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Preise & Tarife

06.04.20 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Wie funktioniert Carsharing eigentlich und was kostet es? Um Fahrzeuge von stadtmobil buchen und nutzen zu können, ist es zunächst nötig Teilnehmer*in zu werden. Das bedeutet sich mit dem Geschäftskunden-Starterpaket anzumelden, also einen Vertrag zu schließen und anschließend freigeschaltet zu werden. Ist man angemeldet und freigeschaltet, hat man 24 Stunden täglich die Möglichkeit online oder telefonisch Fahrzeuge zu buchen. Als Geschäftskundin und Geschäftskunde haben Sie die Möglichkeit mehrere Zugangskarten, also Buchungszugänge zu bekommen. Wer aus Ihrem Unternehmen das Fahrzeug fährt, bleibt Ihnen überlassen, Sie entscheiden. Weitere Fahrermeldungen sind nicht nötig, Sie haben volle Flexibilität und Kostenkontrolle. Die Nutzungskosten für die gebuchten Fahrzeuge werden jeweils im Folgemonat abgerechnet, sie setzen sich zusammen aus gebuchter Zeit, gefahrenen Kilometern und der Grundgebühr. Da Carsharing für häufigere Nutzungen ausgelegt ist, sieht unser Service im Gegensatz zu Autovermietungen keine einmaligen Fahrten vor. Im Folgenden möchten wir Ihnen sowohl Starterpaket als auch Nutzungskosten, aber auch Abobuchung und die Quernutzungstarife erläutern. Tarifrechner - Hier können Sie Buchungen vorab berechnen Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschfahrzeug in unserer Fuhrparkübersicht aus um sich anschließend im Tarifrechner mit der ensprechenden Tarifklasse, der Buchungszeit und den erwarteten Kilometern die Kosten berechnen zu lassen. Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. 9803 97 Tarifauswahl: Standard Tarifklasse (Fahrzeug): A Mini B Smart B Stadtflitzer C Klein D Mittel E Kombi F Groß G Maxi H Transport Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Starterpaket Geschäftskunden Mit der Teilnahme bei stadtmobil zahlen Sie einmalig ein Starterpaket und monatlich einen Teilnahmebeitrag. Die notwendigen Vertragsunterlagen können Sie bequem in unserem Download-Bereich finden und ausfüllen. Kontaktieren Sie uns gerne für Fragen rund ums Carsharing als Businesskunde oder um den Vertrag abzuschließen. Preis Starterpaket Geschäftskunden 420,00 € Im Preis enthaltene Kaution (Bei Kündigung unverzinst zurück) 300,00 € Teilnahmebeitrag pro Monat 12,00 € Sicherheitspaket pro Jahr (optional) 99,00 € Tarifdetails Das Starterpaket für Geschäftskunden umfasst die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- € und der Preis für das Sicherheitspaket um jährlich 10,- €. Kaution: Die Höhe der Mindestkaution ist abhängig von der SCHUFA-Auskunft. Bei der Unternehmensform UG ist grundsätzlich eine Kaution von 1.200,- € erforderlich Das Starterpaket beinhaltet den aktuell gültigen Mehrwertsteuersatz, davon ausgenommen ist die Kaution. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag in Höhe von 12,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte erhöht sich der Teilnahmebeitrag um monatlich 2,- €. Der Teilnahmebeitrag wird jährlich erhoben. Wer im Laufe des Jahres bei stadtmobil teilnimmt, zahlt erst ab diesem Zeitpunkt. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zu viel bezahlte Beitrag zurückerstattet. Sicherheitspaket: Optional können Sie mit dem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt die Versicherungsselbstbehalte von 1.200,- € auf max. 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Der Betrag in Höhe von 99,- € beinhaltet die Nutzung von vier Zugangskarten. Für jede weitere Zugangskarte werden zusätzlich 10,- € pro Jahr berechnet. Nutzungskosten Die Nutzungskosten setzen sich zusammen aus einem Zeittarif, einem Kilometertarif und einer Grundgebühr von 1,20 € pro Buchung. Sie sind abhängig von der Tarifklasse - ein kleines Auto ist günstiger als ein großes. Beim Zeittarif wird der jeweils günstigste Tarif abgerechnet (Best-Case-Abrechnung). Bei allen Preisen ist die Mehrwertsteuer enthalten. Die Nutzungskosten verstehen sich inklusive Benzin und Versicherung. Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Wochen- ende 4 Woche 5 pro km 6 pro km ab 101. A Mini 1,10 20,00 40,00 112,00 0,21 0,15 B Smart 1,40 22,00 44,00 122,00 0,22 0,16 C Klein 1,70 24,00 48,00 132,00 0,23 0,17 D Mittel 2,00 26,00 52,00 142,00 0,24 0,18 E Kombi 2,20 28,00 56,00 152,00 0,25 0,19 F Groß 2,50 32,00 64,00 172,00 0,26 0,20 G Maxi 3,50 42,00 84,00 212,00 0,30 0,24 H Transport 4,50 48,00 96,00 242,00 0,32 0,26 Details zu den Nutzungskosten Zwischen 0 und 7 Uhr beträgt der Zeit-Tarif für alle Fahrzeugklassen 0,50 € / Stunde. Der in der Tabelle genannte Stundenpreis gilt von 7 - 24 Uhr. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Das Wochenende gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer Ab km 101 pro Kilometer Für jede Buchung setzen sich die Nutzungskosten zusammen aus Zeittarif + Kilometertarif + 1,20 € Grundgebühr. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der Fahrtabrechnung ausgewiesen. Abo-Buchung mit stadtmobil ‒ regelmäßig verfügbar, verlässlich gebucht Sie haben mit der Abo-Buchung die Möglichkeit, über einen längeren Zeitraum von mindestens 3 Monaten regelmäßig ein bestimmtes Fahrzeug zu definierten Wochentagen und Buchungszeiten buchen zu lassen. Beispiel 1: jeden Dienstag und Donnerstag 8 Stunden, Kleinwagen Beispiel 2: Dienstag bis Samstag jeweils 8 bis 13 Uhr, Kombi-Fahrzeug Wenn Sie interessiert sind, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Wir senden Ihnen per Mail ein Antragsformular zu, welches Sie uns im Anschluss ausgefüllt wieder zurücksenden. Nach erfolgreicher Eintragung im System setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung, um die Buchungen zu bestätigen oder mit Ihnen zusammen die Alternativen zu besprechen. Quernutzung Carsharing quer durch ganz Deutschland Außerhalb der Region Karlsruhe können Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer von stadtmobil Karlsruhe zusätzlich viele Fahrzeuge mit einem einheitlichen Quernutzungstarif nutzen. Erfahren Sie mehr darüber, in welchen Regionen CarSharing für Sie möglich ist unter Stationen . Zeit Kilometer Tarifklasse pro Stunde 24 Stunden Woche pro km ab 101. km A Mini 2,00 25,00 140,00 0,24 0,22 B Smart 2,00 25,00 140,00 0,25 0,23 C Klein 2,00 25,00 140,00 0,26 0,24 D Mittel 2,80 33,00 180,00 0,31 0,27 E Kombi 2,80 33,00 180,00 0,32 0,28 F Groß 3,60 41,00 220,00 0,33 0,29 G Maxi 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 H Transport 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 Details zum Quernutzungstarif Die Einstufung der Fahrzeugtypen (z.B. Opel Astra Kombi) in die jeweiligen Tarifklassen (z.B. Tarif E Kombi) richtet sich bei der Quernutzung grundsätzlich nach der Karlsruher Preisliste. Sollte aber der fahrzeuggebende Anbieter einen Fahrzeugtyp in einer höherpreisigen Tarifklasse einstufen, kann die Abrechnung dieses Fahrzeugtyps in einer höheren und von der Karlsruher Preisliste abweichenden Tarifklasse erfolgen. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr) Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer gilt der normale Kilometertarif Ab km 101 gilt der günstigere Kilometertarif

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11.10.16 | Inhaltsseite Videos

stadtmobil Videos: Wer wir sind, was wir tun! stadtmobil - flexibel, günstig, umweltschonend Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Schauen Sie sich doch die Vorteile von stadtmobil in diesem Video an " stadtmobil - flexibel, günstig, umweltschonend " Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . 20 Jahre stadtmobil Carsharing in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In 20 Jahren hat sich viel getan in Karlsruhe, in diesem Video sehen Sie eine kleine Chronik über stadtmobil und unsere Geschichte seit 1995. Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . stadtflitzer - in Karlsruhe! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Schauen Sie sich doch die Vorteile von stadtmobil in diesem Video an " stadtflitzer - ab jetzt in Karlsruhe! " stadtmobil Fahrzeuge ohne feste Stationen in Karlsruhe - das sind unsere stadtflitzer! Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . stadtmobil Videos: Wie funktioniert das? stadtmobil Carsharing: so funktioniert's! Dies ist ein YouTube Video. 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Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Realisierung der Videos EMOTIONSdesign GbR Alter Schlachthof 39-E1 D-76131 Karlsruhe Fon: +49 721 78 80 13 80 Mobil: +49 151 25 25 85 85 Web: www.emotions-design.de E-Mail: kontakt(at)emotions-design.de Fahrzeugvideos - stadtmobil erklärt ... ... Tesla Model 3 und Model Y Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Tesla Model 3 und Model Y - zur Nutzung, zum Laden und zu den kleinen, aber feinen Unterschieden der beiden Tesla-Modelle. Sie sind noch keinen Tesla gefahren? Dann wird es Zeit! Überzeugen Sie sich von dem komfortablen und modernen Fahrspaß, sowie den vielen Einsatzmöglichkeiten für private und geschäftliche Pläne. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe ... Tesla Model 3 Facelift Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Der brandneue Tesla Model 3 Facelift hat einige Veränderung im Innenraum und bei der Bedienung bekommen. Erfahren Sie in diesem Video alle Wichtige. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W. und Moritz S., stadtmobil Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . ... Toyota Mirai Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. In diesem Video erfahren Sie alle wichtigen Informationen zum Toyota Mirai: zur Reichweite, wie man diese positiv beeinflussen kann und zum Tankvorgang an Wasserstofftanksäulen. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerschein-Besitz. Filmproduktion: Josch W., Chris W. und Linda F., stadtmobil Karlsruhe ... MG4 electric Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Komfortabel, sportlich und ein wahrer Hingucker - der MG4 punktet nicht nur mit seinem geräumigen Innenraum und der Beinfreiheit, sondern auch mit seiner angenehmen Fahrweise. Alle wichtigen Infos haben wir für Sie in dieses Video gepackt. Filmproduktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe So wird der VW Up Erdgas betankt Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Für unseren neuesten Zuwachs haben wir für Sie ein kurzes Erklärvideo zur Betankung erstellt und den Vorgang in einzelnen Schritten zusammengefasst. Produktion: Josch W. und Chris W., stadtmobil Karlsruhe Sie möchten ein bestimmtes Fahrzeug näher kennenlernen? Schreiben Sie uns Ihren Vorschlag per Mail. Hier geht's zum Kontaktformular .

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13.10.16 | Inhaltsseite So funktioniert's

stadtmobil Carsharing – so einfach geht’s stadtmobil- flexibel, günstig, umweltschonend Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Bilder sagen mehr als tausend Worte, schauen Sie sich die Vorteile von stadtmobil in diesem Video an. " stadtmobil - flexibel, günstig, umweltschonend " Werden auch Sie ein Teil von 20 Jahren Carsharing in Karlsruhe! Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . stadtmobil Carsharing: so funktioniert's! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Bilder sagen mehr als tausend Worte, " stadtmobil Carsharing: so funktioniert's " - schauen Sie sich unser Video an. Vertrag abschließen und dann gleich ein Auto nutzen. Wie geht das? Produktion: EMOTIONSDESIGN, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . stadtflitzer - so funktioniert's! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Bilder sagen mehr als tausend Worte, schauen Sie sich die Vorteile von stadtmobil in diesem Video an. " stadtflitzer - so funktioniert's " stadtmobile ohne feste Station in Karlsruhe - das ist stadtflitzer! Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe

Preise & Tarife

19.03.20 | Inhaltsseite Preise & Tarife

Tarifrechner - Hier können Sie Buchungen vorab berechnen Mit unserem Tarifrechner können Sie sich beliebige Fahrten ausrechnen. So haben Sie die Preise immer im Blick! Suchen Sie sich einfach Ihr Wunschfahrzeug in unserer Fuhrparkübersicht aus, um sich anschließend im Tarifrechner mit der entsprechenden Tarifklasse, der Buchungszeit und den erwarteten Kilometern die Kosten berechnen zu lassen. Bei stadtmobil immer enthalten: Der Wertverlust des Fahrzeuges, Kraftstoff, Versicherung (Haftpflicht, Teil-und Vollkasko), Kfz-Steuer, Inspektionen, Reparaturen, Wagenpflege und Stellplatzmieten. 7179 0 Tarifauswahl: Standard Tarifklasse (Fahrzeug): A Mini B Smart B Stadtflitzer C Klein D Mittel E Kombi F Groß G Maxi H Transport Fahrstrecke: km Fahrtbeginn: Fahrtende: Lädt Keine Ergebnisse für die gewählten Daten Gesamtkosten Wie funktioniert Carsharing eigentlich und was kostet es? Um Fahrzeuge von stadtmobil buchen und nutzen zu können, ist es zunächst nötig Teilnehmerin oder Teilnehmer zu werden. Das bedeutet, sich online anzumelden, ein sogenanntes Starterpaket zu wählen, zu bezahlen und anschließend freigeschaltet zu werden. Ist man angemeldet und freigeschaltet, hat man 24 Stunden täglich die Möglichkeit, online oder telefonisch Fahrzeuge zu buchen. Hierfür werden jeweils im Folgemonat die Nutzungskosten abgerechnet, welche sich aus gebuchter Zeit, gefahrenen Kilometern und der Grundgebühr zusammensetzen. Da Carsharing für häufigere Nutzungen ausgelegt ist, sieht unser Service im Gegensatz zu Autovermietungen keine einmaligen Fahrten vor. Im Folgenden möchten wir Ihnen sowohl Starterpakete als auch Nutzungskosten, aber auch die Quernutzungstarife erläutern. Starterpakete Mit der Teilnahme bei stadtmobil zahlen Sie einmalig ein Starterpaket und monatlich einen Teilnahmebeitrag. Wählen Sie das für Sie passende Starterpaket und melden Sie sich online an . Unter Umständen gibt es auch Vergünstigungen , die Sie in Anspruch nehmen können. Studieren Sie oder gehen zur Schule? Hier bieten wir die günstige Vertragsvariante für Studentinnen und Studenten an. Gibt es in Ihrem Haushalt bereits stadtmobil-Teilnehmerinnen oder Teilnehmer? Dann ist die Vertragsvariante Partner*in die richtige für Sie! Wählen Sie unsere Vertragsvariante Basis, wenn Sie möglichst günstig ins Carsharing einsteigen wollen, die Vertragsvarianten Partner*in und Student*in aber nicht zutreffen. Sie möchten den monatlichen Teilnahmebeitrag so niedrig wie möglich halten und gleichzeitig durch die Zahlung einer Einlage den Carsharing Betrieb unterstützen? Dann empfehlen wir unsere Vertragsvariante Premium! Sie haben ein Gewerbe und möchten Carsharing gar nicht privat nutzen? Auch hier haben wir natürlich ein spezielles Angebot , das Business Carsharing. Vertragsvarianten 6 Basis Premium Partner*in 2 Student*in 3 Preis Starterpaket 1 80,00 € 380,00 € 80,00 € 80,00 € Im Preis enthaltene Kaution 4 (bei Kündigung unverzinst zurück) 0,00 € 300,00 € 0,00 € 0,00 € Teilnahmebeitrag pro Monat 5 7,00 € 5,00 € 3,00 € 3,00 € Sicherheitspaket pro Jahr optional 7 49,00 € 49,00 € 25,00 € 49,00 € Tarifdetails Jedes Starterpaket beinhaltet die Aktivierung und Nutzung einer Zugangskarte. Partner*in: Ein Haushaltsmitglied (mit gleichem Wohnsitz) muss bereits in der Vertragsvariante Basis oder Premium angemeldet sein. Das Starterpaket für die zweite Person im Haushalt kostet 80 €, wenn eine dritte oder vierte Person im selben Haushalt hinzukommt, wird der Preis für das Starterpaket auf 40 € reduziert. Student*in: Diese Vertragsvariante gilt für Student*innen und Schüler*innen und Auszubildende. Eine aktuell gültige Studien- oder Schulbescheinigung muss zu jedem neuen Semester bzw. Schuljahr vorgelegt werden. Kaution: Abhängig von der SCHUFA-Auskunft kann ein Vertragsabschluss abgelehnt werden oder eine abweichende / höhere Kaution (600€ oder 1200€) erforderlich werden. Die Kaution dient stadtmobil als Beitrag zur Vorfinanzierung des Carsharing-Geschäftsbetriebs sowie als Sicherheit für Forderungen gegen die Teilnehmerin oder den Teilnehmer, die stadtmobil aus oder im Zusammenhang mit dem Teilnahmerahmenvertrag zustehen. Teilnahmebeitrag: Der Teilnahmebeitrag wird jährlich erhoben. Wer im Laufe des Jahres bei stadtmobil teilnimmt, zahlt erst ab diesem Zeitpunkt. Falls vor Ablauf des Jahres eine Kündigung erfolgt, wird der zuviel bezahlte Beitrag zurückerstattet. Allen Vertragsvarianten steht die volle Fahrzeugvielfalt von stadtmobil zur Verfügung und es gelten die gleichen Nutzungskosten. Lediglich die Höhe des monatlichen Teilnahmebeitrags variiert. Bei einem Schadensfall während der Buchungszeit sind Sie haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. Sie haften jedoch in Höhe von Versicherungsselbstbehalten. Die regulären Selbstbehalte werden mit dem Sicherheitspaket reduziert. Weiter Infos hierzu finden Sie in der Tarif- und Gebührenordnung . Vergünstigungen ÖPNV und andere Kooperationspartner Vergünstigungen ÖPNV Alle Besitzerinnen und Besitzer einer Jahreskarte (wie z.B. dem DeutschlanTicket) oder eines Studitickets aus den Bereichen KVV, VPE, HNV, VRN können bei Vertragsabschluss zwischen folgenden beiden Gutscheincodes wählen: 50% auf das Starterpaket: ÖPNV_SP 50€ Fahrtgutschrift: ÖPNV_FG Weitere Kooperationen mit stadtmobil-Partner finden Sie hier. Wenn Sie sich im Rahmen einer unserer Aktionen anmelden möchten, wählen Sie zwischen einem der beiden Gutscheincodes und hinterlegen diesen im Anmeldeprozess. Dort können Sie die Daten Ihrer Jahreskarte oder Ihrer anderweitigen Berechtigung eingeben und so Ihre Vergünstigungen sichern. Nutzungskosten Für jede Buchung setzen sich die Nutzungskosten zusammen aus Zeittarif + Kilometertarif + 1,20 € Grundgebühr. Alle Preise sind inklusive Mehrwertsteuer. Diese wird in der Fahrtabrechnung ausgewiesen. Zeit Kilometer Tarifklasse 1 pro Stunde 2 24 Stunden 3 Wochen- ende 4 Woche 5 pro km 6 pro km ab 101. A Mini 1,10 20,00 40,00 112,00 0,21 0,15 B Smart 1,40 22,00 44,00 122,00 0,22 0,16 C Klein 1,70 24,00 48,00 132,00 0,23 0,17 D Mittel 2,00 26,00 52,00 142,00 0,24 0,18 E Kombi 2,20 28,00 56,00 152,00 0,25 0,19 F Groß 2,50 32,00 64,00 172,00 0,26 0,20 G Maxi 3,50 42,00 84,00 212,00 0,30 0,24 H Transport 4,50 48,00 96,00 242,00 0,32 0,26 Details zu den Nutzungskosten Zwischen 0 und 7 Uhr beträgt der Zeit-Tarif für alle Fahrzeugklassen 0,50 € / Stunde. Der in der Tabelle genannte Stundenpreis gilt von 7 - 24 Uhr. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr). Das Wochenende gilt von Freitag 17:00 Uhr bis Montag 07:00 Uhr Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer Ab km 101 pro Kilometer Quernutzung Carsharing quer durch ganz Deutschland Außerhalb der Region Karlsruhe können Sie als Teilnehmerinnen und Teilnehmer von stadtmobil Karlsruhe zusätzlich viele Fahrzeuge mit einem einheitlichen Quernutzungstarif nutzen. Erfahren Sie mehr darüber, in welchen Regionen Carsharing für Sie möglich ist unter Stationen . Zeit Kilometer Tarifklasse pro Stunde 24 Stunden Woche pro km ab 101. km A Mini 2,00 25,00 140,00 0,24 0,22 B Smart 2,00 25,00 140,00 0,25 0,23 C Klein 2,00 25,00 140,00 0,26 0,24 D Mittel 2,80 33,00 180,00 0,31 0,27 E Kombi 2,80 33,00 180,00 0,32 0,28 F Groß 3,60 41,00 220,00 0,33 0,29 G Maxi 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 H Transport 4,60 49,00 260,00 0,37 0,33 Details zum Quernutzungstarif Die Einstufung der Fahrzeugtypen (z.B. Opel Astra Kombi) in die jeweiligen Tarifklassen (z.B. Tarif E Kombi) richtet sich bei der Quernutzung grundsätzlich nach der Karlsruher Preisliste. Sollte aber der fahrzeuggebende Anbieter einen Fahrzeugtyp in einer höherpreisigen Tarifklasse einstufen, kann die Abrechnung dieses Fahrzeugtyps in einer höheren und von der Karlsruher Preisliste abweichenden Tarifklasse erfolgen. Bei 24 Stunden ist der Beginn beliebig (z.B. Dienstag 18:00 Uhr bis Mittwoch 18:00 Uhr) Woche: Beginn beliebig Für die ersten 100 Kilometer gilt der normale Kilometertarif Ab km 101 gilt der günstigere Kilometertarif

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Die Basics

27.11.23 | Inhaltsseite Die Basics

Die Basics - kurzgesagt Kurzeinführung Unsere Kurzeinführung erleichtert Ihnen den Einstieg ins Carsharing mit stadtmobil und dient als Stütze, falls Sie über einen längeren Zeitraum den Service von stadtmobil nicht mehr genutzt haben. All information about carsharing with stadtmobil can be found in our english briefing , english YouTube-videos and in the English Information . If you have further questions please don't hesitate to ask our service team. Erklärvideos Wie funktioniert Carsharing mit stadtmobil eigentlich? Schauen Sie sich unsere Erklärvideos an und lassen sich das Carsharing mit den stadtmobil-Fahrzeugen erklären. stationsgebundenes Carsharing Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. free-floating mit unseren stadtflitzern Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Jetzt Buchungs-App herunterladen! Mit der stadtmobil-App erfahren Sie, welche Autos in der Nähe verfügbar sind. Als registrierte Kundin oder registrierter Kunde buchen Sie Ihr Auto spontan oder bis zu einem halben Jahr im Voraus. Besuchen Sie uns auf Social Media

So funktioniert's

13.10.16 | Inhaltsseite So funktioniert's

stadtmobil Carsharing – so einfach geht’s Anmelden Einmalig anmelden, Führerschein und Ausweis vorlegen und Zugangsdaten erhalten Reservieren Gewünschtes Auto über Website, Smartphone-App oder Telefon buchen Auto abholen Auto an der Station mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder App öffnen und losfahren Zurückbringen Auto wieder an der selben Station abstellen Erklärvideos stadtmobil Carsharing: so funktioniert's! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Vertrag abschließen und dann gleich ein Auto nutzen. Wie geht das? - Schauen Sie sich unser Video an: " stadtmobil Carsharing: so funktioniert's " Produktion: EMOTIONSDESIGN, Karlsruhe stadtflitzer - so funktioniert's! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. " stadtflitzer - so funktioniert's " stadtmobil-Fahrzeuge ohne feste Station in Karlsruhe - das sind unsere stadtflitzer! Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe Weitere Erklär- und Fahrzeugvideos finden Sie hier . Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Hinweise für die ersten Nutzungen Letzte Schritte vor den ersten Kilometern Wir möchten Sie informieren, wie die Nutzung eines Carsharing-Autos funktioniert, welche Besonderheiten es bei den Zugangssystemen zu beachten gilt und wie Sie am einfachsten buchen können. Für Ihre Fahrzeugbuchungen, melden Sie sich nach Ihrer Freischaltung in unserem Buchungsportal unter mein.stadtmobil.de an. Alternativ können Sie auch über die stadtmobil-App, über mobil.stadtmobil.de oder rund um die Uhr telefonisch über die Servicezentrale buchen. Zur Online-Buchung: Geben Sie Ihre Teilnehmernummer ein (steht rechts oben auf den Vertragsunterlagen) Danach Ihr Online-Passwort (haben Sie bei der Online-Anmeldung selbst gewählt) Wählen Sie den "Anbieter" "stadtmobil Karlsruhe" Für die passende Umkreissuche Adresse eingeben (lassen sich auch als Favoriten speichern, alternativ in der App Ortungsfunktion nutzen) Buchungszeit und -datum wählen ggfs. Buchungsfilter setzen um die Suche zu verfeinern Nach erfolgter Buchung erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit allen Infos zu Fahrzeug und Station Wenn Sie zum Buchungsbeginn an der Station sind, erwartet Sie eines von zwei Zugangssystemen, welches, steht ebenfalls in der Bestätigungsmail. Zugang am Fahrzeug Sie öffnen das Fahrzeug über die stadtmobil-App oder halten Ihre stadtmobil-Zugangskarte an das Lesefeld in der Windschutzscheibe. Öffnen Sie per stadtmobil-App, erfolgt die Eingabe der 4-stelligen Geheimzahl (PIN), welche Sie von uns im Zuge der Freischaltung erhalten haben, innerhalb der App. Die Zentralverriegelung öffnet sich und Sie können einsteigen. Im Handschuhfach finden Sie ein Eingabeterminal bzw. einen Schlüsselhalter, in dem der Fahrzeugschlüssel steckt. Ist ein Eingabeterminal vorhanden und haben das Fahrzeug mit der Zugangskarte geöffnet, geben Sie Ihre 4-stellige Geheimzahl (PIN) ein. Ist kein Eingabeterminal vorhanden, können Sie den Fahrzeugschlüssel aus dem Schlüsselhalter entnehmen und Ihre Fahrt beginnen. Kontrollieren Sie das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Schäden und vergleichen Sie diese mit der Schadensliste, über die Option "Schäden anzeigen" in der App. Wurde der Schaden noch nicht gemeldet, bitte über "Problem melden" den Schaden melden oder ggfs. den Schaden telefonisch melden. Zum Fahrtende stecken Sie den Schlüssel mit dem runden Chip voran wieder in das Eingabeterminal bzw. den Schlüsselhalter, steigen aus dem Fahrzeug aus ohne die Zentralverriegelung mit dem Schlüssel zu verschließen. Zum Verschließen verwenden Sie die stadtmobil-App oder halten die stadtmobil-Zugangskarte wieder an die Windschutzscheibe, die Zentralverriegelung wird dann umgehend das Fahrzeug verschließen. Zugang über Tresor Der mit stadtmobil-Aufklebern kenntlich gemachten Tresor lässt sich mit der stadtmobil-App oder Ihrer Zugangskarte und der 4-stelligen Geheimzahl (PIN) öffnen. Im Tresor leuchtet über dem von Ihnen gebuchten Fahrzeugschlüssel ein grünes Licht. Sie können diesen Schlüssel entnehmen und Ihre Fahrt nach Überprüfung etwaiger Schäden, beginnen. Zum Fahrtende öffnen Sie wieder den Tresor über die stadtmobil-App oder halten Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld am Tresor und stecken den Schlüssel zurück. Bei beiden Zugangssystemen endet Ihre Buchung mit Rückgabe des Schlüssels. Eventuell gebuchte, zusätzliche Zeit wird mit 50% rabattiert. Um Buchung und Nutzung, sowie auch das Zugangssystem zu verdeutlichen, möchten wir Sie bitten, einen Blick auf dieses stadtmobil-Video zu werfen. In knapp vier Minuten wird hier alles Wissenswerte unterhaltsam erläutert. Zusätzlich empfehlen wir in unserer Kurzeinführung, sowie unserem Infoblatt zu schmökern, bevor Ihre erste Buchung beginnt. Enthalten sind z.B. auch Infos über Tanken, Reinigung und vieles mehr. Selbstverständlich stehen wir Ihnen telefonisch unter 0721-911 911 0 oder per Mail unter info@karlsruhe.stadtmobil.de für alle Fragen zur Verfügung. Ihr stadtmobil-Team wünscht viel Spaß bei Ihrer ersten Buchung!

stadtflitzer

01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

Seit dem 05.04. auch in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiet Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

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01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

Seit dem 05.04. auch in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiet Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

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18.10.16 | Inhaltsseite Downloads

Dokumente und Informationen Allgemeine Informationen Hier finden Sie nützliche Informationen zur Nutzung und den Tarifen: Tarif- und Gebührenordnung Nutzungsordnung stadtflitzer Bediengebiet Karlsruhe stadtflitzer Bediengebiet Pforzheim Einführung mehrseitig Kurzanleitung Infoblatt regiomove Tarif- und Gebührenordnung regiomove AGB English information/briefing Geschäftskunden Vertragsunterlagen und Infos Für die Neuanmeldung eines Geschäftskunden benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Teilnahmerahmenvertrag. Teilnahmerahmenvertrag Antrag weitere Zugangskarten SEPA-Lastschriftmandat Geschäftskunden Broschüre Antrag Abobuchung Muster Teilnahmerahmenvertrag Mustervertrag Privatteilnehmer Privatteilnehmer haben bei uns die Möglichkeit sich komfortabel online anzumelden, eine Beratung vor Ort in unserem Büro ist selbstverständlich auch möglich. Mustervertrag Einzelteilnehmer Formulare und Anträge für Teilnehmer Erhalten Sie hier Formulare, um bestehende Teilnahmerahmenverträge zu ergänzen. Antrag Abobuchung SEPA-Lastschriftmandat Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und Versicherungsbedingungen Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung sowie die Bedingungen der KFZ-Versicherung (AKB). AGB + Datenschutz AKB Hinweise Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt. Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt.

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01.03.17 | Inhaltsseite Kunde werden

Wenn Sie sich bereits über die Preise & Tarife , die Stationen und den Fuhrpark informiert haben, und sich nun bei stadtmobil anmelden möchten, sind Sie hier genau richtig. Wählen Sie hier das für Sie passende Starterpaket aus. Basis oder Premium : Wenn Sie der/die erste stadtmobil-Teilnehmer*in in Ihrem Haushalt sind. Student*in : Für Studenteninnen und Studenten mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung. Partner*in : Wenn ein anderes Haushaltsmitglied mit gleichem Wohnsitz bereits im Tarif Basis oder Premium angemeldet ist. Vergünstigungen für ÖPNV-Kunden und andere Kooperationspartner Für die Aktion ÖPNV und weitere Aktionen mit Kooperationspartnern wählen Sie das Starterpaket Basis . Dort können Sie Ihren Nachweis auswählen, der Sie zu den Vergünstigungen berechtigt. Nach Ablauf der Vergünstigungen wird Ihr Vertrag automatisch im Tarif Basis fortgeführt. Wenn Sie einen Tarifwechsel wünschen, wenden Sie sich bitte an das stadtmobil-Büro. Bitte beachten Sie, dass eine Kombination von Vergünstigungen verschiedener Kooperationspartner und anderer Starterpakete nicht möglich ist. Verifizierung von Führerschein und Ausweisdokumenten Nachdem Sie sich online registriert haben, bieten wir zwei Möglichkeiten Ihre Online-Anmeldung und den Vertragsabschluss zu Ende zu bringen. Variante A: Sie vereinbaren nach erfolgreicher Online-Anmeldung einen Termin für einen Google Meet Video-Chat. Wir senden Ihnen eine Einladung, die Sie lediglich annehmen müssen. Bitte schauen Sie sich diese Anleitung an und senden Sie uns nach erfolgter Online-Anmeldung folgendes per E-Mail zu: Ihren gültigen Führerschein ( siehe Anleitung ) Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung ( siehe Anleitung ) die unterschrieben Vertragsunterlagen ggfs. aktuelle Studienbescheinigung Variante B: Nach erfolgreicher Online-Anmeldung vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im stadtmobil Büro in Karlsruhe. Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Ausweisdokumente sowie eventuelle Nachweise für Vergünstigungen mit. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Auswahl der für Sie passenden Variante dem jeweiligen Verfahren, also z.B. Video-Chat oder Versand per Mail, zustimmen. Nachdem bei Ihrer Anmeldung das Starterpaket bezahlt ist, erhalten Sie postalisch Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch (nicht bei Variante B), in dem alles rund um Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Mit unserer stadtmobil-App können Sie sogar schon vor Erhalt Ihrer Zugangskarte loslegen, indem Sie das Fahrzeug per App statt per Zugangskarte bei Buchungsbeginn öffnen und bei Buchungsende wieder schließen. Bezahlen und loslegen Die Bezahlung des Starterpakets erfolgt durch Bankeinzug über ein SEPA-Lastschriftmandat. Im stadtmobil-Büro (Variante B) erhalten Sie dann Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch, in dem alles rund um CarSharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Wenn Sie Variante A gewählt haben, erhalten Sie Zugangskarte und Handbuch postalisch. Und schon können Sie die stadtmobil-Fahrzeuge buchen und fahren. Vertriebsbüros Baden-Baden Baden-Baden: CarSharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil machts möglich. stadtmobil Karlsruhe ist bereits seit 2001 in Baden-Baden vertreten, inzwischen gibt es zahlreiche stadtmobil-Stationen mit jeweils 1 bis 3 Fahrzeugen. Für eine Übersicht der stadtmobil-Stationen in Baden-Baden klicken Sie hier und wählen Sie in der Städteliste "Baden-Baden" aus. Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten von stadtmobil-CarSharing erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten Privatkunden und Geschäftskunden oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Anmeldung Melden Sie sich online an. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann in das Kundenzentrum der Baden-Baden-Linie: Baden-Baden-Linie Kundenzentrum am Augustaplatz Augustaplatz, 76530 Baden-Baden Tel.: 07221 / 277 - 650 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr Freitag 8.30 - 14.00 Uhr Bruchsal Bruchsal: Carsharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. stadtmobil Karlsruhe ist seit einigen Jahren auch in Bruchsal vertreten. Weitere Stellplätze sind bereits in Planung. Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). stadtmobil Stationen in Bruchsal: Für eine Übersicht der stadtmobil-Stationen in Bruchsal klicken Sie hier und wählen Sie in der Städteliste "Bruchsal" aus. Stadtbus-Büro Bruchsal Melden Sie sich online an, eine offline-Anmeldung ist nur im Karlsruher Büro möglich. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann in das Stadtbus-Büro bei den Stadtwerken Bruchsal: Stadtwerke Bruchsal Servicecenter Hoheneggerstraße 7 76646 Bruchsal Tel.: 07251/706-222 Bürozeiten Mo, Di, Mi, Fr: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr. Heilbronn stadtmobil Carsharing in Heilbronn Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. Inhaber eines (((e-Tickets des HNV können diese sogar als Zugangskarte nutzen! Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten (Privatkunden und Geschäftskunden) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Für eine Übersicht der Heilbronner stadtmobil-Stationen klicken Sie hier und wählen Sie in der Liste "Heilbronn" aus. stadtmobil beim HNV Melden Sie sich online an. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann zum HNV-Kundencenter. HNV-Kundencenter Olgastr. 2 74072 Heilbronn Telefon: 07131- 88 886-0 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9-17 Uhr Karlsruhe Karlsruhe: Carsharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. stadtmobil Carsharing gibt es in Karlsruhe bereits seit 1995 und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Weit über 25.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Beweis! Wenn auch Sie Teil der Carsharing-Begeisterten sein wollen, melden Sie sich unkompliziert online an. Nachdem Sie mit dann mit Führerschein und Personalausweis in unserem Büro in der Oststadt vorbei gekommen sind, oder sich per Videochat verifiziert haben, kann es auch schon losgehen. Informationen zum Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 911911-0 Fax: 0721 911911-6 E-Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de ViSdPG: Gunnar Petersohn Amtsgericht Mannheim HRA 104662 USt.-IdNr.: DE215999805 Geschäftsführer: Frank Ratzel, Gunnar Petersohn und Anja Orth Komplementär: Stadtmobil CarSharing Verwaltungs GmbH Bürozeiten Montag bis Freitag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Pforzheim Pforzheim: Carsharing mit stadtmobil Carsharing gibt es in Pforzheim bereits seit vielen Jahren. 2005 übernahm stadtmobil die Aktivitäten des Carsharing-Vereins und seitdem wurde das Angebot stark erweitert. Informationen zum Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). stadtmobil-Stationen in Pforzheim Für eine Übersicht der Pforzheimer stadtmobil-Stationen klicken Sie hier und wählen Sie in der Liste "Pforzheim" aus. stadtmobil beim VPE Melden Sie sich online an . Zur Führerscheinkontrolle und zur Abholung Ihrer Zugangskarte vereinbaren Sie bitte einen Termin beim VPE: Monika Kalpakidis: 07231 / 41466 11 oder Angelika Katzler: 07231 / 41466 13 Die Mitarbeiter des VPE stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag, nach vorhergehender Terminabsprache, gerne zur Verfügung. Wo finden Sie den VPE: Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) Luitgardstr. 14 - 18, 1. OG 75177 Pforzheim Haben Sie Fragen zu Preisen, Stationen, Fahrzeugen und rund um CarSharing mit stadtmobil, rufen Sie bitte im Karlsruher stadtmobil-Büro an: 0721 911911-0.

Impressum

09.03.17 | Inhaltsseite Impressum

Impressum Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 911911-0 Fax: 0721 911911-6 E-Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de ViSdPG: Gunnar Petersohn Amtsgericht Mannheim HRA 104662 USt.-IdNr.: DE215999805 Geschäftsführung: Anja Orth, Gunnar Petersohn, Frank Ratzel Komplementär: Stadtmobil CarSharing Verwaltungs GmbH Amtsgericht Mannheim HRB 109301 Beschwerden/Streitschlichtung stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer dort bezeichneten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Realisierung der Website UEBERBIT GmbH Rheinvorlandstraße 7 68159 Mannheim www.ueberbit.de Bannerfotos Alex Becker - www.alexbecker.com iStock, lizensiert durch stadtmobil Rhein-Ruhr und Daniel Foltin - www.danielfoltin.com Webhosting - www.punkt.de punkt.de GmbH Sophienstraße 187 76185 Karlsruhe Videos - www.emotions-design.de EMOTIONSdesign Alter Schlachthof 39 E1 76131 Karlsruhe Rechtliche Hinweise (Disclaimer) 1. Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. 2. Externe Links Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht. 3. Urheber- und Leistungsschutzrechte Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig. Quelle: Juraforum.de - Disclaimer

Datenschutz

09.03.17 | Inhaltsseite Datenschutz

Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, wie wir Ihre personenbezogenen Daten auf unserer Website und in unserer Geschäftsbeziehung verwenden und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte durchgesetzt werden können. Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten DL-DATEN GmbH Hoher Holzweg 17 30966 Hemmingen 0511 536 770 80 Mail: datenschutz(at)dl-daten.de WEB: www.wirlebendatenschutz.de § 2 Für welche Zwecke werden meine Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze soweit dies zur Bereitstellung der Informationen auf dieser Website, sowie unserer Leistungen auf dieser Website erforderlich ist. a) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, wenn Sie sich beispielsweise nicht zur Nutzung der Website anmelden, registrieren oder uns sonst Informationen übermitteln, erheben wir keine personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Daten, die Ihr Browser übermittelt, um Ihnen den Besuch der Website zu ermöglichen. 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Die Erhebung dieser Daten erfolgt: zur Angebotslegung für Neu- und Bestandskunden zur Bindung von Bestandskunden zur Belieferung von Neukunden zur Bearbeitung und Klärung von Beschwerden von Interessenten und Be- standskunden zur Erstellung von Rechnungen zur Durchführung von Mahnverfahren Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn dies erforderlich ist, um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung und/oder Beendigung des daraufhin geschlossenen Vertrages oder eines anderen Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind. Zu Zwecken der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung legen wir insbesondere eine Kundendatei für Ihre Identifizierung an, wenn Sie in Kontakt mit uns treten. Zur Vertragserfüllung erfolgen ferner die Erstellung von Bedarfsanalysen, die Verwaltung und die Serviceabwicklung Ihres Vertrages oder die Verbesserung dieser Vorgänge. c) Um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Art 6 (1) c) DSGVO. Wir können Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, denen wir unterliegen. Dazu gehört beispielsweise die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten. d) Um unsere berechtigten Interessen sowie die Interessen anderer Verantwortlicher oder Dritter an der Datenverarbeitung zu wahren, Art. 6 (1) f) DSGVO. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen von Dritten, soweit die Datenverarbeitung für die Wahrung dieser berechtigten Interessen erforderlich ist. So fragen wir beispielsweise bei der Prüfung Ihres Antrages bei Wirtschaftsauskunfteien, wie der SCHUFA Holding AG, Ihre Einträge ab. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zur Bonitätsprüfung notwendig sind (wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht) an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Kenntnis der Bonitäts- und Ausfallrisiken unserer Vertragspartner stellt für uns im Hinblick auf die Vertragsdurchführung ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 6 (1) f) DSGVO dar, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse daran, Sie zu informieren, über unseren verbesserten internen Abläufen hinsichtlich der Abwicklung des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie ähnliche Produkte und Dienstleistungen. Daneben haben wir ein berechtigtes Interesse Ihnen Informationen zu übermitteln, es sei denn, Sie stimmen dem Erhalt solcher Informationen (wie insbesondere: Durchführung Kampagnen zur Neukundengewinnung, Änderungen im Angebot von Stellplätzen und Fahrzeugen sowie Informationen allgemein über die Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG). Weiterhin können wir Ihre Daten zu Bedarfsanalysen verarbeiten. Ferner kann die Datenverarbeitung erfolgen zur Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen oder Verteidigung gegen rechtliche Ansprüche. e) Um Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung zu verarbeiten, Art 6 (1) a) DSGVO. Wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre Daten entsprechend den dort angegebenen Zwecken. 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Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten durch Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link auf der Website. Nach dem Widerruf der Einwilligung sind Nutzungseinschränkungen der Website möglich. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 5 Registrierung Ihnen als Nutzer wird es ermöglicht, sich auf unserer Website zu registrieren. Hierfür ist die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Die in eine Eingabemaske eingegebenen Daten werden hierbei übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben. Es handelt sich dabei um Folgende Daten: Adressdaten Ausweisdaten Führerscheindaten Kontodaten Liegt für die Verarbeitung der Daten Ihre Einwilligung vor, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Ist die Registrierung für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich, bei welchem Sie eine Vertragspartei sind oder sind Registrierungsdaten im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, bildet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Die Registrierung kann aus zwei Gründen erforderlich sein: Entweder ist eine Registrierung für die Abwicklung eines Vertrages oder die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen notwendig. Die Daten werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Registrierung können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Nutzung der registrierungspflichtigen Seiten kann dann allerdings nicht mehr erfolgen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 6 Kontaktformular Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese durch das Ausfüllen des Kontaktformulars zur Verfügung stellen. Die angegebenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, um Ihnen die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten während des Sendevorgangs begründet sich in der Verhinderung von etwaigen Missbräuchen des Kontaktformulars sowie zur Gewährleistung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder für die Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Folgende Daten werden zum Zeitpunkt des Nachrichtenversands verarbeitet: IP-Adresse des Nutzers Registrierungszeitpunkt (Datum und Uhrzeit) Pflichtangaben (Name, E-Mail und Anliegen) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Dient die Kontaktaufnahme dem Ziel einen Vertrag abzuschließen, ist hier die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Im Übrigen entspricht eine Verarbeitung personenbezogener Daten den berechtigten Interessen sowohl von uns als auch von Ihnen. Wir können gegebenenfalls Sachfragen beantworten oder auf eine eventuelle Anregung eingehen. Damit ist die Datenverarbeitung auch nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt; dies gilt auch für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Sendevorgangs. Die Daten werden nach Bearbeitung Ihrer Anfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Sofern die Daten für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden die Daten in unser Bestandssystem übertragen und dort nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 7 Kontaktaufnahme Sie haben die Möglichkeit mit uns postalisch, telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten. Nehmen Sie postalisch Kontakt zu uns auf, so können wir insbesondere Ihre Adressdaten, Datum und Zeitpunkt des Posteinganges sowie jene Daten, die sich aus Ihrem Schreiben selbst ergeben, verarbeiten. Treten Sie mit uns per Telefon in Kontakt, werden insbesondere Ihre Telefonnummer sowie gegebenenfalls im Rahmen des Gesprächs auf Nachfrage Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt des Anrufs, sowie Details zu Ihrem Anliegen verarbeitet. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail werden insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt der E-Mail sowie diejenigen Daten, welche sich aus dem Nachrichtentext (ggf. auch Anhänge) ergeben, verarbeitet. Zweck der Verarbeitung der oben genannten Daten ist es, Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten und zur Beantwortung des Anliegens mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich jederzeit an uns wenden zu können und Ihre Anfrage beantworten zu können. Die personenbezogenen Daten werden dabei nur so lange verarbeitet, wie dies für die Abwicklung der Kontaktanfrage erforderlich ist. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 8 Einsatz von Sozialen Medien Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Soziale Netzwerke sind in der Lage, Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend zu analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z.B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. In diesem Fall erfolgt eine Datenerfassung beispielsweise durch Erfassung Ihrer IP-Adresse über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Betreiber der Social-Media-Portale können mit Hilfe der so erfassten Daten Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Verfügen Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk, kann interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren. Je nach Anbieter können daher unter Umständen weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Die Details hierzu können Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-MediaPortale entnehmen: Youtube: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ir land, http://www.google.com/policies/privacy/ Facebook: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland, www.facebook.com/privacy/policy/ Wir betreiben unsere Social-Media-Auftritte, um eine möglichst umfassende Präsenz im Internet zu erreichen. Hierbei handelt es sich im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO um ein berechtigtes Interesse. Gegebenenfalls beruhen die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse auf abweichenden Rechtsgrundlagen, welche von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z.B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO). Die unmittelbar von uns erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald der Zweck für ihre Speicherung entfällt, Sie uns zur Löschung auffordern oder Ihren Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung geltend machen. Gespeicherte Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt. Wir haben keinen Einfluss auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Um Einzelheiten dazu zu erfahren, bitten wir Sie, sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z.B. in deren Datenschutzerklärung, siehe oben) zu informieren. Besuchen Sie einen unserer Auftritte in den sozialen Medien lösen Sie bei einem solchen Besuch eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus. In diesem Fall sind wir gemeinsam mit dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks für diese Datenverarbeitungsvorgänge im Sinne des Art. 26 DSGVO verantwortlich. Ihre Rechte (Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO und Recht auf Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO) können Sie grundsätzlich sowohl gegenüber uns als auch gegenüber dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks (z.B. Facebook) geltend machen. Wir bitten Sie zu beachten, dass trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit den Betreibern sozialer Netzwerke keinen vollumfänglichen Einfluss auf die Datenverarbeitung und die Geltendmachung von Betroffenenrechten der einzelnen sozialen Netzwerke haben. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 9 Einbindung von YouTube-Videos Wir haben YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden, die auf www.youtube.com gespeichert sind und von unserer Website aus direkt abspielbar sind. Durch den Besuch auf der Website erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 2 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dieser Drittanbieter ein Nutzerkonto bereitstellt, über welches Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Informationen des Drittanbieters: YouTube LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno CA 94066, USA. YouTube verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von YouTube bzw. Google, die Sie hier abrufen können: www.google.com/policies/privacy/ . Hinweise zu den Privatsphäre-Einstellungen von Google finden Sie unter privacy.google.com/take-control.html activeEL=sign-in. Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 10 Einbindung von Google Maps Wir nutzen das Angebot von Google Maps. Dies erfolgt zum Zweck der Anzeige von Carsharing-Stationen und Fahrzeugen. Durch Google Maps können wir Ihnen interaktive Karten direkt auf der Website anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Dabei wird eine 2-Klick-Lösung eingesetzt, wonach der Dienst erst geladen wird, wenn Sie ihn aktiv durch einen extra Klick in Anspruch nehmen. Durch den Besuch auf der Website erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben (einschließlich Ihrer IP-Adresse). Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert diese Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten in Bezug auf den Dienst „Google Maps“ ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Im Falle Ihrer Zustimmung (über Einstellungen, Apps, Berechtigungen, Standort) können Ihre Positionsdaten herangezogen werden, um Ihnen schnelle Informationen (wie nahe gelegene Carsharing-Stationen) zu Ihrer unmittelbaren Umgebung geben zu können. Automatisch wird Ihnen der zuletzt gewählte Kartenausschnitt der vorangegangenen Anmeldung sowie die zuletzt angegebenen Filtereinstellungen angezeigt. Die Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Übertragung Ihrer Standortdaten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt oder in den BerechtigungsEinstellungen Ihres Endgerätes widerrufen werden. Informationen zum Drittanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheater Parkway, Mountainview, California 94043, USA; google.de/intl/de/policies/privacy und policies.google.com/technologies/product-privacy . Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 11 Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese? Wir nutzen Ihre Antrags- und Auftrags- bzw. Vertragsdaten (beispielsweise aus Ihrem bei uns gestellten Auftrag zur Belieferung mit unseren Produkten/Dienstleistungen), wie etwa Ihre Stammdaten (beispielsweise Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse), Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten (sog. Bonitäts-Scoring), Angaben zu Ihrer Bankverbindung (wie beispielsweise IBAN und BIC) oder Werbe- und Vertriebsdaten (wie beispielsweise Beratungen über unsere Produkte/Dienstleistungen), sowie weitere vergleichbare Daten (wie beispielsweise Daten im Rahmen des Beschwerdemanagements). Wir erheben nur die für die verfolgten Zwecke absolut notwendigen personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterscheiden wir zwischen den personenbezogenen Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben, und den personenbezogenen Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten. a) Personenbezogene Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben Wir erheben die personenbezogenen Daten, die Sie uns mit einem Vertragsantrag mitteilten. Im Falle eines elektronischen Vertragsantrages und/oder -abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungsdaten verarbeitet. Im Fall eines telefonischen Vertragsantrages und/oder Abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungs- bzw. Sprachdaten verarbeitet. Sie selbst stellen uns nach Ihrer eigenen Entscheidung die vorgenannten Daten zur Verfügung. Bitte sehen Sie von einer Übermittlung ihrer Daten ab, sofern Sie mit einer Bearbeitung nicht einverstanden sind. In diesem Fall erfolgt keine weitere Verarbeitung. Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder wirtschaftlicher Eigentümer eines unserer Vertragspartner oder unseres Kunden sind, können Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden, sofern Sie im Namen oder im Auftrag unseres Vertragspartners in der zu uns bestehenden Geschäftsbeziehung handeln. b) Personenbezogene Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten Wir können auch auf andere Quellen zur Erhebung von personenbezogenen Daten zugreifen. Hier kann es sich insbesondere um Wirtschaftsauskunfteien, wie beispielsweise der SCHUFA Holding AG, sowie andere Betrugsbekämpfungsagenturen handeln. Die vorgenannten Unternehmen stellen uns insbesondere die nachfolgenden Informationen zur Verfügung: a. Scorewert b. öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. Informationen aus Schuldnerverzeichnissen, öffentlichen Registern wie beispielsweise den Insolvenzbekanntmachungen, oder Informationen aus dem Handelsregister sowie Informationen aus der Presse und dem Internet. § 12 Empfänger personenbezogener Daten Stadtmobil gibt Daten zur Vertragsabwicklung an folgende Unternehmen weiter, bei denen stadtmobil fremde Fachleistungen bei einem eigenständigen Verantwortlichen in Anspruch nimmt: Andere Carsharing-Anbieter, wenn Sie dort eine Quernutzung in Anspruch nehmen Versicherungen und Anwälte im Fall von Unfällen und Schäden Inkassounternehmen, wenn Sie nach wiederholter Mahnung Forderungen nicht begleichen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Banken, wenn stadtmobil aufgrund des Geldwäschegesetzes über Gesell- schaftsverhältnisse verpflichtet ist Darüber hinaus geben wir Daten an sonstige Dritte weiter, wenn und soweit diese von uns mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag betraut sind. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir zur Beauftragung Dritter mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag berechtigt. Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Servicezentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Die Datenweitergabe erfolgt, wo nötig, jeweils im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung, der die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Im Übrigen erfolgt eine Datenweitergabe ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fälle, zum Beispiel bei der gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden. § 13 Erfolgt eine automatisierte Entscheidungsfindung? stadtmobil übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Darüber hinaus dient der Datenaustausch mit der SCHUFA auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies stellt ein berechtigtes Interesse dar. Insofern ist die Datenweitergabe auch durch Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum in der Schweiz und in Großbritannien sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Schufa können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 14 Drittstaatentransfer stadtmobil möchte Sie darauf hinweisen, dass unsere Website Dienste aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR verwendet, in denen unter Umständen kein dem europäischen Standard entsprechendes Datenschutzniveau herrscht. Wenn diese Dienste aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten an diese Drittstaaten übermittelt und dort gespeichert werden. Die Muttergesellschaft von Google Ireland, Google LLC, hat ihren Sitz in Kalifornien, USA. Eine Übermittlung von Daten in die USA und ein Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die bei Google gespeicherten Daten kann nicht ausgeschlossen werden. Wir haben auf diese Datenverarbeitungsvorgänge keinen Einfluss. § 15 Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert? Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Kommt kein Vertragsverhältnis mit uns zustande, werden die personenbezogenen Daten nach Bearbeitung der Kontaktanfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Personenbezogene Daten, die zur Vertragsabwicklung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. § 16 Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen? Sie sind bei der Nutzung unseres Internetauftritts und der darin enthaltenen Anwendungsmöglichkeiten weder vertraglich noch gesetzlich dazu verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten zu überlassen. Sie nutzen unseren Internetauftritt und die darin angebotenen Dienste auf freiwilliger Basis, daher hat die Nicht-Bereitstellung Ihrer Daten für Sie keine nachteiligen rechtlichen Folgen. Wenn Sie unseren Internetauftritt lediglich zu informatorischen Zwecken nutzen, überlassen Sie uns allerdings die unter § 2 dargestellten Daten, die uns Ihr Browser zur Verfügung stellt. Wenn sie uns im Rahmen der o.g. Kontaktmöglichkeiten via Kontaktformular, E-Mail, Brief oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten um Sie zuzuordnen und Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Wenn Sie uns Anfragen im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages zusenden, ist die Datenverarbeitung aufgrund des mit Ihnen bestehenden Vertrages erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Sollten Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihr Anliegen nicht weiter bearbeiten. § 17 Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen? Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerruf können Sie jederzeit an die o.g. Kontaktdaten erklären. gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, sowie zu deren Herkunft, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, als auch den Zweck und die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widerrufe zur Datenverarbeitung richten Sie bitte an die o.g. Kontaktdaten. § 18 Habe ich die Möglichkeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen? Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient unserer Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. § 19 Habe ich die Möglichkeit, mich zu beschweren? Sind Sie der Auffassung, dass die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns rechtswidrig ist oder gegebenenfalls aus anderen Gründen gegen das Datenschutzrecht verstößt, so können Sie sich gemäß Art. 77 Abs. 1 DSGVO bei einer Aufsichtsbehörde beschweren. Sie können sich an eine Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsorts, Ihres Arbeitsplatzes oder des Orts der mutmaßlichen Verletzung wenden. § 20 Links stadtmobil bietet Ihnen auf unserer Website die Möglichkeit, auf Links von externen Seiten zuzugreifen, um Ihnen weiterführende Informationen anzubieten. Sofern Sie beabsichtigen, die Links anzuklicken, wird dem Seitenbetreiber Ihre IP-Adresse übermittelt. Bitte beachten Sie deren jeweilige Datenschutzerklärung. Sie verwenden Links auf freiwilliger Basis, daher ist bei der Verwendung die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Wir haben ein berechtigtes Interesse daran, Sie bestmöglich über unsere Leistungen zu informieren, ohne dabei unsere Website zu überladen. Auf eine mögliche Weiterverarbeitung haben wir keinen Einfluss. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten richten. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 21 Kinder stadtmobil erhebt keine persönlichen Informationen von Minderjährigen. Im Fall der unwissentlichen Erhebung werden wir diese unverzüglich löschen. § 22 Änderungen stadtmobil behält sich das Recht vor, die Datenschutzerklärung in unregelmäßigen Abständen zu ändern, und wird Sie über alle wesentlichen Änderungen informieren, die Auswirkungen auf die Verwendung Ihrer persönlichen Daten haben. Die von uns verwendeten Cookies finden Sie hier . Dort können Sie auch jederzeit ihre Zustimmung ändern .

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04.05.20 | Inhaltsseite Student

Herzlich Willkommen bei stadtmobil Carsharing Vielen Dank, Ihre Online-Anmeldung war erfolgreich. Wir beraten Sie gerne auch telefonisch oder per E-Mail von unserem Büro in Karlsruhe aus. Vereinbaren Sie einen Termin für einen Google Meet Video-Chat , um Ihre Online-Anmeldung und den Vertragsabschluss zu Ende zu bringen. In der Regel wird dies spätestens am übernächsten Arbeitstag möglich sein. Wir senden Ihnen eine Einladung, die Sie lediglich annehmen müssen. Bitte schauen Sie sich diese Anleitung an und senden Sie uns nach erfolgter Online-Anmeldung folgendes per E-Mail zu: Ihren gültigen Führerschein ( siehe Anleitung ) Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung ( siehe Anleitung ) die unterschrieben Vertragsunterlagen Weitere Hinweise Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Auswahl der für Sie passenden Variante dem jeweiligen Verfahren, also z.B. Video-Chat oder Versand per Mail, zustimmen. Nachdem bei Ihrer Anmeldung das Starterpaket bezahlt ist, erhalten Sie postalisch Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch (nicht bei der persönlichen Freischaltung), in dem alles rund um Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Und schon können Sie die stadtmobil-Fahrzeuge buchen und fahren. Haben Sie sich doch für die Variante mit persönlicher Freischaltung entschieden, können Sie hier einen Termin für das stadtmobil Büro in Karlsruhe vereinbaren. Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Ausweisdokumente sowie eventuelle Nachweise für Vergünstigungen mit. Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise für Ihre erste Nutzung !

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04.05.20 | Inhaltsseite Partner

Herzlich Willkommen bei stadtmobil Carsharing Vielen Dank, Ihre Online-Anmeldung war erfolgreich. Wir beraten Sie gerne auch telefonisch oder per E-Mail von unserem Büro in Karlsruhe aus. Vereinbaren Sie einen Termin für einen Google Meet Video-Chat , um Ihre Online-Anmeldung und den Vertragsabschluss zu Ende zu bringen. In der Regel wird dies spätestens am übernächsten Arbeitstag möglich sein. Wir senden Ihnen eine Einladung, die Sie lediglich annehmen müssen. Bitte schauen Sie sich diese Anleitung an und senden Sie uns nach erfolgter Online-Anmeldung folgendes per E-Mail zu: Ihren gültigen Führerschein ( siehe Anleitung ) Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung ( siehe Anleitung ) die unterschrieben Vertragsunterlagen Weitere Hinweise Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Auswahl der für Sie passenden Variante dem jeweiligen Verfahren, also z.B. Video-Chat oder Versand per Mail, zustimmen. Nachdem bei Ihrer Anmeldung das Starterpaket bezahlt ist, erhalten Sie postalisch Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch (nicht bei der persönlichen Freischaltung), in dem alles rund um Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Und schon können Sie die stadtmobil-Fahrzeuge buchen und fahren. Haben Sie sich doch für die Variante mit persönlicher Freischaltung entschieden, können Sie hier einen Termin für das stadtmobil Büro in Karlsruhe vereinbaren. Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Ausweisdokumente sowie eventuelle Nachweise für Vergünstigungen mit. Bitte beachten Sie unbedingt unsere Hinweise für Ihre erste Nutzung !