durch das Automatikgetriebe ist er besonders komfortabel für längere Fahrten. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 160 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen VW Touran AHK Neu im Fuhrpark als komfortables Reisefahrzeug mit 5+2 Sitzen und Anhängerkupplung. Türen: 5 Sitzplätze: 7 CO2-Ausstoß Diesel: 145 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen G Maxi 6-Sitzer Bus Ford Transit Dieses Fahrzeug ist ein wahres Raumwunder. Zwei Sitzreihen mit je drei Plätzen sowie ein sehr großer Kofferraum bieten Platz für jede Art von Ausflug oder Urlaub. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 6 CO2-Ausstoß Diesel: 194 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Audi A6 Kombi Automatik Das Businessfahrzeug mit Tempomat, Automatikgetriebe, Navi und vielen weiteren Annehmlichkeiten. Das Fahrzeug lädt zu entspannten Reisen mit der Familie, sowie zum Geschäftstermin ein. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 146 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen BMW 5er Kombi Automatik Unser größter BMW verfügt über viel Platz und Komfort sowie Tempomat und Navi. Dank Automatikgetriebe und großem Kofferraum ist es das perfekte Auto für die Langstrecke. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 CO2-Ausstoß Diesel: 154 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Galaxy Automatik Die Neuauflage des beliebten Galaxy glänzt mit sehr großzügigen Innenraum und einem angenehmen Automatikgetriebe. Mit 7 Sitzen rundum ein super Urlaubsauto für die ganze Familie. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 7 CO2-Ausstoß Diesel: 120 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Kleintransporter Dieser mittelgroße Transporter eignet sich hervorragend als Helfer für Umzüge. Die Lademaße sind: 2,50 m tief, 1,72 m breit (zwischen den Radkästen 1,38 m) und 1,38 m hoch. Zuladen kann man max. 762 kg. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Ford Transit 9-Sitzer Ford bietet mit dem Transit ein schönes Reisefahrzeug mit 9 Sitzen für Gruppen und Vereine, mit dem man sicher und bequem ankommt. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 156 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mercedes Vito 9-Sitzer Als viertes Modell unserer 9-Sitzer Flotte kommt der Vito mit ordentlich Platz und umfangreicher Ausstattung daher. Das ideale Fahrzeug für Ausflüge mit der Familie, Freunden oder dem Verein. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 196 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mercedes Vito Transporter Mittelgroßer Transporter, der ein nützlicher Helfer bei Umzügen und anderen Transporten ist. Die Lademaße sind: 2,45 m tief, 1,65 breit und 1,35 m hoch. Zuladen kann man in Vito 844 kg. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 202 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Opel Vivaro 9-Sitzer AHK Opels kompakter 9-Sitzer, für Reisen mit Gruppen oder der Familie, der zusätzlich mit Anhängerkupplung ausgerüstet ist. Teilweise auch mit Navi verfügbar. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 145 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Seat Alhambra Automatik Das Raumwunder mit 7 Sitzen und großem Kofferraum, ausgestattet mit Navi und viel Komfort für Urlaubsfahrten mit der ganzen Familie. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 7 CO2-Ausstoß Diesel: 178 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen TESLA Model Y Das Model Y überzeugt mit einem großen Platzangebot und bietet dank geräumigem Kofferraum und gut 400 km Reichweite viele Möglichkeiten. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 5 Sitzplätze: 5 Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen H Transport Ford Transit Transporter Transporter mit echten Hochstapler- Qualitäten durch sein Hochdach. Geeignet für alle Arten von Transporten dank einer Zuladung von 824 kg. Lademaße sind: 2,90m tief, 1,78m breit und 1,88m hoch. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 174 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mercedes Sprinter 9 - Sitzer Großer Bus, der 9 Personen und Ihrem Gepäck viel Raum bietet. Das Fahrzeug eignet sich ideal für Urlaubsfahrten oder Ausflüge mit Gruppen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 9 CO2-Ausstoß Diesel: 186 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Mercedes Sprinter Transporter Großer Transporter mit dem der Umzug leicht von der Hand geht. Zuladung 800 kg. Lademaße sind: 3,26m tief, 1,78m breit und 1,66m hoch. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Türen: 4 Sitzplätze: 3 CO2-Ausstoß Diesel: 236 g/km Das Fahrzeug finden Sie an diesen Stationen Marker-Link × Dieses Fahrzeug finden Sie an folgenden Stationen:

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09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.