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AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Ab sofort neu im Fuhrpark: Mitsubishi Space Star

16.10.24 | Nachrichten

Außen kompakt, Innen geräumig - mit dem praktischen Space Star finden Sie mühelos Platz in nahezu jeder Parklücke. Mit Platz für bis zu fünf Personen und seinem intuitiven Handling ist er der ideale Begleiter für Stadtfahrten und vereint dabei stilvolles Design mit praktischer Funktionalität. Ausgestattet mit modernen Fahrerassistenzsystemen sorgt er für ein sicheres Fahrgefühl. Mit einem kraftvollen Antrieb und einem niedrigen Verbrauch ist der Space Star nicht nur leistungsstark, sondern auch umweltfreundlich. Er ermöglicht ein müheloses und schnelles Vorankommen im Stadtverkehr, ohne dabei auf Fahrspaß verzichten zu müssen. Erleben Sie die perfekte Kombination aus Stil, Komfort und Effizienz! Buchbar in der Tarifklasse A Mini. Weitere Informationen finden Sie in der Fahrzeugbeschreibung im Buchungsportal sowie auf all unseren Social Media Kanälen. stadtmobil wünscht stets eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team

Akademiestraße Parkhaus

03.07.24 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich im Parkhaus Akademiestraße. Besonderheiten = Dauerparkkarten, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Akademiestraße 55 in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Europaplatz Postgalerie Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich im Parkhaus Akademiestraße. Die Zufahrt erfolgt in dem Abschnitt der Akademiestraße, die zwischen Karlstraße und Douglasstraße liegt. Zur Aus- und Einfahrt benutzen Sie die Dauerparkkarte. Diese halten Sie solange vor das Lesefeld, bis sich die Schranke öffnet. Da die Parkkarte auf Aus- und Einfahrt programmiert ist, darf kein Ticket gezogen werden. Die Dauerparkkarte befindet sich im Fahrzeug. Es gibt keine festen Stellplätze. Bitte parken Sie die Fahrzeuge immer in der Ebene 5 (oberstes Stockwerk), möglichst nahe am Fahrstuhl. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Europaplatz Postgalerie Angaben für Navigationsgeräte = Akademiestraße 55 in 76133 Karlsruhe Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers.

Alberichstraße Tiefgarage

22.05.19 | Station Karlsruhe

Bitte achten Sie auf die Säulen und parken Sie die Fahrzeuge vorsichtig ein und aus. Stellen Sie die Fahrzeuge NUR auf die stadmobil Stellplätze, bei Nichtbeachtung erheben wir eine Gebühr von mindestens 25,--. Um den Ladevorgang an der Station Alberichstraße zu starten, aktivieren Sie die Wallbox ausschließlich mit der ChargeX Ladekarte. Die Station befindet sich in der Tiefgarage der Alberichstraße. Besonderheiten = Die ersten drei Stellplätze 002, 003, und 004 sind ausschließlich für die Elektrofahrzeuge reserviert. Zugangssystem = Am Tresor Lademöglichkeiten sind vorhanden Alberichstraße 5 in 76185 Karlsruhe Haltestelle = Kußmaulstraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Tiefgarage der Alberichstraße 5. Der Schlüsseltresor steht auf dem kleinen Grünstreifen vor dem Haus. Die sieben reservierten und beschilderten Stellplätze, 002, 003, 004, 101, 102, 103, 104 liegen nebeneinander auf einer Seite. Die ersten drei Stellplätze 002, 003 und 004 sind ausschließlich für die Elektrofahrzeuge reserviert. Um Beschädigungen an den Ladekabeln zu vermeiden, hängen Sie diese bitte ordentlich in die vorgesehenen Halterungen. Für den Zugang zur Tiefgarage benutzen Sie bitte den roten Chip der an jedem Fahrzeugschlüssel hängt. Um zu Fuß in die Tiefgarage zu gelangen, nutzen Sie bitte das Chiplesegerät, das an der Hauswand rechts unten vor dem Rollgittertor hängt. Wenn Sie das Fahrzeug zurückbringen, nutzen Sie bitte das Chiplesegerät, das oben links an der Einfahrt steht. Zum Öffnen des Gitterrolltors von innen, ziehen Sie am Seil, das von der Decke hängt. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Kußmaulstraße Angaben für Navigationsgeräte = Alberichstraße 5 in 76185 Karlsruhe Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Ladevorgang beenden. Um den Ladevorgang zu beenden lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Kabel ist fest an der Wallbox montiert. Um Beschädigungen zu vermeiden, hängen Sie bitte das Ladekabel ordentlich in die Halterung. Ladevorgang beginnen. Um den Ladevorgang an der Station Alberichstraße zu starten, aktivieren Sie die Wallbox mit der ChargeX Ladekarte. Zuerst blinkt ein buntes Licht auf, dann leuchtet kurz ein grünes Licht auf und anschließend ein blaues Licht. Die Wallbox ist freigeschaltet und der Ladevorgang beginnt bis zu 15 Minuten zeitverzögert. Sind die Wallboxen dunkel, befinden sie sich im Ruhezustand. Halten Sie die Ladekarte davor, um den Ruhezustand zu beenden. ​Laden Unterwegs. Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.

Amalienstraße Parkhaus (AK)

28.09.16 | Station Karlsruhe

Die Parkplatzmarkierung muss exakt eingehalten werden und darf nicht berührt werden, ansonsten drohen Gebühren. Schlecht geparkte benachbarte Fahrzeuge berechtigen nicht, selbst falsch zu parken. Die Station befindet sich im Parkhaus, in der Amalienstraße 33. Besonderheiten = Das Parkhaus hat eine Automatische Kennzeichen Erkennung, es ist keine Dauerparkkarte nötig. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Amalienstraße 33 in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Europaplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich im Parkhaus, in der Amalienstraße 33. Sie brauchen keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus einzufahren. Die Zu- und Ausfahrt zum Parkhaus erfolgt über eine automatische Kennzeichenerfassung. BEI NACHT: Sie müssen um in das Parkhaus zu kommen, das Fahrzeugkennzeichen in den links an der Wand befestigten Kennzeichenautomat eingeben(Foto 3). Dieser befindet sich vor dem Rolltor. Der Tresor für die Fahrzeugschlüssel befindet sich außen an der Wand, rechts von der Ausfahrt. Die Fahrzeuge parken oben auf der Ebene 8. Sie fahren mit Fahrzeug bis ganz nach oben und fahren dann ein halbes Stockwerk tiefer. Gleich am Anfang stehen die stadtmobil Fahrzeuge. Zugangssystem = Tresor Haltestelle = Europaplatz Angaben für Navigationsgeräte = Amalienstraße 33 in 76133 Karlsruhe Ab sofort brauchen Sie keine Dauerparkkarte mehr um in das Parkhaus zu kommen. Die Aus- und Zufahrt erfolgt über eine automatische Kennzeichenerfassung.

Auerbach erhält erste stadtmobil-Station

24.01.24 | Nachrichten

Seit Ende Dezember kann am Rudolf-Kohl-Platz auf dem Parkplatz ein Seat Ibiza der Tarifklasse C-Klein ausgeliehen werden. Der beliebte Allrounder eignet sich hervorragend für den Alltag und kleinere Ausflüge. Bürgermeister Björn Kornmüller und Ortsvorsteher Hans Kleiner freuten sich beim Pressetermin darüber, dass in Auerbach auch ohne Schienenanbindung das Mobilitätsangebot ausgebaut wird. Nähere Informationen zur Station finden Sie in der Stationsbeschreibung im Buchungssystem. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt.

Auf der Suche nach einem Geschenk?

11.12.19 | Nachrichten

Verschenken Sie nachhaltige Mobilität zu besonderen Anlässen – ob Geburtstag, Weihnachten, Jubiläum, Führerschein oder Abitur. Mit einem Carsharing-Gutschein von stadtmobil Karlsruhe können Sie den Wert ganz individuell bestimmen. Die beschenkte Person kann den Gutschein zur Deckung von Aufnahmegebühren oder als Fahrgutschrift bei uns in der Geschäftsstelle einlösen. Und so einfach geht's: Bestellen Sie Ihren Gutschein einfach per E-Mail mit der Angabe des gewünschten Gutscheinwerts oder besuchen Sie uns direkt in unserem Büro in Karlsruhe. Eine Barauszahlung sowie die Kombination mit anderen Rabatten oder Vergünstigungen sind ausgeschlossen.

Automatische Buchungsbeendigung

16.04.18 | Nachrichten

Ab heute wird Ihre Buchung automatisch beendet und für die nächste Nutzung freigegeben, sobald Sie den Schlüssel zurück geben und mit der Zugangskarte am Auto oder Tresor die Buchung beenden. Für den nicht genutzten Buchungszeitraum gibt es eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs. Die Regelung und Berechnung für aktiv vorgenommene Stornierungen bleiben davon unberührt.

BMW 2er Active Tourer

26.09.18 | Nachrichten

Ab Oktober fahren unsere BMW 2er Active Tourer in der Tariklasse "E-Kombi" und werden somit noch attraktiver zur Buchung. Die Fahrzeuge verfügen über BMW-typischen Komfort und einen bequemen, hohen Einstieg. stadtmobil wünscht gute Fahrt!

Belfortstraße (CS)

18.03.22 | Station Pforzheim

Es kann vorkommen, dass ein Stellplatz durch nicht autorisierte Fremdparker belegt ist. In einer E-Mail wird Ihnen deshalb jeweils 15 Minuten vor Buchungsbeginn der bis auf wenige Meter genaue Standort des Fahrzeugs mitgeteilt. Wenn die Rückgabe nicht direkt an der Station erfolgen kann, parken Sie bitte so nahe wie möglich am vorgesehenen Stellplatz. Ausnahmsweise dürfen Sie hier auch Bewohnerparkplätze oder gebührenpflichtige Parkplätze nutzen. Ein Anruf zur Standortmitteilung ist an dieser Station nicht erforderlich. Die Station befinden sich auf dem kleinen Parkplatz in der Belfortstraße, Ecke Habermehlstraße. Geparkt wird auf den zwei beschilderten Carsharing Stellplätzen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Pforzheim Jahnhalle Angaben für Navigationsgeräte = Belfortstraße 46 in 75172 Pforzheim Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten CarSharing Stellplätze für die stadtmobil Fahrzeuge. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich auf dem kleinen Parkplatz in der Belfortstraße, Ecke Habermehlstraße. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Belfortstraße 46 in 75172 Pforzheim Haltestelle = Pforzheim Jahnhalle Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

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18.10.16 | Inhaltsseite Downloads

Dokumente und Informationen Allgemeine Informationen Hier finden Sie nützliche Informationen zur Nutzung und den Tarifen: Tarif- und Gebührenordnung Nutzungsordnung stadtflitzer Bediengebiet Karlsruhe stadtflitzer Bediengebiet Pforzheim Einführung mehrseitig Kurzanleitung Infoblatt regiomove Tarif- und Gebührenordnung regiomove AGB English information/briefing Geschäftskunden Vertragsunterlagen und Infos Für die Neuanmeldung eines Geschäftskunden benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Teilnahmerahmenvertrag. Teilnahmerahmenvertrag Antrag weitere Zugangskarten SEPA-Lastschriftmandat Geschäftskunden Broschüre Antrag Abobuchung Muster Teilnahmerahmenvertrag Mustervertrag Privatteilnehmer Privatteilnehmer haben bei uns die Möglichkeit sich komfortabel online anzumelden, eine Beratung vor Ort in unserem Büro ist selbstverständlich auch möglich. Mustervertrag Einzelteilnehmer Formulare und Anträge für Teilnehmer Erhalten Sie hier Formulare, um bestehende Teilnahmerahmenverträge zu ergänzen. Antrag Abobuchung SEPA-Lastschriftmandat Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und Versicherungsbedingungen Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung sowie die Bedingungen der KFZ-Versicherung (AKB). AGB + Datenschutz AKB Hinweise Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt. Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt.

Elektromobilität

16.08.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Hierzu können Sie die Android - oder iOS -App von ARAL Fuel&Charge verwenden. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Die ARAL-Ladekarte kann auch zum Kauf von z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder für die Waschstraße verwendet werden. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die ARAL Fuel&Charge App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android - oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Die älteren E-Fahrzeuge sind zuätzlich noch mit einem Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, ausgestattet. Welches Kabel sich im jeweiligen Fahrzeug befindet, können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel bitte immer während der Buchung mitführen, außer es ist fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut. Die Info erhalten Sie über die jeweilige Stationsbeschreibung. Typ2 Ladekabel und Schuko-Ladekabel im Fahrzeug vorhanden. Zum Laden an öffentlichen Ladesäulen benötigen Sie die ARAL-Ladekarte aus dem Wagenbuch. Um eventuellen Schwierigkeiten mit Ladesäulen aus dem Weg zu gehen sollten Sie sich vorab über das Ladenetz in der ARAL Fuel & Charge App informieren. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil nicht für die Funktion der Ladesäulen verantwortlich ist und eventuell entstehende Kosten, wie z.B. eine notwendige Abschleppung, zu Lasten des Teilnehmers gehen. Bitte lassen Sie das Fahrzeug nur so lange an der Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein muss, wenn es an die Station zurückgestellt wird. Einige Fahrzeuge können an Schnellladestationen, z.B. an der BFT-Tankstelle in der Wolfartsweierer Straße, innerhalb einer Stunde vollständig aufgeladen werden. Bei diesen Fahrzeugen empfiehlt sich bei jeder Buchung einen kurzen Lade-Stopp an einer Schnellladestation einzulegen. Sollten Sie die Einstellungen im Fahrzeug ändern, bitte zum Buchungsende unbedingt wieder rückgängig machen. Weitere Hinweise zum Fahrzeug entnehmen Sie der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie im Handschuhfach, im Kofferraum oder als elektronische Version im Informationssystem des Fahrzeugs. Bitte lesen Sie sich die jeweilige Stationsbeschreibung gründlich vor Buchungsbeginn durch. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

Elektromobilität

22.05.19 | Inhaltsseite Elektromobilität

Fragen und Antworten zur Elektromobilität Allgemeines Wie erkenne ich Elektrofahrzeuge im Buchungssystem? Auf unserer Fuhrparkseite finden Sie eine Auflistung aller Fahrzeuge und deren Stationen. E-Fahrzeuge enthalten als Merkmal häufig “E” oder “Elektro” in der Bezeichnung. Wenn Sie beim Buchungsvorgang gezielt nach einem E-Fahrzeug suchen, können Sie nach dem Einloggen den Filter “Elektrofahrzeug” auswählen. Gilt für die Elektrofahrzeuge eine besondere Abrechnung? Nein, die Elektrofahrzeuge werden, wie die Benziner, in der jeweiligen Tarifklasse berechnet. Unterscheidet sich die Fahrweise von Elektrofahrzeugen zu klassischen Verbrennern? Ja, die Fahrweise unterscheidet sich. Elektrofahrzeuge bewegen sich sehr geräuscharm fort und werden daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmern wahrgenommen. Fahren Sie daher bitte vorausschauend und rücksichtsvoll. Wenn Sie vom Gas gehen, bremsen die Fahrzeuge stark ab, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Die Rekuperation lässt sich bei manchen Fahrzeugen einstellen, diese Information erhalten Sie über die Fahrzeugbeschreibung auf dieser Seite oder in der App bzw. im Buchungssystem. Eignen sich Elektrofahrzeuge auch für längere Fahrten? Wenn Sie eine längere Fahrt planen, sollten Sie sich vorab ausreichend über die Reichweite des Fahrzeugs sowie die Lademöglichkeiten auf der Strecke und am Zielort informieren. Hierzu können Sie die Android - oder iOS -App von ARAL Fuel&Charge verwenden. Muss das Ladekabel von der Station während der Buchung mitgeführt werden? In der Regel muss das Ladekabel mitgeführt werden, das ist aber abhängig von der jeweiligen Station. Diese und andere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsbeschreibung entnehmen. Wird die Ladekarte nur zum Laden verwendet? Die ARAL-Ladekarte kann auch zum Kauf von z.B. Scheibenwischerflüssigkeit oder für die Waschstraße verwendet werden. Zum Fahren Wie starte ich das Fahrzeug, wenn es kein Zündschloss gibt? Die neueren E-Fahrzeuge verfügen über kein Zündschloss, die Schlüssel müssen lediglich mitgeführt, aber nirgendwo eingesteckt werden. Je nach Fahrzeug wird verlangt, dass der Schlüssel die vorgesehene Ablage in der Mittelkonsole gelegt wird. Woran erkenne ich, ob das Fahrzeug fahrbereit ist? Die Fahrzeuge starten geräuschlos, die Anzeige links im Display informiert Sie mit dem Hinweis “ready” über den Fahrbetrieb. Welche Fahrmodi gibt es und was bedeuten sie? Eco-Mode: Die Fahrzeugleistung wird begrenzt, um Energie einzusparen. Komfort: normales Fahrverhalten. Sport: stärkere Beschleunigung. Was kann ich tun, um die Reichweite positiv zu beeinflussen? Mit dem Eco-Modus kann die Leistung des Fahrzeugs begrenzt werden, um somit Energie einzusparen. Auch ein sparsamer Einsatz von Klimaanlage, Heizung und Licht wirkt sich positiv auf die Reichweite aus. Zum Laden Besitzt jede Station eine Lademöglichkeit? Nein, nicht jede Station verfügt über eine Wallbox oder eine Ladesäule. Ob die Station über eine Lademöglichkeit verfügt, können Sie den Stationsbeschreibungen in der App oder auf unserer Homepage unter Stationen entnehmen. Bitte beachten Sie, dass auch diese Elektrofahrzeuge bei Buchungsende mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein müssen. Wo finde ich die nächste Elektro-Ladesäule? Über die ARAL Fuel&Charge App erhalten Sie eine aktuelle Übersicht der vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Laden Sie sich jetzt die Android - oder iOS App herunter, um sich direkt zur nächsten Ladestation navigieren zu lassen. Wie erkenne ich den aktuellen Ladestand? Den Ladezustand bzw. den Restbestand finden Sie bei den meisten Fahrzeugen in der Tachoanzeige im unteren Bereich. Wie lange dauert ein Ladevorgang? Die Ladedauer ist abhängig von der Ladeleistung der Ladesäule, des Fahrzeugs und dem Ladeanschluss des Ladekabels und kann somit zwischen einer Stunde oder mehreren Stunden variieren. Die Ladedauer des jeweiligen Fahrzeugs können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Welche Ladekabel gibt es und welche befinden sich im Fahrzeug? Die meisten Fahrzeuge sind mit einem Mennekes-Ladekabel ausgestattet, welches auch "Typ2" genannt und zum Aufladen an öffentlichen Ladesäulen verwendet wird. Die älteren E-Fahrzeuge sind zuätzlich noch mit einem Schuko-Ladekabel, zum Laden an der Haushaltssteckdose, ausgestattet. Welches Kabel sich im jeweiligen Fahrzeug befindet, können Sie der Fahrzeugbeschreibung entnehmen. Wie wird der Ladevorgang an stadtmobil-Stationen gestartet? Zunächst öffnen Sie die Ladeklappe am Fahrzeug. Danach können Sie den Ladepunkt aktvieren, indem Sie die Charge X-Ladekarte (im Wagenbuch) oder einen Ladechip (am Fahrzeugschlüssel) an die entsprechende Stelle am Ladepunkt halten. Informationen darüber, ob für die Aktivierung des Ladevorgangs eine Ladekarte oder ein Ladechip erforderlich ist, finden Sie in der Buchungsbestätigung und in der jeweiligen Stationsbeschreibung. Nachdem der Ladepunkt aktiviert ist, schließen Sie das Ladekabel von dem Ladepunkt an dem Fahrzeug an. Sollte der Ladepunkt kein Ladekabel zur Verfügung stellen, verbinden Sie zunächst das Kabel aus dem Fahrzeugkofferraum mit dem Ladepunkt und anschließend mit dem Fahrzeug. Bitte beachten Sie, dass die Vorgehensweise und die Lagerung des Ladekabels je nach Fahrzeugmodell variieren kann. Lesen Sie daher bitte vorab die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung sorgfältig durch. Wie beende ich den Ladevorgang? Um das Ladekabel vom Fahrzeug lösen zu können, müssen die meisten E-Fahrzeuge mit dem Fahrzeugschlüssel nochmals geöffnet werden. Die Entriegelung des Ladekabels kann per Knopfdruck oder automatisch erfolgen. Führen Sie bitte das Ladekabel während Ihrer Buchung mit, falls es nicht fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut ist. Bitte lesen Sie sich vorab immer die Fahrzeug- und Stationsbeschreibung durch, da sich die Vorgehensweise bei manchen Fahrzeugen unterscheiden kann. Lassen Sie ein E-Fahrzeug nur so lange an einer Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Wie funktionieren die Tesla-Supercharger? Für das Laden an den Supercharger benötigen Sie keine Ladekarte oder einen Ladechip. Das Fahrzeug wird vom Supercharger automatisch erkannt und innerhalb von ca. 15 Minuten vollständig aufgeladen. Wo kann ich Wasserstoff tanken? Auf der H2.LIVE Homepage können Sie bequem die Stadt eingeben und erhalten eine Übersicht über die vorhandenen Lademöglichkeiten in der Region. Das Ladenetz ist europaweit! Wie funktioniert die Betankung von Wasserstoff und wie lange dauert die Betankung? Den Tankdeckel öffnen Sie mit einem Knopf links unterhalb des Lenkrads, auf dem eine Zapfsäule zu sehen ist. Folgen Sie der Anleitung an der Ladesäule und beachten Sie, dass der Druckausgleich einige Sekunden in Anspruch nimmt. Die Betankung dauert nur ca. 5 Minuten. Wie funktioniert die Betankung von Erdgas (CNG)? Wir haben Ihnen den Vorgang in einzelne Schritte und zusätzlich in einem Video zusammengefasst: 1. Tankklappe öffnen und Kappe vom Gaseinfüllstutzen entfernen. 2. Gaszapfpistole auf den Gaseinfüllstutzen setzen. 3. Hebel an der Zapfpistole ziehen und arretieren. 4. Mit grüner Taste den Tankvorgang an der Tanksäule starten. 5. Tankvorgang endet automatisch. 6. Gaszapfpistole entriegeln und abziehen. Kappe wieder aufsetzen, Klappe schließen und bezahlen. Der CNG Erdgas Tankvorgang ist zusätzlich an der Tanksäule und in unserem Erklärvideo beschrieben. Bitte drücken Sie den roten Knopf an der Tanksäule mit der Beschriftung “refueling out” nur in dringenden Notfällen. Zum Abstellen Wie erkenne ich, ob der Ladevorgang erfolgreich startet? Einige Elektrofahrzeuge verfügen über eine LED-Anzeige neben oder um den Ladeanschluss, welcher grün leuchtet oder aufblinkt sobald der Ladevorgang startet. Bei manchen informiert eine Anzeige auf dem Display über den erfolgreichen Ladevorgang. Muss bei Buchungsende das Fahrzeug an der Station wieder an die Ladesäule angeschlossen werden? Besitzt die Station eine Lademöglichkeit, muss das Fahrzeug bei Buchungsende immer angeschlossen werden. Generell gilt bei Stationen mit und ohne Lademöglichkeit die Regel, dass die Fahrzeuge nicht unter ¼ (25%) Ladung an der Station abgestellt werden dürfen. Elektrisch fahren ist anders! Leise Bitte beachten Sie, dass sich ein Elektroauto sehr geräuscharm fortbewegt und daher erst spät oder gar nicht von anderen Verkehrsteilnehmer und Verkehrsteilnehmerinnen wahrgenommen wird, fahren Sie daher vorausschauend und rücksichtsvoll. Bremsen Das Fahrzeug verzögert beim Zurücknehmen des Gases stark, da dabei der Elektromotor als Generator arbeitet und die Energie rekuperiert (zurückgewinnt). Reichweite Elektrische Verbraucher wie Licht, Heizung und Klimaanlage und Temperaturen unter 0°C können die Reichweite stark negativ beeinflussen. Durch den Fahrerlebnisschalter können Sie einen sparsamen Einfluss auf das Fahrzeug nehmen und somit die Reichweite verlängern. Allgemeine Bedienungshinweise Zum Starten muss bei getretener Bremse der Startknopf gedrückt werden. Der Schlüssel muss sich bei den meisten Fahrzeugen in der Nähe der Mittelkonsole befinden, aber nirgends eingesteckt werden. Nach dem Lösen der Handbremse können Sie die gewünschte Fahrstufe auswählen. Die meisten Fahrzeuge verfügen über folgende vier Fahrstufen: D = Vorwärts N = Leerlauf R = Rückwärts P = Parken Zum Abstellen die Bremse treten und die Fahrstufe "P" auswählen, zusätzlich muss die elektrische Handbremse angezogen werden. Sobald Sie von der Bremse gehen, bleibt das Fahrzeug stehen. Am Stellplatz - wo vorhanden - das Fahrzeug bitte wieder an die Ladesäule bzw. die Wallbox anschließen. Diese und weitere wichtige Informationen können Sie der jeweiligen Stationsinformation entnehmen. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen Ihnen unsere Mitarbeiter*innen gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht Ihnen eine angenehme und sichere Fahrt! Wichtige Hinweise zur Nutzung Alle wichtigen Infos auf einen Blick Ladekabel bitte immer während der Buchung mitführen, außer es ist fest an der Ladesäule bzw. der Wallbox verbaut. Die Info erhalten Sie über die jeweilige Stationsbeschreibung. Typ2 Ladekabel und Schuko-Ladekabel im Fahrzeug vorhanden. Zum Laden an öffentlichen Ladesäulen benötigen Sie die ARAL-Ladekarte aus dem Wagenbuch. Um eventuellen Schwierigkeiten mit Ladesäulen aus dem Weg zu gehen sollten Sie sich vorab über das Ladenetz in der ARAL Fuel & Charge App informieren. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil nicht für die Funktion der Ladesäulen verantwortlich ist und eventuell entstehende Kosten, wie z.B. eine notwendige Abschleppung, zu Lasten des Teilnehmers gehen. Bitte lassen Sie das Fahrzeug nur so lange an der Ladesäule stehen, wie es geladen wird. Gebühren für zu lange Standzeiten werden Ihnen weiter berechnet. Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug mindestens zu einem Viertel (25%) geladen sein muss, wenn es an die Station zurückgestellt wird. Einige Fahrzeuge können an Schnellladestationen, z.B. an der BFT-Tankstelle in der Wolfartsweierer Straße, innerhalb einer Stunde vollständig aufgeladen werden. Bei diesen Fahrzeugen empfiehlt sich bei jeder Buchung einen kurzen Lade-Stopp an einer Schnellladestation einzulegen. Sollten Sie die Einstellungen im Fahrzeug ändern, bitte zum Buchungsende unbedingt wieder rückgängig machen. Weitere Hinweise zum Fahrzeug entnehmen Sie der Bedienungsanleitung. Diese finden Sie im Handschuhfach, im Kofferraum oder als elektronische Version im Informationssystem des Fahrzeugs. Bitte lesen Sie sich die jeweilige Stationsbeschreibung gründlich vor Buchungsbeginn durch. Erklärvideos stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unser Erdgas-Modell haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe

Elektromobilität mit stadtmobil

04.04.19 | Nachrichten

Seit mehr als 20 Jahren steht stadtmobil in Karlsruhe für innovative, umweltbewusste Mobilität. Der junge stadtmobil-Fuhrpark und die darin verbaute moderne Technik entlastet die Umwelt. Bereits 2012 nahm stadtmobil das erste Elektroauto, einen umgebauten Fiat 500, in den Fuhrpark, und machte so Elektromobilität für viele zugänglich. Mit mehreren BMW i3, Renault Zoe, E-Golf und E-Smarts haben wir seither den rein elektronischen Teil unserer Flotte kontinuierlich ausgebaut. Heute möchten wir Ihnen den neuesten Zuwachs vorstellen, das Model 3 von Tesla! Mit ca. 400 km Reichweite, dem tollen Fahrgefühl und vielen Extras und intelligenten Assistenzsystemen bietet der Tesla alles was es braucht um Elektromobilität noch alltagstauglicher zu machen. Der Tesla wird zum Wochenende im Tarif "F-Gross" am Friedrichsplatz zu buchen sein. Wir wünschen Ihnen viel Spaß und freuen uns über Erfahrungsberichte! Übrigens, in den nächsten Wochen werden wir auch fünf neue E-Smarts und eine weitere Überraschung für Sie haben. Weitere Infos in Kürze!

Experimenta Parkhaus

28.09.16 | Station Heilbronn

Die Station befindet sich im Experimenta Parkhaus. Besonderheiten = 1.) Dauerparkkarten bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. 2.) Die Fahrzeuge stehen auf zwei verschiedenen Ebenen. Lademöglichkeiten sind vorhanden. Bahnhofstraße 6a in 74072 Heilbronn Haltestelle = Neckar Turm Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Ladevorgang beenden. Um den Ladevorgang zu beenden lösen Sie das Kabel am Fahrzeug. Dies geht nur, wenn die Zentralverriegelung des Fahrzeuges geöffnet wurde. Das Ladekabel muss unbedingt mitgenommen werden. Ladevorgang beginnen. Um den Ladevorgang zu starten, stecken Sie das Ladekabel in das Fahrzeug und anschließend in die Wallbox. Um die Wallbox freizuschalten, halten Sie nun die ZEAG Ladekarte an die Wallbox. In der Anzeige erscheint ein Stecker Symbol das grün blinkt. Der Ladevorgang beginnt. ​Laden Unterwegs. Informationen zum Laden unterwegs finden Sie in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung. Die Station befindet sich im Experimenta Parkhaus. Es gibt insgesamt sieben Stellplätze für Stadtmobil auf zwei verschiedenen Ebenen. Die vier beschilderten Stellplätze, Nr. 13 bis Nr. 16 sind für die Verbrennerfahrzeuge reserviert. Diese Stellplätze sind mit Absperrpfosten gegen unbefugtes Parken gesichert. Auf der Ebene B2 befinden sich drei beschilderte Stellplätze, Nr. 227, 228 und 229. Diese sind ausschließlich für die Elektrofahrzeuge reserviert. Bitte die E-Fahrzeuge immer an den Wallboxen anschließen. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Neckar Turm Angaben für Navigationsgeräte = Bahnhofstraße 6a in 74072 Heilbronn Bitte benutzen Sie ausschließlich die markierten Stellplätze von stadtmobil. Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.