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Ihre Suche nach <b>parken</b> ergab 538 Treffer.

Liebensteinstraße Parkplatz

28.09.16 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich auf dem Gelände des ASV Durlach. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Liebensteinstraße 1 in 76227 Karlsruhe Haltestelle = Durlach Turmberg Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf dem Gelände des ASV-Durlach. Direkt nach der Einfahrt auf der rechten Seite sind zwei markierte Stellplätze. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Durlach Turmberg Angaben für Navigationsgeräte = Liebensteinstraße 1 in 76227 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Bahnhof Grötzingen Parkplatz

28.09.16 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich am Bahnhof Grötzingen, neben dem Bahnhofsgebäude entlang der Bahnlinie. Die Stellplätze sind nicht fest zugeordnet. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Bahnhof Grötzingen Angaben für Navigationsgeräte = Eisenbahnstraße 40 in 76229 Karlsruhe Die Station befindet sich am Bahnhof Grötzingen, neben dem Bahnhofsgebäude entlang der Bahnlinie. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Eisenbahnstraße 40 in 76229 Karlsruhe Haltestelle = Bahnhof Grötzingen Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Alberichstraße Tiefgarage

22.05.19 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich in der Tiefgarage der Alberichstraße 5. Der Schlüsseltresor steht auf dem kleinen Grünstreifen vor dem Haus. Die sieben reservierten und beschilderten Stellplätze, 002, 003, 004, 101, 102, 103, 104 liegen nebeneinander auf einer Seite. Die ersten drei Stellplätze 002, 003 und 004 sind ausschließlich für die Elektrofahrzeuge reserviert. Um Beschädigungen an den Ladekabeln zu vermeiden, hängen Sie diese bitte ordentlich in die vorgesehenen Halterungen. Für den Zugang zur Tiefgarage benutzen Sie bitte den roten Chip der an jedem Fahrzeugschlüssel hängt. Um zu Fuß in die Tiefgarage zu gelangen, nutzen Sie bitte das Chiplesegerät, das an der Hauswand rechts unten vor dem Rollgittertor hängt. Wenn Sie das Fahrzeug zurückbringen, nutzen Sie bitte das Chiplesegerät, das oben links an der Einfahrt steht. Zum Öffnen des Gitterrolltors von innen, ziehen Sie am Seil, das von der Decke hängt. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Kußmaulstraße Angaben für Navigationsgeräte = Alberichstraße 5 in 76185 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Um den Ladevorgang an der Station Alberichstraße zu starten, aktivieren Sie die Wallbox ausschließlich mit der ChargeX Ladekarte. Die Station befindet sich in der Tiefgarage der Alberichstraße. Besonderheiten = Die ersten drei Stellplätze 002, 003, und 004 sind ausschließlich für die Elektrofahrzeuge reserviert. Zugangssystem = Am Tresor Lademöglichkeiten sind vorhanden Alberichstraße 5 in 76185 Karlsruhe Haltestelle = Kußmaulstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Bitte achten Sie auf die Säulen und parken Sie die Fahrzeuge vorsichtig ein und aus. Stellen Sie die Fahrzeuge NUR auf die stadmobil Stellplätze, bei Nichtbeachtung erheben wir eine Gebühr von mindestens 25,--. Ladevorgang beenden. Um den Ladevorgang zu beenden lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen. Um den Ladevorgang an der Station Alberichstraße zu starten, aktivieren Sie die Wallbox mit der ChargeX Ladekarte. Zuerst blinkt ein buntes Licht auf, dann leuchtet kurz ein grünes Licht auf und anschließend ein blaues Licht. Die Wallbox ist freigeschaltet und der Ladevorgang beginnt bis zu 15 Minuten zeitverzögert. Sind die Wallboxen dunkel, befinden sie sich im Ruhezustand. Halten Sie die Ladekarte davor, um den Ruhezustand zu beenden. ​Laden Unterwegs. Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.

English Information

08.08.17 | Inhaltsseite English Information

Carsharing with stadtmobil How it works What is Carsharing? The principle of Carsharing is simple: Individuals gain the benefits of a private car without the costs and responsibilities of ownership. Instead of owning one or more vehicles, a household accesses a fleet of vehicles on an as-needed basis. Carsharing may be thought of as organized short-term car rental. Carsharing differs from traditional car rentals in the following ways: Vehicle stations are distributed throughout Karlsruhe and the surrounding area. They are positioned for easy access by public transport. Insurance and fuel costs are included in the rates. The costs of use are calculated based on the length of time booked (time rate) plus the kilometers driven (price per km) depending on the car category. You may find the price list in German for stadtmobil Karlsruhe in Downloads > Tarifordnung . Carsharing is not limited by office hours: Reservation, pickup and return is all self-service. Vehicles can be rented by the hour, by the day or by weeks depending on your needs. Base of the agreement is a contract between stadtmobil and the customer. A valid driving licence and residence in Germany are required. To find out more, please take a look at our briefing . Please note that this new briefing will apply from 01.01.2025. Becoming a customer Becoming a customer If you would like to become a stadtmobil customer, the first steps are signing the contract and paying the registration fee and depending on the starterpackage also a deposit. After returning the signed contract you will be given: A personal customer identification number – essential for booking. The handbook – a digital or paper collection of complete practical directions. The handbook is also available on the internet for registered customers. The telephone numbers of the booking and assistance centers (for emergency service after business hours). A password (for the online reservation). A chip-card with a corresponding PIN code for accessing the electronic key-lockers and the vehicles onboard computers. The contract is similar to an extended rental contract and eliminates the need for individual contracts at each booking. After applying you can use our cars. When you come to apply in our office or per Videochat, please bring your German or European Driving license, your residence authorization and a valid passport. The costs of use are calculated based on the length of time booked (time rate) plus the kilometers driven (price per km) depending on the car category. You may find the price list for your specific area in German (Downloads > Tarifordnung ). The fleet The fleet At stadtmobil Karlsruhe we maintain a fleet of different low-emission and fuel-efficient cars: Compact cars, mid-sized cars, estate cars, minibuses and full-sized vans for our customers. We have parking lots set up throughout the area and are responsible for servicing and repairing these vehicles. stadtmobil vehicles, like privately owned vehicles, can be used for different lengths of time (a few hours, days or weeks) and can be reserved at any time over the telephone or on the internet. Whether one needs a vehicle on short notice or has planned far ahead, requests are filled exactly as needed nine times out of ten. For the remaining 10% of cases, an alternative is offered, which may be a different vehicle, a different station or if nothing else is possible a different time slot. Before a drive, the vehicle or electronic key-locker is opened with a chipcard and a PIN-code. Vehicles can be refueled at no expense to the driver with our refueling cards, available in every vehicle. At the end of a trip the vehicle must be returned to the same place, where it has been picked up. In addition to our own fleet stadtmobil customers can also use vehicles belonging to cooperating car sharing programs in other areas in Germany. We take care of the communication between the cooperating organizations for our customers. For our customers, vehicles are seen as a means to an end. Their motto is “using instead of owning”. Combined with public transportation, walking and cycling, the CarSharing system offers enough flexibility to take care of the mobility needs of our customers. You are mobile without owning your own car. stadtmobil customers use the vehicles for a variety of purposes such as shopping, when friends and family are visiting, as well as daytrips, holidays and business trips. Most of the time however, they get around on foot, by bike or by public transport. CarSharing contributes to the protection of the environment. Each CarSharing vehicle replaces seven to ten privately owned vehicles. On average the use of each vehicle is split between 15 CarSharing customers. This results in: Reduced emissions Reduction in the space required for cars Economically efficient use of the vehicles Increased use of public transportation options All levels of government recognize these points as vital for the sustained protection of the environment. Driving Driving Before your Trip: Check the car Before you start your journey please walk around the car and check for visible damages. Damage which is noted in the lockbook doesn’t need mentioning, but if you find other damage, please call us before you start your trip – that will exculpate you. Drive Your reservation will be transmitted to the car and you will be able to drive it at the scheduled time. At some parking stations there will be a small card reader mounted on the windscreen. Once the customer places their customer card on the reader, it will use what is called blink technology to activate the booking and unlock the car. The reader will not work until the time of your specific reservation. The keys are sticking in the terminal of the onboard computer which is located in the glove box. At this terminal you need to enter your PIN before starting the car. At other parking stations where we offer a lot of cars, you will find an electronic key-locker that contains the ignition keys. This key-locker is also opened by placing the customer card at the display and entering your PIN. If you are running late for giving back the car, please call our 24/7 booking center as soon as possible. In most cases it is possible to extend the booked time. If a reserved vehicle is not where it should be, please be patient. The driver may merely be delayed by traffic. Call the 24/7 booking center if it is more than ten minutes late. Central booking may have more information as to the whereabouts of the vehicle. If it is not possible to wait for the originally booked vehicle, you can book another for the same price or you may cancel with no cost to you. Refueling Our customers are responsible for filling up the tank when it’s low, but you don’t need to refuel every time you drive. When the tank is only ¼ full or less, we kindly ask you to fill up. The same applies to other operating fluids, such as AdBlue or windshield wiper fluid. In the car you will find a “fuelling card”. You can pay with this card at ARAL and other filling stations with a “Routex”-sign in Germany and in other European countries. By paying with this card you will be asked for a fuel PIN which is always noted on the key-chain. Please place make an entry with the fuelling details. If you have to fill up at a station which does not accept the fuelling card, please just pay the bill, make your entry in the logbook and submit the receipt to the stadtmobil office. We recompense your costs. Insurance All our cars are covered by insurance. If you have caused an accident you have an insurance excess which amounts to a max. of 1.200,- €. We offer a “safety kit” with an annual subscription which reduces your insurance excess to 300,- € max. Accidents must be immediately reported both to the police and to stadtmobil who will take care of everything to do with the insurance. In case of an accident please call our 24/7 booking center. After Your Trip Vehicles must be returned to the station where they were picked up. Note your trip-details in the logbook. Finally, lock the vehicle and return the key to the key-locker for the next user. At stations without key-lockers replace the key to the terminal in the glove-box and lock the car by placing your chipcard in front of the cardreader at the windscreen. Please make sure the vehicles are clean before returning them, especially on the inside. You too appreciate a clean car! Costs Beside a small monthly fee you only pay for driving. Driving costs are always composed of a time and distance rate which depend on the car type, the amount of time you are using it and the distance you drive. Once a month you receive a detailed bill for your trips and other expenses you may incur. The monthly fees are billed in one lump sum in April or May of the year. Customers generally pay by automatic debit. This instruction does not replace the explanatory notes in the stadtmobil handbook. It is noncommittal if it should come to a judicial dispute and does not replace our German standard business conditions and pay scale conditions. Making a reservation Making a reservation The vehicles are parked at different stations. You can use vehicles from any of these. The car has to be returned to the station it was originally picked up from. A few of the stations have only one or two vehicles each, others have up to over twenty cars available. All vehicles are accessible around the clock. Stations with more than one car offer vehicles of various classes. Some of the stations have electronic key-lockers, at the others the vehicles are equipped with onboard computers, eliminating the need for a key-locker. Reservations can be made online or over the phone 24 hours a day, seven days a week. The booking agents at the service center take care of all bookings, cancellations and extensions. If the vehicle you want is reserved by another customer, the booking agent will give you other options to meet your needs. You can book spontaneously or months ahead of time. The smallest time unit is one hour. When you book over the telephone please state: The area from where you are calling (Karlsruhe) Your customer number and name Your telefone-password Date and time you would like to start and end your trip Your preferred station and the preferred type of vehicle needed There is a higher chance of availability the earlier the reservation is made. Cancelation of a reservation is free up to 24 hours before the start of the reservation, after that you pay half of the time cost plus one Euro cancellation-fee. Download the booking app now! With the stadtmobil app, you can find out which cars are available nearby. As a registered customer you can book your car spontaneously or up to six months in advance. Videos Videos stadtmobil video - that's how it works! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Let the videos show you how CarSharing with stadtmobil works. " stadtmobil Karlsruhe: that's how it works! " Everything you need to know about booking and using a stadtmobil-car - in one video. To see this Youtube-video, it's necessary to allow Marketing-Cookies . Alternativly you can see the video directly on Youtube, too . stadtmobil Video: stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Let the video show you what stadtflitzer is and how easy it is to use them. "stadtflitzer in Karlsruhe" stadtmobil cars without fix locations, freefloating-Carsharing in Karlsruhe - that's stadtflitzer! To see this Youtube-video, it's necessary to allow Marketing-Cookies . Alternativly you can see the video directly on Youtube, too . stadtmobil Video: stadtflitzer - that's how it works! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. 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Über stadtmobil

11.10.16 | Inhaltsseite Über stadtmobil

stadtmobil bietet den ca. 313.000 Einwohnerinnen und Einwohnern in Karlsruhe die höchste Carsharing-Dichte aller deutschen Großstädte an. Ungefähr jede 8. Person mit einem Führerschein der Klasse B nutzt stadtmobil. Unser Anspruch Die Mobilität verbessern und gleichzeitig die Umwelt entlasten ‒ das sind die Ziele von stadtmobil für die Region Karlsruhe. Mobilität verbessern Die Anzahl der stadtmobil-Stationen wird kontinuierlich erhöht. Unser Ziel ist es, für Sie die Wege zur nächsten Station so kurz wie möglich zu halten. Sie entscheiden, welches Verkehrsmittel Sie heute nutzen möchten. stadtmobil ist eine der vier Säulen im urbanen Mobilitätsmix: Busse und Bahnen Carsharing Fahrräder Fußgänger Umwelt entlasten Die stadtmobil-Fahrzeuge sind jünger und sparsamer als die Durchschnittsflotte der deutschen Privat-Pkw. Der Kraftstoffverbrauch ist deutlich niedriger. Die stadtmobil-Fahrzeuge werden nur für Wege und Gelegenheiten genutzt, für die andere Verkehrsmittel keine optimalen Bedingungen bieten. Jedes stadtmobil-Fahrzeug ersetzt im statistischen Mittel mehrere Privat-Pkw. 1995 stadtmobil Karlsruhe startet als kleine Personengesellschaft (GbR). 1997 Die Stadt Karlsruhe prämierte die Aufbauarbeit von stadtmobil mit dem Umweltpreis für nichtkommerzielle Organisationen. 1999 Zusammenschluss zur stadtmobil-Gruppe (Karlsruhe, Rhein-Neckar, Stuttgart). 2000 Umfirmierung zu stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG. 2002 Einführung der elektronischen Zugangskarten. 2005 Die Stadt Karlsruhe wird Teilnehmer bei stadtmobil. Übernahme des Geschäftsbereiches CarSharing von stadtmobil Pforzheim e.V. 2006 Öffnung des stadtmobil-Netzes zur regionalen Erweiterung durch Zusammenarbeit mit dem Partner Cambio. 2008 Verdopplung der Büroflächen in Karlsruhe. 2009 Die stadtmobil-Gruppe nimmt das 1.000 Fahrzeug in Betrieb. 2010 stadtmobil startet auf Facebook und Twitter. 2011 Die Internetseite startet mit frischem Design und neuen Funktionen. 2012 Karlsruhe wird vom Bundesverband als Carsharing-Hauptstadt ausgezeichnet. 2013 Karlsruhe wird wieder als Carsharing-Hauptstadt ausgezeichnet. 2015 Im 20. Jubiliäumsjahr hat stadtmobil Karlsruhe 800 Fahrzeuge. Außerdem wird Karlsruhe Deutschlands nachhaltigste Großstadt und erneut als Carsharing-Hauptstadt ausgezeichnet. 2016 Quernutzung erweitert: stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer können jetzt auch in München und Augsburg Carsharing-Fahrzeuge buchen und nutzen. 2017 stadtmobil im neuen Look: Einheitliches neues Corporate Design für die gesamte stadtmobil-Gruppe, eine neu gestaltete Homepage geht online. 2018 Einführung der stadtflitzer in Karlsruhe. Eine Freefloating-Flotte von zunächst 50 VW-Up für spontane Nutzung mit offenem Buchungsende. Die Rückgabe erfolgt frei innerhalb des Bediengebiets. Einführung der neuen stadtmobil-Buchungs-App, zunächst als Beta-Version. 2019 Karlsruhe wird erneut Carsharing-Hauptstadt mit 3,2 Carsharing-Fahrzeugen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner und liegt damit weit vor den Millionenstädten München, Hamburg und Berlin. Das stadtflitzer-Bediengebiet wird ausgeweitet und die Anzahl der stadtflitzer auf 100 Autos verdoppelt. 2022 Karlsruhe ist mit 4,34 Fahrzeugen pro 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner erneut an der Spitze des Carsharing-Städterankings und ist somit zum wiederholten Mal Carsharing-Hauptstadt Deutschlands. stadtmobil wird Exklusiv-Partner der PSK LIONS. 2023 Das neue Wagenbuch ist endlich da! Abschaffung der Wagenbucheinträge, Tank-/Lade- und Dauerparkkarten sowie originaler Fahrzeugschein finden ihren neuen Platz im Wagenbuch. Schäden, Verschmutzungen und Fundsachen können unkompliziert per App gemeldet werden. Zusätzlich kann die PIN über die App eingegeben werden.

Elektromobilität

16.08.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Hierzu können Sie die Android - oder iOS -App von ARAL Fuel&Charge verwenden. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Ja, die EnBW-Ladekarte kann nur zum Laden verwendet werden. Benötigen Sie z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder möchten an der Tankstelle die Waschstraße verwendet, können Sie den Beleg über die stadtmobil-App einreichen. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die EnBW mobility+ App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android- oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Alternativ können Sie die EnBW Webseite nutzen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, können bei Bedarf über das Kundenbüro kostenfrei gebucht werden. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel bitte immer während der Buchung mitführen, außer es ist fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut. Die Info erhalten Sie über die jeweilige Stationsbeschreibung. Typ2 Ladekabel und Schuko-Ladekabel im Fahrzeug vorhanden. Zum Laden an öffentlichen Ladesäulen benötigen Sie die ARAL-Ladekarte aus dem Wagenbuch. Um eventuellen Schwierigkeiten mit Ladesäulen aus dem Weg zu gehen sollten Sie sich vorab über das Ladenetz in der ARAL Fuel & Charge App informieren. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil nicht für die Funktion der Ladesäulen verantwortlich ist und eventuell entstehende Kosten, wie z.B. eine notwendige Abschleppung, zu Lasten des Teilnehmers gehen. Bitte lassen Sie das Fahrzeug nur so lange an der Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein muss, wenn es an die Station zurückgestellt wird. Einige Fahrzeuge können an Schnellladestationen, z.B. an der BFT-Tankstelle in der Wolfartsweierer Straße, innerhalb einer Stunde vollständig aufgeladen werden. Bei diesen Fahrzeugen empfiehlt sich bei jeder Buchung einen kurzen Lade-Stopp an einer Schnellladestation einzulegen. Sollten Sie die Einstellungen im Fahrzeug ändern, bitte zum Buchungsende unbedingt wieder rückgängig machen. Weitere Hinweise zum Fahrzeug entnehmen Sie der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie im Handschuhfach, im Kofferraum oder als elektronische Version im Informationssystem des Fahrzeugs. Bitte lesen Sie sich die jeweilige Stationsbeschreibung gründlich vor Buchungsbeginn durch. Tipps zum Laden und Schnellladen Schnellladesäulen verwenden. Ladeäulen mit einer Ladeleistung von >100 KW. Nicht vollständig aufladen - den optimalen Ladebereich nutzen. E-Fahrzeuge laden zwischen 20% und 80% am effizientesten. Ab 80% sinkt die Ladegeschwindigkeit drastisch, um die Batterie zu schonen. Ladeinfrastruktur im Blick behalten. Achten Sie vorab auf die Verfügbarkeit der Ladesäulen entlang Ihrer Route. Die EnBW mobility+ App und die Online-Karte von EnBW zeigen die aktuellen Belegungen sowie mögliche Störungen an. Kabel und Anschlüsse prüfen. Vergewissern Sie sich, dass das Ladekabel korrekt verbunden ist und keine Schäden am Fahrzeug- oder Säulenanschluss aufweist. Das Display an der Ladesäule und das Fahrzeugdisplay informiert über Start des Ladevorgangs. Blockiergebühren Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes: EnBW-Ladenetz Zeitpunkt: Ab einer Ladezeit von 4 Stunden. Höhe: 10 Cent pro Minute. Maximale Gebühr: 12 Euro pro Ladevorgang. Wichtig: Die Gebühr wird auch fällig, wenn das Fahrzeug nach 4 Stunden noch nicht vollständig geladen ist. Geltungsbereich: Gilt bei Freischaltung der Ladesäule mit der EnBW-Ladekarte. Tesla Supercharger (für Tesla-Fahrzeuge) Zeitpunkt: Nach Beendigung des Ladevorgangs. Die genauen Zeitpunkte können variieren. Höhe: Zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Minute. Maximale Gebühr: Keine Deckelung. Wichtig: Das im Fahrzeug eingestellte Ladelimit ist für die Berechnung relevant. Geltungsbereich: Gilt für Tesla-Fahrzeuge, die an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Ausnahmen von Blockiergebühren Grundsätzlich fallen Blockiergebühren unter den genannten Bedingungen an, solange die Ladesäulen mit der entsprechenden Ladekarte (EnBW) freigeschaltet oder Tesla-Fahrzeuge an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Hinweis zu Sonderfällen Es kann vorteilhaft sein, alternative Freischaltmöglichkeiten zu nutzen, die beispielsweise in Hotels oder Freizeitparks angeboten werden. In solchen Fällen können möglicherweise keine oder andere Blockiergebühren anfallen. Für die Erstattung von Ladekosten, die über solche alternativen Methoden abgerechnet wurden, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung, die Sie bequem über die stadtmobil-App einreichen können. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

Elektromobilität

22.05.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Hierzu können Sie die Android - oder iOS -App von ARAL Fuel&Charge verwenden. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Ja, die EnBW-Ladekarte kann nur zum Laden verwendet werden. Benötigen Sie z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder möchten an der Tankstelle die Waschstraße verwendet, können Sie den Beleg über die stadtmobil-App einreichen. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die EnBW mobility+ App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android- oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Alternativ können Sie die EnBW Webseite nutzen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, können bei Bedarf über das Kundenbüro kostenfrei gebucht werden. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel bitte immer während der Buchung mitführen, außer es ist fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut. Die Info erhalten Sie über die jeweilige Stationsbeschreibung. Typ2 Ladekabel und Schuko-Ladekabel im Fahrzeug vorhanden. Zum Laden an öffentlichen Ladesäulen benötigen Sie die ARAL-Ladekarte aus dem Wagenbuch. Um eventuellen Schwierigkeiten mit Ladesäulen aus dem Weg zu gehen sollten Sie sich vorab über das Ladenetz in der ARAL Fuel & Charge App informieren. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil nicht für die Funktion der Ladesäulen verantwortlich ist und eventuell entstehende Kosten, wie z.B. eine notwendige Abschleppung, zu Lasten des Teilnehmers gehen. Bitte lassen Sie das Fahrzeug nur so lange an der Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein muss, wenn es an die Station zurückgestellt wird. Einige Fahrzeuge können an Schnellladestationen, z.B. an der BFT-Tankstelle in der Wolfartsweierer Straße, innerhalb einer Stunde vollständig aufgeladen werden. Bei diesen Fahrzeugen empfiehlt sich bei jeder Buchung einen kurzen Lade-Stopp an einer Schnellladestation einzulegen. Sollten Sie die Einstellungen im Fahrzeug ändern, bitte zum Buchungsende unbedingt wieder rückgängig machen. Weitere Hinweise zum Fahrzeug entnehmen Sie der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie im Handschuhfach, im Kofferraum oder als elektronische Version im Informationssystem des Fahrzeugs. Bitte lesen Sie sich die jeweilige Stationsbeschreibung gründlich vor Buchungsbeginn durch. Tipps zum Laden und Schnellladen Schnellladesäulen verwenden. Ladeäulen mit einer Ladeleistung von >100 KW. Nicht vollständig aufladen - den optimalen Ladebereich nutzen. E-Fahrzeuge laden zwischen 20% und 80% am effizientesten. Ab 80% sinkt die Ladegeschwindigkeit drastisch, um die Batterie zu schonen. Ladeinfrastruktur im Blick behalten. Achten Sie vorab auf die Verfügbarkeit der Ladesäulen entlang Ihrer Route. Die EnBW mobility+ App und die Online-Karte von EnBW zeigen die aktuellen Belegungen sowie mögliche Störungen an. Kabel und Anschlüsse prüfen. Vergewissern Sie sich, dass das Ladekabel korrekt verbunden ist und keine Schäden am Fahrzeug- oder Säulenanschluss aufweist. Das Display an der Ladesäule und das Fahrzeugdisplay informiert über Start des Ladevorgangs. Blockiergebühren Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes: EnBW-Ladenetz Zeitpunkt: Ab einer Ladezeit von 4 Stunden. Höhe: 10 Cent pro Minute. Maximale Gebühr: 12 Euro pro Ladevorgang. Wichtig: Die Gebühr wird auch fällig, wenn das Fahrzeug nach 4 Stunden noch nicht vollständig geladen ist. Geltungsbereich: Gilt bei Freischaltung der Ladesäule mit der EnBW-Ladekarte. Tesla Supercharger (für Tesla-Fahrzeuge) Zeitpunkt: Nach Beendigung des Ladevorgangs. Die genauen Zeitpunkte können variieren. Höhe: Zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Minute. Maximale Gebühr: Keine Deckelung. Wichtig: Das im Fahrzeug eingestellte Ladelimit ist für die Berechnung relevant. Geltungsbereich: Gilt für Tesla-Fahrzeuge, die an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Ausnahmen von Blockiergebühren Grundsätzlich fallen Blockiergebühren unter den genannten Bedingungen an, solange die Ladesäulen mit der entsprechenden Ladekarte (EnBW) freigeschaltet oder Tesla-Fahrzeuge an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Hinweis zu Sonderfällen Es kann vorteilhaft sein, alternative Freischaltmöglichkeiten zu nutzen, die beispielsweise in Hotels oder Freizeitparks angeboten werden. In solchen Fällen können möglicherweise keine oder andere Blockiergebühren anfallen. Für die Erstattung von Ladekosten, die über solche alternativen Methoden abgerechnet wurden, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung, die Sie bequem über die stadtmobil-App einreichen können. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

Themen Serviceumfrage 2024

20.02.23 | Inhaltsseite Themen Serviceumfrage 2024

Themen Serviceumfrage 2024 Hier finden Sie die wichtigsten Aussagen zu den am häufigsten kommentierten Themen aus der Umfrage. Zudem sind die Ergebnisse der einzelnen Fragen auf einer Schulnotenskala von 1 "Sehr Gut" bis 6 "Ungenügend" dargestellt. Die vorherige Umfrage wurde im Spätjahr 2022 durchgeführt. Umfragethemen im Vlog auf YouTube Zum ersten Mal haben wir in einem Vlog auf unserem YouTube-Kanal über wichtige Themen aus der Umfrage gesprochen. Zum Video geht es hier . stadtflitzer Bediengebiet-Erweiterung und neues Fahrzeugmodell Das Prinzip der stadtflitzer erfordert eine hohe Fahrzeugdichte für flexible und häufige Nutzung, daher ist das Bediengebiet derzeit nur auf innerstädtische Bereiche beschränkt. Das aktuelle Bediengebiet basiert auf präzisen Planungen und wird sukzessive mit dem allgemeinen Wachstum ausgebaut. Die bisherige Erfahrung zeigt eindeutig, dass dieser sorgsame Ausbau zwingend notwendig ist, um das Erfolgskonzept stadtflitzer aufrechtzuerhalten. Zum Bediengebiet gehören inzwischen große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Süd- und Südweststadt, Oststadt, Durlach und Durlach Aue. Einen langersehnten Wunsch konnten wir nun endlich erfüllen: Seit Ende Mai gehört Hagsfeld als neue Insel zum stadtflitzer-Bediengebiet. stadtflitzer können innerhalb der drei Inseln abgeholt und wieder abgemeldet werden. Die Umfrageergebnisse haben deutlich gezeigt, dass ein neues Fahrzeugmodell wieder in der Fahrzeugklasse b - Smart angeboten werden soll. Den Wunsch möchten wir gerne erfüllen und befinden uns derzeit auf der Suche nach einem passenden Nachfolger für den eingestellten VW Up. Nachfolgend sehen Sie die Original Ergebnisse aus der Umfrage. Bitte beachten Sie, dass sich die Verteilung der Prozentwerte auf die Gesamtzahl aller Teilnahmen bezieht. Dies ist durch die Mehrfachauswahl bei dieser Frage bedingt. Neues Wagenbuch: Infos zu Tanken/Laden und neue Kartenhalter Wir freuen uns sehr über das viele positive Feedback zum neuen Wagenbuch. Etwa einer von 6 Kommentaren zur Umfrage war ein explizites Lob für das neue Wagenbuch. Natürlich gab es auch Kritikpunkte, an denen wir unbedingt arbeiten wollen und werden. Zwei davon werden aktuell schon angegangen, nämlich die Kartenhalter sowie die Infos zur Netzabdeckung der Tank- und Ladekarten. Auch wir haben schon nach kurzer Zeit feststellen müssen, dass die Kartenhalterungen nicht gut gelungen waren. Das starre Hartplastik der Kartenhalter stand in ständigem Gegensatz zu der leicht flexiblen Kartonage des Wagenbuchs. Dadurch kam es häufig zu Versagen beim Klebstoff, wodurch die Kartenhalter abgefallen waren und im Fahrzeug herum lagen. Also musste eine neue Lösung her - nach langer Suche und ausgiebigen Tests haben wir eine geeignete Alternative gefunden. Die neuen Kartenhalter sind mit einem QR-Code ausgestattet, der Informationen zum Tanken und Laden bietet. Die Tank- und Ladekarten können nun leichter herausgenommen werden und die Kartenhalter kleben wesentlich besser am Wagenbuch. Wir sind bereits in vollem Gange, die Kartenhalter bei allen Fahrzeugen zu tauschen. Wir gehen davon aus, dass in wenigen Wochen der größte Teil der Flotte abgeschlossen sein wird. Informationen zur E-Mobilität Das Interesse an E-Fahrzeugen ist groß, aber es gibt noch Unsicherheiten. Am Samstag, den 28.09., veranstaltet stadtmobil auf dem Messplatz eine Veranstaltung zum Thema E-Mobilität. Die Einladungen mit weiteren Informationen rund um die Veranstaltung und dem dazugehörigen Anmeldelink werden demnächst per E-Mail an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer versendet. Alle stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer, die Interesse und Zeit haben, können sich kostenfrei über den Anmeldelink anmelden. Bei großer Nachfrage sind zusätzliche Termine geplant. Die Umfrageergebnisse zeigen deutlich, dass kleinere Elektrofahrzeuge erwünscht sind. Allerdings sind die Kosten für diese Elektroautos erheblich höher als die für größere Modelle. Im Vergleich zu den Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor sind Elektroautos generell teurer, vor allem aber auch, weil die Förderungen seit 2024 gestoppt wurden. Nachfolgend finden Sie das Ergebnis der Umfrage zum gewünschten Ausbau der Flotte. Bitte beachten Sie, dass auch hier die Prozentwerte wie im obigen Diagramm auf die Gesamtzahl der Antworten gerechnet sind. Außerdem rüsten wir aktuell die gesamte E-Flotte auf die neuen ARAL Tank- und Ladekarten um. Die alten ShellRechage-Chips werden dabei entnommen, sodass in Zukunft die ARAL Tank- und Ladekarte verwendet wird, um unterwegs zu laden. Weitere Infos finden Sie unter Tanken & Laden . Sauberkeit Sauberkeit ist uns sehr wichtig, denn wir möchten, dass sich unsere Teilnehmerinnen und Teilnehmer in unseren Fahrzeugen wohlfühlen. Im Vergleich zum Vorjahr haben sich die Umfrageergebnisse zur Sauberkeit unserer Gesamtflotte leicht verbessert. In der aktuellen Umfrage wurde erstmals zwischen der Sauberkeit der Gesamtflotte und der Sauberkeit unserer stadtflitzer unterschieden. Diese Differenzierung hilft uns, gezielter auf die Herausforderungen der einzelnen Fahrzeugkategorien einzugehen. Leider hat die Sauberkeit der stadtflitzer in der gesamten Umfrage die schlechteste Note, eine 2,32, erhalten. 2024 2022 Änderung Sauberkeit Gesamtflotte innen 2,18 2,4 - 0,22 Sauberkeit stadtflitzer innen 2,32 nicht abgefragt Sauberkeit Gesamtflotte außen 1,96 2,16 - 0,20 Sauberkeit stadtflitzer außen 1,96 nicht abgefragt Zur Aufrechterhaltung der Sauberkeit sind zahlreiche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Ihre Aufgaben reichen von der Pflege der Fahrzeuge bis zur Recherche von Meldungen über Verschmutzungen. Neben unserem Reinigungsteam führen zusätzlich externe Firmen Reinigungsintervalle durch. Carsharing funktioniert nicht wie eine herkömmliche Autovermietung – hier sind auch alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gefragt, ihren Beitrag zu leisten. Es ist unerlässlich, dass alle mit anpacken, um die Fahrzeuge sauber und ordentlich zu hinterlassen. Nur mit gewissenhafter Nutzung und mit Rücksicht auf die Folgebuchung ist ein reibungsloses Carsharing zu minimalen Nutzungskosten umsetzbar. Die nachfolgende Tabelle zeigt die Ergebnisse zur Frage nach dem Vergleich zum Vorjahr. Sauberkeit Gesamtflotte 2023 zu 2024 Besser 17,1 Gleich 50,9 % Schlechter 7,8 % Keine Meinung 24,2 % Sauberkeit stadtflitzer 2023 zu 2024 Besser 8,5 % Gleich 27,8 % Schlechter 4,5 % Keine Meinung 59,2 % Ein Teil unserer Strategie für mehr Mithilfe bei der Reinigung ist das Schaffen von niedrigschwelligen Angeboten. Hierfür haben wir in den letzten Monaten immer mehr Kooperationen mit modernen Waschparks erschlossen. Diese haben für Sie, neben einer guten Außenreinigung, auch hochwertige Staubsauger und Mattenreiniger im Einsatz, damit Sie ein Auto in wenigen Minuten wieder in einen Top Zustand bringen können. Mehr Infos dazu finden Sie hier . Die Schulnoten im Überblick 2024 2022 Änderung Preis-Leistung Allgemein 1,77 1,92 - 0,15 stadtflitzer Preis-Leistung 1,67 kein Wert Gesamtnote 24h-Servicezentrale 1,50 1,64 - 0,14 Gesamtnote Büro Karlsruhe 1,41 kein Wert Gesamtnote neues Wagenbuch 1,69 kein Wert Gesamtnote App 1,64 kein Wert Gesamtnote Social Media 1,88 kein Wert Nähe zur Station 1,41 kein Wert Zustand der Station 1,67 kein Wert An dieser Stelle möchten wir kurz festhalten, dass es große Freude über die Bestnote der Umfrage mit der Note 1,25 für die Freundlichkeit im Büro Karlsruhe gab. Vielen Dank! Gibt es weitere Themen, über die Sie gerne mehr erfahren möchten? Wir freuen uns auf Ihre Vorschläge per Mail an marketing(at)karlsruhe.stadtmobil.de. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt.

Preise & Tarife

06.04.20 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Wie funktioniert Carsharing eigentlich und was kostet es? Um Fahrzeuge von stadtmobil buchen und nutzen zu können, ist es zunächst nötig Teilnehmer*in zu werden. Das bedeutet sich mit dem Geschäftskunden-Starterpaket anzumelden, also einen Vertrag zu schließen und anschließend freigeschaltet zu werden. Ist man angemeldet und freigeschaltet, hat man 24 Stunden täglich die Möglichkeit online oder telefonisch Fahrzeuge zu buchen. Als Geschäftskundin und Geschäftskunde haben Sie die Möglichkeit mehrere Zugangskarten, also Buchungszugänge zu bekommen. Wer aus Ihrem Unternehmen das Fahrzeug fährt, bleibt Ihnen überlassen, Sie entscheiden. Weitere Fahrermeldungen sind nicht nötig, Sie haben volle Flexibilität und Kostenkontrolle. Die Nutzungskosten für die gebuchten Fahrzeuge werden jeweils im Folgemonat abgerechnet, sie setzen sich zusammen aus gebuchter Zeit, gefahrenen Kilometern und der Grundgebühr. Da Carsharing für häufigere Nutzungen ausgelegt ist, sieht unser Service im Gegensatz zu Autovermietungen keine einmaligen Fahrten vor. Im Folgenden möchten wir Ihnen sowohl Starterpaket als auch Nutzungskosten, aber auch Abobuchung und die Quernutzungstarife erläutern. Tarifrechner - Hier können Sie Buchungen vorab berechnen Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschfahrzeug in unserer Fuhrparkübersicht aus um sich anschließend im Tarifrechner mit der ensprechenden Tarifklasse, der Buchungszeit und den erwarteten Kilometern die Kosten berechnen zu lassen. Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. 9803 97 Tarifauswahl: Standard Tarifklasse (Fahrzeug): A Mini B Smart B Stadtflitzer C Klein D Mittel E Kombi F Groß G Maxi H Transport Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Starterpaket Geschäftskunden Mit der Teilnahme bei stadtmobil zahlen Sie einmalig ein Starterpaket und monatlich einen Teilnahmebeitrag. Die notwendigen Vertragsunterlagen können Sie bequem in unserem Download-Bereich finden und ausfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen rund ums Carsharing als Businesskunde oder um den Vertrag abzuschließen. Preis Starterpaket Geschäftskunden 420,00 € Im Preis enthaltene Kaution (Bei Kündigung unverzinst zurück) 300,00 € Teilnahmebeitrag pro Monat 12,00 € Sicherheitspaket pro Jahr (optional) 99,00 € Tarifdetails Das Starterpaket für Geschäftskunden umfasst die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- € und der Preis für das Sicherheitspaket um jährlich 10,- €. Kaution: Die Höhe der Mindestkaution ist abhängig von der SCHUFA-Auskunft. Bei der Unternehmensform UG ist grundsätzlich eine Kaution von 1.200,- € erforderlich Das Starterpaket beinhaltet den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, davon ausgenommen ist die Kaution. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag in Höhe von 12,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- €. Der Teilnahmebeitrag wird jährlich erhoben. Wer im Laufe des Jahres bei stadtmobil teilnimmt, zahlt erst ab diesem Zeitpunkt. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zu viel bezahlte Beitrag zurückerstattet. Sicherheitspaket: Optional können Sie mit dem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt die Versicherungsselbstbehalte von 1.200,- € auf max. 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Der Betrag in Höhe von 99,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte werden zusätzlich 10,- € pro Jahr berechnet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Grundgebühr von 1,20 € pro Buchung. Sie sind abhängig von der Tarifklasse - ein kleines Auto ist günstiger als ein großes. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Wochen- ende 4 Woche 5 pro km 6 pro km ab 101. A Mini 1,10 20,00 40,00 112,00 0,21 0,15 B Smart 1,40 22,00 44,00 122,00 0,22 0,16 C Klein 1,70 24,00 48,00 132,00 0,23 0,17 D Mittel 2,00 26,00 52,00 142,00 0,24 0,18 E Kombi 2,20 28,00 56,00 152,00 0,25 0,19 F Groß 2,50 32,00 64,00 172,00 0,26 0,20 G Maxi 3,50 42,00 84,00 212,00 0,30 0,24 H Transport 4,50 48,00 96,00 242,00 0,32 0,26 Details zu den Nutzungskosten Zwischen 0 und 7 Uhr beträgt der Zeit-Tarif für alle Fahrzeugklassen 0,50 € / Stunde. Der in der Tabelle genannte Stundenpreis gilt von 7 - 24 Uhr. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Das Wochenende gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer Ab km 101 pro Kilometer Für jede Buchung setzen sich die Nutzungskosten zusammen aus Zeittarif + Kilometertarif + 1,20 € Grundgebühr. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der Fahrtabrechnung ausgewiesen. Abo-Buchung mit stadtmobil ‒ regelmäßig verfügbar, verlässlich gebucht Sie haben mit der Abo-Buchung die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum von mindestens 3 Monaten regelmäßig ein bestimmtes Fahrzeug zu definierten Wochentagen und Buchungszeiten buchen zu lassen. Beispiel 1: jeden Dienstag und Donnerstag 8 Stunden, Kleinwagen Beispiel 2: Dienstag bis Samstag jeweils 8 bis 13 Uhr, Kombi-Fahrzeug Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen per Mail ein Antragsformular zu, welches Sie uns im Anschluss ausgefüllt wieder zurücksenden. Nach erfolgreicher Eintragung im System setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Buchungen zu bestätigen oder mit Ihnen zusammen die Alternativen zu besprechen. Quernutzung Carsharing quer durch ganz Deutschland Außerhalb der Region Karlsruhe können Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer von stadtmobil Karlsruhe zusätzlich viele Fahrzeuge mit einem einheitlichen Quernutzungstarif nutzen. Erfahren Sie mehr darüber, in welchen Regionen CarSharing für Sie möglich ist unter Stationen . Zeit Kilometer Tarifklasse pro Stunde 24 Stunden Woche pro km ab 101. km A Mini 2,00 25,00 140,00 0,24 0,22 B Smart 2,00 25,00 140,00 0,25 0,23 C Klein 2,00 25,00 140,00 0,26 0,24 D Mittel 2,80 33,00 180,00 0,31 0,27 E Kombi 2,80 33,00 180,00 0,32 0,28 F Groß 3,60 41,00 220,00 0,33 0,29 G Maxi 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 H Transport 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 Details zum Quernutzungstarif Die Einstufung der Fahrzeugtypen (z.B. Opel Astra Kombi) in die jeweiligen Tarifklassen (z.B. Tarif E Kombi) richtet sich bei der Quernutzung grundsätzlich nach der Karlsruher Preisliste. Sollte aber der fahrzeuggebende Anbieter einen Fahrzeugtyp in einer höherpreisigen Tarifklasse einstufen, kann die Abrechnung dieses Fahrzeugtyps in einer höheren und von der Karlsruher Preisliste abweichenden Tarifklasse erfolgen. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr) Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer gilt der normale Kilometertarif Ab km 101 gilt der günstigere Kilometertarif

Kunde werden

01.03.17 | Inhaltsseite Kunde werden

Wenn Sie sich bereits über die Preise & Tarife , die Stationen und den Fuhrpark informiert haben, und sich nun bei stadtmobil anmelden möchten, sind Sie hier genau richtig. Wählen Sie hier das für Sie passende Starterpaket aus. Basis oder Premium : Wenn Sie der/die erste stadtmobil-Teilnehmer*in in Ihrem Haushalt sind. Student*in : Für Studenteninnen und Studenten mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung. Partner*in : Wenn ein anderes Haushaltsmitglied mit gleichem Wohnsitz bereits im Tarif Basis oder Premium angemeldet ist. Vergünstigungen für ÖPNV-Kunden und andere Kooperationspartner Für die Aktion ÖPNV und weitere Aktionen mit Kooperationspartnern wählen Sie das Starterpaket Basis . Dort können Sie Ihren Nachweis auswählen, der Sie zu den Vergünstigungen berechtigt. Nach Ablauf der Vergünstigungen wird Ihr Vertrag automatisch im Tarif Basis fortgeführt. Wenn Sie einen Tarifwechsel wünschen, wenden Sie sich bitte an das stadtmobil-Büro. Bitte beachten Sie, dass eine Kombination von Vergünstigungen verschiedener Kooperationspartner und anderer Starterpakete nicht möglich ist. Verifizierung von Führerschein und Ausweisdokumenten Nachdem Sie sich online registriert haben, bieten wir zwei Möglichkeiten Ihre Online-Anmeldung und den Vertragsabschluss zu Ende zu bringen. Variante A: Sie vereinbaren nach erfolgreicher Online-Anmeldung einen Termin für einen Google Meet Video-Chat. Wir senden Ihnen eine Einladung, die Sie lediglich annehmen müssen. Bitte schauen Sie sich diese Anleitung an und senden Sie uns nach erfolgter Online-Anmeldung folgendes per E-Mail zu: Ihren gültigen Führerschein ( siehe Anleitung ) Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung ( siehe Anleitung ) die unterschrieben Vertragsunterlagen ggfs. aktuelle Studienbescheinigung Variante B: Nach erfolgreicher Online-Anmeldung vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im stadtmobil Büro in Karlsruhe. Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Ausweisdokumente sowie eventuelle Nachweise für Vergünstigungen mit. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Auswahl der für Sie passenden Variante dem jeweiligen Verfahren, also z.B. Video-Chat oder Versand per Mail, zustimmen. Nachdem bei Ihrer Anmeldung das Starterpaket bezahlt ist, erhalten Sie postalisch Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch (nicht bei Variante B), in dem alles rund um Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Mit unserer stadtmobil-App können Sie sogar schon vor Erhalt Ihrer Zugangskarte loslegen, indem Sie das Fahrzeug per App statt per Zugangskarte bei Buchungsbeginn öffnen und bei Buchungsende wieder schließen. Bezahlen und loslegen Die Bezahlung des Starterpakets erfolgt durch Bankeinzug über ein SEPA-Lastschriftmandat. Im stadtmobil-Büro (Variante B) erhalten Sie dann Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch, in dem alles rund um CarSharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Wenn Sie Variante A gewählt haben, erhalten Sie Zugangskarte und Handbuch postalisch. Und schon können Sie die stadtmobil-Fahrzeuge buchen und fahren. Vertriebsbüros Baden-Baden Baden-Baden: CarSharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil machts möglich. stadtmobil Karlsruhe ist bereits seit 2001 in Baden-Baden vertreten, inzwischen gibt es zahlreiche stadtmobil-Stationen mit jeweils 1 bis 3 Fahrzeugen. Für eine Übersicht der stadtmobil-Stationen in Baden-Baden klicken Sie hier und wählen Sie in der Städteliste "Baden-Baden" aus. Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten von stadtmobil-CarSharing erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten Privatkunden und Geschäftskunden oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Anmeldung Melden Sie sich online an. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann in das Kundenzentrum der Baden-Baden-Linie: Baden-Baden-Linie Kundenzentrum am Augustaplatz Augustaplatz, 76530 Baden-Baden Tel.: 07221 / 277 - 650 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr Freitag 8.30 - 14.00 Uhr Bruchsal Bruchsal: Carsharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. stadtmobil Karlsruhe ist seit einigen Jahren auch in Bruchsal vertreten. Weitere Stellplätze sind bereits in Planung. Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). stadtmobil Stationen in Bruchsal: Für eine Übersicht der stadtmobil-Stationen in Bruchsal klicken Sie hier und wählen Sie in der Städteliste "Bruchsal" aus. Stadtbus-Büro Bruchsal Melden Sie sich online an, eine offline-Anmeldung ist nur im Karlsruher Büro möglich. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann in das Stadtbus-Büro bei den Stadtwerken Bruchsal: Stadtwerke Bruchsal Servicecenter Hoheneggerstraße 7 76646 Bruchsal Tel.: 07251/706-222 Bürozeiten Mo, Di, Mi, Fr: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr. Heilbronn stadtmobil Carsharing in Heilbronn Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. Inhaber eines (((e-Tickets des HNV können diese sogar als Zugangskarte nutzen! Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten (Privatkunden und Geschäftskunden) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Für eine Übersicht der Heilbronner stadtmobil-Stationen klicken Sie hier und wählen Sie in der Liste "Heilbronn" aus. stadtmobil beim HNV Melden Sie sich online an. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann zum HNV-Kundencenter. HNV-Kundencenter Olgastr. 2 74072 Heilbronn Telefon: 07131- 88 886-0 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9-17 Uhr Karlsruhe Karlsruhe: Carsharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. stadtmobil Carsharing gibt es in Karlsruhe bereits seit 1995 und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Weit über 25.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Beweis! Wenn auch Sie Teil der Carsharing-Begeisterten sein wollen, melden Sie sich unkompliziert online an. Nachdem Sie mit dann mit Führerschein und Personalausweis in unserem Büro in der Oststadt vorbei gekommen sind, oder sich per Videochat verifiziert haben, kann es auch schon losgehen. Informationen zum Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 911911-0 Fax: 0721 911911-6 E-Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de ViSdPG: Gunnar Petersohn Amtsgericht Mannheim HRA 104662 USt.-IdNr.: DE215999805 Geschäftsführer: Frank Ratzel, Gunnar Petersohn und Anja Orth Komplementär: Stadtmobil CarSharing Verwaltungs GmbH Bürozeiten Montag bis Freitag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Pforzheim Pforzheim: Carsharing mit stadtmobil Carsharing gibt es in Pforzheim bereits seit vielen Jahren. 2005 übernahm stadtmobil die Aktivitäten des Carsharing-Vereins und seitdem wurde das Angebot stark erweitert. Informationen zum Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). stadtmobil-Stationen in Pforzheim Für eine Übersicht der Pforzheimer stadtmobil-Stationen klicken Sie hier und wählen Sie in der Liste "Pforzheim" aus. stadtmobil beim VPE Melden Sie sich online an . Zur Führerscheinkontrolle und zur Abholung Ihrer Zugangskarte vereinbaren Sie bitte einen Termin beim VPE: Monika Kalpakidis: 07231 / 41466 11 oder Angelika Katzler: 07231 / 41466 13 Die Mitarbeiter des VPE stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag, nach vorhergehender Terminabsprache, gerne zur Verfügung. Wo finden Sie den VPE: Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) Luitgardstr. 14 - 18, 1. OG 75177 Pforzheim Haben Sie Fragen zu Preisen, Stationen, Fahrzeugen und rund um CarSharing mit stadtmobil, rufen Sie bitte im Karlsruher stadtmobil-Büro an: 0721 911911-0.

Preise & Tarife

19.03.20 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Tarifrechner - Hier können Sie Buchungen vorab berechnen Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschfahrzeug in unserer Fuhrparkübersicht aus, um sich anschließend im Tarifrechner mit der entsprechenden Tarifklasse, der Buchungszeit und den erwarteten Kilometern die Kosten berechnen zu lassen. Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. 7179 0 Tarifauswahl: Standard Tarifklasse (Fahrzeug): A Mini B Smart B Stadtflitzer C Klein D Mittel E Kombi F Groß G Maxi H Transport Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Wie funktioniert Carsharing eigentlich und was kostet es? Um Fahrzeuge von stadtmobil buchen und nutzen zu können, ist es zunächst nötig Teilnehmerin oder Teilnehmer zu werden. Das bedeutet, sich online anzumelden, ein sogenanntes Starterpaket zu wählen, zu bezahlen und anschließend freigeschaltet zu werden. Ist man angemeldet und freigeschaltet, hat man 24 Stunden täglich die Möglichkeit, online oder telefonisch Fahrzeuge zu buchen. Hierfür werden jeweils im Folgemonat die Nutzungskosten abgerechnet, welche sich aus gebuchter Zeit, gefahrenen Kilometern und der Grundgebühr zusammensetzen. Da Carsharing für häufigere Nutzungen ausgelegt ist, sieht unser Service im Gegensatz zu Autovermietungen keine einmaligen Fahrten vor. Im Folgenden möchten wir Ihnen sowohl Starterpakete als auch Nutzungskosten, aber auch die Quernutzungstarife erläutern. Starterpakete Mit der Teilnahme bei stadtmobil zahlen Sie einmalig ein Starterpaket und monatlich einen Teilnahmebeitrag. Wählen Sie das für Sie passende Starterpaket und melden Sie sich online an . Unter Umständen gibt es auch Vergünstigungen , die Sie in Anspruch nehmen können. Studieren Sie oder gehen zur Schule? Hier bieten wir die günstige Vertragsvariante für Studentinnen und Studenten an. Gibt es in Ihrem Haushalt bereits stadtmobil-Teilnehmerinnen oder Teilnehmer? Dann ist die Vertragsvariante Partner*in die richtige für Sie! Wählen Sie unsere Vertragsvariante Basis, wenn Sie möglichst günstig ins Carsharing einsteigen wollen, die Vertragsvarianten Partner*in und Student*in aber nicht zutreffen. Sie möchten den monatlichen Teilnahmebeitrag so niedrig wie möglich halten und gleichzeitig durch die Zahlung einer Einlage den Carsharing Betrieb unterstützen? Dann empfehlen wir unsere Vertragsvariante Premium! Sie haben ein Gewerbe und möchten Carsharing gar nicht privat nutzen? Auch hier haben wir natürlich ein spezielles Angebot , das Business Carsharing. Vertragsvarianten 6 Basis Premium Partner*in 2 Student*in 3 Preis Starterpaket 1 80,00 € 380,00 € 80,00 € 80,00 € Im Preis enthaltene Kaution 4 (bei Kündigung unverzinst zurück) 0,00 € 300,00 € 0,00 € 0,00 € Teilnahmebeitrag pro Monat 5 7,00 € 5,00 € 3,00 € 3,00 € Sicherheitspaket pro Jahr optional 7 49,00 € 49,00 € 25,00 € 49,00 € Tarifdetails Jedes Starterpaket beinhaltet die Aktivierung und Nutzung einer Zugangskarte. Partner*in: Ein Haushaltsmitglied (mit gleichem Wohnsitz) muss bereits in der Vertragsvariante Basis oder Premium angemeldet sein. Das Starterpaket für die zweite Person im Haushalt kostet 80 €, wenn eine dritte oder vierte Person im selben Haushalt hinzukommt, wird der Preis für das Starterpaket auf 40 € reduziert. Student*in: Diese Vertragsvariante gilt für Student*innen und Schüler*innen und Auszubildende. Eine aktuell gültige Studien- oder Schulbescheinigung muss zu jedem neuen Semester bzw. Schuljahr vorgelegt werden. Kaution: Abhängig von der SCHUFA-Auskunft kann ein Vertragsabschluss abgelehnt werden oder eine abweichende / höhere Kaution (600€ oder 1200€) erforderlich werden. Die Kaution dient stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des Carsharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen die Teilnehmerin oder den Teilnehmer, die stadtmobil aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmerahmenvertrag zustehen. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag wird jährlich erhoben. Wer im Laufe des Jahres bei stadtmobil teilnimmt, zahlt erst ab diesem Zeitpunkt. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zuviel bezahlte Beitrag zurückerstattet. Allen Vertragsvarianten steht die volle Fahrzeugvielfalt von stadtmobil zur Verfügung und es gelten die gleichen Nutzungskosten. Lediglich die Höhe des monatlichen Teilnahmebeitrags variiert. Bei einem Schadensfall während der Buchungszeit sind Sie haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Sie haften jedoch in Höhe von Versicherungsselbstbehalten. Die regulären Selbstbehalte werden mit dem Sicherheitspaket reduziert. Weiter Infos hierzu finden Sie in der Tarif- und Gebührenordnung . Vergünstigungen ÖPNV und andere Kooperationspartner Vergünstigungen ÖPNV Alle Besitzerinnen und Besitzer einer Jahreskarte (wie z.B. dem DeutschlanTicket) oder eines Studitickets aus den Bereichen KVV, VPE, HNV, VRN können bei Vertragsabschluss zwischen folgenden beiden Gutscheincodes wählen: 50% auf das Starterpaket: ÖPNV_SP 50€ Fahrtgutschrift: ÖPNV_FG Weitere Kooperationen mit stadtmobil-Partner finden Sie hier. Wenn Sie sich im Rahmen einer unserer Aktionen anmelden möchten, wählen Sie zwischen einem der beiden Gutscheincodes und hinterlegen diesen im Anmeldeprozess. Dort können Sie die Daten Ihrer Jahreskarte oder Ihrer anderweitigen Berechtigung eingeben und so Ihre Vergünstigungen sichern. Nutzungskosten Für jede Buchung setzen sich die Nutzungskosten zusammen aus Zeittarif + Kilometertarif + 1,20 € Grundgebühr. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der Fahrtabrechnung ausgewiesen. Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Wochen- ende 4 Woche 5 pro km 6 pro km ab 101. A Mini 1,10 20,00 40,00 112,00 0,21 0,15 B Smart 1,40 22,00 44,00 122,00 0,22 0,16 C Klein 1,70 24,00 48,00 132,00 0,23 0,17 D Mittel 2,00 26,00 52,00 142,00 0,24 0,18 E Kombi 2,20 28,00 56,00 152,00 0,25 0,19 F Groß 2,50 32,00 64,00 172,00 0,26 0,20 G Maxi 3,50 42,00 84,00 212,00 0,30 0,24 H Transport 4,50 48,00 96,00 242,00 0,32 0,26 Details zu den Nutzungskosten Zwischen 0 und 7 Uhr beträgt der Zeit-Tarif für alle Fahrzeugklassen 0,50 € / Stunde. Der in der Tabelle genannte Stundenpreis gilt von 7 - 24 Uhr. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Das Wochenende gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer Ab km 101 pro Kilometer Quernutzung Carsharing quer durch ganz Deutschland Außerhalb der Region Karlsruhe können Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer von stadtmobil Karlsruhe zusätzlich viele Fahrzeuge mit einem einheitlichen Quernutzungstarif nutzen. Erfahren Sie mehr darüber, in welchen Regionen Carsharing für Sie möglich ist unter Stationen . Zeit Kilometer Tarifklasse pro Stunde 24 Stunden Woche pro km ab 101. km A Mini 2,00 25,00 140,00 0,24 0,22 B Smart 2,00 25,00 140,00 0,25 0,23 C Klein 2,00 25,00 140,00 0,26 0,24 D Mittel 2,80 33,00 180,00 0,31 0,27 E Kombi 2,80 33,00 180,00 0,32 0,28 F Groß 3,60 41,00 220,00 0,33 0,29 G Maxi 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 H Transport 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 Details zum Quernutzungstarif Die Einstufung der Fahrzeugtypen (z.B. Opel Astra Kombi) in die jeweiligen Tarifklassen (z.B. Tarif E Kombi) richtet sich bei der Quernutzung grundsätzlich nach der Karlsruher Preisliste. Sollte aber der fahrzeuggebende Anbieter einen Fahrzeugtyp in einer höherpreisigen Tarifklasse einstufen, kann die Abrechnung dieses Fahrzeugtyps in einer höheren und von der Karlsruher Preisliste abweichenden Tarifklasse erfolgen. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr) Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer gilt der normale Kilometertarif Ab km 101 gilt der günstigere Kilometertarif

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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09.03.17 | Inhaltsseite Datenschutz

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Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze soweit dies zur Bereitstellung der Informationen auf dieser Website, sowie unserer Leistungen auf dieser Website erforderlich ist. a) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, wenn Sie sich beispielsweise nicht zur Nutzung der Website anmelden, registrieren oder uns sonst Informationen übermitteln, erheben wir keine personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Daten, die Ihr Browser übermittelt, um Ihnen den Besuch der Website zu ermöglichen. 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Die Erhebung dieser Daten erfolgt: zur Angebotslegung für Neu- und Bestandskunden zur Bindung von Bestandskunden zur Belieferung von Neukunden zur Bearbeitung und Klärung von Beschwerden von Interessenten und Be- standskunden zur Erstellung von Rechnungen zur Durchführung von Mahnverfahren Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn dies erforderlich ist, um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung und/oder Beendigung des daraufhin geschlossenen Vertrages oder eines anderen Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind. Zu Zwecken der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung legen wir insbesondere eine Kundendatei für Ihre Identifizierung an, wenn Sie in Kontakt mit uns treten. Zur Vertragserfüllung erfolgen ferner die Erstellung von Bedarfsanalysen, die Verwaltung und die Serviceabwicklung Ihres Vertrages oder die Verbesserung dieser Vorgänge. c) Um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Art 6 (1) c) DSGVO. Wir können Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, denen wir unterliegen. Dazu gehört beispielsweise die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten. d) Um unsere berechtigten Interessen sowie die Interessen anderer Verantwortlicher oder Dritter an der Datenverarbeitung zu wahren, Art. 6 (1) f) DSGVO. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen von Dritten, soweit die Datenverarbeitung für die Wahrung dieser berechtigten Interessen erforderlich ist. So fragen wir beispielsweise bei der Prüfung Ihres Antrages bei Wirtschaftsauskunfteien, wie der SCHUFA Holding AG, Ihre Einträge ab. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zur Bonitätsprüfung notwendig sind (wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht) an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Kenntnis der Bonitäts- und Ausfallrisiken unserer Vertragspartner stellt für uns im Hinblick auf die Vertragsdurchführung ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 6 (1) f) DSGVO dar, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse daran, Sie zu informieren, über unseren verbesserten internen Abläufen hinsichtlich der Abwicklung des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie ähnliche Produkte und Dienstleistungen. 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Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 6 Kontaktformular Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese durch das Ausfüllen des Kontaktformulars zur Verfügung stellen. Die angegebenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, um Ihnen die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten während des Sendevorgangs begründet sich in der Verhinderung von etwaigen Missbräuchen des Kontaktformulars sowie zur Gewährleistung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder für die Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Folgende Daten werden zum Zeitpunkt des Nachrichtenversands verarbeitet: IP-Adresse des Nutzers Registrierungszeitpunkt (Datum und Uhrzeit) Pflichtangaben (Name, E-Mail und Anliegen) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Dient die Kontaktaufnahme dem Ziel einen Vertrag abzuschließen, ist hier die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Im Übrigen entspricht eine Verarbeitung personenbezogener Daten den berechtigten Interessen sowohl von uns als auch von Ihnen. Wir können gegebenenfalls Sachfragen beantworten oder auf eine eventuelle Anregung eingehen. Damit ist die Datenverarbeitung auch nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt; dies gilt auch für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Sendevorgangs. Die Daten werden nach Bearbeitung Ihrer Anfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Sofern die Daten für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden die Daten in unser Bestandssystem übertragen und dort nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 7 Kontaktaufnahme Sie haben die Möglichkeit mit uns postalisch, telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten. Nehmen Sie postalisch Kontakt zu uns auf, so können wir insbesondere Ihre Adressdaten, Datum und Zeitpunkt des Posteinganges sowie jene Daten, die sich aus Ihrem Schreiben selbst ergeben, verarbeiten. Treten Sie mit uns per Telefon in Kontakt, werden insbesondere Ihre Telefonnummer sowie gegebenenfalls im Rahmen des Gesprächs auf Nachfrage Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt des Anrufs, sowie Details zu Ihrem Anliegen verarbeitet. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail werden insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt der E-Mail sowie diejenigen Daten, welche sich aus dem Nachrichtentext (ggf. auch Anhänge) ergeben, verarbeitet. Zweck der Verarbeitung der oben genannten Daten ist es, Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten und zur Beantwortung des Anliegens mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich jederzeit an uns wenden zu können und Ihre Anfrage beantworten zu können. Die personenbezogenen Daten werden dabei nur so lange verarbeitet, wie dies für die Abwicklung der Kontaktanfrage erforderlich ist. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 8 Einsatz von Sozialen Medien Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Soziale Netzwerke sind in der Lage, Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend zu analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z.B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. In diesem Fall erfolgt eine Datenerfassung beispielsweise durch Erfassung Ihrer IP-Adresse über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Betreiber der Social-Media-Portale können mit Hilfe der so erfassten Daten Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Verfügen Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk, kann interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren. Je nach Anbieter können daher unter Umständen weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Die Details hierzu können Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-MediaPortale entnehmen: Youtube: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ir land, http://www.google.com/policies/privacy/ Facebook: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland, www.facebook.com/privacy/policy/ Wir betreiben unsere Social-Media-Auftritte, um eine möglichst umfassende Präsenz im Internet zu erreichen. Hierbei handelt es sich im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO um ein berechtigtes Interesse. Gegebenenfalls beruhen die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse auf abweichenden Rechtsgrundlagen, welche von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z.B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO). Die unmittelbar von uns erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald der Zweck für ihre Speicherung entfällt, Sie uns zur Löschung auffordern oder Ihren Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung geltend machen. Gespeicherte Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt. Wir haben keinen Einfluss auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Um Einzelheiten dazu zu erfahren, bitten wir Sie, sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z.B. in deren Datenschutzerklärung, siehe oben) zu informieren. Besuchen Sie einen unserer Auftritte in den sozialen Medien lösen Sie bei einem solchen Besuch eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus. In diesem Fall sind wir gemeinsam mit dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks für diese Datenverarbeitungsvorgänge im Sinne des Art. 26 DSGVO verantwortlich. Ihre Rechte (Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO und Recht auf Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO) können Sie grundsätzlich sowohl gegenüber uns als auch gegenüber dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks (z.B. Facebook) geltend machen. Wir bitten Sie zu beachten, dass trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit den Betreibern sozialer Netzwerke keinen vollumfänglichen Einfluss auf die Datenverarbeitung und die Geltendmachung von Betroffenenrechten der einzelnen sozialen Netzwerke haben. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 9 Einbindung von YouTube-Videos Wir haben YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden, die auf www.youtube.com gespeichert sind und von unserer Website aus direkt abspielbar sind. Durch den Besuch auf der Website erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 2 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dieser Drittanbieter ein Nutzerkonto bereitstellt, über welches Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Informationen des Drittanbieters: YouTube LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno CA 94066, USA. YouTube verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von YouTube bzw. Google, die Sie hier abrufen können: www.google.com/policies/privacy/ . Hinweise zu den Privatsphäre-Einstellungen von Google finden Sie unter privacy.google.com/take-control.html activeEL=sign-in. Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 10 Einbindung von Google Maps Wir nutzen das Angebot von Google Maps. Dies erfolgt zum Zweck der Anzeige von Carsharing-Stationen und Fahrzeugen. Durch Google Maps können wir Ihnen interaktive Karten direkt auf der Website anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Dabei wird eine 2-Klick-Lösung eingesetzt, wonach der Dienst erst geladen wird, wenn Sie ihn aktiv durch einen extra Klick in Anspruch nehmen. Durch den Besuch auf der Website erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben (einschließlich Ihrer IP-Adresse). Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert diese Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten in Bezug auf den Dienst „Google Maps“ ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Im Falle Ihrer Zustimmung (über Einstellungen, Apps, Berechtigungen, Standort) können Ihre Positionsdaten herangezogen werden, um Ihnen schnelle Informationen (wie nahe gelegene Carsharing-Stationen) zu Ihrer unmittelbaren Umgebung geben zu können. Automatisch wird Ihnen der zuletzt gewählte Kartenausschnitt der vorangegangenen Anmeldung sowie die zuletzt angegebenen Filtereinstellungen angezeigt. Die Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Übertragung Ihrer Standortdaten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt oder in den BerechtigungsEinstellungen Ihres Endgerätes widerrufen werden. Informationen zum Drittanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheater Parkway, Mountainview, California 94043, USA; google.de/intl/de/policies/privacy und policies.google.com/technologies/product-privacy . Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 11 Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese? Wir nutzen Ihre Antrags- und Auftrags- bzw. Vertragsdaten (beispielsweise aus Ihrem bei uns gestellten Auftrag zur Belieferung mit unseren Produkten/Dienstleistungen), wie etwa Ihre Stammdaten (beispielsweise Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse), Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten (sog. Bonitäts-Scoring), Angaben zu Ihrer Bankverbindung (wie beispielsweise IBAN und BIC) oder Werbe- und Vertriebsdaten (wie beispielsweise Beratungen über unsere Produkte/Dienstleistungen), sowie weitere vergleichbare Daten (wie beispielsweise Daten im Rahmen des Beschwerdemanagements). Wir erheben nur die für die verfolgten Zwecke absolut notwendigen personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterscheiden wir zwischen den personenbezogenen Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben, und den personenbezogenen Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten. a) Personenbezogene Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben Wir erheben die personenbezogenen Daten, die Sie uns mit einem Vertragsantrag mitteilten. Im Falle eines elektronischen Vertragsantrages und/oder -abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungsdaten verarbeitet. Im Fall eines telefonischen Vertragsantrages und/oder Abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungs- bzw. Sprachdaten verarbeitet. Sie selbst stellen uns nach Ihrer eigenen Entscheidung die vorgenannten Daten zur Verfügung. Bitte sehen Sie von einer Übermittlung ihrer Daten ab, sofern Sie mit einer Bearbeitung nicht einverstanden sind. In diesem Fall erfolgt keine weitere Verarbeitung. Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder wirtschaftlicher Eigentümer eines unserer Vertragspartner oder unseres Kunden sind, können Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden, sofern Sie im Namen oder im Auftrag unseres Vertragspartners in der zu uns bestehenden Geschäftsbeziehung handeln. b) Personenbezogene Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten Wir können auch auf andere Quellen zur Erhebung von personenbezogenen Daten zugreifen. Hier kann es sich insbesondere um Wirtschaftsauskunfteien, wie beispielsweise der SCHUFA Holding AG, sowie andere Betrugsbekämpfungsagenturen handeln. Die vorgenannten Unternehmen stellen uns insbesondere die nachfolgenden Informationen zur Verfügung: a. Scorewert b. öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. Informationen aus Schuldnerverzeichnissen, öffentlichen Registern wie beispielsweise den Insolvenzbekanntmachungen, oder Informationen aus dem Handelsregister sowie Informationen aus der Presse und dem Internet. § 12 Empfänger personenbezogener Daten Stadtmobil gibt Daten zur Vertragsabwicklung an folgende Unternehmen weiter, bei denen stadtmobil fremde Fachleistungen bei einem eigenständigen Verantwortlichen in Anspruch nimmt: Andere Carsharing-Anbieter, wenn Sie dort eine Quernutzung in Anspruch nehmen Versicherungen und Anwälte im Fall von Unfällen und Schäden Inkassounternehmen, wenn Sie nach wiederholter Mahnung Forderungen nicht begleichen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Banken, wenn stadtmobil aufgrund des Geldwäschegesetzes über Gesell- schaftsverhältnisse verpflichtet ist Darüber hinaus geben wir Daten an sonstige Dritte weiter, wenn und soweit diese von uns mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag betraut sind. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir zur Beauftragung Dritter mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag berechtigt. Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Servicezentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Die Datenweitergabe erfolgt, wo nötig, jeweils im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung, der die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Im Übrigen erfolgt eine Datenweitergabe ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fälle, zum Beispiel bei der gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden. § 13 Erfolgt eine automatisierte Entscheidungsfindung? stadtmobil übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Darüber hinaus dient der Datenaustausch mit der SCHUFA auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies stellt ein berechtigtes Interesse dar. Insofern ist die Datenweitergabe auch durch Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum in der Schweiz und in Großbritannien sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Schufa können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 14 Drittstaatentransfer stadtmobil möchte Sie darauf hinweisen, dass unsere Website Dienste aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR verwendet, in denen unter Umständen kein dem europäischen Standard entsprechendes Datenschutzniveau herrscht. Wenn diese Dienste aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten an diese Drittstaaten übermittelt und dort gespeichert werden. Die Muttergesellschaft von Google Ireland, Google LLC, hat ihren Sitz in Kalifornien, USA. Eine Übermittlung von Daten in die USA und ein Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die bei Google gespeicherten Daten kann nicht ausgeschlossen werden. Wir haben auf diese Datenverarbeitungsvorgänge keinen Einfluss. § 15 Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert? Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Kommt kein Vertragsverhältnis mit uns zustande, werden die personenbezogenen Daten nach Bearbeitung der Kontaktanfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Personenbezogene Daten, die zur Vertragsabwicklung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. § 16 Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen? Sie sind bei der Nutzung unseres Internetauftritts und der darin enthaltenen Anwendungsmöglichkeiten weder vertraglich noch gesetzlich dazu verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten zu überlassen. Sie nutzen unseren Internetauftritt und die darin angebotenen Dienste auf freiwilliger Basis, daher hat die Nicht-Bereitstellung Ihrer Daten für Sie keine nachteiligen rechtlichen Folgen. Wenn Sie unseren Internetauftritt lediglich zu informatorischen Zwecken nutzen, überlassen Sie uns allerdings die unter § 2 dargestellten Daten, die uns Ihr Browser zur Verfügung stellt. Wenn sie uns im Rahmen der o.g. Kontaktmöglichkeiten via Kontaktformular, E-Mail, Brief oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten um Sie zuzuordnen und Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Wenn Sie uns Anfragen im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages zusenden, ist die Datenverarbeitung aufgrund des mit Ihnen bestehenden Vertrages erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Sollten Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihr Anliegen nicht weiter bearbeiten. § 17 Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen? Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerruf können Sie jederzeit an die o.g. Kontaktdaten erklären. gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, sowie zu deren Herkunft, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, als auch den Zweck und die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widerrufe zur Datenverarbeitung richten Sie bitte an die o.g. Kontaktdaten. § 18 Habe ich die Möglichkeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen? Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient unserer Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. § 19 Habe ich die Möglichkeit, mich zu beschweren? Sind Sie der Auffassung, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns rechtswidrig ist oder gegebenenfalls aus anderen Gründen gegen das Datenschutzrecht verstößt, so können Sie sich gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können sich an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts der mutmaßlichen Verletzung wenden. § 20 Links stadtmobil bietet Ihnen auf unserer Website die Möglichkeit, auf Links von externen Seiten zuzugreifen, um Ihnen weiterführende Informationen anzubieten. Sofern Sie beabsichtigen, die Links anzuklicken, wird dem Seitenbetreiber Ihre IP-Adresse übermittelt. Bitte beachten Sie deren jeweilige Datenschutzerklärung. Sie verwenden Links auf freiwilliger Basis, daher ist bei der Verwendung die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. 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