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Beiertheimer Allee Hof

19.03.21 | Station Karlsruhe

Bitte achten Sie auf darauf, speziell in den Abend- und Nachtstunden, die Fahrzeuge leise abzustellen und Türenknallen etc zu vermeiden. Ladevorgang beenden Um den Ladevorgang zu beenden, lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das NRG Kick Ladekabel ist fest an der Station angebracht. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen An der Station Beiertheimer Allee gibt es zwei verschiedene Ladevorgänge. Um den Ladevorgang an den NRG Kick Ladekabeln ( im vorderen Teil des Hofes) zu starten, schließen Sie das Kabel am Fahrzeug an. Das Gerät führt eine Selbstprüfung durch, diese dauert ca. 10 Sekunden. Der Ladevorgang startet automatisch. Anhand des Fahrzeugdisplays können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. Um den Ladevorgang im hinteren Teil des Hofes zu starten, müssen Sie einfach das Schukokabel in die Steckdose und in das Fahrzeug stecken. Bitte nehmen Sie das Schukoladekabel während Ihrer Buchung unbedingt mit. Die durch den Verlust entstandene Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. ​Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Bitte parken Sie die Fahrzeuge unbedingt rückwärts ein. Achten Sie auf die Lampen im Beet. Die Station befindet sich in der Beiertheimer Allee 60, Ecke Eberstraße. Besonderheiten = Das Schukoladekabel vom hinterem Stellplatz muss während der Buchung unbedingt mitgenommen werden. Lademöglichkeiten sind vorhanden. Beiertheimer Allee 60 in 76137 Karlsruhe Haltestelle = Ebertstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Beiertheimer Allee 60, Ecke Ebertstraße. Die Zufahrt zu den Stellplätzen erfolgt nur über die Beiertheimer Allee. Es gibt sieben Stellplätze. Gleich nach der Einfahrt befinden sich drei Stellplätze. Der linke und der mittlere Stellplatz sind für die Elektrofahrzeuge reserviert, der rechte Stellplatz ist für ein Verbrennerfahrzeug. Drei weitere Stellplätze für Verbrenner befinden sich am Ende der Einfahrt und ein weiterer Stellplatz für ein Elektrofahrzeug befindet sich hinter dem Haus im Hof. Bitte parken Sie auf diesem Stellplatz nur den E-Smart. Bitte achten Sie beim Ausparken unbedingt auf die Lampen, die sich im vorderen Bereich des Hofes, gegenüber der ersten drei Stellplätze, befinden. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Ebertstraße Angaben für Navigationsgeräte = Beiertheimer Allee 60 in 76137 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers

Hauptbahnhof KA Parkhaus (AP)

28.09.16 | Station Karlsruhe

Bitte keine Fahrzeuge aus der UG im oberen Parkdeck parken, da sonst Parkgebühren anfallen. Die Station befindet sich in der Tiefgarage unter dem Hauptbahnhof. Die Fahrzeuge stehen auf zwei Parkebenen, EG und UG. Besonderheiten = 1. Autopay, Sie brauchen keine Dauerparkkarte. 2. Die Verbrennerfahrzeuge stehen auf der Parkebene UG und das Elektrofahrzeug steht im EG, direkt gegenüber vom Tresor. Lademöglichkeiten sind vorhanden. Schwarzwaldstraße in 76137 Karlsruhe Haltestelle = Hauptbahnhof Karlsruhe Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Tiefgarage unter dem Hauptbahnhof, auf den Parkebenen EG und UG. Um zu Fuß zu den Stellplätzen und dem Tresor zu gelangen, können Sie von der Poststraße aus direkt den Eingang an der "Karlsruher Fahrradstation" nehmen. Dieser Eingang befindet sich zwischen dem Hauptbahnhof Vorplatz und der Deutschen Post in der Poststraße. Gehen Sie zwischen den Fahrradstellplätzen und den Aufgängen zu den Gleisen bis zum Eingang des Parkhauses. Wenn Sie sich im Parkhaus nach rechts wenden (Ausgang Osttunnel), gelangen Sie zum Tresor (ca. 10 Meter). Der Tresor befindet sich gegenüber vom Elektrostellplatz Nr. 155, an der Wand. Das stadtmobil Elektrofahrzeug steht auf dieser Parkebene EG Stellplatz Nummer 161, schräg gegenüber vom Tresor. Die Verbrennerfahrzeuge stehen auf der Parkebene UG. Um zu den Stellplätzen im UG zu kommen, haben Sie zwei Möglichkeiten. Sie können in Richtung Ein- und Ausfahrt laufen und dann die Rampe hinunter gehen oder Sie gehen zurück ins Treppenhaus und dann ein Stockwerk tiefer ins UG. Dann müssen Sie nach links laufen und am Ende des Parkhauses befinden sich die Stellplätze, direkt gegenüber der Rampe. Auf der rechten Seite befinden sich die Stellplätze 738 bis 748 und gegenüber befindet sich der Stellplatz Nr. 729. Bitte parken Sie den Ford Transit auf Stellplatz Nr. 729. Sie brauchen keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus zu kommen, die Zufahrt zum Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerkennung (Autopay). Die Zufahrt erfolgt über den Eingang Süd, Schwarzwaldstraße. Folgen Sie den Hinweisschildern P1. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Hauptbahnhof KA Angaben für Navigationsgeräte = Schwarzwaldstraße in 76137 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.)auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Ladevorgang beenden Um den Ladevorgang zu beenden lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen Um den Ladevorgang an der Station Hauptbahnhof Parkhaus zu starten, stecken Sie das Ladekabel in das Fahrzeug. Anhand des Fahrzeugdisplays, können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. ​Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.

Fritz-Erler-Straße Parkhaus (AP)

28.09.16 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich im Parkhaus Kronenplatz. Dreiundzwanzig Stellplätze befinden sich auf der Ebene 3 und dreizehn weitere Stellplätze befinden sich auf der Ebene 4. Alle Stellplätze sind mit stadtmobil Schildern beschildert. Links auf der Ebene 3 befinden sich die sieben Wallboxen. Die zwei ersten Wallboxen sind öffentliche Ladepunkte. Die fünf anderen Wallboxen sind mit stadtmobil Aufklebern versehen und sind ausschließlich für stadtmobil Elektrofahrzeuge reserviert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte die Ladekabel ordentlich in die Halterung. Sie erreichen die Stellplätze zu Fuß über die Parkhauseinfahrt Fritz-Erler-Straße. Sie gehen die Einfahrt zu Fuß hinunter, rechts in das Parkhaus hinein, links vom Kassenhäuschen befindet sich die Ebene 3. Zur Ausfahrt mit dem Fahrzeug folgen Sie der Beschilderung des Parkhauses. Es gibt zwei Ein- und Ausfahrten: Fritz-Erler-Straße und Markgrafenstraße. Beide Ein- und Ausfahrten können benutzt werden. Sie brauchen keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus zu kommen, die Zufahrt zum Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerkennung (Autopay). Rückgabe des Fahrzeuges über die Einfahrt Fritz-Erler-Straße: Um das Fahrzeug zurückzustellen, fahren Sie die Ebene 4 ganz hoch, dann links abbiegen. Nun sind Sie kurz auf der Ebene 7. Die erste Möglichkeit biegen Sie erneut links ab. Nun befinden Sie sich auf der Ebene 6. Sie fahren nach unten und gelangen auf die Ebene 5, anschließend kommen Sie auf die Ebene 2. Nun biegen Sie rechts ab und befinden sich auf der Ebene 3. Rückgabe des Fahrzeuges über Einfahrt Markgrafenstraße: Sie befinden sich auf der Ebene 7. Bei der ersten Zwischenverbindung, biegen Sie links ein auf die Ebene 6. Sie fahren weiter und gelangen nun auf die Ebene 5, danach fahren Sie weiter nach unten um auf die Ebene 2 zu gelangen. Nun biegen Sie rechts ab und befinden sich auf der Ebene 3. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Kronenplatz Adresse = Fritz-Erler-Straße 7 in 76133 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Ladevorgang beenden Um den Ladevorgang zu beenden, lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen Um den Ladevorgang an der Station Fritz-Erler-Straße zu starten, müssen Sie lediglich das Ladekabel am Fahrzeug anschließen Anhand des Fahrzeugdisplays, können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. ​Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Station befindet sich im Parkhaus Kronenplatz auf der Ebene 3 und 4. Besonderheiten = Autopay, Sie brauchen keine Dauerparkkarte. Zugangssystem = Am Fahrzeug Lademöglichkeiten sind vorhanden. Fritz-Erler-Straße 7 in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Kronenplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

stadtflitzer

01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

In Karlsruhe und in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiete Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Die Tarife passen sich zum 01.05.2026 an: Zeittarif auf 40 Cent pro 10 Minuten, Kilometertarif auf 23 Cent und ab dem 101. Kilometer auf 17 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Nutzungskosten bis 30.04.2026 Nutzungskosten ab 01.05.2026 Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung (gültig bis 30.04.2026). Ab 01.05.2026 gilt die neue Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

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01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

In Karlsruhe und in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiete Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Die Tarife passen sich zum 01.05.2026 an: Zeittarif auf 40 Cent pro 10 Minuten, Kilometertarif auf 23 Cent und ab dem 101. Kilometer auf 17 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Nutzungskosten bis 30.04.2026 Nutzungskosten ab 01.05.2026 Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung (gültig bis 30.04.2026). Ab 01.05.2026 gilt die neue Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

Fragen & Antworten

13.03.17 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten Zur Buchung Wie kann ich ein Fahrzeug buchen? Das ist ganz einfach, Buchungen sind am Computer oder Tablet, aber auch per App möglich. Zusätzlich ist die stadtmobil-Servicezentrale telefonisch rund um die Uhr unter 0721 911 911-1 erreichbar. Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarif- und Gebührenordnung (gültig bis 30.04.2026). Ab 01.05.2026 gilt die neue Tarif- und Gebührenordnung. Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurück gebe? Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs. Kann man fahren ohne zu buchen? Stationsgebundene stadtmobil-Fahrzeuge müssen gebucht werden. stadtflitzer können Sie im Gegensatz dazu nutzen ohne Buchungsbeginn oder -ende vorher festzulegen. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub fahren? Ja, viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen, auch ins Ausland. Der originale KfZ-Schein, sowie die Grüne Versichertenkarte mit Auflistung der versicherten Länder befindet sich im Wagenbuch im Fahrzeug. Hilfreich kann auch eine Internetrecherche sein, um länderspezifische Regelungen zu erfahren. Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Teilnehmerin oder Teilnehmer zu sein? Nein, nur angemeldete stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen die Fahrzeuge nutzen. Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen, oft kann sie Ihre Buchung verlängern. Alternativ sind Buchungsverlängerungen natürlich auch per App möglich. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Kann man ohne Zugangskarte eine Buchung beginnen oder beenden? Das ist für private Kundinnen und Kunden, welche die stadtmobil App nutzen, ist das problemlos möglich. Dort gibt es bei laufenden Buchungen die Möglichkeit, den Tresor oder das Fahrzeug zu öffnen. Gewerbliche Kundinnen und Kunden können diese Funktion auch beantragen, sprechen Sie uns gerne an! Zu Vertraglichem und Allgemeinem Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren? Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Details hierzu finden Sie in unseren AGB . Sind Einwegfahrten möglich? Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Ausnahme sind die stadtflitzer, die Sie in einem definierten „ Bediengebiet “ abholen und innerhalb dieses Bediengebiets auch wieder abstellen können. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich, wohnortnah und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb? Wir bieten auch jungen Menschen unmittelbar nach Erhalt der Fahrerlaubnis die Möglichkeit, an unserem nachhaltigen Mobilitätskonzept teilzunehmen. Volljährigen Führerscheinneulingen stehen innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis Klasse B, die Fahrzeuge der Tarifklassen “A - Mini” bis einschließlich “E - Kombi” zur Verfügung. Davon ausgenommen sind die 7-Sitzer Van, die 9-Sitzer Busse und alle Transporter Modelle. Ab 2 Jahren Fahrpraxis und einem Mindestalter von 25 Jahren zzgl. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz, dann der gesamte Fuhrpark. Sind mitfahrende Personen versichert? Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrerinnen und Mitfahrer versichert. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach dem Sicherheitspaket! Kann ich die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren? Optional können Sie mit unserem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte (SB) mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt Ihre SB im Schadensfall von 1.200,- € auf nur noch 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Bitte beachten Sie: Wird das Sicherheitspaket nachträglich per E-Mail beantragt, erfolgt die Aktivierung schnellstmöglich. Eine Aktivierung während einer laufenden Buchung ist nicht möglich. Sind Fahrsicherheitstrainings und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt? Wenn Sie mit Ihren Kindern auf einen Verkehrsübungsplatz möchten, können Sie das mit gewissen Einschränkungen tun. Grundsätzlich gilt, dass eine solche Fahrt nur mit stadtmobil-Karlsruhe-Fahrzeugen der Tarifklassen A-C möglich ist. Fahrten zum Verkehrsübungsplatz sind nicht innerhalb der Quernutzung (Buchungen von Fahrzeugen anderer Carsharing-Organisationen) möglich. Fahrsicherheitstrainings sind grundsätzlich nicht gestattet, da hier der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt; es besteht kein Versicherungsschutz. Zu den stadtflitzern Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, welche die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App. Zu den Fahrzeugen Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Buchungen dieser Fahrzeuge sind sehr leicht mit Hilfe von Filtern im Buchungsprogramm möglich. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Ja, in einem Großteil der Fahrzeuge befindet sich ein vollwertiger Kindersitz oder eine Sitzerhöhung. Bei der Buchung können Sie über die Filter Vollwertiger Kindersitz, Sitzerhöhung, Kein Kindersitz herausfinden, ob sich ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung im Fahrzeug befindet. Weitere Kindersitze, sowie einige Babyschalen können im Büro ausgeliehen werden. Generell gilt: Sitzerhöhungen finden Sie in allen Fahrzeugen der Kategorie 'Mini' und 'Smart'. Keinen Kindersitz haben alle Transporter, Cabrios, 9-Sitzer Busse, sowie der BMW 5er, Audi A4, Seat Alhambra und E-Smarts. Ist Fahrzeugzubehör verfügbar? Ja, in unserem Büro erhalten Sie z.B. zusätzliche Warnwesten, Spanngurte und Schneeketten für verschiedene Fahrzeugtypen. Für alles Weitere haben wir einen Partner, den Dachboxverleih Kynast in Straubenhardt und in Ettlingen. Wie kann ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften finden? Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder speziellem Attribut suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun. Die Buchung z.B. eines Transporters oder Fahrzeugs mit Automatikgetriebe ist somit ein Kinderspiel. Was muss ich tun um einen Seat Mii oder stadtflitzer zu tanken? Im Gegensatz zu den meisten Fahrzeugen verfügen Seat Mii und VW UP (stadtflitzer) über ein zusätzliches Schloss im Tankdeckel. Dieses lässt sich aber ganz leicht öffnen, wenn man den Deckel festhält, den Fahrzeugschlüssel ins Schloss steckt, nach links dreht und danach den Tankdeckel links herum aufschraubt. Denken Sie auch an die Nutzungsregeln, kein Fahrzeug darf zum Nutzungsende abgestellt werden, wenn der Tank weniger als 1/4 voll ist. Mit unseren Tankkarten können Sie an sehr vielen Tankstellen tanken. Zur Nutzung Was bedeutet das neue Carsharing-Verkehrsschild, das an bestimmten Parkplätzen steht? Die Stadt Karlsruhe, und natürlich auch andere Städte, bieten Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum zur Nutzung an. Auf diesen Stellplätzen dürfen ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge mit einer speziellen blauen Plakette geparkt werden. Wir nutzen alle diese Stellplätze als Stationen, an denen Sie Fahrzeuge buchen können (Achtung: nur die stadtmobil Fahrzeuge, welche an solchen Stationen stationiert sind, verfügen über so eine Plakette!) . Da an einigen dieser Stationen ein hoher Parkdruck herrscht, bekommen Sie, wenn Sie dort buchen, kurz vor Buchungantritt eine Mail mit der exakten Position des gebuchten Fahrzeugs zugeschickt. Achten Sie auf das neue Verkehrsschild, das an diesen Stationen zu finden ist, eine zusätzliche Beschilderung mit den bekannten stadtmobil-Schildern gestattet die StVO leider nicht. Wie finde ich mein Fahrzeug? Wenn Sie eine Buchung machen, haben Sie die Möglichkeit alle wichtigen Informationen in der Stationsbeschreibung nachzulesen. Dort steht genau wo sich die Fahrzeuge der jeweiligen Station befinden und auf welche Besonderheiten beachtet werden müssen. Zusätzlich stellen wir diese Informationen auch in einer Buchungsbestätigungsmail und in der stadtmobil-App bereit. Wie komme ich an den Fahrzeugschlüssel? Der Zugang zu den stadtmobil Fahrzeugen erfolgt über zwei verschiedene Zugangssysteme: Entweder über einen Tresor oder direkt am Fahrzeug. Wie die beiden Zugangssysteme funktionieren, erfahren Sie während Ihres Freischaltungsprozesses. Alternativ stellen wir die Infos in unserer Einführung zur Verfügung. Eine persönliche Übergabe des Fahrzeugschlüssels ist nicht nötig, Sie können unsere Fahrzeuge jederzeit nutzen und sind nicht an Öffnungszeiten gebunden. In der jeweiligen Stationsbeschreibung finden Sie die passende Information. Wie funktioniert das mit dem Tresor? Wenn Sie eine Buchung an einer Station gemacht haben, an der es einen Tresor gibt, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld. Nach Eingabe Ihrer persönlichen 4-stelligen Geheimzahl (PIN) können Sie den Tresor öffnen und den Fahrzeugschlüssel entnehmen. Zum Buchungsende öffnen Sie den Tresor ebenfalls mit Ihrer Zugangskarte. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit der stadtmobil-App möglich! Wie funktioniert das mit dem Zugang direkt am Fahrzeug? Bei einer Buchung mit dem Zugangssystem am Fahrzeug, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld, das an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt ist. Die Zentralverriegelung öffnet sich in diesem Moment. Nach Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Geheimzahl in das Terminal im Handschuhfach kann der Schlüssel entnommen werden. Bei einigen Fahrzeugen entfällt die PIN-Eingabe, da sich statt dem Terminal ein Schlüsselhalter im Handschuhfach befindet. Zum Buchungsende stecken Sie den Schlüssel mit dem runden blauen Chip wieder in dieses Terminal oder in den Schlüsselhalter, schließen alle Türen und halten Ihre Zugangskarte erneut an das Lesefeld in der Windschutzscheibe, um die Zentralverriegelung zu verschließen. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit unserer stadtmobil App möglich! Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge. Darf ich Haustiere mitnehmen? Grundsätzlich ist es möglich Haustiere in unseren Fahrzeugen mitzunehmen. Es ist aber sehr wichtig, dass dies entweder in einem Transportbehältnis oder mit einer Decke passiert. Nach der Nutzung dürfen keine Haare oder Federn im Fahrzeug bleiben. Es leuchtet eine Warn- oder Kontrollleuchte auf, was kann ich tun? Beim Starten leuchten erstmal alle Lämpchen auf und gehen nach einigen Sekunden wieder aus. Leuchtet eine Leuchte nach dem Starten weiterhin auf, hilft Ihnen diese Übersicht , die Warn- oder Kontrollleuchte besser zu identifizieren. Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne informieren Sie die Servicezentrale oder das stadtmobil-Büro. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (Bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Servicezentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert. Wie wird getankt? Die Kraftstoffpreise sind bereits in den Kilometerpreisen enthalten. Tanken Sie während der Fahrt, bezahlen Sie mit den Tankkarten, die in jedem Fahrzeug im Wagenbuch für Sie bereitliegen - direkt auf Kosten von stadtmobil. Wo Sie mit den Tankkarten überall bezahlen können finden Sie auf der Routex Map . Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil die Tankkosten nach Prüfung zusammen mit der nächstfolgenden Fahrtabrechnung zurück. Reichen Sie den Beleg unkompliziert über die stadtmobil-App ein. Die Option “Belege einreichen” kann bei laufenden und vergangenen Buchungen eingereicht werden. Bei postalischer oder persönlicher Einreichung bitte die Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Die Fahrzeuge müssen nicht nach jeder Fahrt vollgetankt werden. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit mindestens ¼ vollen Tank abzustellen. Was ist zu tun, wenn Betriebsflüssigkeiten leer sind? Auch hier können Sie unsere Tankkarten nutzen um z.B. Motoröl, AdBlue oder Scheibenwischwasser zu kaufen. Dieses können Sie dann während der Fahrt selbst nachfüllen um technische Probleme zu verhindern. Besonders AdBlue ist wie Benzin oder Diesel auch ein Verbrauchsstoff, der regelmäßig nachgefüllt werden muss, dies ist aber an jeder Tankstelle möglich. Bitte beachten Sie die jeweilige Flüssigkeit in die richtige Öffnung zu füllen. Hilfe erhalten Sie jederzeit telefonisch bei uns. Kann ich eine Schweizer E-Vignette kaufen? Ja, Sie können die Schweizer Autobahnvignette kaufen, allerdings erstatten wir seit dem 01.12.2025 ausschließlich digitale Schweizer E-Vignetten. Klebevignetten werden nicht mehr erstattet. Wichtig für die Erstattung: Kaufen Sie die E-Vignette nur über das offizielle Portal des Schweizer Bundesamtes für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) unter www.via.admin.ch , um Zusatzgebühren von Drittanbietern zu vermeiden (diese werden nicht erstattet). Aktivieren Sie zwingend die Option „Öffentlich einsehbar“ per Häkchen bei der Buchung. Ohne diese Einstellung ist keine Erstattung möglich. Erstattungsregeln: 1. Quartal (01.01. - 31.03.): 100% Erstattung (gilt auch für Käufe im Dezember 2025 für das Jahr 2026). 2. Quartal (01.04. - 30.06.): 50% Erstattung. Ab dem 3. Quartal (ab 01.07.): Keine Erstattung. Den Kaufbeleg reichen Sie bitte wie gewohnt per App oder E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de zur Erstattung ein. Sie können vorab prüfen, ob für das Fahrzeug bereits eine E-Vignette existiert. Beachten Sie dabei bitte die verschiedenen Schreibweisen des Kennzeichens (z.B. mit und ohne Bindestrich KA-ST4573 und KAST4573). Nähere Informationen finden Sie hier . Was passiert, wenn ich geblitzt werde? Wenn Sie geblitzt werden, ermittelt die zuständige Behörde den Fahrzeughalter und sendet uns einen Zeugenfragebogen. Wir leiten die Auskunft weiter und berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr. Den Strafzettel erhalten Sie dann direkt von der Behörde. Bei Strafzetteln aus dem Ausland bezahlen wir zunächst die Kosten plus die Bearbeitungsgebühr und berechnen diese anschließend an Sie weiter. Die Dauer bis zum Erhalt des Strafzettels variiert stark, von 7 Tagen bis 6 Monaten. In Einzelfällen, vor allem bei ausländischen Strafzetteln, auch bis zu mehreren Jahren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Mautzonen in verschiedenen Ländern und registrieren Sie sich dafür. Was ist eine Crit’Air Plakette und welches Fahrzeug hat diese? Die Crit’Air Plakette ist wie die deutsche Umweltplakette. Sie wird seit Anfang 2023 in allen französischen Umweltzonen gefordert. Ab Kategorie C - Klein werden die Fahrzeuge mit einer französischen Umweltplakette versorgt. Ob ein Fahrzeug bereits eine solche Plakette besitzt, erkennen Sie am Filter im Buchungsportal. Trotz aller Vorsicht ist eine Kontrolle der Plakette vor Ort vor Abfahrt obligatorisch, da diese auch abfallen und verloren gehen können. Bei Bedarf melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Umweltplakette finden Sie in diesem Beitrag des Bußgeldkataloges . Wie werden die gefahrenen Kilometer erfasst? Unsere Fahrzeuge sind alle mit einem speziellen Einbau ausgestattet, welcher die Fahrtdaten bei Buchungsende automatisch erfasst. Sie können einfach einsteigen, mit Ihrer persönlichen Geheimzahl das Fahrzeug freischalten und losfahren. Ein klassisches Wagenbuch mit km-Eintragungen gibt es bei stadtmobil nicht. Unser Wagenbuch enthält dafür jede Menge hilfreiche Tipps zur Nutzung - Sie finden es in der Regel im Handschuhfach.

Elektromobilität

16.08.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Über unseren Ladekartenanbieter EnBW können Sie sich im Voraus über die Webseite informieren oder die App herunterladen. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Ja, die EnBW-Ladekarte kann nur zum Laden verwendet werden. Benötigen Sie z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder möchten an der Tankstelle die Waschstraße verwendet, können Sie den Beleg über die stadtmobil-App einreichen. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die EnBW mobility+ App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android- oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Alternativ können Sie die EnBW Webseite nutzen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Was hat es mit den Blockiergebühren auf sich? Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes. Alle wichtigen Informationen finden Sie weiter unten bei dem Punkt “ Blockiergebühren ”. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, können bei Bedarf über das Kundenbüro kostenfrei gebucht werden. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel: Immer mitnehmen, außer die Station hat ein festes Kabel (siehe Stationsbeschreibung). Kabel im Auto: Typ 2 vorhanden. Öffentliche Säulen: EnBW-Ladekarte nötig. Ladenetz-Check: Vorab in der über die EnBW-Lademap informieren, um Probleme zu vermeiden. Ladesäulen-Funktion: stadtmobil ist nicht verantwortlich. Kosten (z.B. Abschleppen) trägt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer. Ladezeiten: Fahrzeug nach dem Laden möglichst direkt entfernen, anfallende Blockiergebühren werden Ihnen weiterberechnet. Mindestladung: Bei Rückgabe muss der Akku mindestens 25% geladen sein. Schnellladen: Bei manchen Autos empfiehlt sich ein kurzer Ladestopp an Schnellladestationen (z.B. BFT Wolfartsweierer Straße). Fahrzeugeinstellungen: Änderungen am Ende der Buchung zurücksetzen. Bedienungsanleitung: Hinweise im Handschuhfach, Kofferraum oder im Infotainment. Stationsbeschreibung: Vor Nutzung gründlich lesen! Tipps zum Laden und Schnellladen Schnellladesäulen verwenden. Ladeäulen mit einer Ladeleistung von >100 KW. Nicht vollständig aufladen - den optimalen Ladebereich nutzen. E-Fahrzeuge laden zwischen 20% und 80% am effizientesten. Ab 80% sinkt die Ladegeschwindigkeit drastisch, um die Batterie zu schonen. Ladeinfrastruktur im Blick behalten. Achten Sie vorab auf die Verfügbarkeit der Ladesäulen entlang Ihrer Route. Die EnBW mobility+ App und die Online-Karte von EnBW zeigen die aktuellen Belegungen sowie mögliche Störungen an. Kabel und Anschlüsse prüfen. Vergewissern Sie sich, dass das Ladekabel korrekt verbunden ist und keine Schäden am Fahrzeug- oder Säulenanschluss aufweist. Das Display an der Ladesäule und das Fahrzeugdisplay informiert über Start des Ladevorgangs. Blockiergebühren Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes: EnBW-Ladenetz Zeitpunkt: Ab einer Ladezeit von 4 Stunden. Höhe: 10 Cent pro Minute. Maximale Gebühr: 12 Euro pro Ladevorgang. Wichtig: Die Gebühr wird auch fällig, wenn das Fahrzeug nach 4 Stunden noch nicht vollständig geladen ist. Geltungsbereich: Gilt bei Freischaltung der Ladesäule mit der EnBW-Ladekarte. Tesla Supercharger (für Tesla-Fahrzeuge) Zeitpunkt: Nach einer Karenzzeit von 5 Minuten, wenn der Supercharger ausgelastet ist und eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft: Erreichung eines Ladestands von 80% oder höher; oder Der Ladevorgang ist beendet. Höhe: Zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Minute. Maximale Gebühr: Keine Deckelung. Wichtig: Das im Fahrzeug eingestellte Ladelimit ist für die Berechnung relevant. Geltungsbereich: Gilt für alle Fahrzeuge, die an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Ausnahmen von Blockiergebühren Grundsätzlich fallen Blockiergebühren unter den genannten Bedingungen an, solange die Ladesäulen mit der entsprechenden Ladekarte (EnBW) freigeschaltet oder Tesla-Fahrzeuge an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Bei der Rückgabe von E-Fahrzeugen an stadtmobil-Stationen verwenden Sie bitte das in der Stationsbeschreibung erwähnte Lademedium. Mit diesem Lademedium entstehen aufgrund besonderer Vereinbarungen mit den Anbietern keine Blockiergebühren. Hinweis zu Sonderfällen Es kann vorteilhaft sein, alternative Freischaltmöglichkeiten zu nutzen, die beispielsweise in Hotels oder Freizeitparks angeboten werden. In solchen Fällen können möglicherweise keine oder andere Blockiergebühren anfallen. Für die Erstattung von Ladekosten, die über solche alternativen Methoden abgerechnet wurden, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung, die Sie bequem über die stadtmobil-App einreichen können. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

Elektromobilität

22.05.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Über unseren Ladekartenanbieter EnBW können Sie sich im Voraus über die Webseite informieren oder die App herunterladen. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Ja, die EnBW-Ladekarte kann nur zum Laden verwendet werden. Benötigen Sie z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder möchten an der Tankstelle die Waschstraße verwendet, können Sie den Beleg über die stadtmobil-App einreichen. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die EnBW mobility+ App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android- oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Alternativ können Sie die EnBW Webseite nutzen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Was hat es mit den Blockiergebühren auf sich? Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes. Alle wichtigen Informationen finden Sie weiter unten bei dem Punkt “ Blockiergebühren ”. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, können bei Bedarf über das Kundenbüro kostenfrei gebucht werden. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel: Immer mitnehmen, außer die Station hat ein festes Kabel (siehe Stationsbeschreibung). Kabel im Auto: Typ 2 vorhanden. Öffentliche Säulen: EnBW-Ladekarte nötig. Ladenetz-Check: Vorab in der über die EnBW-Lademap informieren, um Probleme zu vermeiden. Ladesäulen-Funktion: stadtmobil ist nicht verantwortlich. Kosten (z.B. Abschleppen) trägt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer. Ladezeiten: Fahrzeug nach dem Laden möglichst direkt entfernen, anfallende Blockiergebühren werden Ihnen weiterberechnet. Mindestladung: Bei Rückgabe muss der Akku mindestens 25% geladen sein. Schnellladen: Bei manchen Autos empfiehlt sich ein kurzer Ladestopp an Schnellladestationen (z.B. BFT Wolfartsweierer Straße). Fahrzeugeinstellungen: Änderungen am Ende der Buchung zurücksetzen. Bedienungsanleitung: Hinweise im Handschuhfach, Kofferraum oder im Infotainment. Stationsbeschreibung: Vor Nutzung gründlich lesen! Tipps zum Laden und Schnellladen Schnellladesäulen verwenden. Ladeäulen mit einer Ladeleistung von >100 KW. Nicht vollständig aufladen - den optimalen Ladebereich nutzen. E-Fahrzeuge laden zwischen 20% und 80% am effizientesten. Ab 80% sinkt die Ladegeschwindigkeit drastisch, um die Batterie zu schonen. Ladeinfrastruktur im Blick behalten. Achten Sie vorab auf die Verfügbarkeit der Ladesäulen entlang Ihrer Route. Die EnBW mobility+ App und die Online-Karte von EnBW zeigen die aktuellen Belegungen sowie mögliche Störungen an. Kabel und Anschlüsse prüfen. Vergewissern Sie sich, dass das Ladekabel korrekt verbunden ist und keine Schäden am Fahrzeug- oder Säulenanschluss aufweist. Das Display an der Ladesäule und das Fahrzeugdisplay informiert über Start des Ladevorgangs. Blockiergebühren Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes: EnBW-Ladenetz Zeitpunkt: Ab einer Ladezeit von 4 Stunden. Höhe: 10 Cent pro Minute. Maximale Gebühr: 12 Euro pro Ladevorgang. Wichtig: Die Gebühr wird auch fällig, wenn das Fahrzeug nach 4 Stunden noch nicht vollständig geladen ist. Geltungsbereich: Gilt bei Freischaltung der Ladesäule mit der EnBW-Ladekarte. Tesla Supercharger (für Tesla-Fahrzeuge) Zeitpunkt: Nach einer Karenzzeit von 5 Minuten, wenn der Supercharger ausgelastet ist und eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft: Erreichung eines Ladestands von 80% oder höher; oder Der Ladevorgang ist beendet. Höhe: Zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Minute. Maximale Gebühr: Keine Deckelung. Wichtig: Das im Fahrzeug eingestellte Ladelimit ist für die Berechnung relevant. Geltungsbereich: Gilt für alle Fahrzeuge, die an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Ausnahmen von Blockiergebühren Grundsätzlich fallen Blockiergebühren unter den genannten Bedingungen an, solange die Ladesäulen mit der entsprechenden Ladekarte (EnBW) freigeschaltet oder Tesla-Fahrzeuge an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Bei der Rückgabe von E-Fahrzeugen an stadtmobil-Stationen verwenden Sie bitte das in der Stationsbeschreibung erwähnte Lademedium. Mit diesem Lademedium entstehen aufgrund besonderer Vereinbarungen mit den Anbietern keine Blockiergebühren. Hinweis zu Sonderfällen Es kann vorteilhaft sein, alternative Freischaltmöglichkeiten zu nutzen, die beispielsweise in Hotels oder Freizeitparks angeboten werden. In solchen Fällen können möglicherweise keine oder andere Blockiergebühren anfallen. Für die Erstattung von Ladekosten, die über solche alternativen Methoden abgerechnet wurden, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung, die Sie bequem über die stadtmobil-App einreichen können. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

Preise & Tarife

06.04.20 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Wie funktioniert Carsharing eigentlich und was kostet es? Um Fahrzeuge von stadtmobil buchen und nutzen zu können, ist es zunächst nötig Teilnehmer*in zu werden. Das bedeutet sich mit dem Geschäftskunden-Starterpaket anzumelden, also einen Vertrag zu schließen und anschließend freigeschaltet zu werden. Ist man angemeldet und freigeschaltet, hat man 24 Stunden täglich die Möglichkeit online oder telefonisch Fahrzeuge zu buchen. Als Geschäftskundin und Geschäftskunde haben Sie die Möglichkeit mehrere Zugangskarten, also Buchungszugänge zu bekommen. Wer aus Ihrem Unternehmen das Fahrzeug fährt, bleibt Ihnen überlassen, Sie entscheiden. Weitere Fahrermeldungen sind nicht nötig, Sie haben volle Flexibilität und Kostenkontrolle. Die Nutzungskosten für die gebuchten Fahrzeuge werden jeweils im Folgemonat abgerechnet, sie setzen sich zusammen aus gebuchter Zeit, gefahrenen Kilometern und der Grundgebühr. Da Carsharing für häufigere Nutzungen ausgelegt ist, sieht unser Service im Gegensatz zu Autovermietungen keine einmaligen Fahrten vor. Im Folgenden möchten wir Ihnen sowohl Starterpaket als auch Nutzungskosten, aber auch Abobuchung und die Quernutzungstarife erläutern. Tarifrechner - Hier können Sie Buchungen vorab berechnen Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschfahrzeug in unserer Fuhrparkübersicht aus um sich anschließend im Tarifrechner mit der ensprechenden Tarifklasse, der Buchungszeit und den erwarteten Kilometern die Kosten berechnen zu lassen. Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. 9803 0 Tarifauswahl: Standard Tarifklasse (Fahrzeug): A Mini B Smart B Stadtflitzer C Klein D Mittel E Kombi F Groß G Maxi H Transport Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Starterpaket Geschäftskunden Mit der Teilnahme bei stadtmobil zahlen Sie einmalig ein Starterpaket und monatlich einen Teilnahmebeitrag. Die notwendigen Vertragsunterlagen können Sie bequem in unserem Download-Bereich finden und ausfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen rund ums Carsharing als Businesskunde oder um den Vertrag abzuschließen. Preis Starterpaket Geschäftskunden 420,00 € Im Preis enthaltene Kaution (Bei Kündigung unverzinst zurück) 300,00 € Teilnahmebeitrag pro Monat 12,00 € Sicherheitspaket pro Jahr (optional) 99,00 € Tarifdetails Das Starterpaket für Geschäftskunden umfasst die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- € und der Preis für das Sicherheitspaket um jährlich 10,- €. Kaution: Die Höhe der Mindestkaution ist abhängig von der SCHUFA-Auskunft. Bei der Unternehmensform UG ist grundsätzlich eine Kaution von 1.200,- € erforderlich Das Starterpaket beinhaltet den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, davon ausgenommen ist die Kaution. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag in Höhe von 12,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- €. Der Teilnahmebeitrag wird jährlich erhoben. Wer im Laufe des Jahres bei stadtmobil teilnimmt, zahlt erst ab diesem Zeitpunkt. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zu viel bezahlte Beitrag zurückerstattet. Sicherheitspaket: Optional können Sie mit dem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt die Versicherungsselbstbehalte von 1.200,- € auf max. 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Der Betrag in Höhe von 99,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte werden zusätzlich 12,- € pro Jahr berechnet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Grundgebühr von 1,20 € pro Buchung. Sie sind abhängig von der Tarifklasse - ein kleines Auto ist günstiger als ein großes. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Nutzungskosten bis 30.04.2026 Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Wochen- ende 4 Woche 5 pro km 6 pro km ab 101. A Mini 1,10 20,00 40,00 112,00 0,21 0,15 B Smart 1,40 22,00 44,00 122,00 0,22 0,16 C Klein 1,70 24,00 48,00 132,00 0,23 0,17 D Mittel 2,00 26,00 52,00 142,00 0,24 0,18 E Kombi 2,20 28,00 56,00 152,00 0,25 0,19 F Groß 2,50 32,00 64,00 172,00 0,26 0,20 G Maxi 3,50 42,00 84,00 212,00 0,30 0,24 H Transport 4,50 48,00 96,00 242,00 0,32 0,26 Details zu den Nutzungskosten bis 30.04.2026 › Nachttarif (0:00 - 7:00 Uhr): Der Tarif beträgt für alle Fahrzeugklassen 0,50 € / Stunde. › Tagestarif (7:00 - 24:00): Hier gelten die regulären Stundenpreise gemäß der Preistabelle. Der Beginn der 24 Stunden ist flexibel wählbar (z.B. von Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Das Wochenende gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr. Der Beginn der Woche ist ebenfalls flexibel wählbar. Für die ersten 100 Kilometer gilt der Standard-Kilometertarif. Ab km 101 profitieren Sie von einem günstigeren Kilometertarif. So setzen sich die Nutzungskoten zusammen Für jede Buchung wird der Zeittarif + Kilometertarif + 1,20 € Grundgebühr berechnet. Alle Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Diese wird auf Ihrer Rechnung detailliert ausgewiesen. Nutzungskosten ab 01.05.2026 Zeit Kilometer Tarifklassen pro Stunde 1 24 Stunden 2 Wochen- ende 3 Woche 4 pro km (bis 100 km) 5 pro zusätzl. km (ab 101 km) 6 A Mini 1,20€ 21€ 42€ 116€ 0,23€ 0,17€ B Smart 1,50€ 23€ 46€ 126€ 0,23€ 0,17€ C Klein 1,80€ 25€ 50€ 136€ 0,25€ 0,19€ D Mittel 2,20€ 28€ 56€ 146€ 0,27€ 0,21€ E Kombi 2,40€ 30€ 60€ 156€ 0,28€ 0,22€ F Groß 2,80€ 35€ 70€ 176€ 0,30€ 0,24€ G Maxi 3,80€ 44€ 88€ 216€ 0,34€ 0,28€ H Transport 4,80€ 49€ 98€ 246€ 0,36€ 0,30€ Details zu den Nutzungskosten ab 01.05.2026 Nachttarif: Beträgt für alle Fahrzeugklassen von 0-7 Uhr 0,80 €/Stunde. 24 Stunden-Tarif: Der Beginn ist flexibel wählbar (z.B. von Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Wochenend-Tarif: Gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr. Wochentarif: Der Beginn ist ebenfalls flexibel wählbar. km-Tarif (bis 100 km): Hier gilt der Standard-Kilometertarif. km-Tarif (ab 101km): Profitieren Sie von einem günstigeren Kilometertarif. Bestpreisgarantie: Jede einzelne Fahrt wird automatisch zum günstigsten Preis, basierend auf der tatsächlichen Nutzungsdauer, berechnet. Abo-Buchung mit stadtmobil ‒ regelmäßig verfügbar, verlässlich gebucht Sie haben mit der Abo-Buchung die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum von mindestens 3 Monaten regelmäßig ein bestimmtes Fahrzeug zu definierten Wochentagen und Buchungszeiten buchen zu lassen. Beispiel 1: jeden Dienstag und Donnerstag 8 Stunden, Kleinwagen Beispiel 2: Dienstag bis Samstag jeweils 8 bis 13 Uhr, Kombi-Fahrzeug Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen per Mail ein Antragsformular zu, welches Sie uns im Anschluss ausgefüllt wieder zurücksenden. Nach erfolgreicher Eintragung im System setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Buchungen zu bestätigen oder mit Ihnen zusammen die Alternativen zu besprechen. Quernutzung Carsharing quer durch ganz Deutschland Außerhalb der Region Karlsruhe können Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer von stadtmobil Karlsruhe zusätzlich viele Fahrzeuge mit einem einheitlichen Quernutzungstarif nutzen. Erfahren Sie mehr darüber, in welchen Regionen CarSharing für Sie möglich ist unter Stationen . Quernutzungstarif bis 30.04.2026 Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Woche 4 pro km 5 ab 101. km A Mini 2,00 25,00 140,00 0,24 0,22 B Smart 2,00 25,00 140,00 0,25 0,23 C Klein 2,00 25,00 140,00 0,26 0,24 D Mittel 2,80 33,00 180,00 0,31 0,27 E Kombi 2,80 33,00 180,00 0,32 0,28 F Groß 3,60 41,00 220,00 0,33 0,29 G Maxi 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 H Transport 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 Details zum Quernutzungstarif bis 30.04.2026 - Nachttarif (0:00 - 7:00 Uhr): › Fahrzeugklassen A - E: 0,50 € / Stunde › Fahrzeugklasse F: 1,00 € / Stunde › Fahrzeugklassen G - H: 2,00 € / Stunde. - Tagestarif (7:00 - 24:00): Hier gelten die regulären Stundenpreise gemäß der Preistabelle. Der Beginn der 24 Stunden ist flexibel wählbar (z.B. von Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Der Beginn der Woche ist ebenfalls flexibel wählbar. Für die ersten 100 Kilometer gilt der Standard-Kilometertarif. Ab km 101 profitieren Sie von einem günstigeren Kilometertarif. Bitte beachten Sie auch folgende Punkte: Für die Abrechnung von Partner-Fahrzeugen (Quernutzung) gilt grundsätzlich die Karlsruher Preisliste. Stuft der Partner-Anbieter ein Fahrzeug jedoch teurer ein, wird dessen höhere Tarifklasse übernommen und es können zusätzliche, abweichende Gebühren anfallen. Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen sind verboten. Quernutzungstarif ab 01.05.2026 Zeit Kilometer Tarifklasse pro Stunde 24 Stunden Woche pro km ab 101. km A Mini 2,10€ 26€ 150€ 0,25€ 0,23€ B Smart 2,10€ 26€ 150€ 0,25€ 0,23€ C Klein 2,20€ 28€ 160€ 0,28€ 0,25€ D Mittel 2,90€ 35€ 190€ 0,33€ 0,28€ E Kombi 2,90€ 35€ 190€ 0,34€ 0,29€ F Groß 3,70€ 41€ 230€ 0,36€ 0,30€ G Maxi 4,60€ 49€ 260€ 0,39€ 0,32€ H Transport 4,80€ 52€ 270€ 0,41€ 0,34€ Details zum Quernutzungstarif ab 01.05.2026 - Nachttarif (0:00 - 7:00 Uhr): › Fahrzeugklassen A - E: 0,80 € / Stunde › Fahrzeugklasse F: 1,00 € / Stunde › Fahrzeugklassen G - H: 2,00 € / Stunde. - Tagestarif (7:00 - 24:00): Hier gelten die regulären Stundenpreise gemäß der Preistabelle. Der Beginn der 24 Stunden ist flexibel wählbar (z.B. von Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Der Beginn der Woche ist ebenfalls flexibel wählbar. Für die ersten 100 Kilometer gilt der Standard-Kilometertarif. Ab km 101 profitieren Sie von einem günstigeren Kilometertarif. Bitte beachten Sie auch folgende Punkte: Für die Abrechnung von Partner-Fahrzeugen (Quernutzung) gilt grundsätzlich die Karlsruher Preisliste. Stuft der Partner-Anbieter ein Fahrzeug jedoch teurer ein, wird dessen höhere Tarifklasse übernommen. Zudem können zusätzliche, abweichende Gebühren anfallen. Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen sind verboten.

Datenschutz

09.03.17 | Inhaltsseite Datenschutz

Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, wie wir Ihre personenbezogenen Daten auf unserer Website und in unserer Geschäftsbeziehung verwenden und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte durchgesetzt werden können. Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Benzstraße 18 - 20 76185 Karlsruhe Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten DL-DATEN GmbH Hoher Holzweg 17 30966 Hemmingen 0511 536 770 80 Mail: datenschutz(at)dl-daten.de WEB: www.wirlebendatenschutz.de § 2 Für welche Zwecke werden meine Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze soweit dies zur Bereitstellung der Informationen auf dieser Website, sowie unserer Leistungen auf dieser Website erforderlich ist. a) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, wenn Sie sich beispielsweise nicht zur Nutzung der Website anmelden, registrieren oder uns sonst Informationen übermitteln, erheben wir keine personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Daten, die Ihr Browser übermittelt, um Ihnen den Besuch der Website zu ermöglichen. Diese sind: IP-Adresse Datum und Uhrzeit der Anfrage Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT) Inhalt der Anforderung (konkrete Seite) Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode jeweils übertragene Datenmenge Website, von der die Anforderung kommt Browser Betriebssystem und dessen Oberfläche Sprache und Version der Browser Software Um die Funktionstätigkeit der Website sicherzustellen, erfolgt eine Speicherung der oben genannten Daten in Logfiles. Diese Daten dienen darüber hinaus auch zur Sicherstellung der Sicherheit von unseren informationstechnischen Systemen und zur Website Optimierung. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO bildet die Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten in Logfiles. b) Um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen oder zu schließen oder einen Vertrag, dessen Vertragspartei Sie sind, zu erfüllen und/oder diesen zu beenden, Art 6 (1) b) DSGVO. Die Erhebung dieser Daten erfolgt: zur Angebotslegung für Neu- und Bestandskunden zur Bindung von Bestandskunden zur Belieferung von Neukunden zur Bearbeitung und Klärung von Beschwerden von Interessenten und Be- standskunden zur Erstellung von Rechnungen zur Durchführung von Mahnverfahren Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn dies erforderlich ist, um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung und/oder Beendigung des daraufhin geschlossenen Vertrages oder eines anderen Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind. Zu Zwecken der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung legen wir insbesondere eine Kundendatei für Ihre Identifizierung an, wenn Sie in Kontakt mit uns treten. Zur Vertragserfüllung erfolgen ferner die Erstellung von Bedarfsanalysen, die Verwaltung und die Serviceabwicklung Ihres Vertrages oder die Verbesserung dieser Vorgänge. c) Um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Art 6 (1) c) DSGVO. Wir können Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, denen wir unterliegen. Dazu gehört beispielsweise die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten. d) Um unsere berechtigten Interessen sowie die Interessen anderer Verantwortlicher oder Dritter an der Datenverarbeitung zu wahren, Art. 6 (1) f) DSGVO. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen von Dritten, soweit die Datenverarbeitung für die Wahrung dieser berechtigten Interessen erforderlich ist. So fragen wir beispielsweise bei der Prüfung Ihres Antrages bei Wirtschaftsauskunfteien, wie der SCHUFA Holding AG, Ihre Einträge ab. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zur Bonitätsprüfung notwendig sind (wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht) an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Kenntnis der Bonitäts- und Ausfallrisiken unserer Vertragspartner stellt für uns im Hinblick auf die Vertragsdurchführung ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 6 (1) f) DSGVO dar, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse daran, Sie zu informieren, über unseren verbesserten internen Abläufen hinsichtlich der Abwicklung des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie ähnliche Produkte und Dienstleistungen. Daneben haben wir ein berechtigtes Interesse Ihnen Informationen zu übermitteln, es sei denn, Sie stimmen dem Erhalt solcher Informationen (wie insbesondere: Durchführung Kampagnen zur Neukundengewinnung, Änderungen im Angebot von Stellplätzen und Fahrzeugen sowie Informationen allgemein über die Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG). Weiterhin können wir Ihre Daten zu Bedarfsanalysen verarbeiten. Ferner kann die Datenverarbeitung erfolgen zur Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen oder Verteidigung gegen rechtliche Ansprüche. e) Um Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung zu verarbeiten, Art 6 (1) a) DSGVO. Wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre Daten entsprechend den dort angegebenen Zwecken. Diese sind zur Übermittlung von Informationen (wie beispielsweise regelmäßige Informationen per E-Mail und Post) § 3 Datensicherheit Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend angepasst. So wird eine Firewall verwendet, um zu verhindern, dass Dritte auf Ihre persönlichen Informationen zugreifen können. Darüber hinaus verwendet die Website zur Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLSVerschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt oder an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. § 4 Cookies Weiterhin können bei Nutzung der Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte von Ihrem Browser zugeordnet und gespeichert werden. Über Cookies können der Stelle, die das Cookie setzt (und oder einem Drittanbieter), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Ob und welche Cookies eingesetzt werden, ist davon abhängig, welche Bereiche unserer Website Sie nutzen, welche Einstellungen in Ihrem Webbrowser vorliegen und ob Sie ggf. eine Einwilligung erteilen. Diese gespeicherten Informationen werden getrennt von weiteren bei uns eventuell angegebenen Daten gespeichert. Insbesondere werden die Daten der Cookies nicht mit Ihren weiteren Daten verknüpft. Sie können die aktuell gespeicherten Cookies zu jedem Zeitpunkt löschen. Die Löschung ist auch automatisiert möglich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Nutzung von technisch notwendigen Cookies begründet sich auf der Rechtsgrundlage des § 25 Abs. 2 TDDDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Willigen Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verwendung von Cookies zu Analyse- und/oder anderen Zwecken ein, bildet die Einwilligung die Rechtsgrundlage nach § 25 Abs. 1 TDDDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Sie können die Speicherung der Cookies von uns oder von Drittanbietern durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten durch Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link auf der Website. Nach dem Widerruf der Einwilligung sind Nutzungseinschränkungen der Website möglich. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 5 Registrierung Ihnen als Nutzer wird es ermöglicht, sich auf unserer Website zu registrieren. Hierfür ist die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Die in eine Eingabemaske eingegebenen Daten werden hierbei übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben. Es handelt sich dabei um Folgende Daten: Adressdaten Ausweisdaten Führerscheindaten Kontodaten Liegt für die Verarbeitung der Daten Ihre Einwilligung vor, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Ist die Registrierung für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich, bei welchem Sie eine Vertragspartei sind oder sind Registrierungsdaten im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, bildet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Die Registrierung kann aus zwei Gründen erforderlich sein: Entweder ist eine Registrierung für die Abwicklung eines Vertrages oder die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen notwendig. Die Daten werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Registrierung können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Nutzung der registrierungspflichtigen Seiten kann dann allerdings nicht mehr erfolgen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 6 Kontaktformular Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese durch das Ausfüllen des Kontaktformulars zur Verfügung stellen. Die angegebenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, um Ihnen die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten während des Sendevorgangs begründet sich in der Verhinderung von etwaigen Missbräuchen des Kontaktformulars sowie zur Gewährleistung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder für die Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Folgende Daten werden zum Zeitpunkt des Nachrichtenversands verarbeitet: IP-Adresse des Nutzers Registrierungszeitpunkt (Datum und Uhrzeit) Pflichtangaben (Name, E-Mail und Anliegen) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Dient die Kontaktaufnahme dem Ziel einen Vertrag abzuschließen, ist hier die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Im Übrigen entspricht eine Verarbeitung personenbezogener Daten den berechtigten Interessen sowohl von uns als auch von Ihnen. Wir können gegebenenfalls Sachfragen beantworten oder auf eine eventuelle Anregung eingehen. Damit ist die Datenverarbeitung auch nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt; dies gilt auch für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Sendevorgangs. Die Daten werden nach Bearbeitung Ihrer Anfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Sofern die Daten für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden die Daten in unser Bestandssystem übertragen und dort nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 7 Kontaktaufnahme Sie haben die Möglichkeit mit uns postalisch, telefonisch, per E-Mail oder Social Media in Kontakt zu treten. Nehmen Sie postalisch Kontakt zu uns auf, so können wir insbesondere Ihre Adressdaten, Datum und Zeitpunkt des Posteinganges sowie jene Daten, die sich aus Ihrem Schreiben selbst ergeben, verarbeiten. Treten Sie mit uns per Telefon in Kontakt, werden insbesondere Ihre Telefonnummer sowie gegebenenfalls im Rahmen des Gesprächs auf Nachfrage Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt des Anrufs, sowie Details zu Ihrem Anliegen verarbeitet. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail werden insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt der E-Mail sowie diejenigen Daten, welche sich aus dem Nachrichtentext (ggf. auch Anhänge) ergeben, verarbeitet. Zweck der Verarbeitung der oben genannten Daten ist es, Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten und zur Beantwortung des Anliegens mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich jederzeit an uns wenden zu können und Ihre Anfrage beantworten zu können. Die personenbezogenen Daten werden dabei nur so lange verarbeitet, wie dies für die Abwicklung der Kontaktanfrage erforderlich ist. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 8 Einsatz von Sozialen Medien Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Soziale Netzwerke sind in der Lage, Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend zu analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z.B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. In diesem Fall erfolgt eine Datenerfassung beispielsweise durch Erfassung Ihrer IP-Adresse über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Betreiber der Social-Media-Portale können mit Hilfe der so erfassten Daten Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Verfügen Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk, kann interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren. Je nach Anbieter können daher unter Umständen weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Die Details hierzu können Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-MediaPortale entnehmen: Youtube: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ir land, http://www.google.com/policies/privacy/ Facebook: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland, https://www.facebook.com/privacy/policy/?entry_point=about_fb Instagram: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland, https://privacycenter.instagram.com/policy/ . Wir betreiben unsere Social-Media-Auftritte, um eine möglichst umfassende Präsenz im Internet zu erreichen. Hierbei handelt es sich im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO um ein berechtigtes Interesse. Gegebenenfalls beruhen die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse auf abweichenden Rechtsgrundlagen, welche von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z.B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO). Die unmittelbar von uns erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald der Zweck für ihre Speicherung entfällt, Sie uns zur Löschung auffordern oder Ihren Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung geltend machen. Gespeicherte Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt. Wir haben keinen Einfluss auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Um Einzelheiten dazu zu erfahren, bitten wir Sie, sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z.B. in deren Datenschutzerklärung, siehe oben) zu informieren. Besuchen Sie einen unserer Auftritte in den sozialen Medien lösen Sie bei einem solchen Besuch eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus. In diesem Fall sind wir gemeinsam mit dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks für diese Datenverarbeitungsvorgänge im Sinne des Art. 26 DSGVO verantwortlich. Ihre Rechte (Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO und Recht auf Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO) können Sie grundsätzlich sowohl gegenüber uns als auch gegenüber dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks (z.B. Facebook) geltend machen. Wir bitten Sie zu beachten, dass trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit den Betreibern sozialer Netzwerke keinen vollumfänglichen Einfluss auf die Datenverarbeitung und die Geltendmachung von Betroffenenrechten der einzelnen sozialen Netzwerke haben. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 9 Einbindung von YouTube-Videos Wir haben YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden, die auf www.youtube.com gespeichert sind und von unserer Website aus direkt abspielbar sind. Durch den Besuch auf der Website erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 2 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dieser Drittanbieter ein Nutzerkonto bereitstellt, über welches Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Informationen des Drittanbieters: YouTube LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno CA 94066, USA. YouTube verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von YouTube bzw. Google, die Sie hier abrufen können: www.google.com/policies/privacy/ . Hinweise zu den Privatsphäre-Einstellungen von Google finden Sie unter privacy.google.com/take-control.html activeEL=sign-in. Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 10 Einbindung von Google Maps Wir nutzen das Angebot von Google Maps. Dies erfolgt zum Zweck der Anzeige von Carsharing-Stationen und Fahrzeugen. Durch Google Maps können wir Ihnen interaktive Karten direkt auf der Website anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Dabei wird eine 2-Klick-Lösung eingesetzt, wonach der Dienst erst geladen wird, wenn Sie ihn aktiv durch einen extra Klick in Anspruch nehmen. Durch den Besuch auf der Website erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben (einschließlich Ihrer IP-Adresse). Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert diese Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten in Bezug auf den Dienst „Google Maps“ ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Im Falle Ihrer Zustimmung (über Einstellungen, Apps, Berechtigungen, Standort) können Ihre Positionsdaten herangezogen werden, um Ihnen schnelle Informationen (wie nahe gelegene Carsharing-Stationen) zu Ihrer unmittelbaren Umgebung geben zu können. Automatisch wird Ihnen der zuletzt gewählte Kartenausschnitt der vorangegangenen Anmeldung sowie die zuletzt angegebenen Filtereinstellungen angezeigt. Die Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Übertragung Ihrer Standortdaten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt oder in den BerechtigungsEinstellungen Ihres Endgerätes widerrufen werden. Informationen zum Drittanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheater Parkway, Mountainview, California 94043, USA; google.de/intl/de/policies/privacy und policies.google.com/technologies/product-privacy . Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 11 Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese? Wir nutzen Ihre Antrags- und Auftrags- bzw. Vertragsdaten (beispielsweise aus Ihrem bei uns gestellten Auftrag zur Belieferung mit unseren Produkten/Dienstleistungen), wie etwa Ihre Stammdaten (beispielsweise Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse), Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten (sog. Bonitäts-Scoring), Angaben zu Ihrer Bankverbindung (wie beispielsweise IBAN und BIC) oder Werbe- und Vertriebsdaten (wie beispielsweise Beratungen über unsere Produkte/Dienstleistungen), sowie weitere vergleichbare Daten (wie beispielsweise Daten im Rahmen des Beschwerdemanagements). Wir erheben nur die für die verfolgten Zwecke absolut notwendigen personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterscheiden wir zwischen den personenbezogenen Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben, und den personenbezogenen Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten. a) Personenbezogene Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben Wir erheben die personenbezogenen Daten, die Sie uns mit einem Vertragsantrag mitteilten. Im Falle eines elektronischen Vertragsantrages und/oder -abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungsdaten verarbeitet. Im Fall eines telefonischen Vertragsantrages und/oder Abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungs- bzw. Sprachdaten verarbeitet. Sie selbst stellen uns nach Ihrer eigenen Entscheidung die vorgenannten Daten zur Verfügung. Bitte sehen Sie von einer Übermittlung ihrer Daten ab, sofern Sie mit einer Bearbeitung nicht einverstanden sind. In diesem Fall erfolgt keine weitere Verarbeitung. Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder wirtschaftlicher Eigentümer eines unserer Vertragspartner oder unseres Kunden sind, können Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden, sofern Sie im Namen oder im Auftrag unseres Vertragspartners in der zu uns bestehenden Geschäftsbeziehung handeln. b) Personenbezogene Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten Wir können auch auf andere Quellen zur Erhebung von personenbezogenen Daten zugreifen. Hier kann es sich insbesondere um Wirtschaftsauskunfteien, wie beispielsweise der SCHUFA Holding AG, sowie andere Betrugsbekämpfungsagenturen handeln. Die vorgenannten Unternehmen stellen uns insbesondere die nachfolgenden Informationen zur Verfügung: a. Scorewert b. öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. Informationen aus Schuldnerverzeichnissen, öffentlichen Registern wie beispielsweise den Insolvenzbekanntmachungen, oder Informationen aus dem Handelsregister sowie Informationen aus der Presse und dem Internet. § 12 Empfänger personenbezogener Daten Stadtmobil gibt Daten zur Vertragsabwicklung an folgende Unternehmen weiter, bei denen stadtmobil fremde Fachleistungen bei einem eigenständigen Verantwortlichen in Anspruch nimmt: Andere Carsharing-Anbieter, wenn Sie dort eine Quernutzung in Anspruch nehmen Versicherungen und Anwälte im Fall von Unfällen und Schäden Inkassounternehmen, wenn Sie nach wiederholter Mahnung Forderungen nicht begleichen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Banken, wenn stadtmobil aufgrund des Geldwäschegesetzes über Gesell- schaftsverhältnisse verpflichtet ist Darüber hinaus geben wir Daten an sonstige Dritte weiter, wenn und soweit diese von uns mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag betraut sind. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir zur Beauftragung Dritter mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag berechtigt. Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Servicezentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Die Datenweitergabe erfolgt, wo nötig, jeweils im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung, der die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Im Übrigen erfolgt eine Datenweitergabe ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fälle, zum Beispiel bei der gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden. § 13 Erfolgt eine automatisierte Entscheidungsfindung? stadtmobil übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Darüber hinaus dient der Datenaustausch mit der SCHUFA auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies stellt ein berechtigtes Interesse dar. Insofern ist die Datenweitergabe auch durch Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum in der Schweiz und in Großbritannien sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Schufa können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 14 Drittstaatentransfer stadtmobil möchte Sie darauf hinweisen, dass unsere Website Dienste aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR verwendet, in denen unter Umständen kein dem europäischen Standard entsprechendes Datenschutzniveau herrscht. Wenn diese Dienste aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten an diese Drittstaaten übermittelt und dort gespeichert werden. Die Muttergesellschaft von Google Ireland, Google LLC, hat ihren Sitz in Kalifornien, USA. Eine Übermittlung von Daten in die USA und ein Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die bei Google gespeicherten Daten kann nicht ausgeschlossen werden. Wir haben auf diese Datenverarbeitungsvorgänge keinen Einfluss. § 15 Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert? Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Kommt kein Vertragsverhältnis mit uns zustande, werden die personenbezogenen Daten nach Bearbeitung der Kontaktanfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Personenbezogene Daten, die zur Vertragsabwicklung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. § 16 Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen? Sie sind bei der Nutzung unseres Internetauftritts und der darin enthaltenen Anwendungsmöglichkeiten weder vertraglich noch gesetzlich dazu verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten zu überlassen. Sie nutzen unseren Internetauftritt und die darin angebotenen Dienste auf freiwilliger Basis, daher hat die Nicht-Bereitstellung Ihrer Daten für Sie keine nachteiligen rechtlichen Folgen. Wenn Sie unseren Internetauftritt lediglich zu informatorischen Zwecken nutzen, überlassen Sie uns allerdings die unter § 2 dargestellten Daten, die uns Ihr Browser zur Verfügung stellt. Wenn sie uns im Rahmen der o.g. Kontaktmöglichkeiten via Kontaktformular, E-Mail, Brief oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten um Sie zuzuordnen und Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Wenn Sie uns Anfragen im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages zusenden, ist die Datenverarbeitung aufgrund des mit Ihnen bestehenden Vertrages erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Sollten Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihr Anliegen nicht weiter bearbeiten. § 17 Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen? Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerruf können Sie jederzeit an die o.g. Kontaktdaten erklären. gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, sowie zu deren Herkunft, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, als auch den Zweck und die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widerrufe zur Datenverarbeitung richten Sie bitte an die o.g. Kontaktdaten. § 18 Habe ich die Möglichkeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen? Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient unserer Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. § 19 Habe ich die Möglichkeit, mich zu beschweren? Sind Sie der Auffassung, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns rechtswidrig ist oder gegebenenfalls aus anderen Gründen gegen das Datenschutzrecht verstößt, so können Sie sich gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können sich an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts der mutmaßlichen Verletzung wenden. § 20 Links stadtmobil bietet Ihnen auf unserer Website die Möglichkeit, auf Links von externen Seiten zuzugreifen, um Ihnen weiterführende Informationen anzubieten. Sofern Sie beabsichtigen, die Links anzuklicken, wird dem Seitenbetreiber Ihre IP-Adresse übermittelt. Bitte beachten Sie deren jeweilige Datenschutzerklärung. Sie verwenden Links auf freiwilliger Basis, daher ist bei der Verwendung die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, Sie bestmöglich über unsere Leistungen zu informieren, ohne dabei unsere Website zu überladen. Auf eine mögliche Weiterverarbeitung haben wir keinen Einfluss. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten richten. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 21 Kinder stadtmobil erhebt keine persönlichen Informationen von Minderjährigen. Im Fall der unwissentlichen Erhebung werden wir diese unverzüglich löschen. § 22 Änderungen stadtmobil behält sich das Recht vor, die Datenschutzerklärung in unregelmäßigen Abständen zu ändern, und wird Sie über alle wesentlichen Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Verwendung Ihrer persönlichen Daten haben. Die von uns verwendeten Cookies finden Sie hier . Dort können Sie auch jederzeit ihre Zustimmung ändern .