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Kostenabschätzung jetzt auch für Quernutzungen möglich

11.02.21 | Nachrichten

Wenn Sie in einer anderen Stadt ein CarSharing-Fahrzeug buchen wollen, können Sie jetzt schon während der Buchung eine Kostenabschätzung erhalten. Diese Funktion steht auch für die aktuellen, zukünftigen und letzten Fahrten zur Verfügung. So wird z.B. Ihr Städtetrip oder Ihre Geschäftsreise noch planbarer, probieren Sie es aus! Weitere Infos zur Quernutzung und den Kosten finden Sie unter Preise & Tarife und in unserer Tarif- und Gebührenordnung .

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13.05.20 | Inhaltsseite stadtmobil-regiomove

stadtmobil-regiomove Hier finden Sie die stadtmobil-regiomove Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung sowie die Bedingungen der KFZ-Versicherung (AKB). stadtmobil-regiomove-AGB + Datenschutz stadtmobil-regiomove-Tarife-Gebuehren AKB

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18.10.16 | Inhaltsseite Downloads

Dokumente und Informationen Allgemeine Informationen Hier finden Sie nützliche Informationen zur Nutzung und den Tarifen: Tarif- und Gebührenordnung Nutzungsordnung stadtflitzer Bediengebiet Karlsruhe stadtflitzer Bediengebiet Pforzheim Einführung mehrseitig Kurzanleitung Infoblatt regiomove Tarif- und Gebührenordnung regiomove AGB English information/briefing Geschäftskunden Vertragsunterlagen und Infos Für die Neuanmeldung eines Geschäftskunden benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Teilnahmerahmenvertrag. Teilnahmerahmenvertrag Antrag weitere Zugangskarten SEPA-Lastschriftmandat Geschäftskunden Broschüre Antrag Abobuchung Muster Teilnahmerahmenvertrag Mustervertrag Privatteilnehmer Privatteilnehmer haben bei uns die Möglichkeit sich komfortabel online anzumelden, eine Beratung vor Ort in unserem Büro ist selbstverständlich auch möglich. Mustervertrag Einzelteilnehmer Formulare und Anträge für Teilnehmer Erhalten Sie hier Formulare, um bestehende Teilnahmerahmenverträge zu ergänzen. Antrag Abobuchung SEPA-Lastschriftmandat Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und Versicherungsbedingungen Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung sowie die Bedingungen der KFZ-Versicherung (AKB). AGB + Datenschutz AKB Hinweise Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt. Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt.

Preise & Tarife

19.03.20 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Tarifrechner - Hier können Sie Buchungen vorab berechnen Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschfahrzeug in unserer Fuhrparkübersicht aus, um sich anschließend im Tarifrechner mit der entsprechenden Tarifklasse, der Buchungszeit und den erwarteten Kilometern die Kosten berechnen zu lassen. Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. 7179 0 Tarifauswahl: Standard Tarifklasse (Fahrzeug): A Mini B Smart B Stadtflitzer C Klein D Mittel E Kombi F Groß G Maxi H Transport Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Wie funktioniert Carsharing eigentlich und was kostet es? Um Fahrzeuge von stadtmobil buchen und nutzen zu können, ist es zunächst nötig Teilnehmerin oder Teilnehmer zu werden. Das bedeutet, sich online anzumelden, ein sogenanntes Starterpaket zu wählen, zu bezahlen und anschließend freigeschaltet zu werden. Ist man angemeldet und freigeschaltet, hat man 24 Stunden täglich die Möglichkeit, online oder telefonisch Fahrzeuge zu buchen. Hierfür werden jeweils im Folgemonat die Nutzungskosten abgerechnet, welche sich aus gebuchter Zeit, gefahrenen Kilometern und der Grundgebühr zusammensetzen. Da Carsharing für häufigere Nutzungen ausgelegt ist, sieht unser Service im Gegensatz zu Autovermietungen keine einmaligen Fahrten vor. Im Folgenden möchten wir Ihnen sowohl Starterpakete als auch Nutzungskosten, aber auch die Quernutzungstarife erläutern. Starterpakete Mit der Teilnahme bei stadtmobil zahlen Sie einmalig ein Starterpaket und monatlich einen Teilnahmebeitrag. Wählen Sie das für Sie passende Starterpaket und melden Sie sich online an . Unter Umständen gibt es auch Vergünstigungen , die Sie in Anspruch nehmen können. Studieren Sie oder gehen zur Schule? Hier bieten wir die günstige Vertragsvariante für Studentinnen und Studenten an. Gibt es in Ihrem Haushalt bereits stadtmobil-Teilnehmerinnen oder Teilnehmer? Dann ist die Vertragsvariante Partner*in die richtige für Sie! Wählen Sie unsere Vertragsvariante Basis, wenn Sie möglichst günstig ins Carsharing einsteigen wollen, die Vertragsvarianten Partner*in und Student*in aber nicht zutreffen. Sie möchten den monatlichen Teilnahmebeitrag so niedrig wie möglich halten und gleichzeitig durch die Zahlung einer Einlage den Carsharing Betrieb unterstützen? Dann empfehlen wir unsere Vertragsvariante Premium! Sie haben ein Gewerbe und möchten Carsharing gar nicht privat nutzen? Auch hier haben wir natürlich ein spezielles Angebot , das Business Carsharing. Vertragsvarianten 6 Basis Premium Partner*in 2 Student*in 3 Preis Starterpaket 1 80,00 € 380,00 € 80,00 € 80,00 € Im Preis enthaltene Kaution 4 (bei Kündigung unverzinst zurück) 0,00 € 300,00 € 0,00 € 0,00 € Teilnahmebeitrag pro Monat 5 7,00 € 5,00 € 3,00 € 3,00 € Sicherheitspaket pro Jahr optional 7 49,00 € 49,00 € 25,00 € 49,00 € Tarifdetails Jedes Starterpaket beinhaltet die Aktivierung und Nutzung einer Zugangskarte. Partner*in: Ein Haushaltsmitglied (mit gleichem Wohnsitz) muss bereits in der Vertragsvariante Basis oder Premium angemeldet sein. Das Starterpaket für die zweite Person im Haushalt kostet 80 €, wenn eine dritte oder vierte Person im selben Haushalt hinzukommt, wird der Preis für das Starterpaket auf 40 € reduziert. Student*in: Diese Vertragsvariante gilt für Student*innen und Schüler*innen und Auszubildende. Eine aktuell gültige Studien- oder Schulbescheinigung muss zu jedem neuen Semester bzw. Schuljahr vorgelegt werden. Kaution: Abhängig von der SCHUFA-Auskunft kann ein Vertragsabschluss abgelehnt werden oder eine abweichende / höhere Kaution (600€ oder 1200€) erforderlich werden. Die Kaution dient stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des Carsharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen die Teilnehmerin oder den Teilnehmer, die stadtmobil aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmerahmenvertrag zustehen. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag wird jährlich erhoben. Wer im Laufe des Jahres bei stadtmobil teilnimmt, zahlt erst ab diesem Zeitpunkt. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zuviel bezahlte Beitrag zurückerstattet. Allen Vertragsvarianten steht die volle Fahrzeugvielfalt von stadtmobil zur Verfügung und es gelten die gleichen Nutzungskosten. Lediglich die Höhe des monatlichen Teilnahmebeitrags variiert. Bei einem Schadensfall während der Buchungszeit sind Sie haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Sie haften jedoch in Höhe von Versicherungsselbstbehalten. Die regulären Selbstbehalte werden mit dem Sicherheitspaket reduziert. Weiter Infos hierzu finden Sie in der Tarif- und Gebührenordnung . Vergünstigungen ÖPNV und andere Kooperationspartner Vergünstigungen ÖPNV Alle Besitzerinnen und Besitzer einer Jahreskarte (wie z.B. dem DeutschlanTicket) oder eines Studitickets aus den Bereichen KVV, VPE, HNV, VRN können bei Vertragsabschluss zwischen folgenden beiden Gutscheincodes wählen: 50% auf das Starterpaket: ÖPNV_SP 50€ Fahrtgutschrift: ÖPNV_FG Weitere Kooperationen mit stadtmobil-Partner finden Sie hier. Wenn Sie sich im Rahmen einer unserer Aktionen anmelden möchten, wählen Sie zwischen einem der beiden Gutscheincodes und hinterlegen diesen im Anmeldeprozess. Dort können Sie die Daten Ihrer Jahreskarte oder Ihrer anderweitigen Berechtigung eingeben und so Ihre Vergünstigungen sichern. Nutzungskosten Für jede Buchung setzen sich die Nutzungskosten zusammen aus Zeittarif + Kilometertarif + 1,20 € Grundgebühr. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der Fahrtabrechnung ausgewiesen. Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Wochen- ende 4 Woche 5 pro km 6 pro km ab 101. A Mini 1,10 20,00 40,00 112,00 0,21 0,15 B Smart 1,40 22,00 44,00 122,00 0,22 0,16 C Klein 1,70 24,00 48,00 132,00 0,23 0,17 D Mittel 2,00 26,00 52,00 142,00 0,24 0,18 E Kombi 2,20 28,00 56,00 152,00 0,25 0,19 F Groß 2,50 32,00 64,00 172,00 0,26 0,20 G Maxi 3,50 42,00 84,00 212,00 0,30 0,24 H Transport 4,50 48,00 96,00 242,00 0,32 0,26 Details zu den Nutzungskosten Zwischen 0 und 7 Uhr beträgt der Zeit-Tarif für alle Fahrzeugklassen 0,50 € / Stunde. Der in der Tabelle genannte Stundenpreis gilt von 7 - 24 Uhr. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Das Wochenende gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer Ab km 101 pro Kilometer Quernutzung Carsharing quer durch ganz Deutschland Außerhalb der Region Karlsruhe können Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer von stadtmobil Karlsruhe zusätzlich viele Fahrzeuge mit einem einheitlichen Quernutzungstarif nutzen. Erfahren Sie mehr darüber, in welchen Regionen Carsharing für Sie möglich ist unter Stationen . Zeit Kilometer Tarifklasse pro Stunde 24 Stunden Woche pro km ab 101. km A Mini 2,00 25,00 140,00 0,24 0,22 B Smart 2,00 25,00 140,00 0,25 0,23 C Klein 2,00 25,00 140,00 0,26 0,24 D Mittel 2,80 33,00 180,00 0,31 0,27 E Kombi 2,80 33,00 180,00 0,32 0,28 F Groß 3,60 41,00 220,00 0,33 0,29 G Maxi 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 H Transport 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 Details zum Quernutzungstarif Die Einstufung der Fahrzeugtypen (z.B. Opel Astra Kombi) in die jeweiligen Tarifklassen (z.B. Tarif E Kombi) richtet sich bei der Quernutzung grundsätzlich nach der Karlsruher Preisliste. Sollte aber der fahrzeuggebende Anbieter einen Fahrzeugtyp in einer höherpreisigen Tarifklasse einstufen, kann die Abrechnung dieses Fahrzeugtyps in einer höheren und von der Karlsruher Preisliste abweichenden Tarifklasse erfolgen. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr) Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer gilt der normale Kilometertarif Ab km 101 gilt der günstigere Kilometertarif

stadtflitzer

01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

Seit dem 05.04. auch in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiet Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

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01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

Seit dem 05.04. auch in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiet Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

Preisanpassung bei stadtmobil

26.04.22 | Nachrichten

Aufgrund der Kostensteigerungen in allen Bereichen innerhalb der letzten Jahre, sowie der zusätzlich hohen Kraftstoffpreise müssen wir eine Tarifanpassung vornehmen. Folgende Änderungen treten ab Juli in Kraft: die Tarifklassen A und B steigen um 1 Ct/km, die Klassen C bis H steigen um 2 Ct/km. Die Buchungsgrundgebühr erhöht sich auf 1,20 €. Die Zeittarife bleiben unverändert. Die neuen Tarife können Sie den Preisen- und Tarifen auf unserer Homepage entnehmen. Bei Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Stadtmobil wünscht weiterhin eine sichere Fahrt!

Preise & Tarife

06.04.20 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Wie funktioniert Carsharing eigentlich und was kostet es? Um Fahrzeuge von stadtmobil buchen und nutzen zu können, ist es zunächst nötig Teilnehmer*in zu werden. Das bedeutet sich mit dem Geschäftskunden-Starterpaket anzumelden, also einen Vertrag zu schließen und anschließend freigeschaltet zu werden. Ist man angemeldet und freigeschaltet, hat man 24 Stunden täglich die Möglichkeit online oder telefonisch Fahrzeuge zu buchen. Als Geschäftskundin und Geschäftskunde haben Sie die Möglichkeit mehrere Zugangskarten, also Buchungszugänge zu bekommen. Wer aus Ihrem Unternehmen das Fahrzeug fährt, bleibt Ihnen überlassen, Sie entscheiden. Weitere Fahrermeldungen sind nicht nötig, Sie haben volle Flexibilität und Kostenkontrolle. Die Nutzungskosten für die gebuchten Fahrzeuge werden jeweils im Folgemonat abgerechnet, sie setzen sich zusammen aus gebuchter Zeit, gefahrenen Kilometern und der Grundgebühr. Da Carsharing für häufigere Nutzungen ausgelegt ist, sieht unser Service im Gegensatz zu Autovermietungen keine einmaligen Fahrten vor. Im Folgenden möchten wir Ihnen sowohl Starterpaket als auch Nutzungskosten, aber auch Abobuchung und die Quernutzungstarife erläutern. Tarifrechner - Hier können Sie Buchungen vorab berechnen Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschfahrzeug in unserer Fuhrparkübersicht aus um sich anschließend im Tarifrechner mit der ensprechenden Tarifklasse, der Buchungszeit und den erwarteten Kilometern die Kosten berechnen zu lassen. Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. 9803 97 Tarifauswahl: Standard Tarifklasse (Fahrzeug): A Mini B Smart B Stadtflitzer C Klein D Mittel E Kombi F Groß G Maxi H Transport Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Starterpaket Geschäftskunden Mit der Teilnahme bei stadtmobil zahlen Sie einmalig ein Starterpaket und monatlich einen Teilnahmebeitrag. Die notwendigen Vertragsunterlagen können Sie bequem in unserem Download-Bereich finden und ausfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen rund ums Carsharing als Businesskunde oder um den Vertrag abzuschließen. Preis Starterpaket Geschäftskunden 420,00 € Im Preis enthaltene Kaution (Bei Kündigung unverzinst zurück) 300,00 € Teilnahmebeitrag pro Monat 12,00 € Sicherheitspaket pro Jahr (optional) 99,00 € Tarifdetails Das Starterpaket für Geschäftskunden umfasst die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- € und der Preis für das Sicherheitspaket um jährlich 10,- €. Kaution: Die Höhe der Mindestkaution ist abhängig von der SCHUFA-Auskunft. Bei der Unternehmensform UG ist grundsätzlich eine Kaution von 1.200,- € erforderlich Das Starterpaket beinhaltet den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, davon ausgenommen ist die Kaution. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag in Höhe von 12,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- €. Der Teilnahmebeitrag wird jährlich erhoben. Wer im Laufe des Jahres bei stadtmobil teilnimmt, zahlt erst ab diesem Zeitpunkt. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zu viel bezahlte Beitrag zurückerstattet. Sicherheitspaket: Optional können Sie mit dem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt die Versicherungsselbstbehalte von 1.200,- € auf max. 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Der Betrag in Höhe von 99,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte werden zusätzlich 10,- € pro Jahr berechnet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Grundgebühr von 1,20 € pro Buchung. Sie sind abhängig von der Tarifklasse - ein kleines Auto ist günstiger als ein großes. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Wochen- ende 4 Woche 5 pro km 6 pro km ab 101. A Mini 1,10 20,00 40,00 112,00 0,21 0,15 B Smart 1,40 22,00 44,00 122,00 0,22 0,16 C Klein 1,70 24,00 48,00 132,00 0,23 0,17 D Mittel 2,00 26,00 52,00 142,00 0,24 0,18 E Kombi 2,20 28,00 56,00 152,00 0,25 0,19 F Groß 2,50 32,00 64,00 172,00 0,26 0,20 G Maxi 3,50 42,00 84,00 212,00 0,30 0,24 H Transport 4,50 48,00 96,00 242,00 0,32 0,26 Details zu den Nutzungskosten Zwischen 0 und 7 Uhr beträgt der Zeit-Tarif für alle Fahrzeugklassen 0,50 € / Stunde. Der in der Tabelle genannte Stundenpreis gilt von 7 - 24 Uhr. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Das Wochenende gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer Ab km 101 pro Kilometer Für jede Buchung setzen sich die Nutzungskosten zusammen aus Zeittarif + Kilometertarif + 1,20 € Grundgebühr. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der Fahrtabrechnung ausgewiesen. Abo-Buchung mit stadtmobil ‒ regelmäßig verfügbar, verlässlich gebucht Sie haben mit der Abo-Buchung die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum von mindestens 3 Monaten regelmäßig ein bestimmtes Fahrzeug zu definierten Wochentagen und Buchungszeiten buchen zu lassen. Beispiel 1: jeden Dienstag und Donnerstag 8 Stunden, Kleinwagen Beispiel 2: Dienstag bis Samstag jeweils 8 bis 13 Uhr, Kombi-Fahrzeug Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen per Mail ein Antragsformular zu, welches Sie uns im Anschluss ausgefüllt wieder zurücksenden. Nach erfolgreicher Eintragung im System setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Buchungen zu bestätigen oder mit Ihnen zusammen die Alternativen zu besprechen. Quernutzung Carsharing quer durch ganz Deutschland Außerhalb der Region Karlsruhe können Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer von stadtmobil Karlsruhe zusätzlich viele Fahrzeuge mit einem einheitlichen Quernutzungstarif nutzen. Erfahren Sie mehr darüber, in welchen Regionen CarSharing für Sie möglich ist unter Stationen . Zeit Kilometer Tarifklasse pro Stunde 24 Stunden Woche pro km ab 101. km A Mini 2,00 25,00 140,00 0,24 0,22 B Smart 2,00 25,00 140,00 0,25 0,23 C Klein 2,00 25,00 140,00 0,26 0,24 D Mittel 2,80 33,00 180,00 0,31 0,27 E Kombi 2,80 33,00 180,00 0,32 0,28 F Groß 3,60 41,00 220,00 0,33 0,29 G Maxi 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 H Transport 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 Details zum Quernutzungstarif Die Einstufung der Fahrzeugtypen (z.B. Opel Astra Kombi) in die jeweiligen Tarifklassen (z.B. Tarif E Kombi) richtet sich bei der Quernutzung grundsätzlich nach der Karlsruher Preisliste. Sollte aber der fahrzeuggebende Anbieter einen Fahrzeugtyp in einer höherpreisigen Tarifklasse einstufen, kann die Abrechnung dieses Fahrzeugtyps in einer höheren und von der Karlsruher Preisliste abweichenden Tarifklasse erfolgen. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr) Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer gilt der normale Kilometertarif Ab km 101 gilt der günstigere Kilometertarif

Weitere Hybrid-Autos im stadtmobil-Fuhrpark

10.05.17 | Nachrichten

Der Toyota Auris hat sich bereits seit einigen Jahren im stadtmobil-Fuhrpark bewährt. Er fährt in der Tarifklasse D Mittel und wir werden den Bestand weiter ausbauen. Neu im Fuhrpark ist der Toyota Yaris. Er ist etwas kleiner als der Auris und fährt in der Tarifklasse C Klein. Gleich fünf davon werden ab dem 15.05. auf folgende Karlsruher Stationen verteilt: Lessingstraße, Beiertheimer Allee, Bahnhof Hagsfeld, Am Albgrün, Sedanstraße Wir wünschen gute Fahrt und Spaß beim Ausprobieren.

Herzlich Willkommen, Scouter!

16.02.24 | Nachrichten

Wir heißen unseren neuen Carsharing-Partner herzlichst Willkommen! Mit Scouter gewinnen wir einen weiteren Carsharing-Partner: Das heißt Quernutzungen sind ab sofort in unserem Buchungsportal über den Carsharing-Anbieter Scouter in folgenden Städten möglich: Bonn Erlangen Fürth Gießen Kassel Marburg München Nürnberg Wiesbaden Würzburg Quernutzungen ermöglichen Ihnen, auch in anderen Städten mobil und umweltfreundlich mit Ihrer stadtmobil-Karte unterwegs zu sein - und das ohne weitere Aufnahmegebühren. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt!

stadtmobil Fahrzeugbörse

28.01.22 | Inhaltsseite stadtmobil Fahrzeugbörse

stadtmobil Fahrzeugbörse Online Händler Auktion Sie sind Kfz-Händler und haben Interesse am Kauf eines Gebrauchtwagens? In diesem Zusammenhang heißen wir Sie herzlich Willkommen zur Anmeldung bei unserer Online Händler Auktion . Über die stadtmobil Karlsruhe Fahrzeugbörse können Sie nach der Anmeldung und Prüfung Ihres Handelsregisterauszugs und Ihrer Daten an den Auktionen teilnehmen. Die Fahrzeuge werden zu Brutto-Preisen geboten und die Mehrwertsteuer wird ausgewiesen, zudem gibt es keine weiteren Gebühren. An Privatpersonen verkaufen wir keine Fahrzeuge.

Wir begrüßen teilAuto als neuen CarSharing-Partner von stadtmobil

02.11.22 | Nachrichten

Ab sofort können Quernutzungen von teilAuto ganz unkompliziert über die App oder über die Homepage im stadtmobil Online-Buchungssystem gebucht werden. Die Erweiterung betrifft hauptsächlich die Städte Dresden und Leipzig, aber auch Erfurt, Halle (Saale), Jena und viele weitere Städte im Osten Deutschlands. Vor der Erweiterung, erfolgten die Nutzungen zu den Bedingungen und Tarifen der fahrzeuggebenden Organisation. Mit der Änderung können Sie ganz einfach mit Ihrer stadtmobil-Karte die Buchung vor Ort antreten und abgerechnet wird zum Quernutzungstarif. Werfen Sie gerne einen Blick in die stadtmobil App oder loggen Sie sich auf der Homepage ein, um ein vollständiges Bild der Erweiterung zu erhalten. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen aus dem stadtmobil-Büro gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht weiterhin eine gute und sichere Fahrt!

Passagehof Parkhaus

28.09.16 | Station Karlsruhe

Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Station befindet sich im Parkhaus Passagehof. Die Autos werden auf der obersten Parkebene, Ebene 6, auf der Seite der Waldstraße abgestellt. Bitte parken Sie die Fahrzeuge nur auf den Stellplätzen mit den Nummern 648 + 650 + 652 + 654, die direkt nebeneinander liegen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Europaplatz und Marktplatz Angaben für Navigationsgeräte = Passagehof 11 in 76133 Karlsruhe Bitte stecken Sie die Dauerparkkarte niemals in den Schlitz des Automaten, sondern halten Sie die Dauerparkkarte davor. Sollte durch eine falsche Handhabung der Dauerparkkarte eine Notöffnung erfolgen, müssen wir Ihnen diese Gebühr von mindestens 50,-- berechnen. Die Station befindet sich im Parkhaus Passagehof Besonderheiten = Dauerparkkarte, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Passagehof 11 in 76133 Karlsruhe Haltestellen = Europaplatz und Marktplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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11.12.19 | Nachrichten

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