Die Station befindet sich in der Daxlander Straße, gegenüber des Friedhofs Daxlanden. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Daxlander Straße 78 in 76185 Karlsruhe. Haltestelle = Daxlanden Mauerweg Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Daxlander Straße, in der Nähe der Kreuzung mit der Rheinhafenstraße und gegenüber des Friedhofs Daxlanden. Geparkt wird in der öffentlichen Parkbucht am rechten Straßenrand, zwischen Mauerweg und Rheinhafenstraße. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Daxlanden Mauerweg Angaben für Navigationsgeräte = Daxlander Straße 78 Bitte entsorgen Sie anfallenden Müll nicht an der Station.
Ladevorgang beenden Um den Ladevorgang zu beenden, drehen Sie den Schlüssel auf Position 2. Nun können Sie das Kabel aus dem Fahrzeug entfernen. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, legen Sie das Kabel bitte ordentlich auf die Wallbox Ladevorgang beginnen Um den Ladevorgang an der Station BGV Durlacher Allee zu starten, drehen Sie den Schlüssel auf 1. Anschließend können Sie das Ladekabel am Fahrzeug anschließen. Anhand des Fahrzeugdisplays, können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Station befindet sich auf dem BGV Parkplatz vor dem Kundencenter. Besonderheiten = Das Fahrzeug darf nicht auf dem Fluchtweg stehen. Lademöglichkeiten sind vorhanden. Durlacher Allee 56 in 76131 Karlsruhe Haltestelle = Gottesauer Platz / BGV Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf dem BGV Parkplatz direkt vor dem Kundencenter. Bitte parken Sie das Fahrzeug gerade ein. Nutzen Sie bitte ausschließlich den linken Ladepunkt. Das Fahrzeug darf nicht auf dem Fluchtweg stehen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Gottesauer Platz / BGV Angaben für Navigationsgeräte = Durlacher Allee 56 in 76131 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.