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Passagehof Parkhaus

28.09.16 | Station Karlsruhe

Bitte stecken Sie die Dauerparkkarte niemals in den Schlitz des Automaten, sondern halten Sie die Dauerparkkarte davor. Sollte durch eine falsche Handhabung der Dauerparkkarte eine Notöffnung erfolgen, müssen wir Ihnen diese Gebühr von mindestens 50,-- berechnen. Die Station befindet sich im Parkhaus Passagehof Besonderheiten = Dauerparkkarte, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Passagehof 11 in 76133 Karlsruhe Haltestellen = Europaplatz und Marktplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich im Parkhaus Passagehof. Die Autos werden auf der obersten Parkebene, Ebene 6, auf der Seite der Waldstraße abgestellt. Bitte parken Sie die Fahrzeuge nur auf den Stellplätzen mit den Nummern 648 + 650 + 652 + 654, die direkt nebeneinander liegen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Europaplatz und Marktplatz Angaben für Navigationsgeräte = Passagehof 11 in 76133 Karlsruhe Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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11.12.19 | Nachrichten

Verschenken Sie nachhaltige Mobilität zu besonderen Anlässen – ob Geburtstag, Weihnachten, Jubiläum, Führerschein oder Abitur. Mit einem Carsharing-Gutschein von stadtmobil Karlsruhe können Sie den Wert ganz individuell bestimmen. Die beschenkte Person kann den Gutschein zur Deckung von Aufnahmegebühren oder als Fahrgutschrift bei uns in der Geschäftsstelle einlösen. Und so einfach geht's: Bestellen Sie Ihren Gutschein einfach per E-Mail mit der Angabe des gewünschten Gutscheinwerts oder besuchen Sie uns direkt in unserem Büro in Karlsruhe. Eine Barauszahlung sowie die Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen sind ausgeschlossen.

Neu im Fuhrpark

19.06.19 | Nachrichten

Der kleine Bruder des Seat Ateca überzeugt ebenfalls mit großem Kofferraum und hohem Einstieg. Der Arona läuft im Tarif "D-Mittel" und ist buchbar an diesen Stationen: ZKM, Kaiserplatz, Ersinger Str.-Nord, Bachstraße, Friedrichsplatz und Stuttgarter Straße. stadtmobil wünscht gute Fahrt!

Automatische Buchungsbeendigung

16.04.18 | Nachrichten

Ab heute wird Ihre Buchung automatisch beendet und für die nächste Nutzung freigegeben, sobald Sie den Schlüssel zurück geben und mit der Zugangskarte am Auto oder Tresor die Buchung beenden. Für den nicht genutzten Buchungszeitraum gibt es eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs. Die Regelung und Berechnung für aktiv vorgenommene Stornierungen bleiben davon unberührt.

Neu im stadtmobil Fuhrpark

29.06.21 | Nachrichten

Die Tarifklasse "B-Smart" erhält tatkräftige Unterstützung vom kleinen, aber sehr feinen Hyundai i10. Der Kleinwagen verfügt über nette Extras wie Lenkrad- und Sitzheizung und hat trotz offensichtlichen Parkplatzvorteilen reichlich Platz für die Erledigungen des Alltags. Schauen Sie am besten gleich wo Sie ihn finden können . stadtmobil wünscht gute Fahrt!

Leopoldstraße

28.09.16 | Station Ettlingen

Die Station befindet sich in der Tiefgarage des Stadtgartens. Besonderheiten = Dauerparkkarten bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Zugangssystem = Am Tresor Keine Lademöglichkeit vorhanden. Schöllbronner Straße 1 in 76275 Ettlingen Haltestelle = Ettlingen Stadt Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Parkplatzmarkierung muss exakt eingehalten werden und darf nicht berührt werden, ansonsten drohen Gebühren. Schlecht geparkte benachbarte Fahrzeuge berechtigen nicht, selbst falsch zu parken. Bei geschlossenem Rolltor öffnen Sie dieses bitte mit der Parkkarte am Sensor in der Einfahrt (blauer Kasten an der linken Wand der Einfahrt) Die Station befindet sich in der Tiefgarage des Stadtgartens. Öffnungszeiten Montag-Freitag von 7 bis 20 Uhr, Samstags von 7 bis 16 Uhr. Sonntags hat die Parkgarage geschlossen. Der Zugang erfolgt über das Treppenhaus bei den Kassenautomaten und ist immer geöffnet. Der Tresor befindet sich am Treppeneingang zur Tiefgarage, bei den Kassenautomaten, gegenüber dem Aufzug. Die Tiefgarage ist mit einer Schranke gesichert. Die Schranke können Sie mit der im Wagenbuch befindlichen Dauerparkkarte am Kartenlesegerät, dieses befindet sich direkt vor der Schranke, zur jeder Tages- und Nachtzeit öffnen. In der Tiefgarage sind für stadtmobil keine festen Stellplätze vorgesehen. Bitte parken Sie die Fahrzeuge unbedingt auf der Ebene 2 des Parkhauses. Sollte dies nicht möglich sein, hängen Sie bitte eine Mitteilung an den Fahrzeugschlüssel, wo sich das Fahrzeug befindet. Bei geschlossenem Rolltor öffnen Sie dieses bitte mit der Parkkarte am Sensor in der Einfahrt (blauer Kasten an der linken Wand der Einfahrt). Zugangssystem = Tresor Haltestelle = Ettlingen Stadt Angaben für Navigationsgeräte = Schöllbronner Straße 1 in 76275 Ettlingen

VW ID3 First edition

14.10.20 | Nachrichten

Nach Renault Zoe, E-Smart, BMWi3 und Tesla ist jetzt die nächste große Innovation in Sachen E-Mobilität da: Der VW ID3 fährt gleich von Anfang an im stadtmobil-Fuhrpark. Der erste ID3 ist in Mühlburg an der Station Bachstraße stationiert. Er ist in die Tarifklasse E Kombi eingeordnet und darf erst nach mindestens zwei Jahren Führerscheinbesitz gebucht und gefahren werden.

Rüppurrer Straße-Packstation

07.01.25 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich links neben dem Gelände der Packstation. Besonderheiten = Bitte beachten Sie, dass der vordere Parkplatz kostenpflichtig ist. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Rüppurrer Str. 87 bis 89 in 76137 Karlsruhe Haltestellen = Tivoli und Poststraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 17.02.2025 die Flächen vor unserem Stellplatz kostenpflichtig sind. Sollten Sie mit Ihrem Privatfahrzeug dort parken, müssen Sie diese Gebühren natürlich zahlen. Die Station befindet sich auf dem hinteren Parkplatz in der Rüppurrer Straße, links neben dem Gelände der Packstation. Die Einfahrt zum Parkplatz befindet sich gegenüber der Treitschkestraße. Der komplette hintere Parkplatz ist für Stadtmobil reserviert und beschildert. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Tivoli und Poststraße Angaben für Navigationsgeräte = Rüppurrer Straße 87 bis 89 in 76137 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Neuigkeiten in Pforzheim

05.05.22 | Nachrichten

Der erste Audi A4 Automatik der Pforzheimer-Flotte ist an die neu eröffnete Station ‘ Alfons-Kern-Schule Parkplatz ’ gezogen und steht zum Buchen bereit. Das Allround Fahrzeug bietet neben seinem schicken Design und hohen Komfort, viel Platz für allerlei Anlässe. Der Audi ist in der Tarifklasse F für alle Teilnehmer*innen mit zweijährigen EU-Führerschein-Besitz buchbar. stadtmobil wünscht eine sichere Fahrt!

Auerbach erhält erste stadtmobil-Station

24.01.24 | Nachrichten

Seit Ende Dezember kann am Rudolf-Kohl-Platz auf dem Parkplatz ein Seat Ibiza der Tarifklasse C-Klein ausgeliehen werden. Der beliebte Allrounder eignet sich hervorragend für den Alltag und kleinere Ausflüge. Bürgermeister Björn Kornmüller und Ortsvorsteher Hans Kleiner freuten sich beim Pressetermin darüber, dass in Auerbach auch ohne Schienenanbindung das Mobilitätsangebot ausgebaut wird. Nähere Informationen zur Station finden Sie in der Stationsbeschreibung im Buchungssystem. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt.

Luisenstraße Leonardo-Hotel KA Parkhaus

28.09.16 | Station Karlsruhe

Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ladevorgang beenden. Um den Ladevorgang zu beenden drehen Sie den am Fahrzeug befindenden schwarzen Schlüssel auf Position 0. Nun können Sie das Kabel aus dem Fahrzeug entfernen. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, legen Sie das Kabel bitte ordentlich auf die Wallbox Ladevorgang beginnen. Um den Ladevorgang an der Station Luisenstraße zu starten, drehen Sie den schwarzen Schlüssel auf Position 1. Anschließend können Sie das Ladekabel am Fahrzeug anschließen.. Anhand des Fahrzeugdisplays, können Sie überprüfen, ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. ​Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Station befindet sich im Parkhaus Luisenstraße Leonardo Hotel. Besonderheiten = Dauerparkkarten, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Zugangssystem = Am Tresor. Lademöglichkeit vorhanden. Ettlingerstraße 23 in 76137 Karlsruhe. Haltestelle = Augartenstraße. Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in dem Parkhaus Luisenstraße Leonardo Hotel. Es gibt keine festen Parkplätze für stadtmobil. Der Zugang führt über ein Treppenhaus bei der Luisenstraße 2f, ein großes, blaues Parkhausschild befindet sich direkt am Eingang. Die Einfahrt in das Parkhaus ist über die Ettlinger Straße oder die Luisenstraße möglich. Der Tresor befindet sich an der Ein- und Ausfahrt zum Parkhaus neben einem Parkscheinautomat. Wenn das Parkhaus voll ist, und die Ampel vor dem Parkhaus auf Rot steht, sind trotzdem noch Parkplätze für Dauerparker - also stadtmobil - frei. Mit der Dauerparkkarte kann man also trotz roter Ampel ins Parkhaus fahren. Das Parkhaus ist nachts zwischen 01:30 und 06:00 Uhr abgeschlossen (Rolltor ist unten). Vor dem Rolltor ist ein zusätzlicher Kartenleser mit dem man das Rolltor öffnen kann. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Augartenstraße Angaben für Navigationsgeräte = Ettlinger Straße 23 in 76137 Karlsruhe Die Parkplatzmarkierung muss exakt eingehalten werden und darf nicht berührt werden, ansonsten drohen Gebühren. Schlecht geparkte benachbarte Fahrzeuge berechtigen nicht, selbst falsch zu parken.

Amalienstraße Parkhaus (AK)

28.09.16 | Station Karlsruhe

Ab sofort brauchen Sie keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus zu kommen. Die Aus- und Zufahrt erfolgt über eine automatische Kennzeichenerfassung. Die Station befindet sich im Parkhaus, in der Amalienstraße 33. Sie brauchen keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus einzufahren. Die Zu- und Ausfahrt zum Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerfassung. Um nachts in das Parkhaus zu kommen, müssen Sie das Fahrzeugkennzeichen, in den links an der Wand befestigten Kennzeichenautomaten eingeben (Foto 3). Dieser befindet sich vor dem Rolltor, dass nachts geschlossen ist. Die Fahrzeuge parken auf der Ebene 8. Sie fahren mit Fahrzeug bis ganz nach oben und fahren dann ein halbes Stockwerk tiefer. Gleich am Anfang stehen die Stadtmobil Fahrzeuge. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Europaplatz Angaben für Navigationsgeräte = Amalienstraße 33 in 76133 Karlsruhe Die Station befindet sich im Parkhaus, in der Amalienstraße 33. Besonderheiten = Das Parkhaus hat eine automatische Kennzeichen Erkennung, es ist keine Dauerparkkarte nötig. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Amalienstraße 33 in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Europaplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Parkplatzmarkierung muss exakt eingehalten werden und darf nicht berührt werden, ansonsten drohen Gebühren. Schlecht geparkte benachbarte Fahrzeuge berechtigen nicht, selbst falsch zu parken.

Post Brötzingen (CS)

28.09.16 | Station Pforzheim

Es kann vorkommen, dass ein Stellplatz durch nicht autorisierte Fremdparker belegt ist. In einer E-Mail wird Ihnen deshalb jeweils 15 Minuten vor Buchungsbeginn der bis auf wenige Meter genaue Standort des Fahrzeugs mitgeteilt. Wenn die Rückgabe nicht direkt an der Station erfolgen kann, parken Sie bitte so nahe wie möglich am vorgesehenen Stellplatz. Ausnahmsweise dürfen Sie hier auch Bewohnerparkplätze oder gebührenpflichtige Parkplätze nutzen. Ein Anruf zur Standortmitteilung ist an dieser Station nicht erforderlich. Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Viktoriastraße, Ecke Maximilianstraße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Viktoriastraße 1 in 75172 Pforzheim Haltestelle = Brötzingen Mitte und Maihälden Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Viktoriastraße, Ecke Maximilianstraße. Geparkt wird auf den zwei beschilderten CarSharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Brötzingen Mitte und Maihälden Angaben für Navigationsgeräte = Viktoriastraße 1 in 75172 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Belfortstraße (CS)

18.03.22 | Station Pforzheim

Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Belfortstraße, Ecke Habermehlstraße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Belfortstraße 46 in 75172 Pforzheim Haltestelle = Pforzheim Jahnhalle Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befinden sich auf dem kleinen Parkplatz in der Belfortstraße, Ecke Habermehlstraße. Geparkt wird auf den zwei beschilderten Carsharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Pforzheim Jahnhalle Angaben für Navigationsgeräte = Belfortstraße 46 in 75172 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Es kann vorkommen, dass ein Stellplatz durch nicht autorisierte Fremdparker belegt ist. In einer E-Mail wird Ihnen deshalb jeweils 15 Minuten vor Buchungsbeginn der bis auf wenige Meter genaue Standort des Fahrzeugs mitgeteilt. Wenn die Rückgabe nicht direkt an der Station erfolgen kann, parken Sie bitte so nahe wie möglich am vorgesehenen Stellplatz. Ausnahmsweise dürfen Sie hier auch Bewohnerparkplätze oder gebührenpflichtige Parkplätze nutzen. Ein Anruf zur Standortmitteilung ist an dieser Station nicht erforderlich.