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Ihre Suche nach tarif und gebühren ergab 58 Treffer.

Preisanpassung bei stadtmobil

26.04.22 | Nachrichten

Aufgrund der Kostensteigerungen in allen Bereichen innerhalb der letzten Jahre, sowie der zusätzlich hohen Kraftstoffpreise müssen wir eine Tarifanpassung vornehmen. Folgende Änderungen treten ab Juli in Kraft: die Tarifklassen A und B steigen um 1 Ct/km, die Klassen C bis H steigen um 2 Ct/km. Die Buchungsgrundgebühr erhöht sich auf 1,20 €. Die Zeittarife bleiben unverändert. Die neuen Tarife können Sie den Preisen- und Tarifen auf unserer Homepage entnehmen. Bei Fragen stehen Ihnen gerne unsere Mitarbeiter*innen zur Verfügung. Stadtmobil wünscht weiterhin eine sichere Fahrt!

Neuigkeiten in Pforzheim

05.05.22 | Nachrichten

Der erste Audi A4 Automatik der Pforzheimer-Flotte ist an die neu eröffnete Station ‘ Alfons-Kern-Schule Parkplatz ’ gezogen und steht zum Buchen bereit. Das Allround Fahrzeug bietet neben seinem schicken Design und hohen Komfort, viel Platz für allerlei Anlässe. Der Audi ist in der Tarifklasse F für alle Teilnehmer*innen mit zweijährigen EU-Führerschein-Besitz buchbar. stadtmobil wünscht eine sichere Fahrt!

Wir begrüßen teilAuto als neuen CarSharing-Partner von stadtmobil

02.11.22 | Nachrichten

Ab sofort können Quernutzungen von teilAuto ganz unkompliziert über die App oder über die Homepage im stadtmobil Online-Buchungssystem gebucht werden. Die Erweiterung betrifft hauptsächlich die Städte Dresden und Leipzig, aber auch Erfurt, Halle (Saale), Jena und viele weitere Städte im Osten Deutschlands. Vor der Erweiterung, erfolgten die Nutzungen zu den Bedingungen und Tarifen der fahrzeuggebenden Organisation. Mit der Änderung können Sie ganz einfach mit Ihrer stadtmobil-Karte die Buchung vor Ort antreten und abgerechnet wird zum Quernutzungstarif. Werfen Sie gerne einen Blick in die stadtmobil App oder loggen Sie sich auf der Homepage ein, um ein vollständiges Bild der Erweiterung zu erhalten. Bei Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen aus dem stadtmobil-Büro gerne zur Verfügung. stadtmobil wünscht weiterhin eine gute und sichere Fahrt!

Zwei neue Mini Cooper Cabrios

16.08.23 | Nachrichten

Rechtzeitig zum schönen Wetter dürfen wir zwei neue Mini Cooper Cabrios im Fuhrpark begrüßen. Die Fahrzeuge stehen ab sofort an der Station "Vincentius (i)" und "Herrman-Billing-Straße" in der Tarifklasse D/Mittel zum Buchen bereit. Die Fahrzeuge mit dem schicken Design haben wir von stadtmobil Rhein-Ruhr übernommen. Deshalb verfügen die Fahrzeuge über ein Essener Kennzeichen. Buchen Sie jetzt das Mini Cooper Cabrio für Ihren nächsten Ausflug und genießen Sie die Sommerluft mit dem offenen Dach. Alle wichtigen Informationen finden Sie in der Stations- und Fahrzeugbeschreibung. Buchbar nach zwei Jahren EU-Führerscheinbesitz. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt!

Auerbach erhält erste stadtmobil-Station

24.01.24 | Nachrichten

Seit Ende Dezember kann am Rudolf-Kohl-Platz auf dem Parkplatz ein Seat Ibiza der Tarifklasse C-Klein ausgeliehen werden. Der beliebte Allrounder eignet sich hervorragend für den Alltag und kleinere Ausflüge. Bürgermeister Björn Kornmüller und Ortsvorsteher Hans Kleiner freuten sich beim Pressetermin darüber, dass in Auerbach auch ohne Schienenanbindung das Mobilitätsangebot ausgebaut wird. Nähere Informationen zur Station finden Sie in der Stationsbeschreibung im Buchungssystem. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt.

Herzlich Willkommen, Scouter!

16.02.24 | Nachrichten

Wir heißen unseren neuen Carsharing-Partner herzlichst Willkommen! Mit Scouter gewinnen wir einen weiteren Carsharing-Partner: Das heißt Quernutzungen sind ab sofort in unserem Buchungsportal über den Carsharing-Anbieter Scouter in folgenden Städten möglich: Bonn Erlangen Fürth Gießen Kassel Marburg München Nürnberg Wiesbaden Würzburg Quernutzungen ermöglichen Ihnen, auch in anderen Städten mobil und umweltfreundlich mit Ihrer stadtmobil-Karte unterwegs zu sein - und das ohne weitere Aufnahmegebühren. stadtmobil wünscht eine gute und sichere Fahrt!

Vorteile

23.05.24 | Inhaltsseite Vorteile

Flexibel mobil ohne eigenes Auto Autos kurzfristig und zuverlässig buchbar Normalerweise fahren Sie Fahrrad. Manchmal brauchen Sie aber etwas Größeres? Als stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer können Sie spontan, aber auch planbar und zuverlässig genau dann auf ein Auto zugreifen, wenn Sie es benötigen. Einfach online, per App oder telefonisch buchen, einsteigen und losfahren. stadtmobil bietet Ihnen die optimale bedarfs- und nutzungsorientierte Mobilitätslösung. Sie melden sich einfach bei stadtmobil mit dem passenden Starterpaket an, erhalten Ihre Zugangskarte und schon stehen Ihnen alle stadtmobil-Fahrzeuge zur Verfügung. Große Auswahl: Kleinwagen bis Transporter Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen bequemen Van für den Urlaub, einen geräumigen Kombi für den Wochenendeinkauf oder ein sportliches Cabrio, weil Ihnen gerade danach ist? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen! Deutschlandweites Netz: Carsharing-Angebote von Kiel bis Freiburg nutzen Sie sind oft in verschiedenen Städten unterwegs und möchten überall spontan mobil sein? Mit stadtmobil kein Problem: In 180 Städten in Deutschland stehen Ihnen mit Ihrer stadtmobil-Karte Autos an günstig gelegenen Stationen zur Verfügung: wohnortnah oder auf den ÖPNV abgestimmt. Preiswerte Alternative zum eigenen Auto Sie fahren weniger als 14.000 Kilometer im Jahr? Dann lohnt sich stadtmobil Carsharing für Sie auf jeden Fall! Einfacher, preiswerter und umweltschonender können Sie nicht Auto fahren. Fixkosten wie Leasing, Versicherung, Stellplatzmiete, Kfz-Steuer und TÜV/AU können Sie sich sparen. Sie bezahlen nur für die Zeit, in der Sie ein Fahrzeug nutzen, und die gefahrenen Kilometer. Dabei wird immer fair abgerechnet – im von Ihnen gewählten Tarif. Ausprobieren ohne Risiko Kurze Kündigungsfristen Durch eine Kündigungsfrist von lediglich sechs Wochen bleiben Sie flexibel. Ein Austritt aus der Carsharing-Community ist jederzeit möglich! Besondere Anmeldekonditionen für Stammnutzer von Bus und Bahn Sie sind im Besitz einer Jahreskarte der KVV, VPE, VRN oder HNV? Dann sollten Sie sich dieses Angebot nicht entgehen lassen! Inhaberinnen und Inhaber einer Jahreskarte des Karlsruher, Pforzheimer oder Heilbronner Nahverkehrs, sowie dem DeutschlandTicket erhalten bei der Anmeldung im Starterpaket Basis besondere Konditionen. Schauen sie unter Kunde werden , dort finden sich alle Details, auch zu anderen Vergünstigungen. Der Umwelt zuliebe Mit stadtmobil fahren Sie umweltschonend! Ein stadtmobil ersetzt bis zu 10 private Autos! Durch die stadtmobil-Flotte werden über 50 km Stellplatzlänge frei. Wertvoller Lebensraum in unseren überfüllten Städten. Und Autos, die nicht gebaut werden, benötigen weder Rohstoffe oder Energie und müssen auch nicht verschrottet werden. Zudem sind die stadtmobile auf dem neuesten Stand der Technik. Sie verbrauchen weniger Kraftstoff und stoßen geringere Mengen an Schadstoffen aus. Im Schnitt 24% weniger als die bundesdeutsche Flotte. stadtmobil schont das Klima!

Akademiestraße Parkhaus

03.07.24 | Station Karlsruhe

Bitte parken Sie die Fahrzeuge ab sofort auf der Ebene 2. Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs stecken. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen, ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten der verursachenden Person. Die Station befindet sich im Parkhaus Akademiestraße. Die Zufahrt erfolgt in dem Abschnitt der Akademiestraße, die zwischen Karlstraße und Douglasstraße liegt. Zur Aus- und Einfahrt benutzen Sie die Dauerparkkarte. Diese halten Sie solange vor das Lesefeld, bis sich die Schranke öffnet. Da die Parkkarte auf Aus- und Einfahrt programmiert ist, darf kein Ticket gezogen werden. Die Dauerparkkarte befindet sich im Fahrzeug. Es gibt keine festen Stellplätze. Bitte parken Sie die Fahrzeuge immer in der Ebene 2, möglichst nahe am Fahrstuhl. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Europaplatz Postgalerie Angaben für Navigationsgeräte = Akademiestraße 55 in 76133 Karlsruhe Die Station befindet sich im Parkhaus Akademiestraße. Besonderheiten = Dauerparkkarten, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeit vorhanden. Akademiestraße 55 in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Europaplatz Postgalerie Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

Ab sofort neu im Fuhrpark: Mitsubishi Space Star

16.10.24 | Nachrichten

Außen kompakt, Innen geräumig - mit dem praktischen Space Star finden Sie mühelos Platz in nahezu jeder Parklücke. Mit Platz für bis zu fünf Personen und seinem intuitiven Handling ist er der ideale Begleiter für Stadtfahrten und vereint dabei stilvolles Design mit praktischer Funktionalität. Ausgestattet mit modernen Fahrerassistenzsystemen sorgt er für ein sicheres Fahrgefühl. Mit einem kraftvollen Antrieb und einem niedrigen Verbrauch ist der Space Star nicht nur leistungsstark, sondern auch umweltfreundlich. Er ermöglicht ein müheloses und schnelles Vorankommen im Stadtverkehr, ohne dabei auf Fahrspaß verzichten zu müssen. Erleben Sie die perfekte Kombination aus Stil, Komfort und Effizienz! Buchbar in der Tarifklasse A Mini. Weitere Informationen finden Sie in der Fahrzeugbeschreibung im Buchungsportal sowie auf all unseren Social Media Kanälen. stadtmobil wünscht stets eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team

Rüppurrer Straße-Packstation

07.01.25 | Station Karlsruhe

Die Station befindet sich links neben dem Gelände der Packstation. Besonderheiten = Bitte beachten Sie, dass der vordere Parkplatz kostenpflichtig ist. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Rüppurrer Str. 87 bis 89 in 76137 Karlsruhe Haltestellen = Tivoli und Poststraße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Bitte beachten Sie, dass ab Montag, 17.02.2025 die Flächen vor unserem Stellplatz kostenpflichtig sind. Sollten Sie mit Ihrem Privatfahrzeug dort parken, müssen Sie diese Gebühren natürlich zahlen. Die Station befindet sich auf dem hinteren Parkplatz in der Rüppurrer Straße, links neben dem Gelände der Packstation. Die Einfahrt zum Parkplatz befindet sich gegenüber der Treitschkestraße. Der komplette hintere Parkplatz ist für Stadtmobil reserviert und beschildert. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestellen = Tivoli und Poststraße Angaben für Navigationsgeräte = Rüppurrer Straße 87 bis 89 in 76137 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers.

Wichtige Aktualisierungen zum Laden von Elektrofahrzeugen bei stadtmobil

07.05.25 | Nachrichten

Für ein verbessertes Ladeerlebnis mit unseren Elektrofahrzeugen stellen wir zeitnah auf den Ladekartenanbieter EnBW mobility+ um. Ihre Vorteile mit EnBW mobility+ Größeres Ladenetz: Profitieren Sie von einen deutlich erweiterten Ladenetz mit hoher Verfügbarkeit in 17 europäischen Ländern, einschließlich aller unserer Nachbarländer. Benutzerfreundliche App und Webseite: Finden Sie alle verfügbaren Ladestationen bequem über die EnBW mobility+ App oder die EnBW Webseite . Was ändert sich für Sie? Neue Ladekarte: Innerhalb der nächsten 3 Wochen werden alle Ladekarten in unseren E-Fahrzeugen durch EnBW-Ladekarten ersetzt. Bitte beachten Sie, dass in dieser Übergangszeit vorkommen kann, dass einige Fahrzeuge noch mit der ARAL Fuel & Charge Karte ausgestattet sind. Nutzung der EnBW mobility+ App: Verwenden Sie bitte die EnBW mobility+ App, um alle kompatiblen und verfügbaren Ladestationen einzusehen. Waschen und Auslagen: Die EnBW-Ladekarten sind an Tankstellen nicht mehr für Waschleistungen nutzbar. Für die Außenwäsche und Innenreinigung können weiterhin unsere Partner-Waschparks genutzt werden. Auslagen für beispielsweise Wischwasser können Sie wie gewohnt über die stadtmobil-App mit entsprechendem Beleg einreichen. Transparente Blockiergebühr im EnBW Ladenetz: fair und transparent Blockiergebühren Um die Verfügbarkeit der Ladesäulen für alle zu gewährleisten, haben Ladesäulenbetreiber sogenannte Blockiergebühren eingeführt. Bitte beachten Sie, dass stadtmobil diese Gebühr nicht übernimmt und Ihnen weiterberechnet. Die voraussichtliche Ladedauer wird Ihnen kurz nach dem Verbinden des Ladekabels am Bildschirm der Ladesäule oder im Fahrzeug angezeigt. Höhe der Blockiergebühren EnBW-Ladenetz: Ab einer Ladezeit von 4 Stunden beträgt die Blockiergebühr 10 Cent pro Minute, maximal 12 Euro pro Ladevorgang. Diese Gebühr fällt auch an, wenn das Fahrzeug nach 4 Stunden noch nicht vollständig geladen ist. Tesla Supercharger (für Tesla-Fahrzeuge): Hier variieren die Blockiergebühren zwischen 50 Cent und 1 Euro pro Minute, ohne eine maximale Deckelung. Die Berechnung der Blockiergebühr erfolgt erst nach Beendigung des Ladevorgangs. Beachten Sie hierzu das im Fahrzeug eingestellte Ladelimit. Nach der vollständigen Umstellung finden Sie in unseren E-Fahrzeugen ausschließlich EnBW mobility+ Ladekarten und gegebenenfalls eine separate Ladekarte für das Laden an der jeweiligen stadtmobil-Station. Ob an einer stadtmobil-Station eine Lademöglichkeit besteht und ob ein Freischaltmedium benötigt wird, um die Lademöglichkeit freizuschalten, entnehmen Sie bitte der jeweiligen Stationsbeschreibung. Bitte beachten Sie, dass wir zeitgleich mit der Ladekartenumstellung, die Schuko-Ladekabel aus allen Fahrzeugen entfernen. Diese können bei Bedarf kostenfrei über das Kundenbüro gebucht werden. Sollte die EnBW mobility+ Ladekarte einmal nicht funktionieren, können Sie alternativ per QR-Code oder Ihrer Bankkarte laden und die Kosten mit der entsprechenden Quittung bequem über unsere App einreichen. Bitte beachten Sie, dass die Höhe der Blockiergebühren vom jeweiligen Ladesäulenbetreiber festgelegt wird und sich jederzeit ändern kann. stadtmobil wünscht stets eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team

Ab Saison 2026 nur noch E-Vignette erstattungsfähig

25.09.25 | Nachrichten

Um den Kauf der Schweizer Autobahnvignette für Sie zu vereinfachen und an das neue digitale System der Schweiz anzupassen, stellen wir ab der Saison 2026 unsere Erstattungsregeln um. Alle wichtigen Details kurz zusammengefasst Ab 01.12.2025: Nur noch digitale Schweizer E-Vignetten werden erstattet. Keine Klebevignetten: Nicht mehr erstattungsfähig. Kauf: Nur auf www.via.admin.ch , keine Erstattung von Zusatzgebühren. Online-Prüfung vorab möglich. Beachten Sie dabei bitte die verschiedenen Schreibweisen des Kennzeichens (z.B. mit und ohne Bindestrich KA-ST4573 und KAST4573) Erstattung: 100% in Q1, 50% in Q2. Beleg per App oder E-Mail einreichen. Wichtige Änderung für die Saison 2026 (ab 01.12.2025) Bitte beachten Sie, dass für alle Reisen in die oder durch die Schweiz, ab der kommenden Saison für das Jahr 2026 ausschließlich digitale E-Vignetten von stadtmobil erstattet werden. Klebevignetten können demnach nicht mehr berücksichtigt werden. Wichtiger Hinweis zum Kauf Um unnötige Zusatzgebühren durch Drittanbieter zu vermeiden, kaufen Sie die E-Vignette bitte ausschließlich über das Portal des Schweitzer Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG). Zusatzgebühren von Drittanbietern sind von der Erstattung ausgeschlossen. www.via.admin.ch Zusatzgebühren, die durch den Kauf von Drittanbietern entstehen, werden von stadtmobil nicht erstattet. So einfach funktioniert die Erstattung Der Kaufbeleg, den Sie nach dem Online-Kauf per Mail erhalten, dient als offizieller Nachweis. Reichen Sie diesen bei uns einfach wie gewohnt per App zur Erstattung ein. Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de Unsere Erstattungsregeln im Detail Die bekannten Erstattungszeiträume bleiben unverändert: 1. Quartal (01.01 - 31.03): 100% Erstattung. Das gilt auch für Vignetten, die bereits im Dezember 2025 für das Vignetten Jahr 2026 gekauft werden (gültig bis 31.01.2027) 2. Quartal (01.04 - 30.06): 50% Erstattung Ab dem 3. Quartal (ab 01.07): keine Erstattung mehr. Bitte beachten Sie: Andere Mautgebühren (z.B. für Tunnel) oder Vignetten für andere Länder sind nicht erstattungsfähig. Tipp: Fahrzeuge, die bereits über eine Vignette verfügen, sind im Buchungssystem mit einem Filter- Attribut gekennzeichnet. Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt!

Schweizer E-Vignette

14.10.25 | Inhaltsseite Schweizer E-Vignette

Ab Saison 2026 (01.12.2025) nur noch E-Vignetten erstattungsfähig Um den Kauf der Schweizer Autobahnvignette für Sie zu vereinfachen und an das neue digitale System der Schweiz anzupassen, stellen wir ab der Saison 2026 unsere Erstattungsregeln um. Ab dem 01.12.2025 werden ausschließlich digitale Schweizer E-Vignetten erstattet. Klebevignetten sind dann nicht mehr erstattungsfähig. Wichtiger Hinweis zum Kauf Kaufen Sie die E-Vignette bitte ausschließlich über das Portal des Schweizer Bundesamtes für Zoll- und Grenzsicherheit (BAZG) unter www.via.admin.ch , um unnötige Zusatzgebühren von Drittanbietern zu vermeiden. Zusatzgebühren von Drittanbietern sind von der Erstattung ausgeschlossen. Aktivierung der Option “Öffentlich einsehbar” ist zwingend erforderlich Es ist unerlässlich, dass bei der Buchung der Schweizer E-Vignette die Option "Öffentlich einsehbar" per Häkchen aktiviert wird. Ohne diese Einstellung kann die Gültigkeit der E-Vignette nicht überprüft werden, und Erstattung ist nicht möglich. Ein entsprechender Warnhinweis erscheint, falls diese Option nicht ausgewählt wird. Unsere Erstattungsregeln im Detail 1. Quartal (01.01 - 31.03): 100% Erstattung. Das gilt auch für Vignetten, die bereits im Dezember 2025 für das Vignetten Jahr 2026 gekauft werden (gültig bis 31.01.2027) 2. Quartal (01.04 - 30.06): 50% Erstattung Ab dem 3. Quartal (ab 01.07): keine Erstattung mehr. Bitte beachten Sie: Andere Mautgebühren (z.B. für Tunnel) oder Vignetten für andere Länder sind nicht erstattungsfähig. So einfach funktioniert die Erstattung Der Kaufbeleg, den Sie nach dem Online-Kauf per Mail erhalten, dient als offizieller Nachweis. Reichen Sie diesen bei uns einfach wie gewohnt per App zur Erstattung ein. Alternativ senden Sie uns gerne eine E-Mail an abrechnung@karlsruhe.stadtmobil.de Online-Prüfung vorab möglich Sie möchten im Voraus prüfen, ob für das Fahrzeug bereits eine E-Vignette gekauft wurde? Klicken Sie hier und geben Sie das Kennzeichen entsprechend der Seiten-Beschreibung ein und klicken Sie auf “prüfen”. Beachten Sie dabei bitte die verschiedenen Schreibweisen des Kennzeichens (z.B. mit und ohne Bindestrich KA-ST4573 und KAST4573). Hinweise zu Fahrten in Umweltzonen und mautpflichtige Regionen Die Verantwortung für die korrekte Fahrzeugausstattung bei Einreise in besondere Regionen (Umweltzonen, Mautstraßen, Schneeketten-Pflichtgebiete usw.) obliegt stets der Fahrerin bzw. dem Fahrer des Fahrzeuges. Selbstverständlich unterstützen wir Sie gerne bspw. mit kostenlosen zusätzlichen Warnwesten für Fahrten ins Ausland. Jedoch ist eine entsprechende Abfahrtskontrolle vor der Reise in solche Regionen obligatorisch. Sollten dabei Missstände erkannt werden, melden Sie sich bitte unverzüglich bei stadtmobil und reisen nicht unbefugt in beschränkte Zonen ein. Alle wichtigen Details kurz zusammengefasst Ab 01.12.2025: Nur noch digitale Schweizer E-Vignetten werden erstattet. Keine Klebevignetten: Nicht mehr erstattungsfähig. Kauf: Nur auf www.via.admin.ch , keine Erstattung von Zusatzgebühren. Erstattung: 100% in Q1, 50% in Q2. Beleg per App oder E-Mail einreichen. Online-Prüfung vorab möglich. Beachten Sie dabei bitte die verschiedenen Schreibweisen des Kennzeichens (z.B. mit und ohne Bindestrich KA-ST4573 und KAST4573) Abfahrtskontrolle: Die Fahrerin bzw. der Fahrer ist stets verantwortlich für die korrekte Fahrzeugausstattung bei Einreise in besondere Regionen (Umweltzonen, Mautstraßen, Schneeketten-Pflichtgebiete usw). Wir wünschen Ihnen eine gute und sichere Fahrt! Ihr stadtmobil-Team