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Elektromobilität

16.08.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Über unseren Ladekartenanbieter EnBW können Sie sich im Voraus über die Webseite informieren oder die App herunterladen. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Ja, die EnBW-Ladekarte kann nur zum Laden verwendet werden. Benötigen Sie z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder möchten an der Tankstelle die Waschstraße verwendet, können Sie den Beleg über die stadtmobil-App einreichen. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die EnBW mobility+ App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android- oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Alternativ können Sie die EnBW Webseite nutzen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Was hat es mit den Blockiergebühren auf sich? Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes. Alle wichtigen Informationen finden Sie weiter unten bei dem Punkt “ Blockiergebühren ”. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, können bei Bedarf über das Kundenbüro kostenfrei gebucht werden. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel: Immer mitnehmen, außer die Station hat ein festes Kabel (siehe Stationsbeschreibung). Kabel im Auto: Typ 2 vorhanden. Öffentliche Säulen: EnBW-Ladekarte nötig. Ladenetz-Check: Vorab in der über die EnBW-Lademap informieren, um Probleme zu vermeiden. Ladesäulen-Funktion: stadtmobil ist nicht verantwortlich. Kosten (z.B. Abschleppen) trägt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer. Ladezeiten: Fahrzeug nach dem Laden möglichst direkt entfernen, anfallende Blockiergebühren werden Ihnen weiterberechnet. Mindestladung: Bei Rückgabe muss der Akku mindestens 25% geladen sein. Schnellladen: Bei manchen Autos empfiehlt sich ein kurzer Ladestopp an Schnellladestationen (z.B. BFT Wolfartsweierer Straße). Fahrzeugeinstellungen: Änderungen am Ende der Buchung zurücksetzen. Bedienungsanleitung: Hinweise im Handschuhfach, Kofferraum oder im Infotainment. Stationsbeschreibung: Vor Nutzung gründlich lesen! Tipps zum Laden und Schnellladen Schnellladesäulen verwenden. Ladeäulen mit einer Ladeleistung von >100 KW. Nicht vollständig aufladen - den optimalen Ladebereich nutzen. E-Fahrzeuge laden zwischen 20% und 80% am effizientesten. Ab 80% sinkt die Ladegeschwindigkeit drastisch, um die Batterie zu schonen. Ladeinfrastruktur im Blick behalten. Achten Sie vorab auf die Verfügbarkeit der Ladesäulen entlang Ihrer Route. Die EnBW mobility+ App und die Online-Karte von EnBW zeigen die aktuellen Belegungen sowie mögliche Störungen an. Kabel und Anschlüsse prüfen. Vergewissern Sie sich, dass das Ladekabel korrekt verbunden ist und keine Schäden am Fahrzeug- oder Säulenanschluss aufweist. Das Display an der Ladesäule und das Fahrzeugdisplay informiert über Start des Ladevorgangs. Blockiergebühren Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes: EnBW-Ladenetz Zeitpunkt: Ab einer Ladezeit von 4 Stunden. Höhe: 10 Cent pro Minute. Maximale Gebühr: 12 Euro pro Ladevorgang. Wichtig: Die Gebühr wird auch fällig, wenn das Fahrzeug nach 4 Stunden noch nicht vollständig geladen ist. Geltungsbereich: Gilt bei Freischaltung der Ladesäule mit der EnBW-Ladekarte. Tesla Supercharger (für Tesla-Fahrzeuge) Zeitpunkt: Nach einer Karenzzeit von 5 Minuten, wenn der Supercharger ausgelastet ist und eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft: Erreichung eines Ladestands von 80% oder höher; oder Der Ladevorgang ist beendet. Höhe: Zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Minute. Maximale Gebühr: Keine Deckelung. Wichtig: Das im Fahrzeug eingestellte Ladelimit ist für die Berechnung relevant. Geltungsbereich: Gilt für alle Fahrzeuge, die an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Ausnahmen von Blockiergebühren Grundsätzlich fallen Blockiergebühren unter den genannten Bedingungen an, solange die Ladesäulen mit der entsprechenden Ladekarte (EnBW) freigeschaltet oder Tesla-Fahrzeuge an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Bei der Rückgabe von E-Fahrzeugen an stadtmobil-Stationen verwenden Sie bitte das in der Stationsbeschreibung erwähnte Lademedium. Mit diesem Lademedium entstehen aufgrund besonderer Vereinbarungen mit den Anbietern keine Blockiergebühren. Hinweis zu Sonderfällen Es kann vorteilhaft sein, alternative Freischaltmöglichkeiten zu nutzen, die beispielsweise in Hotels oder Freizeitparks angeboten werden. In solchen Fällen können möglicherweise keine oder andere Blockiergebühren anfallen. Für die Erstattung von Ladekosten, die über solche alternativen Methoden abgerechnet wurden, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung, die Sie bequem über die stadtmobil-App einreichen können. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

Elektromobilität

22.05.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Über unseren Ladekartenanbieter EnBW können Sie sich im Voraus über die Webseite informieren oder die App herunterladen. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Ja, die EnBW-Ladekarte kann nur zum Laden verwendet werden. Benötigen Sie z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder möchten an der Tankstelle die Waschstraße verwendet, können Sie den Beleg über die stadtmobil-App einreichen. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die EnBW mobility+ App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android- oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Alternativ können Sie die EnBW Webseite nutzen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Was hat es mit den Blockiergebühren auf sich? Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes. Alle wichtigen Informationen finden Sie weiter unten bei dem Punkt “ Blockiergebühren ”. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, können bei Bedarf über das Kundenbüro kostenfrei gebucht werden. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel: Immer mitnehmen, außer die Station hat ein festes Kabel (siehe Stationsbeschreibung). Kabel im Auto: Typ 2 vorhanden. Öffentliche Säulen: EnBW-Ladekarte nötig. Ladenetz-Check: Vorab in der über die EnBW-Lademap informieren, um Probleme zu vermeiden. Ladesäulen-Funktion: stadtmobil ist nicht verantwortlich. Kosten (z.B. Abschleppen) trägt die Teilnehmerin oder der Teilnehmer. Ladezeiten: Fahrzeug nach dem Laden möglichst direkt entfernen, anfallende Blockiergebühren werden Ihnen weiterberechnet. Mindestladung: Bei Rückgabe muss der Akku mindestens 25% geladen sein. Schnellladen: Bei manchen Autos empfiehlt sich ein kurzer Ladestopp an Schnellladestationen (z.B. BFT Wolfartsweierer Straße). Fahrzeugeinstellungen: Änderungen am Ende der Buchung zurücksetzen. Bedienungsanleitung: Hinweise im Handschuhfach, Kofferraum oder im Infotainment. Stationsbeschreibung: Vor Nutzung gründlich lesen! Tipps zum Laden und Schnellladen Schnellladesäulen verwenden. Ladeäulen mit einer Ladeleistung von >100 KW. Nicht vollständig aufladen - den optimalen Ladebereich nutzen. E-Fahrzeuge laden zwischen 20% und 80% am effizientesten. Ab 80% sinkt die Ladegeschwindigkeit drastisch, um die Batterie zu schonen. Ladeinfrastruktur im Blick behalten. Achten Sie vorab auf die Verfügbarkeit der Ladesäulen entlang Ihrer Route. Die EnBW mobility+ App und die Online-Karte von EnBW zeigen die aktuellen Belegungen sowie mögliche Störungen an. Kabel und Anschlüsse prüfen. Vergewissern Sie sich, dass das Ladekabel korrekt verbunden ist und keine Schäden am Fahrzeug- oder Säulenanschluss aufweist. Das Display an der Ladesäule und das Fahrzeugdisplay informiert über Start des Ladevorgangs. Blockiergebühren Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Diese Blockiergebühren fallen an, wenn ein Elektrofahrzeug nach Abschluss des Ladevorgangs oder nach Überschreiten einer bestimmten Zeit weiterhin an der Ladesäule angeschlossen bleibt und diese unnötig blockiert. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Die genauen Bedingungen variieren je nach Betreiber des Ladenetzes: EnBW-Ladenetz Zeitpunkt: Ab einer Ladezeit von 4 Stunden. Höhe: 10 Cent pro Minute. Maximale Gebühr: 12 Euro pro Ladevorgang. Wichtig: Die Gebühr wird auch fällig, wenn das Fahrzeug nach 4 Stunden noch nicht vollständig geladen ist. Geltungsbereich: Gilt bei Freischaltung der Ladesäule mit der EnBW-Ladekarte. Tesla Supercharger (für Tesla-Fahrzeuge) Zeitpunkt: Nach einer Karenzzeit von 5 Minuten, wenn der Supercharger ausgelastet ist und eine der beiden folgenden Bedingungen zutrifft: Erreichung eines Ladestands von 80% oder höher; oder Der Ladevorgang ist beendet. Höhe: Zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Minute. Maximale Gebühr: Keine Deckelung. Wichtig: Das im Fahrzeug eingestellte Ladelimit ist für die Berechnung relevant. Geltungsbereich: Gilt für alle Fahrzeuge, die an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Ausnahmen von Blockiergebühren Grundsätzlich fallen Blockiergebühren unter den genannten Bedingungen an, solange die Ladesäulen mit der entsprechenden Ladekarte (EnBW) freigeschaltet oder Tesla-Fahrzeuge an Tesla Supercharger angeschlossen werden. Bei der Rückgabe von E-Fahrzeugen an stadtmobil-Stationen verwenden Sie bitte das in der Stationsbeschreibung erwähnte Lademedium. Mit diesem Lademedium entstehen aufgrund besonderer Vereinbarungen mit den Anbietern keine Blockiergebühren. Hinweis zu Sonderfällen Es kann vorteilhaft sein, alternative Freischaltmöglichkeiten zu nutzen, die beispielsweise in Hotels oder Freizeitparks angeboten werden. In solchen Fällen können möglicherweise keine oder andere Blockiergebühren anfallen. Für die Erstattung von Ladekosten, die über solche alternativen Methoden abgerechnet wurden, benötigen Sie in der Regel eine Rechnung, die Sie bequem über die stadtmobil-App einreichen können. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

VW ID3 First edition

14.10.20 | Nachrichten

Nach Renault Zoe, E-Smart, BMWi3 und Tesla ist jetzt die nächste große Innovation in Sachen E-Mobilität da: Der VW ID3 fährt gleich von Anfang an im stadtmobil-Fuhrpark. Der erste ID3 ist in Mühlburg an der Station Bachstraße stationiert. Er ist in die Tarifklasse E Kombi eingeordnet und darf erst nach mindestens zwei Jahren Führerscheinbesitz gebucht und gefahren werden.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe lt. Gebührenordnung wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Teilnahmerahmenvertrags mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Teilnahmerahmenvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Neuigkeiten in Pforzheim

05.05.22 | Nachrichten

Der erste Audi A4 Automatik der Pforzheimer-Flotte ist an die neu eröffnete Station ‘ Alfons-Kern-Schule Parkplatz ’ gezogen und steht zum Buchen bereit. Das Allround Fahrzeug bietet neben seinem schicken Design und hohen Komfort, viel Platz für allerlei Anlässe. Der Audi ist in der Tarifklasse F für alle Teilnehmer*innen mit zweijährigen EU-Führerschein-Besitz buchbar. stadtmobil wünscht eine sichere Fahrt!

Ab Saison 2026 nur noch E-Vignette erstattungsfähig

25.09.25 | Nachrichten

Um den Kauf der Schweizer Autobahnvignette für Sie zu vereinfachen und an das neue digitale System der Schweiz anzupassen, stellen wir ab der Saison 2026 unsere Erstattungsregeln um. Alle wichtigen Details kurz zusammengefasst Ab 01.12.2025: Nur noch digitale Schweizer E-Vignetten werden erstattet. Keine Klebevignetten: Nicht mehr erstattungsfähig. Kauf: Nur auf www.via.admin.ch , keine Erstattung von Zusatzgebühren. Online-Prüfung vorab möglich. Beachten Sie dabei bitte die verschiedenen Schreibweisen des Kennzeichens (z.B. mit und ohne Bindestrich KA-ST4573 und KAST4573) Erstattung: 100% in Q1, 50% in Q2. Beleg per App oder E-Mail einreichen. Wichtige Änderung für die Saison 2026 (ab 01.12.2025) Bitte beachten Sie, dass für alle Reisen in die oder durch die Schweiz, ab der kommenden Saison für das Jahr 2026 ausschließlich digitale E-Vignetten von stadtmobil erstattet werden. Klebevignetten können demnach nicht mehr berücksichtigt werden. Wichtiger Hinweis zum Kauf Um unnötige Zusatzgebühren durch Drittanbieter zu vermeiden, kaufen Sie die E-Vignette bitte ausschließlich über das Portal des Schweitzer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Zusatzgebühren von Drittanbietern sind von der Erstattung ausgeschlossen. www.via.admin.ch Zusatzgebühren, die durch den Kauf von Drittanbietern entstehen, werden von stadtmobil nicht erstattet. So einfach funktioniert die Erstattung Der Kaufbeleg, den Sie nach dem Online-Kauf per Mail erhalten, dient als offizieller Nachweis. Reichen Sie diesen bei uns einfach wie gewohnt per App zur Erstattung ein. Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de Unsere Erstattungsregeln im Detail Die bekannten Erstattungszeiträume bleiben unverändert: 1. Quartal (01.01 - 31.03): 100% Erstattung. Das gilt auch für Vignetten, die bereits im Dezember 2025 für das Vignetten Jahr 2026 gekauft werden (gültig bis 31.01.2027) 2. Quartal (01.04 - 30.06): 50% Erstattung Ab dem 3. Quartal (ab 01.07): keine Erstattung mehr. Bitte beachten Sie: Andere Mautgebühren (z.B. für Tunnel) oder Vignetten für andere Länder sind nicht erstattungsfähig. Tipp: Fahrzeuge, die bereits über eine Vignette verfügen, sind im Buchungssystem mit einem Filter- Attribut gekennzeichnet. Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

Auerbach erhält erste stadtmobil-Station

24.01.24 | Nachrichten

Seit Ende Dezember kann am Rudolf-Kohl-Platz auf dem Parkplatz ein Seat Ibiza der Tarifklasse C-Klein ausgeliehen werden. Der beliebte Allrounder eignet sich hervorragend für den Alltag und kleinere Ausflüge. Bürgermeister Björn Kornmüller und Ortsvorsteher Hans Kleiner freuten sich beim Pressetermin darüber, dass in Auerbach auch ohne Schienenanbindung das Mobilitätsangebot ausgebaut wird. Nähere Informationen zur Station finden Sie in der Stationsbeschreibung im Buchungssystem. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt.

Zwei neue Mini Cooper Cabrios

16.08.23 | Nachrichten

Rechtzeitig zum schönen Wetter dürfen wir zwei neue Mini Cooper Cabrios im Fuhrpark begrüßen. Die Fahrzeuge stehen ab sofort an der Station "Vincentius (i)" und "Herrman-Billing-Straße" in der Tarifklasse D/Mittel zum Buchen bereit. Die Fahrzeuge mit dem schicken Design haben wir von stadtmobil Rhein-Ruhr übernommen. Deshalb verfügen die Fahrzeuge über ein Essener Kennzeichen. Buchen Sie jetzt das Mini Cooper Cabrio für Ihren nächsten Ausflug und genießen Sie die Sommerluft mit dem offenen Dach. Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Stations- und Fahrzeugbeschreibung. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerscheinbesitz. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt!

Unsere Tarifanpassung!

03.05.21 | Nachrichten

An alle stadtmobil Kundinnen und Kunden, ab dem 1.Juli 2021 gibt es bei stadtmobil Berlin Anpassungen in den Tarifen und den AGB, über die wir Euch hiermit informieren möchten. Das ist die erste Anpassung seit 2016. In unserem Schreiben, hier als PDF, erläutern wir die Änderungen ausführlich. Solltet Ihr mit den Änderungen nicht einverstanden sein, könnt Ihr selbstverständlich innerhalb der benannten Frist von Eurem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Widersprecht Ihr den Änderungen nicht innerhalb des Zeitraums, stimmt Ihr diesen automatisch zu. Noch Fragen? Dann ruft uns an oder schreibt uns eine E-Mail. Wir beraten Euch gern. Freundliche Grüße, Euer Team von stadtmobil Berlin

Ab sofort neu im Fuhrpark: Mitsubishi Space Star

16.10.24 | Nachrichten

Außen kompakt, Innen geräumig - mit dem praktischen Space Star finden Sie mühelos Platz in nahezu jeder Parklücke. Mit Platz für bis zu fünf Personen und seinem intuitiven Handling ist er der ideale Begleiter für Stadtfahrten und vereint dabei stilvolles Design mit praktischer Funktionalität. Ausgestattet mit modernen Fahrerassistenzsystemen sorgt er für ein sicheres Fahrgefühl. Mit einem kraftvollen Antrieb und einem niedrigen Verbrauch ist der Space Star nicht nur leistungsstark, sondern auch umweltfreundlich. Er ermöglicht ein müheloses und schnelles Vorankommen im Stadtverkehr, ohne dabei auf Fahrspaß verzichten zu müssen. Erleben Sie die perfekte Kombination aus Stil, Komfort und Effizienz! Buchbar in der Tarifklasse A Mini. Weitere Informationen finden Sie in der Fahrzeugbeschreibung im Buchungsportal sowie auf all unseren Social Media Kanälen. stadtmobil wünscht stets eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team

Herzlich Willkommen, Scouter!

16.02.24 | Nachrichten

Wir heißen unseren neuen Carsharing-Partner herzlichst Willkommen! Mit Scouter gewinnen wir einen weiteren Carsharing-Partner: Das heißt Quernutzungen sind ab sofort in unserem Buchungsportal über den Carsharing-Anbieter Scouter in folgenden Städten möglich: Bonn Erlangen Fürth Gießen Kassel Marburg München Nürnberg Wiesbaden Würzburg Quernutzungen ermöglichen Ihnen, auch in anderen Städten mobil und umweltfreundlich mit Ihrer stadtmobil-Karte unterwegs zu sein - und das ohne weitere Aufnahmegebühren. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt!

stadtmobil Fahrzeugbörse

28.01.22 | Inhaltsseite stadtmobil Fahrzeugbörse

stadtmobil Fahrzeugbörse Online Händler Auktion Sie sind Kfz-Händler und haben Interesse am Kauf eines Gebrauchtwagens? In diesem Zusammenhang heißen wir Sie herzlich Willkommen zur Anmeldung bei unserer Online Händler Auktion . Über die stadtmobil Karlsruhe Fahrzeugbörse können Sie nach der Anmeldung und Prüfung Ihres Handelsregisterauszugs und Ihrer Daten an den Auktionen teilnehmen. Die Fahrzeuge werden zu Brutto-Preisen geboten und die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, zudem gibt es keine weiteren Gebühren. An Privatpersonen verkaufen wir keine Fahrzeuge.

Schweizer E-Vignette

14.10.25 | Inhaltsseite Schweizer E-Vignette

Ab Saison 2026 (01.12.2025) nur noch E-Vignetten erstattungsfähig Um den Kauf der Schweizer Autobahnvignette für Sie zu vereinfachen und an das neue digitale System der Schweiz anzupassen, stellen wir ab der Saison 2026 unsere Erstattungsregeln um. Ab dem 01.12.2025 werden ausschließlich digitale Schweizer E-Vignetten erstattet. Klebevignetten sind dann nicht mehr erstattungsfähig. Wichtiger Hinweis zum Kauf Kaufen Sie die E-Vignette bitte ausschließlich über das Portal des Schweizer Bundesamtes für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) unter www.via.admin.ch , um unnötige Zusatzgebühren von Drittanbietern zu vermeiden. Zusatzgebühren von Drittanbietern sind von der Erstattung ausgeschlossen. Aktivierung der Option “Öffentlich einsehbar” ist zwingend erforderlich Es ist unerlässlich, dass bei der Buchung der Schweizer E-Vignette die Option "Öffentlich einsehbar" per Häkchen aktiviert wird. Ohne diese Einstellung kann die Gültigkeit der E-Vignette nicht überprüft werden, und Erstattung ist nicht möglich. Ein entsprechender Warnhinweis erscheint, falls diese Option nicht ausgewählt wird. Unsere Erstattungsregeln im Detail 1. Quartal (01.01 - 31.03): 100% Erstattung. Das gilt auch für Vignetten, die bereits im Dezember 2025 für das Vignetten Jahr 2026 gekauft werden (gültig bis 31.01.2027) 2. Quartal (01.04 - 30.06): 50% Erstattung Ab dem 3. Quartal (ab 01.07): keine Erstattung mehr. Bitte beachten Sie: Andere Mautgebühren (z.B. für Tunnel) oder Vignetten für andere Länder sind nicht erstattungsfähig. So einfach funktioniert die Erstattung Der Kaufbeleg, den Sie nach dem Online-Kauf per Mail erhalten, dient als offizieller Nachweis. Reichen Sie diesen bei uns einfach wie gewohnt per App zur Erstattung ein. Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de Online-Prüfung vorab möglich Sie möchten im Voraus prüfen, ob für das Fahrzeug bereits eine E-Vignette gekauft wurde? Klicken Sie hier und geben Sie das Kennzeichen entsprechend der Seiten-Beschreibung ein und klicken Sie auf “prüfen”. Beachten Sie dabei bitte die verschiedenen Schreibweisen des Kennzeichens (z.B. mit und ohne Bindestrich KA-ST4573 und KAST4573). Hinweise zu Fahrten in Umweltzonen und mautpflichtige Regionen Die Verantwortung für die korrekte Fahrzeugausstattung bei Einreise in besondere Regionen (Umweltzonen, Mautstraßen, Schneeketten-Pflichtgebiete usw.) obliegt stets der Fahrerin bzw. dem Fahrer des Fahrzeuges. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bspw. mit kostenlosen zusätzlichen Warnwesten für Fahrten ins Ausland. Jedoch ist eine entsprechende Abfahrtskontrolle vor der Reise in solche Regionen obligatorisch. Sollten dabei Missstände erkannt werden, melden Sie sich bitte unverzüglich bei stadtmobil und reisen nicht unbefugt in beschränkte Zonen ein. Alle wichtigen Details kurz zusammengefasst Ab 01.12.2025: Nur noch digitale Schweizer E-Vignetten werden erstattet. Keine Klebevignetten: Nicht mehr erstattungsfähig. Kauf: Nur auf www.via.admin.ch , keine Erstattung von Zusatzgebühren. Erstattung: 100% in Q1, 50% in Q2. Beleg per App oder E-Mail einreichen. Online-Prüfung vorab möglich. Beachten Sie dabei bitte die verschiedenen Schreibweisen des Kennzeichens (z.B. mit und ohne Bindestrich KA-ST4573 und KAST4573) Abfahrtskontrolle: Die Fahrerin bzw. der Fahrer ist stets verantwortlich für die korrekte Fahrzeugausstattung bei Einreise in besondere Regionen (Umweltzonen, Mautstraßen, Schneeketten-Pflichtgebiete usw). Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team

Elektromobilität mit stadtmobil

04.04.19 | Nachrichten

Seit mehr als 20 Jahren steht stadtmobil in Karlsruhe für innovative, umweltbewusste Mobilität. Der junge stadtmobil-Fuhrpark und die darin verbaute moderne Technik entlastet die Umwelt. Bereits 2012 nahm stadtmobil das erste Elektroauto, einen umgebauten Fiat 500, in den Fuhrpark, und machte so Elektromobilität für viele zugänglich. Mit mehreren BMW i3, Renault Zoe, E-Golf und E-Smarts haben wir seither den rein elektronischen Teil unserer Flotte kontinuierlich ausgebaut. Heute möchten wir Ihnen den neuesten Zuwachs vorstellen, das Model 3 von Tesla! Mit ca. 400 km Reichweite, dem tollen Fahrgefühl und vielen Extras und intelligenten Assistenzsystemen bietet der Tesla alles was es braucht um Elektromobilität noch alltagstauglicher zu machen. Der Tesla wird zum Wochenende im Tarif "F-Gross" am Friedrichsplatz zu buchen sein. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns über Erfahrungsberichte! Übrigens, in den nächsten Wochen werden wir auch fünf neue E-Smarts und eine weitere Überraschung für Sie haben. Weitere Infos in Kürze!

Passagehof Parkhaus

28.09.16 | Station Karlsruhe

Bitte stecken Sie die Dauerparkkarte niemals in den Schlitz des Automaten, sondern halten Sie die Dauerparkkarte davor. Sollte durch eine falsche Handhabung der Dauerparkkarte eine Notöffnung erfolgen, müssen wir Ihnen diese Gebühr von mindestens 50,-- € berechnen. Die Station befindet sich im Parkhaus Passagehof Besonderheiten = Dauerparkkarte, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Passagehof 11 in 76133 Karlsruhe Haltestellen = Europaplatz und Marktplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich im Parkhaus Passagehof. Die Autos werden auf der obersten Parkebene, Ebene 6, auf der Seite der Waldstraße abgestellt. Bitte parken Sie die Fahrzeuge nur auf den Stellplätzen mit den Nummern 648 + 650 + 652 + 654, die direkt nebeneinander liegen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Europaplatz und Marktplatz Angaben für Navigationsgeräte = Passagehof 11 in 76133 Karlsruhe Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen, ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten der verursachenden Person.