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Die SWLB und stadtmobil gehen einen weiteren Schritt in der Mobilitätswende

05.10.23 | Nachrichten

In der Stuttgarter Straße in Ludwigsburg haben die Stadtwerke Ludwigsburg-Kornwestheim (SWLB) zwei neue Ladepunkte für Elektrofahrzeuge errichtet. Neben einem öffentlichen gibt es zusätzlich einen exklusiven stadtmobil Carsharing-Ladepunkt. Mitte März sind die beiden Ladepunkte in der Stuttgarter Straße an der Kreuzung mit der Wilhelmstraße an den Start gegangen. Ein Ladepunkt ist für alle Elektrofahrzeuge zugänglich. Dieser Parkplatz wird nach dem Ladevorgang wieder geräumt. Auf dem zweiten, speziell gekennzeichneten Parkplatz steht ein vollelektrisches Carsharing-Fahrzeug von dem Anbieter stadtmobil. Kunden bringen dieses Fahrzeug nach jeder Fahrt an diesen Stellplatz zurück und schließen es an die Ladesäule an, so dass der nächste Kunde ein geladenes Fahrzeug nutzen kann. Anbieter von stationärem Carsharing wie stadtmobil sind bei Ihrem Angebot von Elektrofahrzeugen auf einen Stellplatz mit einer Lademöglichkeit angewiesen. Durch die Zusammenarbeit der SWLB, der Stadt Ludwigsburg und stadtmobil kann das Angebot an elektrisch betriebenen Carsharing-Fahrzeugen in Ludwigsburg vergrößert werden. Im Optimalfall ersetzt ein Carsharing-Fahrzeug bis zu 20 Privatfahrzeuge. In Ludwigsburg gibt es 38 Carsharing-Fahrzeuge an 19 Stationen, die im gesamten Stadtgebiet verteilt sind. Dadurch wird die Stadt vom Individualverkehr entlastet, und es gibt Platz im öffentlichen Raum. Die gemeinschaftliche Nutzung von Fahrzeugen sorgt für mehr Nachhaltigkeit durch Ressourceneinsparung. Für einen leichteren Umstieg auf Carsharing erhalten private Neukunden im Rahmen der stadtmobil Wochen bei einer Anmeldung im September und Oktober 30 Euro Zeitkostenguthaben. Info stadtmobil carsharing AG, Stuttgart Was 1992 ehrenamtlich organisiert, mit viel Enthusiasmus und zwei Fahrzeugen startete, ist richtig groß geworden: Das Geschäftsgebiet von stadtmobil Stuttgart umfasst heute das Stadtgebiet Stuttgart und die angrenzenden Landkreise. Eine kleine, nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, ausschließlich im Besitz von Kunden und Unterstützern, betreut heute professionell die knapp 17.000 Kunden des größten Anbieters von stationsbasiertem Carsharing in der Region Stuttgart. Diese können dank modernem Buchungssystem und mobiler App rund um die Uhr auf über 650 Fahrzeuge in der Region zugreifen. An verlässlichen Stationen finden stadtmobil-Kunden durch die breite Fuhrparkpalette – vom kleinen Cityflitzer über den Kombi bis zum Transporter – immer das passende Fahrzeug. Ein Netz von mehr als 250 Stationen in 33 Städten der Region kann nur mit regionalem Bezug unterhalten werden.

Der neue Škoda Octavia Automatik mit Anhängerkupplung

09.09.25 | Nachrichten

Planen Sie einen Großeinkauf im Baumarkt oder einen Wochenendtrip mit Fahrrädern? Wir haben großartige Neuigkeiten, die Ihre nächsten Vorhaben einfacher gestalten. Wir freuen uns, Ihnen den neuen Škoda Octavia Kombi Automatik mit Anhängerkupplung in der Fahrzeugkategorie E - Kombi vorzustellen! Unser Neuzugang ist ein echtes Multitalent und der perfekte Partner, wenn Sie mal etwas mehr transportieren müssen oder eine lange Reise vor sich haben. Dank des Keyless-Systems genügt es, wenn sich der Schlüssel im Auto befindet. Zum Starten die Bremse betätigen, den Startknopf rechts am Lenkrad drücken wo sich normalerweise das Zündschloss befindet und los geht’s. Was macht unseren neuen Octavia so besonders? Transport-Profi: Die elektrisch entriegelbare Anhängerkupplung macht den Transport von Fahrrädern, Anhängern oder Booten zum Kinderspiel. Die Anhängerkupplung lässt sich über einen Taster im Kofferraum ausklappen: Die Anhängerkupplung nur noch mit Hand hochziehen und verriegeln. Ideal für einen Ausflug in die Pfälzer Weinberge oder den Umzug am Wochenende. Perfekt für die Freizeit oder wichtige Termine: Nehmen Sie Ihre Fahrräder auf einem Träger mit für eine Tour durch die Pfälzer Weinberge oder hängen Sie den Bootsanhänger für einen Ausflug an den Rhein an. Aber auch für Geschäftstermine ist der neue Skoda ein echter Hingucker. Laderaum-Wunder: Mit beeindruckenden 640 Litern Kofferraumvolumen schluckt der Octavia auch ohne Anhänger alles, was mit muss - vom Reisegepäck bis zur Sportausrüstung. Komfort für lange Strecken: Genießen Sie moderne Assistenzsysteme wie zum Beispiel der automatischen Distanzregelung (ACC) und das große Fahrzeugdisplay zur Verwendung des Navis kommen Sie immer entspannt ans Ziel. Features wie Apple CarPlay, Android Auto sowie Sitz- und Lenkradheizung runden das Komforterlebnis ab. Gut zu wissen : Unsere Octavias nutzen AdBlue zur Abgasreinigung. Sollte der AdBlue-Tank leer sein, weist das Fahrzeug automatisch darauf hin. AdBlue ist wie Benzin oder Diesel auch ein Verbrauchsstoff, der regelmäßig nachgefüllt werden muss. Sie können AdBlue an jeder Tankstelle einfach selbst nachfüllen. Die Flüssigkeit wird in die vorgesehene blaue Öffnung mit der Aufschrift “AdBlue” gefüllt. Lust auf eine Fahrt? Der neue Škoda Octavia steht Ihnen ab sofort zur Verfügung. Planen Sie jetzt Ihre nächste Fahrt und buchen Sie den Octavia über unser Buchungssystem. An welchen Stationen Sie den Octavia buchen können, finden Sie auf unserer Fuhrparkseite . Wählen Sie hierzu die Kategorie "E-Kombi" aus und klicken bei dem Skoda Octavia auf "Fahrzeug-Stationen", um die aktuelle Übersicht zu erhalten. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt!

Der neue Renault Kangoo 7-Sitzer

31.10.25 | Nachrichten

Wir freuen uns, Ihnen unser neuestes Raumwunder vorstellen: Der neue Renault Kangoo 7-Sitzer in der Fahrzeugkategorie E-Kombi! Der neue Kangoo bietet als vielseitiges und geräumiges Fahrzeug eine ideale Lösung für Familien oder alle, die zusätzlichen Platz benötigen. Ob Sie eine große Familie haben, regelmäßig Freunde mitnehmen oder einfach zusätzlich Stauraum benötigen, der Kangoo passt sich spielend leicht Ihren Anforderungen an. Denn mit seinem flexiblen Innenraumkonzept lässt sich der Kangoo schnell von einem Transporter in ein komfortables Passagier-Fahrzeug mit bis zu sieben Sitzplätzen verwandeln. Er ist der ideale Begleiter für all Ihre Transport Bedürfnisse! Freuen Sie sich auf die Vorteile, welche der Renault Kangoo mit sich bringt: Maximale Flexibilität Die Sitze in der dritten Reihe können bei Bedarf einfach hochgeklappt oder komplett entfernt werden, um ein größeres Ladevolumen zu schaffen. So können Sie sperrige Gegenstände transportieren oder bequem mit bis zu sechs Passagieren reisen, ohne Kompromisse eingehen zu müssen. Komfort für alle Passagiere Jeder Sitzplatz im Kangoo bietet ausreichend Kopf- und Beinfreiheit, sodass auch längere Fahrten für alle Passagiere angenehm bleiben. Die hochwertigen Materialien und die sorgfältige Verarbeitung im Innenraum tragen zusätzlich zum Wohlfühlatmosphäre bei. Agil im Stadtverkehr Trotz seiner Größe lässt sich der Kangoo dank seiner guten Übersicht und seiner präzisen Lenkung überraschend wendig durch den Stadtverkehr manövrieren. Parklücken sind kein Problem mehr, und enge Straßenabschnitte lassen sich mühelos meistern. Sicherheit hat Priorität Der Kangoo ist mit einer Vielzahl moderner Assistenzsysteme ausgestattet, die Ihre Fahrt sicherer und entspannter machen. Dazu gehören unter anderem ein Notbremsassistent, ein Spurhalteassistent und eine Verkehrszeichenerkennung. Diese Systeme unterstützen Sie in kritischen Situationen und tragen dazu bei, Unfälle zu vermeiden. Angenehmes Fahrgefühl Die optimierte Federung und ein präzise abgestimmtes Fahrwerk garantieren ein ruhiges und komfortables Fahrgefühl, selbst auf unebenen Straßen. Ihr zuverlässiger Partner für jede Lebenslage Der neue Renault Kangoo 7-Sitzer ist die ideale Wahl für alle, die ein zuverlässiges, geräumiges und anpassungsfähiges Fahrzeug suchen. Er vereint Praktikabilität mit modernem Design und bietet Ihnen die Freiheit, jede Fahrt optimal zu gestalten. Egal ob für den Großeinkauf, den Familienausflug ins Grüne oder den Transport von Arbeitsmaterialien – der Kangoo ist stets der passende Begleiter. stadtmobil wünscht stets eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil Team

Carsharing und Versicherung

31.10.23 | Nachrichten

Alle stadtmobil-Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko- und haftpflichtversichert. Warum? Weil die Versicherungen unterschiedliche Arten von Schäden abdecken: Die Haftpflichtversicherung übernimmt zum Beispiel die Kosten der Schäden beim Unfallgegner, die Vollkaskoversicherung die Kosten der Schäden am stadtmobil-Auto und die Teilkaskoversicherung zum Beispiel die Kosten für Glas- oder Wildschäden. Ganz wichtig: Mit unserer KFZ-Versicherung und unseren Versicherungsbedingungen haben Sie nichts zu tun. Es kann zum Beispiel für stadtmobil günstiger sein, einen Schaden an unserem Fahrzeug ohne Versicherung zu beheben oder am Auto zu belassen. Dennoch haben Sie – sofern Sie für den Unfall verantwortlich sind – natürlich den Wert des Autos gemindert und haften dementsprechend. Natürlich haften Sie bei Unfällen lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung (siehe Tarifordnung ). Es besteht unter Umständen die Möglichkeit, diese Selbstbeteiligung durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach! Was Sie wissen sollten: Unsere Fahrzeugversicherung ist eine Unfallversicherung . Bedienfehler (zum Beispiel wenn Sie eine Kupplung stetig schleifen lassen und sie dadurch kaputt geht), Schäden durch ungesicherte Ladung (zum Beispiel, weil Sie offene Farbeimer oder Milchflaschen transportiert haben oder beim Bremsen ein Regal durch die Scheibe fliegt), Fehlbetankungen etc. sind selbstverständlich nicht versichert. Hier gilt auch keine Begrenzung auf eine Selbstbeteiligung – auch diese ist auf Unfallschäden begrenzt. Sie finden alle Informationen dazu in den stadtmobil-AGB und in den AKB unserer Versicherung . Was ist mit Mitfahrer:innen? Schäden, die Mitfahrer:innen durch einen von dem/der Fahrer:in verursachten Schaden (bei einem Unfall) erleiden, sind über die Kfz-Haftpflichtversicherung gedeckt. Für Schäden, die Mitfahrer:innen einer dritten Person zufügen oder an einem Gegenstand verursachen, haften diese persönlich. Diese werden in der Regel von einer Privathaftpflicht übernommen. Grundsätzlich gilt bei jeder Art von Panne, Unfall, Fehlfunktion immer: Bitte telefonisch die Servicezentrale kontaktieren – die ist 24 Stunden besetzt.

Carsharing für die Ferien: Urlaubsstationen in Vaihingen und Zuffenhausen

25.07.25 | Nachrichten

Pünktlich zur Sommerreisezeit erweitert stadtmobil Stuttgart sein Angebot für Urlauberinnen und Urlauber: Ab sofort stehen an zwei neuen Urlaubsstationen in Vaihingen und Zuffenhausen jeweils fünf neue Skoda Octavia Kombis bereit. Die Fahrzeuge eignen sich ideal für längere Fahrten mit viel Gepäck und bieten Komfort sowie ausreichend Platz für Familien und Gruppen. Mit den speziell eingerichteten Urlaubsstationen möchte stadtmobil die Mobilität in den Wohnquartieren verbessern und gleichzeitig den Nutzerinnen und Nutzern lange Anfahrtswege ersparen. Die Stationen befinden sich an zentralen Verkehrsknotenpunkten: Station Universität (2) – Urlaubsstation 5 zusätzliche Fahrzeuge: Skoda Octavia Kombi Station Zuffenhausen Bahnhof / P+R – Urlaubsstation 5 zusätzliche Fahrzeuge: Skoda Octavia Kombi Die geräumigen Skoda Octavia Kombis bieten nicht nur viel Stauraum, sondern auch eine durchdachte Ausstattung für komfortable und vielseitige Urlaubsfahrten. Besonders praktisch ist der große Kofferraum, der ausreichend Platz für Gepäck, Sportausrüstung oder Einkäufe bietet. Dank der schwenkbaren Anhängekupplung lassen sich auch Fahrradträger oder Anhänger problemlos mitnehmen. Die Fahrzeuge verfügen über fünf Sitze, ein manuelles Schaltgetriebe, Parksensoren vorne und hinten sowie eine Klimaanlage und einen Tempomaten – ideal für entspannte und sichere Fahrten über längere Strecken. Wie gewohnt lassen sich die Fahrzeuge bequem über die stadtmobil-App buchen. „Unsere Urlaubsstationen sind ein gezielter Beitrag zur nachhaltigen Mobilität in Stuttgart. Sie entlasten die Quartiere und bieten gleichzeitig eine komfortable Lösung für alle, die mit dem Carsharing-Auto in den Urlaub starten möchten“, sagte Jan Lutz von stadtmobil Stuttgart. stadtmobil bittet alle Nutzerinnen und Nutzer, für Urlaubsfahrten bevorzugt die Fahrzeuge an den Urlaubsstationen zu verwenden. So bleiben die Autos in den Wohngebieten für spontane Fahrten und alltägliche Erledigungen verfügbar. Info stadtmobil carsharing AG, Stuttgart Was 1992 ehrenamtlich organisiert, mit viel Enthusiasmus und zwei Fahrzeugen startete, ist richtig groß geworden: Das Geschäftsgebiet von stadtmobil Stuttgart umfasst heute das Stadtgebiet Stuttgart und die angrenzenden Landkreise. Eine kleine, nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, ausschließlich im Besitz von Kund:innen und Unterstützer:innen, betreut heute professionell die rund 20.000 Kunden des größten Anbieters von stationsbasiertem Carsharing in der Region Stuttgart. Diese können dank modernem Buchungssystem und mobiler App rund um die Uhr auf über 850 Fahrzeuge in der Region zugreifen. An verlässlichen Stationen finden stadtmobil-Kund:innen durch die breite Fuhrparkpalette – vom Kleinwagen über den Kombi bis zum Transporter – immer das passende Fahrzeug. Ein Netz von mehr als 300 Stationen in 36 Städten der Region kann nur mit regionalem Bezug unterhalten werden.

CarSharing auch in LU-Gartenstadt

06.06.18 | Nachrichten

„Schön, dass nun auch die Bewohner der Gartenstadt einfach und bequem einen Kleinwagen von stadtmobil nutzen können“, freut sich Ortsvorsteher Klaus Schneider über die erste CarSharing-Station im Stadtteil. Bei der bei der offiziellen Inbetriebnahme der Station in der Forster Straße am 5. Juni hatte zuvor Dieter Netter von stadtmobil erläutert, warum das Angebot in Ludwigshafen dieses Jahr so stark verbessert werden konnte. „Seit Jahresbeginn haben wir sechs zusätzliche Autos nach Ludwigshafen gebracht und in den letzten Wochen kamen die ersten Autos nach Oggersheim, Rheingönheim und in der Gartenstadt.“ Ermöglicht hätten das 17 Prozent Kundenwachstum in Ludwigshafen im letzten Jahr. In Ludwigshafen stehen aktuell 25 Fahrzeuge von stadtmobil an 15 CarSharing-Stationen in acht Stadtteilen. Von der Miniklasse bis hin zum 9-Sitzer Bus und zum kleinen Transporter sind für die Kunden neun unterschiedliche Fahrzeugtypen verfügbar, darunter ein Elektroauto und Hybridfahrzeuge. In der Stadt fahren mittlerweile 430 Kunden mit stadtmobil und 50 Kunden haben durch die Ausdehnung auf die zusätzlichen Stadtteile neu ein Auto direkt im Stadtteil.

Camping-Carsharing: Der Dachzelt-Verleih seezeit und stadtmobil kooperieren

09.02.24 | Nachrichten

Neben Sups, Kanus und Kajaks verleihen die drei Gründer der seezeit GmbH im Lehenviertel auch 15 große Dachzelte. Die neue Kooperation mit stadtmobil macht es möglich, auch ohne eigene Ausstattung in die Camping-Welt einzusteigen. Das verspricht zeitgemäßes und flexibles Freizeitvergnügen, denn hinterher können Zelt und Auto einfach wieder abgegeben werden. Ab sofort können stadtmobil Kund:innen auch Ihren Camping-Urlaub sharen und erhalten exklusiv 10% Rabatt auf das Dachzelt von seezeit. Das Zelt lässt sich auf den Toyota Corolla Kombi (Hybrid) montieren und ist in einer Minute bezugsfertig aufgebaut. Das leichte Jimba Jimba der Firma Sheepie ist ein hochwertiges Dachzelt mit einer bequemen Matratze (140 x 200 cm), einer Leiter, sowie einer LED-Lampe. Mit einem Gewicht von nur 41 kg ist es zudem sehr leicht und ideal für den Urlaub zu zweit. Die Montage des Dachzelts erfolgt über geschultes Fachpersonal der seezeit GmbH. Die stadtmobil Fahrzeuge lassen sich ein halbes Jahr im Voraus buchen. Mit ihrer Kooperation wollen seezeit und stadtmobil dabei helfen, Campingfahrzeuge und den damit einher gehenden Parkdruck zu reduzieren. Die gemeinschaftliche und modulare Nutzung sowohl von Fahrzeugen als auch von Dachzelten sorgt für mehr Nachhaltigkeit durch Ressourceneinsparung. Gleichzeitig boomt die Nachfrage nach Campingurlauben und auch die Nachfrage nach stationsbasiertem Carsharing mit stadtmobil steigt und steigt. Info stadtmobil carsharing AG, Stuttgart Was 1992 ehrenamtlich organisiert, mit viel Enthusiasmus und zwei Fahrzeugen startete, ist richtig groß geworden: Das Geschäftsgebiet von stadtmobil Stuttgart umfasst heute das Stadtgebiet Stuttgart und die angrenzenden Landkreise. Eine kleine, nicht börsennotierte Aktiengesellschaft, ausschließlich im Besitz von Kunden und Unterstützern, betreut heute professionell die fast 19.000 Kunden des größten Anbieters von stationsbasiertem Carsharing in der Region Stuttgart. Diese können dank modernem Buchungssystem und mobiler App rund um die Uhr auf über 700 Fahrzeuge in der Region zugreifen. An verlässlichen Stationen finden stadtmobil-Kunden durch die breite Fuhrparkpalette – vom Kleinwagen über den Kombi bis zum Transporter – immer das passende Fahrzeug. Ein Netz von mehr als 300 Stationen in 33 Städten der Region kann nur mit regionalem Bezug unterhalten werden.

Bahnhof Durlach Parkplatz

28.09.16 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich vor dem Bahnhof in Durlach. Vom Bahnhofsgebäude nach links in Richtung Brücke/Durlacher Allee, bis zum Restaurant 'La Villetta' gehen. Die vier gekennzeichneten Stellplätze befinden sich neben dem Restaurant La Viletta, vor den Fahrradständern. Bitte parken Sie den Transporter auf dem rechten, äußeren Stellplatz. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Bahnhof Durlach und Auer Straße Angaben für Navigationsgeräte = Hauptbahnstraße 1 in 76227 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich vor dem Bahnhof in Durlach. Besonderheiten = Bitte parken Sie den Transporter auf dem rechten, äußeren Stellplatz Keine Lademöglichkeit vorhanden. Hauptbahnstraße 1 in 76227 Karlsruhe Haltestelle = Bahnhof Durlach und Auer Straße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Autos sauber zu halten war noch nie so einfach wie jetzt

10.05.23 | Nachrichten

Bei EFA-LEY Autowaschparks, IMO-Autopflege und Car Wash Center in Hochstetten können ab sofort stadtmobil-Fahrzeuge kostenfrei ohne zusätzliche Waschkarte gesaugt und gewaschen werden. EFA-LEY Autowaschparks finden Sie hier: - Karlsruhe: Ottostraße 6 - Karlsruhe: Lorbeerweg 18 - Pforzheim: Am Hauptgüterbahnhof 3 Wie funktioniert die Reinigung an den EFA-LEY Autowaschparks? Hierzu an der Kasse einfach Bescheid geben, dass Sie ein stadtmobil-Fahrzeug fahren und das Kennzeichen nennen. Staubsauger, sowie die Fußmatten-Wascheinrichtung sind inklusive. Bitte beachten Sie, dass Opel Vivaros bei EFA-LEY nicht durch die Waschstraße fahren können, da sonst die Rücklichter beschädigt werden. Der Durchgang zu den Staubsaugern und der Fußmatten-Wascheinrichtung führt durch die Waschanlage. Da Transporter zu groß für den Durchgang sind, können diese Fahrzeuge hier nicht gesaugt werden. IMO-Autopflege finden Sie hier: - Karlsruhe: Pulverhausstraße 38 - Baden-Baden: Gewerbepark Cite 10 - Landau: Hainbachstraße 79 - Rastatt: Im Steingerüst 42 Wie funktioniert die Reinigung bei der IMO-Autopflege? Das Kennzeichen des stadtmobil-Fahrzeugs wird automatisch erfasst, anschließend kann es direkt losgehen. Wenn Sie das Fahrzeug zusätzlich oder nur ausschließlich aussaugen möchten, erhalten Sie am Karlsruher Standort beim Personal einen Chip für eine Saugdauer von 10 Minuten. Ist mehr Zeit nötig, können direkt zwei Chips abgeholt werden. In Rastatt muss einfach nur der Knopf am Sauger betätigt werden. Fahrzeuge mit einer Höhe von bis zu 2 Meter können die IMO-Waschanlage nutzen. Transporter und Sprinter sind allerdings zu hoch. Car Wash Center Hochstetten finden Sie hier: - Linkenheim-Hochstetten: Römeräcker 6 Wie funktioniert die Reinigung bei dem Car Wash Center? Das Waschen funktioniert genauso wie bei EFA-Ley und IMO. Auf Nachfrage bei der Kasse erhalten Sie auch 1-2 Münzen zum saugen. Wichtig: Achten Sie bitte immer auf die ausgeschilderten Regelungen an den jeweiligen Waschparks, sowie auf die Angaben zur maximalen Höhe und Breite der Fahrzeuge. Informieren Sie sich bitte auch rechtzeitig zu den Öffnungszeiten der einzelnen Standorte der Waschparks: Sonntags haben z.B. alle Waschparks und -straßen geschlossen. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt.

Albstrasse (Tresorzugang)

09.06.21 | Station Stuttgart

Die Stellplätze sind in der ebenerdigen Garage an der Schöttlestraße. Zugang zum Tresor von der Stadtbahnhaltestelle durch die Unterführung durch das erste Gebäude in Richtung Schöttlestraße. Zu- und Abfahrt über die Schöttlestraße. Der elektronische Tresor ist nicht beim Rolltor, sondern am anderen Ende der Garage neben der Hintereingangstür (siehe Foto). NAVI-Adresse: Schöttlestr. 14, 70597 Stuttgart Tresor: Neben der Hintereingangstür zur Garage. Fahrzeuge im Hof: Der Transporter und zwei Kleinbusse befinden sich NICHT in der Garage, sondern auf den Stellplätzen im Hof. Von der Garage kommend, befinden sich zwei Stellplätze auf der linken Seite und einer auf der rechten (siehe Karte). Bitte den Transporter immer auf dem einzelnen Stellplatz abstellen! Zur Ausfahrt muss die Schranke geöffnet werden, hierfür befindet sich eine Parkkarte im Bordbuch! Diese bitte nur an den Sensor halten, NICHT reinstecken. Besonderheit: Zur Ausfahrt das Rolltor durch ziehen am Seil öffnen. Bei der Einfahrt Rolltor mit Schlüssel am Metall-Pfosten öffnen. Vorsicht: Das Rolltor schließt nach kurzer Zeit; auch wenn nicht durchgefahren wurde. Nicht zu lange warten oder das Tor sich wieder schließen lassen und dann neu öffnen. Kindersitze: Eine Aluminium-Box mit vier Kindersitzen (15 - 36 kg) befindet sich am Stellplatz. Der Schlüssel für die Box befindet sich am Fahrzeugschlüssel.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe lt. Gebührenordnung wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Teilnahmerahmenvertrags mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Teilnahmerahmenvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.