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stadtflitzer

01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

Seit dem 05.04. auch in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiet Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

Fragen & Antworten

13.03.17 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten Zur Buchung Wie kann ich ein Fahrzeug buchen? Das ist ganz einfach, Buchungen sind am Computer oder Tablet, aber auch per App möglich. Zusätzlich ist die stadtmobil-Servicezentrale telefonisch rund um die Uhr unter 0721 911 911-1 erreichbar. Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarif- und Gebührenordnung . Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurück gebe? Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs. Kann man fahren ohne zu buchen? Stationsgebundene stadtmobil-Fahrzeuge müssen gebucht werden. stadtflitzer können Sie im Gegensatz dazu nutzen ohne Buchungsbeginn oder -ende vorher festzulegen. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub fahren? Ja, viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen, auch ins Ausland. Der originale KfZ-Schein, sowie die Grüne Versichertenkarte mit Auflistung der versicherten Länder befindet sich im Wagenbuch im Fahrzeug. Hilfreich kann auch eine Internetrecherche sein, um länderspezifische Regelungen zu erfahren. Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Teilnehmerin oder Teilnehmer zu sein? Nein, nur angemeldete stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen die Fahrzeuge nutzen. Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen, oft kann sie Ihre Buchung verlängern. Alternativ sind Buchungsverlängerungen natürlich auch per App möglich. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Kann man ohne Zugangskarte eine Buchung beginnen oder beenden? Das ist für private Kundinnen und Kunden, welche die stadtmobil App nutzen, ist das problemlos möglich. Dort gibt es bei laufenden Buchungen die Möglichkeit, den Tresor oder das Fahrzeug zu öffnen. Gewerbliche Kundinnen und Kunden können diese Funktion auch beantragen, sprechen Sie uns gerne an! Zu Vertraglichem und Allgemeinem Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren? Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Details hierzu finden Sie in unseren AGB . Sind Einwegfahrten möglich? Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Ausnahme sind die stadtflitzer, die Sie in einem definierten „ Bediengebiet “ abholen und innerhalb dieses Bediengebiets auch wieder abstellen können. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich, wohnortnah und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb? Wir bieten auch jungen Menschen unmittelbar nach Erhalt der Fahrerlaubnis die Möglichkeit, an unserem nachhaltigen Mobilitätskonzept teilzunehmen. Volljährigen Führerscheinneulingen stehen innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis Klasse B, die Fahrzeuge der Tarifklassen “A - Mini” bis einschließlich “E - Kombi” zur Verfügung. Davon ausgenommen sind die 7-Sitzer Van, die 9-Sitzer Busse und alle Transporter Modelle. Ab 2 Jahren Fahrpraxis und einem Mindestalter von 25 Jahren zzgl. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz, dann der gesamte Fuhrpark. Sind mitfahrende Personen versichert? Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrerinnen und Mitfahrer versichert. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach dem Sicherheitspaket! Kann ich die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren? Optional können Sie mit unserem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte (SB) mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt Ihre SB im Schadensfall von 1.200,- € auf nur noch 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Sind Fahrsicherheitstrainings und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt? Wenn Sie mit Ihren Kindern auf einen Verkehrsübungsplatz möchten, können Sie das mit gewissen Einschränkungen tun. Grundsätzlich gilt, dass eine solche Fahrt nur mit stadtmobil-Karlsruhe-Fahrzeugen der Tarifklassen A-C möglich ist. Fahrten zum Verkehrsübungsplatz sind nicht innerhalb der Quernutzung (Buchungen von Fahrzeugen anderer Carsharing-Organisationen) möglich. Fahrsicherheitstrainings sind grundsätzlich nicht gestattet, da hier der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt; es besteht kein Versicherungsschutz. Zu den stadtflitzern Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, welche die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App. Zu den Fahrzeugen Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Buchungen dieser Fahrzeuge sind sehr leicht mit Hilfe von Filtern im Buchungsprogramm möglich. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Ja, in einem Großteil der Fahrzeuge befindet sich ein vollwertiger Kindersitz oder eine Sitzerhöhung. Bei der Buchung können Sie über die Filter Vollwertiger Kindersitz, Sitzerhöhung, Kein Kindersitz herausfinden, ob sich ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung im Fahrzeug befindet. Weitere Kindersitze, sowie einige Babyschalen können im Büro ausgeliehen werden. Generell gilt: Sitzerhöhungen finden Sie in allen Fahrzeugen der Kategorie 'Mini' und 'Smart'. Keinen Kindersitz haben alle Transporter, Cabrios, 9-Sitzer Busse, sowie der BMW 5er, Audi A4, Seat Alhambra und E-Smarts. Ist Fahrzeugzubehör verfügbar? Ja, in unserem Büro erhalten Sie z.B. zusätzliche Warnwesten, Spanngurte und Schneeketten für verschiedene Fahrzeugtypen. Für alles Weitere haben wir einen Partner, den Dachboxverleih Kynast in Straubenhardt und in Ettlingen. Wie kann ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften finden? Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder speziellem Attribut suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun. Die Buchung z.B. eines Transporters oder Fahrzeugs mit Automatikgetriebe ist somit ein Kinderspiel. Was muss ich tun um einen Seat Mii oder stadtflitzer zu tanken? Im Gegensatz zu den meisten Fahrzeugen verfügen Seat Mii und VW UP (stadtflitzer) über ein zusätzliches Schloss im Tankdeckel. Dieses lässt sich aber ganz leicht öffnen, wenn man den Deckel festhält, den Fahrzeugschlüssel ins Schloss steckt, nach links dreht und danach den Tankdeckel links herum aufschraubt. Denken Sie auch an die Nutzungsregeln, kein Fahrzeug darf zum Nutzungsende abgestellt werden, wenn der Tank weniger als 1/4 voll ist. Mit unseren Tankkarten können Sie an sehr vielen Tankstellen tanken. Zur Nutzung Was bedeutet das neue Carsharing-Verkehrsschild, das an bestimmten Parkplätzen steht? Die Stadt Karlsruhe, und natürlich auch andere Städte, bieten Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum zur Nutzung an. Auf diesen Stellplätzen dürfen ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge mit einer speziellen blauen Plakette geparkt werden. Wir nutzen alle diese Stellplätze als Stationen, an denen Sie Fahrzeuge buchen können (Achtung: nur die stadtmobil Fahrzeuge, welche an solchen Stationen stationiert sind, verfügen über so eine Plakette!) . Da an einigen dieser Stationen ein hoher Parkdruck herrscht, bekommen Sie, wenn Sie dort buchen, kurz vor Buchungantritt eine Mail mit der exakten Position des gebuchten Fahrzeugs zugeschickt. Achten Sie auf das neue Verkehrsschild, das an diesen Stationen zu finden ist, eine zusätzliche Beschilderung mit den bekannten stadtmobil-Schildern gestattet die StVO leider nicht. Wie finde ich mein Fahrzeug? Wenn Sie eine Buchung machen, haben Sie die Möglichkeit alle wichtigen Informationen in der Stationsbeschreibung nachzulesen. Dort steht genau wo sich die Fahrzeuge der jeweiligen Station befinden und auf welche Besonderheiten beachtet werden müssen. Zusätzlich stellen wir diese Informationen auch in einer Buchungsbestätigungsmail und in der stadtmobil-App bereit. Wie komme ich an den Fahrzeugschlüssel? Der Zugang zu den stadtmobil Fahrzeugen erfolgt über zwei verschiedene Zugangssysteme: Entweder über einen Tresor oder direkt am Fahrzeug. Wie die beiden Zugangssysteme funktionieren, erfahren Sie bei Ihrem Freischaltungstermin im Büro oder während des Videochats. Alternativ stellen wir die Infos in unserer Einführung zur Verfügung. Eine persönliche Übergabe des Fahrzeugschlüssels ist nicht nötig, Sie können unsere Fahrzeuge jederzeit nutzen und sind nicht an Öffnungszeiten gebunden. In der jeweiligen Stationsbeschreibung finden Sie die passende Information. Wie funktioniert das mit dem Tresor? Wenn Sie eine Buchung an einer Station gemacht haben, an der es einen Tresor gibt, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld. Nach Eingabe Ihrer persönlichen 4-stelligen Geheimzahl (PIN) können Sie den Tresor öffnen und den Fahrzeugschlüssel entnehmen. Zum Buchungsende öffnen Sie den Tresor ebenfalls mit Ihrer Zugangskarte. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit der stadtmobil-App möglich! Wie funktioniert das mit dem Zugang direkt am Fahrzeug? Bei einer Buchung mit dem Zugangssystem am Fahrzeug, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld, das an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt ist. Die Zentralverriegelung öffnet sich in diesem Moment. Nach Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Geheimzahl in das Terminal im Handschuhfach kann der Schlüssel entnommen werden. Bei einigen Fahrzeugen entfällt die PIN-Eingabe, da sich statt dem Terminal ein Schlüsselhalter im Handschuhfach befindet. Zum Buchungsende stecken Sie den Schlüssel mit dem runden blauen Chip wieder in dieses Terminal oder in den Schlüsselhalter, schließen alle Türen und halten Ihre Zugangskarte erneut an das Lesefeld in der Windschutzscheibe, um die Zentralverriegelung zu verschließen. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit unserer stadtmobil App möglich! Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge. Darf ich Haustiere mitnehmen? Grundsätzlich ist es möglich Haustiere in unseren Fahrzeugen mitzunehmen. Es ist aber sehr wichtig, dass dies entweder in einem Transportbehältnis oder mit einer Decke passiert. Nach der Nutzung dürfen keine Haare oder Federn im Fahrzeug bleiben. Es leuchtet eine Warn- oder Kontrollleuchte auf, was kann ich tun? Beim Starten leuchten erstmal alle Lämpchen auf und gehen nach einigen Sekunden wieder aus. Leuchtet eine Leuchte nach dem Starten weiterhin auf, hilft Ihnen diese Übersicht , die Warn- oder Kontrollleuchte besser zu identifizieren. Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne informieren Sie die Servicezentrale oder das stadtmobil-Büro. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (Bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Servicezentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert. Wie wird getankt? Die Kraftstoffpreise sind bereits in den Kilometerpreisen enthalten. Tanken Sie während der Fahrt, bezahlen Sie mit den Tankkarten, die in jedem Fahrzeug im Wagenbuch für Sie bereitliegen - direkt auf Kosten von stadtmobil. Wo Sie mit den Tankkarten überall bezahlen können finden Sie auf der Routex Map . Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil die Tankkosten nach Prüfung zusammen mit der nächstfolgenden Fahrtabrechnung zurück. Reichen Sie den Beleg unkompliziert über die stadtmobil-App ein. Die Option “Belege einreichen” kann bei laufenden und vergangenen Buchungen eingereicht werden. Bei postalischer oder persönlicher Einreichung bitte die Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Die Fahrzeuge müssen nicht nach jeder Fahrt vollgetankt werden. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit mindestens ¼ vollen Tank abzustellen. Was ist zu tun, wenn Betriebsflüssigkeiten leer sind? Auch hier können Sie unsere Tankkarten nutzen um z.B. Motoröl, AdBlue oder Scheibenwischwasser zu kaufen. Dieses können Sie dann während der Fahrt selbst nachfüllen um technische Probleme zu verhindern. Besonders AdBlue ist wie Benzin oder Diesel auch ein Verbrauchsstoff, der regelmäßig nachgefüllt werden muss, dies ist aber an jeder Tankstelle möglich. Bitte beachten Sie die jeweilige Flüssigkeit in die richtige Öffnung zu füllen. Hilfe erhalten Sie jederzeit telefonisch bei uns. Kann ich eine Schweizer Vignette kaufen? Ja, bitte nutzen Sie aber bei Ihrer Buchung den Filter "Vignette Schweiz". Möglicherweise können Sie ein Fahrzeug buchen, das bereits mit der Vignette ausgestattet ist. Sollten Sie dennoch eine Vignette kaufen, empfiehlt es sich, den Originalbeleg im Buchungsportal über die Funktion “Beleg einreichen” hochzuladen. Bei persönlicher oder postalischer Einreichung bitte Ihre Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Elektronische Vignetten werden grundsätzlich nicht erstattet! Im ersten Quartal erstatten wir den Kaufpreis komplett zurück, im zweiten Quartal noch zur Hälfte. Im dritten und vierten Quartal tragen Sie selbst die Kosten für den Kauf. Was passiert, wenn ich geblitzt werde? Wenn Sie geblitzt werden, ermittelt die zuständige Behörde den Fahrzeughalter und sendet uns einen Zeugenfragebogen. Wir leiten die Auskunft weiter und berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr. Den Strafzettel erhalten Sie dann direkt von der Behörde. Bei Strafzetteln aus dem Ausland bezahlen wir zunächst die Kosten plus die Bearbeitungsgebühr und berechnen diese anschließend an Sie weiter. Die Dauer bis zum Erhalt des Strafzettels variiert stark, von 7 Tagen bis 6 Monaten. In Einzelfällen, vor allem bei ausländischen Strafzetteln, auch bis zu mehreren Jahren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Mautzonen in verschiedenen Ländern und registrieren Sie sich dafür. Was ist eine Crit’Air Plakette und welches Fahrzeug hat diese? Die Crit’Air Plakette ist wie die deutsche Umweltplakette. Sie wird seit Anfang 2023 in allen französischen Umweltzonen gefordert. Fahrzeuge ab der Fahrzeugklasse C besitzen die besagte Plakette, ausgenommen davon sind stadtflitzer und Transporter. Unter “Filter” können Sie herausfinden, welches Auto in Ihrer Nähe mit einer Crit’Air Plakette ausgestattet ist. Stellen Sie sicher, dass bei Fahrtantritt die Plakette am Fahrzeug vorhanden ist. Fehlt sie, informieren Sie bitte stadtmobil. In dringenden Fällen können Sie eine Plakette kaufen und den Beleg zur Erstattung einreichen. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Umweltplakette finden Sie in diesem Beitrag des Bußgeldkataloges 2023 . Wie werden die gefahrenen Kilometer erfasst? Unsere Fahrzeuge sind alle mit einem speziellen Einbau ausgestattet, welcher die Fahrtdaten bei Buchungsende automatisch erfasst. Sie können einfach einsteigen, mit Ihrer persönlichen Geheimzahl das Fahrzeug freischalten und losfahren. Ein klassisches Wagenbuch mit km-Eintragungen gibt es bei stadtmobil nicht. Unser Wagenbuch enthält dafür jede Menge hilfreiche Tipps zur Nutzung - Sie finden es in der Regel im Handschuhfach.

Referenzkunden

09.11.17 | Inhaltsseite Referenzkunden

Teilnehmerstimmen zum Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe Mehr als 1200 Firmen und Vereine nutzen im Raum Karlsruhe unser Angebot und verstärken so den eigenen Fuhrpark in Spitzenzeiten, oder ersetzen ihn sogar ganz mit stadtmobil. Wir freuen uns sehr, Ihnen hier einige Kommentare von tollen Firmen und Vereinen zu unserem Service präsentieren zu dürfen. Viel Spaß beim Stöbern! Deutscher Alpenverein Sektion Karlsruhe "Wir Kletterer und Bergsportler sind häufig überdurchschnittlich mobil und meistens mit dem Auto unterwegs. Aktiver Bergsport ist leider auch Motorsport. Deshalb hat sich der Alpenverein Karlsruhe die Nachhaltigkeit beim Reisen gezielt auf die Agenda gesetzt. Dies ist notwendig, da die Sektion zu den drei mitgliederstärksten Clubs in Nordbaden gehört. Eine eigene Arbeitsgruppe „Nachhaltige Mobilität“ will dazu beitragen, den Verkehr rund um den Bergsport in umweltgerechtere Bahnen zu lenken. Der gesamte Deutsche Alpenverein wird bis 2030 klimaneutral sein. Die zahlreichen Gruppen des Vereins verreisen in der Regel mit 9-Sitzern von stadtmobil. Zu Kursen im Schwarzwald und in der Pfalz geht es möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sonst ebenfalls mit Stadtmobil­-Fahrzeugen. So verringern wir Stück für Stück unseren ökologischen Fußabdruck. Die Buchungen und der Support von stadtmobil sind erfrischend direkt und unkompliziert, der Fuhrpark und das Netz der Stationen lassen keine Wünsche offen. Unsere Mitglieder genießen diesen Service und der Verein spart Zeit, Geld und Nerven. Beide Daumen hoch für Stadtmobil." Oliver Schrör, Vereinsmanager der Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins. www.alpenverein-karlsruhe.de Faszination erLeben "Wir sind mit unserer Firma Faszination erLeben seit Jahren stadtmobil-Kunden, und das aus tiefster Überzeugung. Die umfangreiche Fahrzeugflotte hält immer das richtige Fahrzeug für unseren Bedarf bereit, zudem klappt alles schnell, unkompliziert und absolut zuverlässig. Dass wir damit auch noch umweltschonend und ressourcensparend fahren, macht das Ganze für uns erst richtig rund. stadtmobil ist deshalb für uns der perfekte Partner in Sachen Carsharing!" Axel Hudak, Geschäftsführer von Faszination erLeben delta Karlsruhe GmbH "Wir, die delta Karlsruhe GmbH sind eine der erfolgreichsten studentischen Unternehmensberatungen, welche die Idee verwirklicht, universitäres Wissen direkt in der Praxis von Beratungsprojekten mit unseren externen Kunden anzuwenden. Durch unseren Hauptanreiz, der eigenen beruflichen Weiterbildung, können wir preiswerte Kundenprojekte insbesondere für Mittelständler anbieten. Dabei steht stets der Kundennutzen im Mittelpunkt. Um Termine bei unseren Kunden wahrzunehmen, nutzen wir sehr gerne die Fahrzeuge von stadtmobil. Durch die hohe Verfügbarkeit von unterschiedlichen Fahrzeugtypen im gesamten Stadtgebiet, steht uns für jeden Anlass das passende Fahrzeug zu günstigen Konditionen zu Verfügung." delta Karlsruhe GmbH EmotionsDesign "Wir als junge Kreativ-Agentur legen viel Wert auf Flexibilität und unkomplizierte Mobilität. Abhängig von Auftrag und Situation können wir unser Auftreten gestalten und haben so die perfekte Alternative zum Firmenwagen. stadtmobil passt perfekt zu uns, Carsharing ist genau wie wir vielfältig, umweltbewusst und kosteneffizient." Oliver K. Boeg, Geschäftsführer bei EmotionsDesign OrangeBikeConcept GmbH „Als Anbieter für innovative Elektrofahrzeuge gilt unser Credo der ressourcenschonenden Mobilität - so wie wir nur Fahrzeuge bis 200 kg Eigengewicht anbieten, die mit dem momentanen Stand der Energiespeicher-Technik bereits nachweislich eine positive Ökobilanz aufweisen, so nutzen wir keine eigenen Firmenfahrzeuge, sondern setzen dabei voll auf das kluge Konzept von stadtmobil. Wir sind flexibel in der Wahl des Fahrzeugs je nach Anforderungen, können flexibel Servicetouren einplanen, Messeaufbauten organisieren und auch Elektro Motorräder und große Lastenräder damit zu unseren Kunden transportieren. Besonders positiv zu bemerken ist, dass Stadtmobil - wie auch wir – den mutigen Schritt zur neuen Mobilität bereits angetreten hat.“ Steffen Kloiber, Geschäftsführer von OrangeBikeConcept DeliBurgers „DeliBurgers steht für qualitativ hochwertiges Fastfood. Unser Unternehmenskonzept basiert auf Qualität, Regionalität und Nachhaltigkeit. Wir stehen für 'Hausgemachtes' im besten Sinne des Wortes und stellen fast alles nach unseren eigenen Rezepturen selbst her, um ein geschmacklich reines Produkt zu erhalten. stadtmobil erfüllt meine sehr wechselhaften Anforderungen an Mobilität als Inhaber eines kleinen Gastronomieunternehmens einfach und kosteneffizient. So können wir als Team Geschäftstermine außerhalb der Stadt, Mitarbeiterausflüge sowie unsere Cateringveranstaltungen, die mit Personenanzahlen von 20 bis 200 Personen stark variieren, immer mit der richtigen Fahrzeugkategorie wahrnehmen. Ebenso ermöglichen wir ohne großen bürokratischen Mehraufwand allen Mitarbeitern die kostengünstige private Nutzung von stadtmobil." Lukas Möller, Inhaber und Gründer von DeliBurgers Albschule Karlsruhe "Seit vielen Jahren nutzt die Albschule Karlsruhe, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum geistige Entwicklung ( www.albschule.de ), das große Angebot von stadtmobil. So nutzen wir, um mit Schüler*innen an Veranstaltungen wie Special-Olympics in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf… teilzunehmen, die 9-Sitzer Busse. Kostengünstig und bequem erreichen wir unser Ziel. Selbst vor Ort sind wir flexibel und unabhängig. Aber auch gerade für unsere Klassen und Gruppen mit geringer Schüleranzahl eignen sich die Fahrzeuge von stadtmobil für Schullandheime und Ausflüge hervorragend. Der große Fuhrpark ermöglicht es uns dann auch noch, mal kurzfristig ein Auto zu mieten– und immer in der Größe, wie wir es gerade brauchen. Für eine Schule ist es einfach klasse, immer Zugriff auf Fahrzeuge zuhaben, ohne dass dabei zusätzliche Kosten für Wartung und Pflege entstehen." Gameforge AG "Wir erschaffen Spielewelten und unsere Mitarbeiter reisen dafür rund um den Globus – oder aber auch nur in den nächsten Stadtteil. Gameforge schätzt und nutzt stadtmobil seit Jahren, sei es für Team-Events, Besorgungen oder für Dienstreisen. Für uns ist stadtmobil ein idealer Partner, der genauso flexibel und unkompliziert ist wie wir auch." Jochen Lehmann, Teamleiter Service bei Gameforge SSC Karlsruhe e.V. "Der Sport- und SchwimmClub Karlsruhe e.V. ist seit über 15 Jahren Teilnehmer bei stadtmobil und nutzt regelmäßig die Fahrzeuge. Für uns als Verein ist die Planbarkeit und Verfügbarkeit, besonders von 9-Sitzer-Bussen wichtig. Wir nutzen an jedem Wochenende den Service von stadtmobil und kommen so mit einem sehr kleinen vereinseigenen Fuhrpark aus. Für unsere Sportler und Trainer ist das ideal, die Haftungsfrage ist geklärt und es müssen nicht ausschließlich Privatfahrzeuge genutzt werden, um sicher zu Spielen oder Turnieren zu kommen. Der Umweltfaktor ist uns auch wichtig. Es können größere Fahrgemeinschaften gebildet und das ein oder andere Auto gespart werden. Uns überzeugt besonders der junge Fuhrpark, die Kostenersparnis für den Verein, die unkomplizierte Abwicklung der Buchungen und das freundliche Team von stadtmobil. Auch wenn mal etwas schief geht haben wir immer sehr positive Erfahrungen gemacht, egal zu welcher Tageszeit." SSC Karlsruhe e.V. / Stefan Ratzel, Geschäftsführer und Vorstand Sport ssc-karlsruhe.de

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09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.