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Ihre Suche nach Fahrzeuge ergab 783 Treffer.

Bahnhof Untergrombach Parkplatz

25.05.22 | Station Bruchsal

Die Station befindet sich direkt am Bahnhof in Untergrombach. Keine Lademöglichkeit vorhanden Ernst-Renz-Straße 12 in 76646 Bruchsal Haltestelle = Bahnhof Untergrombach Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich am Bahnhof Untergrombach direkt an der Haltestelle. Von der Büchenauer Straße kommend, biegen Sie in die Ernst-Renz-Straße ein und gleich die erste Möglichkeit biegen Sie wieder ab. Dies ist weiterhin die Ernst-Renz-Straße. Diese fahren Sie bis zum Ende durch und treffen dann auf die stadtmobil Fahrzeuge. Bitte parken Sie die Fahrzeuge in den Längsbuchten oder gegenüber der Fahrradstellplätze. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Bahnhof Untergrombach Angaben für Navigationsgeräte = Ernst-Renz-Straße 12 in 76646 Bruchsal

Alfons-Kern-Schule Parkplatz (CS)

08.04.22 | Station Pforzheim

Die Station befindet sich auf dem Parkplatz der Alfons-Kern-Schule, direkt an der Haltestelle Emma Jäger Bad. Geparkt wird auf den zwei beschilderten Carsharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Emma-Jäger-Bad Angaben für Navigationsgeräte = Altstädter Kirchenweg 2 in 75175 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich auf dem Parkplatz der Alfons-Kern-Schule. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Altstädter Kirchenweg 2 in 75175 Pforzheim Haltestelle = Emma Jäger Bad Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Karlsruher Straße (CS)

14.04.26 | Station Baden-Baden

Die Station befindet sich auf dem Parkplatz gegenüber der Ortsverwaltung in Haueneberstein. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Untere Hafnerstraße 1 in 76532 Baden-Baden Haltestelle = Haueneberstein Karlsruher Straße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf dem Parkplatz an der Karlsruher Straße, gegenüber der Ortsverwaltung. Es ist ein Stellplatz vorhanden. Bitte parken Sie das Fahrzeug in der Parkbucht, die mit dem Carsharing-Schild beschildert ist. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Haueneberstein Karlsruher Straße Angaben für Navigationsgeräte = Untere Hafnerstraße 1 in 76532 Baden-Baden Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder etc.) auf diesem Stellplatz abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten der verursachenden Person.

Kolpingplatz Hof

28.09.16 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich am Kolpingplatz in der Karlstraße 117 im Hof. Die Stellplätze sind markiert und beschildert. Da die Parkplätze sehr eng sind, bitten wir Sie die Fahrzeuge möglichst platzsparend zu parken. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Kolpingplatz Angaben für Navigationsgeräte = Karlstraße 117 in 76137 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (stadtflitzer, Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten der verursachenden Person. Die Station befindet sich am Kolpingplatz in der Karlstrße 117 im Hof. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Karlstraße 117 in 76137 Karlsruhe Haltestelle = Kolpingplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

In der Tasch (CS)

29.04.24 | Station Karlsruhe

Der Stellplatz befindet sich in einer Parkbucht in der Straße "In der Tasch", Ecke Rittnertstraße. Geparkt wird auf dem beschilderten Carsharing Stellplatz. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Lerchenberg Angaben für Navigationsgeräte = In der Tasch 2 in 76227 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Carsharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Der Stellplatz befindet sich in einer Parkbucht in der Straße "In der Tasch", Ecke Rittnertstraße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. In der Tasch 2 in 76227 Karlsruhe Haltestelle = Durlach Lerchenberg Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Breite Straße (CS)

12.02.21 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich in der Gebhardstraße, Ecke Breite Straße. Geparkt wird auf den 2 beschilderten CarSharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Breite Straße und Gebhardstraße Angaben für Navigationsgeräte = Breite Straße 58 in 76135 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge ( stadtflitzer , Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich in der Gebhardstraße, Ecke Breite Straße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Breite Straße 58 in 76135 Karlsruhe Haltestelle = Breite Straße und Gebhardstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Neue Station 'Kanonierstraße' in Mühlburg

26.03.18 | Nachrichten

Eine neue Station lädt in Mühlburg zum Buchen ein. In der Kanonierstraße steht Ihnen ein Seat Mii, Kategorie "A-Mini" zur Verfügung. Das Fahrzeug soll in der Kanonierstraße, aber so nahe wie möglich an der Kreuzung zur Hertzstraße geparkt werden. Der Zugang erfolgt direkt am Fahrzeug. stadtmobil wünscht gute Fahrt!

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe lt. Gebührenordnung wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Teilnahmerahmenvertrags mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Teilnahmerahmenvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Vorteile

13.10.16 | Inhaltsseite Vorteile

Flexibel mobil ohne eigenes Auto Autos kurzfristig und zuverlässig buchbar Normalerweise fahren Sie Fahrrad. Manchmal brauchen Sie aber etwas Größeres? Als stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer können Sie spontan, aber auch planbar und zuverlässig genau dann auf ein Auto zugreifen, wenn Sie es benötigen. Einfach online, per App oder telefonisch buchen, einsteigen und losfahren. stadtmobil bietet Ihnen die optimale bedarfs- und nutzungsorientierte Mobilitätslösung. Sie melden sich einfach bei stadtmobil mit dem passenden Starterpaket an, erhalten Ihre Zugangskarte und schon stehen Ihnen alle stadtmobil-Fahrzeuge zur Verfügung. Große Auswahl: Kleinwagen bis Transporter Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Van für den Urlaub, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf oder ein sportliches Cabrio, weil Ihnen gerade danach ist? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen! Deutschlandweites Netz: Carsharing-Angebote von Kiel bis Freiburg nutzen Sie sind oft in verschiedenen Städten unterwegs und möchten überall spontan mobil sein? Mit stadtmobil kein Problem: In 180 Städten in Deutschland stehen Ihnen mit Ihrer stadtmobil-Karte Autos an günstig gelegenen Stationen zur Verfügung: wohnortnah oder auf den ÖPNV abgestimmt. Preiswerte Alternative zum eigenen Auto Sie fahren weniger als 14.000 Kilometer im Jahr? Dann lohnt sich stadtmobil Carsharing für Sie auf jeden Fall! Einfacher, preiswerter und umweltschonender können Sie nicht Auto fahren. Fixkosten wie Leasing, Versicherung, Stellplatzmiete, Kfz-Steuer und TÜV/AU können Sie sich sparen. Sie bezahlen nur für die Zeit, in der Sie ein Fahrzeug nutzen, und die gefahrenen Kilometer. Dabei wird immer fair abgerechnet – im von Ihnen gewählten Tarif. Ausprobieren ohne Risiko Kurze Kündigungsfristen Durch eine Kündigungsfrist von lediglich sechs Wochen bleiben Sie flexibel. Ein Austritt aus der Carsharing-Community ist jederzeit möglich! Besondere Anmeldekonditionen für Stammnutzer von Bus und Bahn Sie sind im Besitz einer Jahreskarte der KVV, VPE, VRN oder HNV? Dann sollten Sie sich dieses Angebot nicht entgehen lassen! Inhaberinnen und Inhaber einer Jahreskarte des Karlsruher, Pforzheimer oder Heilbronner Nahverkehrs, sowie dem DeutschlandTicket erhalten bei der Anmeldung im Starterpaket Basis besondere Konditionen. Schauen sie unter Kunde werden , dort finden sich alle Details, auch zu anderen Vergünstigungen. Der Umwelt zuliebe Mit stadtmobil fahren Sie umweltschonend! Ein stadtmobil ersetzt bis zu 10 private Autos! Durch die stadtmobil-Flotte werden über 50 km Stellplatzlänge frei. Wertvoller Lebensraum in unseren überfüllten Städten. Und Autos, die nicht gebaut werden, benötigen weder Rohstoffe oder Energie und müssen auch nicht verschrottet werden. Zudem sind die stadtmobile auf dem neuesten Stand der Technik. Sie verbrauchen weniger Kraftstoff und stoßen geringere Mengen an Schadstoffen aus. Im Schnitt 24% weniger als die bundesdeutsche Flotte. stadtmobil schont das Klima!

Vorteile

23.05.24 | Inhaltsseite Vorteile

Flexibel mobil ohne eigenes Auto Autos kurzfristig und zuverlässig buchbar Normalerweise fahren Sie Fahrrad. Manchmal brauchen Sie aber etwas Größeres? Als stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer können Sie spontan, aber auch planbar und zuverlässig genau dann auf ein Auto zugreifen, wenn Sie es benötigen. Einfach online, per App oder telefonisch buchen, einsteigen und losfahren. stadtmobil bietet Ihnen die optimale bedarfs- und nutzungsorientierte Mobilitätslösung. Sie melden sich einfach bei stadtmobil mit dem passenden Starterpaket an, erhalten Ihre Zugangskarte und schon stehen Ihnen alle stadtmobil-Fahrzeuge zur Verfügung. Große Auswahl: Kleinwagen bis Transporter Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Van für den Urlaub, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf oder ein sportliches Cabrio, weil Ihnen gerade danach ist? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen! Deutschlandweites Netz: Carsharing-Angebote von Kiel bis Freiburg nutzen Sie sind oft in verschiedenen Städten unterwegs und möchten überall spontan mobil sein? Mit stadtmobil kein Problem: In 180 Städten in Deutschland stehen Ihnen mit Ihrer stadtmobil-Karte Autos an günstig gelegenen Stationen zur Verfügung: wohnortnah oder auf den ÖPNV abgestimmt. Preiswerte Alternative zum eigenen Auto Sie fahren weniger als 14.000 Kilometer im Jahr? Dann lohnt sich stadtmobil Carsharing für Sie auf jeden Fall! Einfacher, preiswerter und umweltschonender können Sie nicht Auto fahren. Fixkosten wie Leasing, Versicherung, Stellplatzmiete, Kfz-Steuer und TÜV/AU können Sie sich sparen. Sie bezahlen nur für die Zeit, in der Sie ein Fahrzeug nutzen, und die gefahrenen Kilometer. Dabei wird immer fair abgerechnet – im von Ihnen gewählten Tarif. Ausprobieren ohne Risiko Kurze Kündigungsfristen Durch eine Kündigungsfrist von lediglich sechs Wochen bleiben Sie flexibel. Ein Austritt aus der Carsharing-Community ist jederzeit möglich! Besondere Anmeldekonditionen für Stammnutzer von Bus und Bahn Sie sind im Besitz einer Jahreskarte der KVV, VPE, VRN oder HNV? Dann sollten Sie sich dieses Angebot nicht entgehen lassen! Inhaberinnen und Inhaber einer Jahreskarte des Karlsruher, Pforzheimer oder Heilbronner Nahverkehrs, sowie dem DeutschlandTicket erhalten bei der Anmeldung im Starterpaket Basis besondere Konditionen. Schauen sie unter Kunde werden , dort finden sich alle Details, auch zu anderen Vergünstigungen. Der Umwelt zuliebe Mit stadtmobil fahren Sie umweltschonend! Ein stadtmobil ersetzt bis zu 10 private Autos! Durch die stadtmobil-Flotte werden über 50 km Stellplatzlänge frei. Wertvoller Lebensraum in unseren überfüllten Städten. Und Autos, die nicht gebaut werden, benötigen weder Rohstoffe oder Energie und müssen auch nicht verschrottet werden. Zudem sind die stadtmobile auf dem neuesten Stand der Technik. Sie verbrauchen weniger Kraftstoff und stoßen geringere Mengen an Schadstoffen aus. Im Schnitt 24% weniger als die bundesdeutsche Flotte. stadtmobil schont das Klima!

CarSharing auf Wachstumskurs

09.03.22 | Nachrichten

Zum Stichtag 1. Januar 2022 waren in Deutschland 3.393.000 Fahrberechtigte für das CarSharing angemeldet. Das sind 18 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Zahl der angebotenen CarSharing-Fahrzeuge hat sich im gleichen Zeitraum um 15,2 Prozent auf jetzt 30.200 Fahrzeuge erhöht. CarSharing-Angebot in 935 Städten und Gemeinden Das CarSharing-Angebot ist auch in der Fläche stark gewachsen. Zum Jahreswechsel gab es in Deutschland 935 Städte und Gemeinden mit einem CarSharing-Angebot. Das sind 80 Kommunen mehr als im Vorjahr. Neu hinzugekommen sind vor allem kleinere Städte und Gemeinden im ländlichen Raum. Mittlerweile gibt es in Deutschland 772 Orte unter 50.000 Einwohner:innen mit einem CarSharing-Angebot. bcs-Geschäftsführer Gunnar Nehrke erklärt: „CarSharing führt zur Abschaffung privater Pkw und fördert die Nutzung von Bus, Bahn und Fahrrad. Das gute Wachstum der Branche ist daher auch eine gute Nachricht für die Verkehrswende und den Klimaschutz in Deutschland. Neben der gestiegenen Zahl der Kund:innen freut uns besonders die erheblich gestiegene CarSharing-Versorgung in immer mehr Städten und Gemeinden. CarSharing wird als Alternative zum privaten Pkw für immer mehr Haushalte verfügbar.“ CarSharing bleibt Vorreiter bei der Elektromobilität Zum Stichtag 1. Januar 2022 waren 7.030 der 30.200 CarSharing-Fahrzeuge E-Autos. Das entspricht einer E-Quote von 23,3 Prozent. Im vergangenen Jahr lag dieser Anteil noch bei 18,5 Prozent. Dies zeigt: Die CarSharing-Anbieter in Deutschland investieren weiterhin stark in die Antriebswende im Verkehr. Zum Vergleich: Der E-Anteil in der gesamten bundesdeutschen Pkw-Flotte lag laut Zahlen des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) am 1. Oktober 2021 bei 2,1 Prozent. Alle Marktsegmente wachsen Sowohl die stationsbasierten und kombinierten CarSharing-Anbieter als auch die Anbieter von reinem free-floating CarSharing sorgen für die positive Marktentwicklung. Die Zahl der bei stationsbasierten und kombinierten Anbietern registrierten Fahrberechtigten steigt auf 789.000 (+9 Prozent). Die Zahl der bereitgestellten Fahrzeuge erhöht sich parallel um 9,7 Prozent auf jetzt 14.300 Fahrzeuge. Bedient werden 934 Orte – 79 mehr als im Vorjahr. Stationsbasierte und kombinierte Systeme bleiben damit die Treiber der Verbreitung des CarSharing in der Fläche. Reine Free-floating-Angebote wachsen stark in den Metropolen. Die vollständige PM zu den Zahlen des Bundesverbands CarSharing sowie weiterführende Informationen finden Sie unter https://www.carsharing.de/carsharing-ist-auf-wachstumskurs

Amalienbadstraße

13.07.23 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich in der Amalienbadstraße auf den Parkplätzen, direkt neben der KITA Amalienschlössle. Die drei Elektrostellplätze sind beschildert. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Killisfeldstraße Angaben für Navigationsgeräte = Amalienbadstraße 41 in 76227 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich in der Amalienbadstraße auf den Parkplätzen direkt neben der KITA Amalienschlössle. Lademöglichkeiten sind vorhanden Amalienbadstraße 41 in 76227 Karlsruhe Haltestelle = Killisfeldstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Um den Ladevorgang an der Station Amalienbadstraße zu starten, aktivieren Sie die Wallbox ausschließlich mit der ChargeX Ladekarte. Ladevorgang beenden Um den Ladevorgang zu beenden, lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen Um den Ladevorgang an der Station Amalienbadstraße zu starten, aktivieren Sie die Wallbox mit der ChargeX Ladekarte. Zuerst blinkt ein buntes Licht auf, dann leuchtet kurz ein grünes Licht auf und anschließend ein blaues Licht. Die Wallbox ist freigeschaltet und der Ladevorgang beginnt bis zu 15 Minuten zeitverzögert. Sind die Wallboxen dunkel, befinden sie sich im Ruhezustand. Halten Sie die Ladekarte davor, um den Ruhezustand zu beenden. ​Laden Unterwegs Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.

Post Brötzingen (CS)

28.09.16 | Station Pforzheim

Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Viktoriastraße, Ecke Maximilianstraße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Viktoriastraße 1 in 75172 Pforzheim Haltestelle = Brötzingen Mitte und Maihälden Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Viktoriastraße, Ecke Maximilianstraße. Geparkt wird auf den zwei beschilderten CarSharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Brötzingen Mitte und Maihälden Angaben für Navigationsgeräte = Viktoriastraße 1 in 75172 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Es kann vorkommen, dass ein Stellplatz durch nicht autorisierte Fremdparker belegt ist. In einer E-Mail wird Ihnen deshalb jeweils 15 Minuten vor Buchungsbeginn der bis auf wenige Meter genaue Standort des Fahrzeugs mitgeteilt. Wenn die Rückgabe nicht direkt an der Station erfolgen kann, parken Sie bitte so nahe wie möglich am vorgesehenen Stellplatz. Ausnahmsweise dürfen Sie hier auch Bewohnerparkplätze oder gebührenpflichtige Parkplätze nutzen. Ein Anruf zur Standortmitteilung ist an dieser Station nicht erforderlich.

Stadtgrabenstraße

28.09.16 | Station Bruchsal

Die Station befindet sich auf der Parkfläche zwischen der Stadtgrabenstraße und der Orbinstraße Besonderheiten = Die Stellplätze sind mit einem Poller gesichert. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Stadtgrabenstraße 16 in 76646 Bruchsal Haltestelle = Bruchsal Kübelmarkt Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich auf der Parkfläche zwischen der Stadtgrabenstraße und der Orbinstraße. Die 3 Stellplätze sind beschildert und mit weißen Markierungen auf dem Boden kenntlich gemacht. In der Stadtgrabenstraße befindet sich direkt an der Einfahrt zu diesem Parkplatz die Kneipe 'Miljöö', die schon von weitem gut zu erkennen ist! Beachten Sie bitte, dass diese Stellplätze mit Absperrpfosten (Poller) gegen unberechtigtes Parken gesichert sind. Die Schlüssel für den jeweiligen Absperrpfosten finden Sie am Fahrzeugschlüssel. Bitte stellen Sie immer sicher, dass der Absperrpfosten auch richtig aufgestellt ist, wenn Sie mit dem Fahrzeug wegfahren. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Bruchsal Kübelmarkt Angaben für Navigationsgeräte = Stadtgrabenstraße 16 in 76646 Bruchsal Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

G.-Braun-Straße

27.07.23 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich in der G.- Braun-Straße auf dem Privatparkplatz der Firma Pro Liberis. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. G.- Braun-Straße 14 in 76187 Karlsruhe Haltestelle = Knielingen Husarenlager Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der G.-Braun-Straße auf dem Privatparkplatz der Firma Pro Liberis. Bitte parken Sie die Fahrzeuge gleich am Anfang des Parkplatzes rechts. Die Stellplätze sind beschildert. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Knielingen Husarenlager Angaben für Navigationsgeräte = G.-Braun-Straße 14 in 76187 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.