Die Station befindet sich in der Hohenzollernstraße und in der Beiertheimer Allee auf dem Carsharing Parkplatz in der Wendeschleife. Bitte stellen Sie die Fahrzeuge vorrangig auf den Carsharing Stellplatz in der Beiertheimer Allee (Wendeschleife). Alle Fahrzeuge sind mit der blauen Plakette ausgestattet und dürfen dort parken. Sollte der Carsharing Parkplatz belegt sein, parken Sie bitte so nah wie möglich in der Beiertheimer Allee, in der Hohenzollernstraße (bis Karlstraße) oder in der Karlstraße zwischen Hohenzollernstraße und Marie-Alexandra-Straße. Achten Sie auf die E-Mail mit der Positionsangabe des Fahrzeuges 15 Minuten vor Buchungsbeginn. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Albtalbahnhof Angaben für Navigationsgeräte = Beiertheimer Allee 70 in 76137 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge Stadtflitzer, Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc. auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich in der Hohenzollernstraße und in der Beiertheimer Allee (3 Carsharing Stellplätze in der Wendeschleife). Besonderheiten: Die Fahrzeuge sollen entweder in der Beiertheimer Allee oder in der Hohenzollernstraße geparkt werden. Zugangssystem = Am Fahrzeug Keine Lademöglichkeit vorhanden. Beiertheimer Allee 70 in 76135 Karlsruhe Haltestelle = Albtalbahnhof Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.
Die Station befindet sich in der Händelstraße. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Händelstraße 20 in 76185 Karlsruhe Haltestelle = Händelstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befidet sich in der Händelstraße. Geparkt wird auf den beschilderten Carsharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Händelstraße Angaben für Navigationsgeräte = Händelstraße 20 in 76185 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Carsharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge stadtflitzer, Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.