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So funktioniert's

13.10.16 | Inhaltsseite So funktioniert's

stadtmobil Carsharing – so einfach geht’s stadtmobil- flexibel, günstig, umweltschonend Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Bilder sagen mehr als tausend Worte, schauen Sie sich die Vorteile von stadtmobil in diesem Video an. " stadtmobil - flexibel, günstig, umweltschonend " Werden auch Sie ein Teil von 20 Jahren Carsharing in Karlsruhe! Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . stadtmobil Carsharing: so funktioniert's! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Bilder sagen mehr als tausend Worte, " stadtmobil Carsharing: so funktioniert's " - schauen Sie sich unser Video an. Vertrag abschließen und dann gleich ein Auto nutzen. Wie geht das? Produktion: EMOTIONSDESIGN, Karlsruhe Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . stadtflitzer - so funktioniert's! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Bilder sagen mehr als tausend Worte, schauen Sie sich die Vorteile von stadtmobil in diesem Video an. " stadtflitzer - so funktioniert's " stadtmobile ohne feste Station in Karlsruhe - das ist stadtflitzer! Produktion: EMOTIONSdesign, Karlsruhe

Vorteile

13.10.16 | Inhaltsseite Vorteile

Vorteile die sich rechnen..... Flexibler Fuhrpark Passgenaue Fuhrparklösung Sie kennen das sicher auch: An einigen Tagen brauchen Sie in Ihrer Firma mehrere Fahrzeuge gleichzeitig, dann brauchen Sie über Monate nur eines. Ein ungenutzter Firmenfuhrpark rostet und kostet. Beim Carsharing mit stadtmobil buchen Sie nur, was Sie brauchen, und bezahlen nur, was Sie buchen – auf die Stunde genau Große Auswahl: Von Kleinwagen bis Transporter Welches Fahrzeug brauchen Sie heute? Einen quirligen Kleinwagen für die Stadt, einen repräsentativen Kombi für den Kundentermin oder einen Transporter für die sperrigen Aufgaben? Bei stadtmobil steht Ihnen eine Fahrzeugflotte von mehreren Tausend Fahrzeugen zur Verfügung. Wählen Sie das passende Fahrzeug aus, auch kurzfristig. Und wenn sich Ihre Pläne spontan ändern, buchen Sie einfach um. Selbstverständlich sind alle Fahrzeuge regelmäßig gewartet und auf dem aktuellen Stand der Technik. Darauf können Sie sich verlassen! Betriebswirtschaftlich sinnvoll Liquiditätsschonend und bilanzoptimierend! Bei stadtmobil Carsharing hinterlegen Sie eine Kaution. Darüber hinaus werden weder Ihr Eigenkapital noch Ihr Kreditrahmen belastet – Sie gewinnen Liquidität für Ihr Kerngeschäft. Die günstigen Nutzungskosten sind Betriebsausgaben, die voll steuerlich geltend gemacht werden können. Mehr Zeit für Ihre Firma Mehr Zeit für Ihre Firma Tägliche Parkplatzsuche vor dem Büro, lästige Autopflege, zu wenig Laderaum, Ärger mit der Werkstatt, dem TÜV, der Versicherung? Das können Sie sich sparen! All das erledigt stadtmobil CarSharing für Sie. So können Sie Ihre Zeit in Ihre Firma statt in die Verwaltung der Firmenwagen investieren. Fest verfügbare Fahrzeuge Abo-Buchungen für feste Termine Wenn Sie zu bestimmten, wiederkehrenden Zeiten ein Fahrzeug benötigen können Sie eine Abo-Buchung vereinbaren. Das selbe Fahrzeug, zur selben Zeit, am selben Ort. Immer für Sie reserviert. Sprechen Sie uns an! Ausprobieren ohne Risiko Kurze Kündigungsfristen Durch eine Kündigungsfrist von lediglich sechs Wochen bleiben Sie flexibel. Ein Austritt aus der Carsharing-Community ist jederzeit möglich! Der Umwelt zuliebe Mit stadtmobil fahren Sie umweltschonend Ein stadtmobil ersetzt 7 bis 9 private Autos! Durch die stadtmobil-Flotte werden über 50 km Stellplatzlänge frei. Wertvoller Lebensraum in unseren überfüllten Städten. Und Autos, die nicht gebaut werden, benötigen weder Rohstoffe oder Energie und müssen auch nicht verschrottet werden. Zudem sind die stadtmobile auf dem neuesten Stand der Technik. Sie verbrauchen weniger Kraftstoff und stoßen geringere Mengen an Schadstoffen aus. Im Schnitt 24% weniger als die bundesdeutsche Flotte. stadtmobil schont das Klima!

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18.10.16 | Inhaltsseite Downloads

Dokumente und Informationen Allgemeine Informationen Hier finden Sie nützliche Informationen zur Nutzung und den Tarifen: Tarif- und Gebührenordnung Nutzungsordnung stadtflitzer Bediengebiet Karlsruhe stadtflitzer Bediengebiet Pforzheim Einführung mehrseitig Kurzanleitung Infoblatt regiomove Tarif- und Gebührenordnung regiomove AGB English information/briefing Geschäftskunden Vertragsunterlagen und Infos Für die Neuanmeldung eines Geschäftskunden benötigen wir von Ihnen einen ausgefüllten Teilnahmerahmenvertrag. Teilnahmerahmenvertrag Antrag weitere Zugangskarten SEPA-Lastschriftmandat Geschäftskunden Broschüre Antrag Abobuchung Muster Teilnahmerahmenvertrag Mustervertrag Privatteilnehmer Privatteilnehmer haben bei uns die Möglichkeit sich komfortabel online anzumelden, eine Beratung vor Ort in unserem Büro ist selbstverständlich auch möglich. Mustervertrag Einzelteilnehmer Formulare und Anträge für Teilnehmer Erhalten Sie hier Formulare, um bestehende Teilnahmerahmenverträge zu ergänzen. Antrag Abobuchung SEPA-Lastschriftmandat Allgemeine Geschäftsbedingungen, Datenschutzerklärung und Versicherungsbedingungen Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), die Datenschutzerklärung sowie die Bedingungen der KFZ-Versicherung (AKB). AGB + Datenschutz AKB Hinweise Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt. Zum Ansehen und Ausdrucken der PDF-Dokumente benötigen Sie die kostenlose Software "Acrobat Reader" von Adobe. Falls Sie Probleme bei der Anzeige der Dokumente haben, speichern Sie diese zunächst auf Ihrem Computer ab. Öffnen Sie anschließend die Dokumente lokal auf Ihrem Computer. Gerne schicken wir Ihnen die Dokumente auch per E-Mail. Eine kurze Mitteilung an stadtmobil genügt.

Kunde werden

01.03.17 | Inhaltsseite Kunde werden

Wenn Sie sich bereits über die Preise & Tarife , die Stationen und den Fuhrpark informiert haben, und sich nun bei stadtmobil anmelden möchten, sind Sie hier genau richtig. Wählen Sie hier das für Sie passende Starterpaket aus. Basis oder Premium : Wenn Sie der/die erste stadtmobil-Teilnehmer*in in Ihrem Haushalt sind. Student*in : Für Studenteninnen und Studenten mit gültiger Immatrikulationsbescheinigung. Partner*in : Wenn ein anderes Haushaltsmitglied mit gleichem Wohnsitz bereits im Tarif Basis oder Premium angemeldet ist. Vergünstigungen für ÖPNV-Kunden und andere Kooperationspartner Für die Aktion ÖPNV und weitere Aktionen mit Kooperationspartnern wählen Sie das Starterpaket Basis . Dort können Sie Ihren Nachweis auswählen, der Sie zu den Vergünstigungen berechtigt. Nach Ablauf der Vergünstigungen wird Ihr Vertrag automatisch im Tarif Basis fortgeführt. Wenn Sie einen Tarifwechsel wünschen, wenden Sie sich bitte an das stadtmobil-Büro. Bitte beachten Sie, dass eine Kombination von Vergünstigungen verschiedener Kooperationspartner und anderer Starterpakete nicht möglich ist. Verifizierung von Führerschein und Ausweisdokumenten Nachdem Sie sich online registriert haben, bieten wir zwei Möglichkeiten Ihre Online-Anmeldung und den Vertragsabschluss zu Ende zu bringen. Variante A: Sie vereinbaren nach erfolgreicher Online-Anmeldung einen Termin für einen Google Meet Video-Chat. Wir senden Ihnen eine Einladung, die Sie lediglich annehmen müssen. Bitte schauen Sie sich diese Anleitung an und senden Sie uns nach erfolgter Online-Anmeldung folgendes per E-Mail zu: Ihren gültigen Führerschein ( siehe Anleitung ) Ihren gültigen Personalausweis oder Pass mit Meldebestätigung ( siehe Anleitung ) die unterschrieben Vertragsunterlagen ggfs. aktuelle Studienbescheinigung Variante B: Nach erfolgreicher Online-Anmeldung vereinbaren Sie einen persönlichen Termin im stadtmobil Büro in Karlsruhe. Bitte bringen Sie unbedingt Ihre Ausweisdokumente sowie eventuelle Nachweise für Vergünstigungen mit. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Auswahl der für Sie passenden Variante dem jeweiligen Verfahren, also z.B. Video-Chat oder Versand per Mail, zustimmen. Nachdem bei Ihrer Anmeldung das Starterpaket bezahlt ist, erhalten Sie postalisch Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch (nicht bei Variante B), in dem alles rund um Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Mit unserer stadtmobil-App können Sie sogar schon vor Erhalt Ihrer Zugangskarte loslegen, indem Sie das Fahrzeug per App statt per Zugangskarte bei Buchungsbeginn öffnen und bei Buchungsende wieder schließen. Bezahlen und loslegen Die Bezahlung des Starterpakets erfolgt durch Bankeinzug über ein SEPA-Lastschriftmandat. Im stadtmobil-Büro (Variante B) erhalten Sie dann Ihre persönliche Zugangskarte sowie unser Carsharing-Handbuch, in dem alles rund um CarSharing mit stadtmobil Karlsruhe ausführlich erklärt ist. Wenn Sie Variante A gewählt haben, erhalten Sie Zugangskarte und Handbuch postalisch. Und schon können Sie die stadtmobil-Fahrzeuge buchen und fahren. Vertriebsbüros Baden-Baden Baden-Baden: CarSharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil machts möglich. stadtmobil Karlsruhe ist bereits seit 2001 in Baden-Baden vertreten, inzwischen gibt es zahlreiche stadtmobil-Stationen mit jeweils 1 bis 3 Fahrzeugen. Für eine Übersicht der stadtmobil-Stationen in Baden-Baden klicken Sie hier und wählen Sie in der Städteliste "Baden-Baden" aus. Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten von stadtmobil-CarSharing erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten Privatkunden und Geschäftskunden oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Anmeldung Melden Sie sich online an. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann in das Kundenzentrum der Baden-Baden-Linie: Baden-Baden-Linie Kundenzentrum am Augustaplatz Augustaplatz, 76530 Baden-Baden Tel.: 07221 / 277 - 650 Öffnungszeiten: Mo. - Do. 8.30 - 12.30 Uhr und 13.00 - 16.30 Uhr Freitag 8.30 - 14.00 Uhr Bruchsal Bruchsal: Carsharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. stadtmobil Karlsruhe ist seit einigen Jahren auch in Bruchsal vertreten. Weitere Stellplätze sind bereits in Planung. Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). stadtmobil Stationen in Bruchsal: Für eine Übersicht der stadtmobil-Stationen in Bruchsal klicken Sie hier und wählen Sie in der Städteliste "Bruchsal" aus. Stadtbus-Büro Bruchsal Melden Sie sich online an, eine offline-Anmeldung ist nur im Karlsruher Büro möglich. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann in das Stadtbus-Büro bei den Stadtwerken Bruchsal: Stadtwerke Bruchsal Servicecenter Hoheneggerstraße 7 76646 Bruchsal Tel.: 07251/706-222 Bürozeiten Mo, Di, Mi, Fr: 09:00 Uhr - 12:30 Uhr Do 15:00 Uhr - 18:00 Uhr. Heilbronn stadtmobil Carsharing in Heilbronn Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. Inhaber eines (((e-Tickets des HNV können diese sogar als Zugangskarte nutzen! Informationen zu Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten (Privatkunden und Geschäftskunden) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Für eine Übersicht der Heilbronner stadtmobil-Stationen klicken Sie hier und wählen Sie in der Liste "Heilbronn" aus. stadtmobil beim HNV Melden Sie sich online an. Zur Führerscheinkontrolle gehen Sie dann zum HNV-Kundencenter. HNV-Kundencenter Olgastr. 2 74072 Heilbronn Telefon: 07131- 88 886-0 Öffnungszeiten: Mo. - Fr. 9-17 Uhr Karlsruhe Karlsruhe: Carsharing mit stadtmobil Mobil sein ohne eigenes Auto, Kosten sparen und die Umwelt entlasten – stadtmobil macht's möglich. stadtmobil Carsharing gibt es in Karlsruhe bereits seit 1995 und entwickelt sich kontinuierlich weiter. Weit über 25.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind der Beweis! Wenn auch Sie Teil der Carsharing-Begeisterten sein wollen, melden Sie sich unkompliziert online an. Nachdem Sie mit dann mit Führerschein und Personalausweis in unserem Büro in der Oststadt vorbei gekommen sind, oder sich per Videochat verifiziert haben, kann es auch schon losgehen. Informationen zum Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 911911-0 Fax: 0721 911911-6 E-Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de ViSdPG: Gunnar Petersohn Amtsgericht Mannheim HRA 104662 USt.-IdNr.: DE215999805 Geschäftsführer: Frank Ratzel, Gunnar Petersohn und Anja Orth Komplementär: Stadtmobil CarSharing Verwaltungs GmbH Bürozeiten Montag bis Freitag 10:00 Uhr - 18:00 Uhr Pforzheim Pforzheim: Carsharing mit stadtmobil Carsharing gibt es in Pforzheim bereits seit vielen Jahren. 2005 übernahm stadtmobil die Aktivitäten des Carsharing-Vereins und seitdem wurde das Angebot stark erweitert. Informationen zum Ablauf, Nutzung und Kosten erhalten Sie hier auf unseren Internetseiten ( Privatkunden und Geschäftskunden ) oder im Büro von stadtmobil Karlsruhe (Telefon: 0721 911 911-0). stadtmobil-Stationen in Pforzheim Für eine Übersicht der Pforzheimer stadtmobil-Stationen klicken Sie hier und wählen Sie in der Liste "Pforzheim" aus. stadtmobil beim VPE Melden Sie sich online an . Zur Führerscheinkontrolle und zur Abholung Ihrer Zugangskarte vereinbaren Sie bitte einen Termin beim VPE: Monika Kalpakidis: 07231 / 41466 11 oder Angelika Katzler: 07231 / 41466 13 Die Mitarbeiter des VPE stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag, nach vorhergehender Terminabsprache, gerne zur Verfügung. Wo finden Sie den VPE: Verkehrsverbund Pforzheim-Enzkreis GmbH (VPE) Luitgardstr. 14 - 18, 1. OG 75177 Pforzheim Haben Sie Fragen zu Preisen, Stationen, Fahrzeugen und rund um CarSharing mit stadtmobil, rufen Sie bitte im Karlsruher stadtmobil-Büro an: 0721 911911-0.

AGB

09.03.17 | Inhaltsseite AGB

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Gegenstand Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehung zwischen dem Teilnehmer und der Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG, im folgenden „stadtmobil“ genannt, bezüglich der Überlassung von Fahrzeugen zur vorübergehenden Nutzung in der Form von CarSharing. Weiterhin sind die Tarif- und Gebührenordnung, das Handbuch, die Datenschutzerklärung und das Wagenbuch im Fahrzeug zu beachten. § 2 Teilnehmergemeinschaften Mehrere Teilnehmer, die im selben Haushalt leben, können als Teilnehmer und Partner eine Teilnehmergemeinschaft bilden. Für Teilnehmer und Partner gelten die in der Tarifordnung genannten Voraussetzungen und Bedingungen. § 3 Juristische Personen als Teilnehmer Ist der Teilnehmer eine juristische Person, kann der Teilnehmer weitere Personen als Beauftragte (Fahrer) benennen, die im Namen und auf Rechnung des Teilnehmers Fahrzeuge buchen und/oder nutzen können. Die Kosten hierfür sind der Tarifordnung zu entnehmen. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass Beauftragte bei Fahrten mit Fahrzeugen von stadtmobil fahrtüchtig und im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind. § 4 Zugangsmittel Jeder Teilnehmer erhält ein Zugangsmittel mit einer persönlichen Geheimzahl. Nur Teilnehmer in Person oder Beauftragte (Fahrer) juristischer Personen nach § 3 dürfen die Zugangsmittel benutzen. Persönliche Geheimzahlen (z.B. für Zugangsmittel) dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Die Geheimzahl darf nicht auf dem Zugangsmittel vermerkt oder in anderer Weise zusammen mit dem Zugangsmittel aufbewahrt werden. Das Zugangsmittel bleibt Eigentum von stadtmobil. Der Verlust des Zugangsmittels ist stadtmobil unverzüglich mitzuteilen und die Umstände des Verlustes sind in Textform darzulegen.Der Teilnehmer haftet im gesetzlichen Rahmen für alle durch den Verlust der Zugangsmittel verursachten Schäden, insbesondere wenn dadurch der Diebstahl von Fahrzeugen ermöglicht wurde. § 5 Buchung, Nutzung Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung von Nutzungskosten gemäß der jeweils gültigen Tarifordnung, sowie der Teilnahmekosten gemäß der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Tarifordnung. Tarifänderungen sind nur gemäß §16 dieser AGB zulässig. Der Teilnehmer ist verpflichtet, vor jeder Nutzung das Fahrzeug entsprechend den Regelungen des Handbuchs zu buchen. Überschneidungen mit bereits erfolgten Buchungen sind nicht zulässig. stadtmobil kann die Entgegennahme von Buchungen von angemessenen Vorauszahlungen auf die voraussichtlich durch den Teilnehmer zu zahlenden Fahrtkosten abhängig machen. Die Nutzung eines Fahrzeugs ohne vorherige Buchung ist als Straftat strafbar. stadtmobil behält sich vor, entsprechend Anzeige und Strafantrag zu stellen. Unabhängig von weitergehenden Schadensersatzforderungen hat der Teilnehmer in diesem Fall das entsprechende Nutzungsentgelt sowie eine Vertragsstrafe zu zahlen. Die Zahlung der Vertragsstrafe wird auf eventuelle Schadensersatzforderungen angerechnet. Buchungen können gemäß den Bedingungen der Tarifordnung storniert oder gekürzt werden. Dem Teilnehmer steht es frei nachzuweisen, dass die Stornierungskosten nicht oder in niedrigerer Höhe angefallen sind. Steht dem Teilnehmer bei Beginn der Buchungszeit das Fahrzeug nicht zur Verfügung, so steht ihm frei, ein anderes Fahrzeug zu buchen oder die Fahrt unentgeltlich zu stornieren. § 6 Nutzungsdauer, verspätete Rückgabe, Nutzung eines falschen Fahrzeugs Der Teilnehmer darf das Fahrzeug nur innerhalb des gebuchten Zeitraums nutzen. Eine Verlängerung des Buchungszeitraums ist möglich, wenn es dadurch nicht zu einer Überschneidung mit einer anderen Buchung kommt. Wird das Fahrzeug erst nach Ende des Buchungszeitraums zurückgestellt, hat der Teilnehmer zusätzlich zum üblichen Entgelt ein Verspätungsentgelt zu entrichten, dessen Höhe der Tarifordnung zu entnehmen ist. Dem Teilnehmer bleibt nachgelassen, nachzuweisen, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. § 7 Berechtigte Fahrer, gültige Fahrerlaubnis Fahrberechtigt sind Personen, die einen gültigen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen haben und Beauftrage (Fahrer) nach § 3. Der Teilnehmer ist verpflichtet, bei jeder Fahrt seine gültige Fahrerlaubnis (Führerschein) mitzuführen. Die Fahrberechtigung ist an den fortdauernden, ununterbrochenen Besitz einer in Deutschland gültigen Fahrerlaubnis und die Einhaltung aller darin enthaltenen Bedingungen und Auflagen gebunden. Bei Entzug oder Verlust der Fahrerlaubnis erlischt unmittelbar die Fahrberechtigung. Der Teilnehmer kann sich von einem Dritten fahren lassen. Er kann das Fahrzeug an Dritte weitergeben, die selbst Partner eines Rahmennutzungsvertrags mit stadtmobil sind. Er ist in jedem Fall verpflichtet, die Fahrerlaubnis des Dritten zu prüfen und sich von seiner Fahrtüchtigkeit zu überzeugen. Ansonsten darf das Fahrzeug keinem Dritten überlassen werden. Soweit kein Versicherungsschutz besteht, haftet der Teilnehmer für die entstandenen Gebühren sowie aus §§ 278, 540 Abs. 2 BGB für Schäden, die Dritte verursachen, denen er die Fahrt ermöglicht hat § 8 Behandlung der Fahrzeuge Das Fahrzeug ist sorgfältig zu behandeln und ordnungsgemäß gegen Diebstahl zu sichern. Insbesondere bei längeren Fahrten sind die Betriebsflüssigkeiten und der Reifendruck in regelmäßigen Abständen zu prüfen und gegebenenfalls zu korrigieren. Im Interesse aller Teilnehmer und der Allgemeinheit ist auf eine kraftstoffsparende Fahrweise zu achten. 3. Das Rauchen ist im Fahrzeug im Interesse von nichtrauchenden Teilnehmern und Kindern verboten. § 9 Allgemeine Nutzungsverbote Dem Teilnehmer ist es verboten, das Fahrzeug zu nutzen: für die Begehung von Straftaten; für Geländefahrten, zur Teilnahme an Rennen jeder Art, Motorsportveranstaltungen und Fahrzeugtests; im Rahmen der Teilnahme an jeglichen Veranstaltungen (z.B. Demonstration, Autokorso, Straßenumzug, Straßenfest, Ausstellung) und für gewerbliche Promotion, Werbeaktionen oder Bildaufnahmen, auf denen die Fahrzeuge zu erkennen sind. Dem Teilnehmer steht es frei, vor der Buchung eine Erlaubnis von stadtmobil zu beantragen. Die Buchung darf nur getätigt werden, wenn die Erlaubnis in Textform erteilt wurde; für Fahrschulungen, für Fahrten auf Verkehrsübungsplätzen, Fahrsicherheitstrainings und zur gewerblichen Mitnahme von Personen; für die Beförderung leicht entzündlicher, giftiger oder gefährlicher Stoffe, soweit sie haushaltsübliche Mengen oder die Freigrenzen der ADR übersteigen; für den Transport von Gegenständen oder Stoffen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihrer Größe, ihrer Form oder ihres Gewichts die Fahrsicherheit beeinträchtigen oder den Innenraum beschädigen könnten, sofern diese nicht ordnungsgemäß verpackt und gesichert sind. für Fahrten außerhalb Europas und in außereuropäische Gebiete, die der Europäischen Union angehören, sofern keine ausdrückliche Erlaubnis in Textform von stadtmobil erteilt wurde für Fahrten in Kriegsgebiete oder Gebiete mit politischen Unruhen. § 10 Übernahme des Fahrzeugs, Fahrzeugmängel Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug vor Fahrtantritt auf Verkehrssicherheit, sichtbare Mängel, Schäden und grobe Verunreinigungen zu überprüfen. Die Schadenskontrolle umfasst bei Elektrofahrzeugen auch die Ladesäule und Ladekabel. Schäden und Mängel, die nicht im Bordbuch eingetragen sind, müssen vor Fahrtantritt stadtmobil gemeldet werden. Eine Nutzung des Fahrzeugs ist dann nur noch mit ausdrücklicher Erlaubnis der stadtmobil zulässig, diese wird nicht unbillig verweigert. Gründe einer Verweigerung sind Zweifel an der Verkehrstauglichkeit, Beweispflichten im Zusammenhang mit Ordnungswidrigkeiten bzw. Straftaten oder ähnlich schwerwiegende Umstände. Hält der Teilnehmer die vorgenannten Pflichten nicht ein, haftet er für alle aus der nicht zulässigen Nutzung entstehenden Folgeschäden nach den gesetzlichen Bestimmungen. Ist der Folgeschaden höher als der Betrag der Eigenbeteiligung, so ist die Haftung auf den geringeren Betrag begrenzt. stadtmobil Fahrzeuge sind entsprechend der in Deutschland geltenden Vorschriften ausgestattet (grüne Umweltplakette, eine Warnweste etc.). Sie sind mit Ganzjahresreifen oder mindestens von November bis April mit Winterreifen ausgestattet. Sollte der Teilnehmer eine Fahrt ins Ausland planen, muss er sich selbst über die dort geltenden Vorschriften auf seinem Reiseweg und am Ziel informieren und die Ausstattung ggf. auf eigene Kosten ergänzen. stadtmobil unterstützt den Teilnehmer dabei auf Anfrage. Der Teilnehmer ist verpflichtet, sich mit der Funktionsweise des Fahrzeugs und vorhandener Assistenzsysteme vor Fahrtantritt vertraut zu machen. Der Teilnehmer ist verpflichtet, Sicherungsvorrichtungen gegen Fremdparker an den Stellplätzen zu nutzen (Pfosten aufstellen, Ketten einhängen etc.) Der TN ist verpflichtet, Ladekabel von Elektrofahrzeugen, die nicht dauerhaft fest an der Ladesäule / Wallbox installiert sind, vor der Fahrt abzuziehen und im Auto auf die Fahrt mitzunehmen. § 11 Verhalten bei Unfällen, Schäden, Defekten, Reparaturen Unfälle, Diebstahl, Schäden und Defekte, die während der Zeit von der Übernahme bis zur Rückgabe des Fahrzeugs am Fahrzeug auftreten, hat der Teilnehmer stadtmobil unverzüglich zu melden. Das gilt auch bei offensichtlich geringfügigen Schäden. Der Teilnehmer hat alles Erforderliche zur Aufklärung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Der Teilnehmer hat nach Aufforderung den stadtmobil-Vordruck für einen Unfallbericht in allen Punkten sorgfältig und wahrheitsgemäß auszufüllen und sonstige Fragen von stadtmobil zu den Umständen des Schadensereignisses innerhalb von 7 Tagen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Unfälle müssen polizeilich aufgenommen werden. Der Teilnehmer ist verpflichtet, außer bei zwingenden anderen Umständen, bis zum Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme am Unfallort zu verbleiben und Maßnahmen zu ergreifen, die der Beweissicherung und der Schadensminderung dienen. Der Teilnehmer darf bei einem Unfall kein Schuldanerkenntnis, keine Haftungsübernahme oder eine vergleichbare Erklärung abgeben. Wird trotz des Verbots eine Haftungszusage erteilt, gilt diese nur unmittelbar für den Teilnehmer selbst. Weder Halter noch Versicherer sind an diese Zusage gebunden. Reparaturen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung von stadtmobil erfolgen und müssen in Fachwerkstätten in Auftrag gegeben werden. Die Reparatur erfolgt im Namen von stadtmobil, die auch die notwendigen Reparaturkosten gegen Vorlage der entsprechenden Rechnung trägt. § 12 Rückgabe des Fahrzeugs Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Fahrzeug zum Ende der Buchungszeit ordnungsgemäß zurückzugeben. Die Rückgabe gilt als ordnungsgemäß, wenn das Fahrzeug im ursprünglichen Zustand mit mindestens einem ¼ vollen Tank, mit eingerastetem Lenkradschloss, ordnungsgemäß verschlossen an seinem definierten Stellplatz oder Bediengebiet abgestellt ist und der Wagenschlüssel am dafür vorgesehenen Ort sicher untergebracht ist. Elektrofahrzeuge müssen, wo vorhanden, an die dafür vorgesehene Ladevorrichtung angeschlossen werden. Der Fahrzeugschlüssel darf nicht an einen anderen Teilnehmer weitergegeben werden. Wird ein Fahrzeug innen oder außen erheblich verunreinigt oder nicht ordnungsgemäß zurückgestellt, hat der Teilnehmer, sofern der Teilnehmer diesen Umstand zu verschulden hat, die Kosten gemäß des tatsächlichen (Reinigungs-) Aufwandes zu entrichten. § 13 Versicherungen Alle Fahrzeuge sind haftpflicht-, teil- und vollkaskoversichert. § 14 Haftung von Stadtmobil stadtmobil haftet in Fällen des Vorsatzes oder groben Fahrlässigkeit von stadtmobil, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Im Übrigen haftet stadtmobil nur wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Bei den wesentlichen Vertragspflichten handelt es sich um solche Vertragspflichten, deren Erfüllung den Vertrag prägt und auf die der Teilnehmer vertrauen darf. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Datenschutzrechtliche Anspruchsgrundlagen werden von dieser Regelung nicht umfasst. § 15 Haftung des Teilnehmers, Vertragsstrafen, Nutzungsausschluss Der Teilnehmer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für sämtliche Schäden, die während der Zeit von der Übernahme bis zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Fahrzeugs auftreten. Der Teilnehmer haftet, soweit kein zu berücksichtigendes Mitverschulden eines Dritten vorliegt, auf vollen Schadensersatz, wenn • die Beschädigung oder der Verlust des Fahrzeugs oder • ein Schaden anderer dadurch eingetreten ist, oder • die Feststellung eines Schadenfalls vereitelt oder erschwert wird, weil der Teilnehmer oder Dritte, für die er einzustehen hat, vorsätzlich die vertragliche Obliegenheit aus §§ 8, 9, 10, 11 und 12 dieser Vertragsbedingungen verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung der Obliegenheit haftet der Teilnehmer in einem der Schwere des Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Außer bei arglistiger Verletzung der Obliegenheit besteht abweichend hiervon keine Haftung, soweit die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Schadensfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Schadensleistung ursächlich ist. Die Haftung erstreckt sich auch auf die Schadennebenkosten wie zum Beispiel Sachverständigenkosten, Abschleppkosten, Wertminderung, Mietausfallkosten, Höherstufung der Versicherungsprämien, Schadenrückkäufe an den Versicherer zur Vermeidung von Prämienerhöhungen oder zusätzliche Verwaltungskosten. Die Haftung des Teilnehmers ist bei Unfällen begrenzt auf die Höhe der Selbstbeteiligung. Als Unfall gilt ein unmittelbar von außen plötzlich mit mechanischer Gewalt auf das Fahrzeug einwirkendes Ereignis. Nicht als Unfallschaden gelten insbesondere Schäden aufgrund eines Brems- oder Betriebsvorgangs oder reine Bruchschäden. Dies gilt beispielsweise bei durch mangelnde Sicherung der Ladung oder Fehlbedienung verursachten Schäden (Getriebeschaden durch Verschalten, Motorschaden durch Falschbetankung etc.) oder abhanden gekommenen Fahrzeugteilen (Kofferraumabdeckung, Kindersitz, Fußmatten, Kopfstützen, Fahrzeugschlüssel etc.). Die Höhe der Selbstbeteiligung und die in jedem Schadensfall nur einmal zu erbringende Höchstsumme sind der Tarifordnung zu entnehmen. Eine in diesem Vertrag geregelte weitergehende Haftung bleibt unberührt. Die vollständige oder teilweise Haftung auf Schadenersatz durch den Teilnehmer nach Absatz 2 hat bei Verletzung einer nach Eintritt des Schadensfalles bestehenden Auskunftsoder Aufklärungsobliegenheit zur Voraussetzung, dass stadtmobil den Teilnehmer durch gesonderte Mitteilung in Textform auf diese Rechtsfolge hingewiesen hat. Der Teilnehmer verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe, wenn er ein Fahrzeug ohne Buchung nutzt (§ 5 Abs. 2) oder ein Fahrzeug einem Nichtfahrberechtigten überlässt (§ 7). Falls neben der Vertragsstrafe auch ein zu ersetzender Schaden entsteht, wird die Vertragsstrafe auf die Schadenersatzforderung angerechnet. Bei erheblichen Vertragsverletzungen kann stadtmobil mit sofortiger Wirkung den Teilnehmer von der Fahrzeugnutzung vorübergehend ausschließen und die Zugangsmittel sperren. § 16 Entgelt, Lastschriftmandat, Zahlungsverzug Die Höhe der Fahrtkosten, Monatsbeiträge und weiteren Entgelte ergibt sich aus der Tarifordnung, die jedem Teilnehmer ausgehändigt wird. Wenn ein Teilnehmer eine dort aufgeführte Leistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die zu diesem Zeitpunkt ausgehändigte Tarifordnung. Für die Vergütung der darin nicht aufgeführten Leistungen, die in Auftrag des Teilnehmers oder dessen mutmaßlichem Interesse erbracht werden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütung zu erwarten sind, gelten, soweit keine andere Vereinbarung getroffen wurde, die gesetzlichen Vorschriften. Die Änderung der Fahrtkosten erfolgt aufgrund des Rahmennutzungsvertrages mit dem Teilnehmer. stadtmobil wird dem Teilnehmer die Änderungen der Fahrtkosten mitteilen. Bei einer Erhöhung kann der Teilnehmer, sofern nichts anderes vereinbart ist, den Rahmennutzungsvertrag innerhalb von sechs Wochen nach der Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Änderungen der Entgelte für solche Leistungen, die vom Teilnehmer im Rahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruch genommen werden (z.B. Monatsbeiträge, Senkung der Selbstbeteiligung im Schadensfall) werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Werden dem Teilnehmer die Änderungen angeboten, kann er den von der Änderung betroffenen Vertrag auch fristlos und kostenfrei kündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Teilnehmer, wird das geänderte Entgelt für die geänderte Geschäftsbeziehung nicht zugrunde gelegt. Der Teilnehmer erteilt der stadtmobil ein SEPA Basis Lastschriftmandat zum Einzug aller mit dem Rahmennutzungsvertrag zusammenhängenden fälligen Beträge von seinem Konto. stadtmobil wird dem Teilnehmer den Betrag und den Zeitpunkt der Abbuchung mindestens acht Tage vor Abbuchung mitteilen. Bei Zahlungsverzug ist stadtmobil berechtigt, Mahnkosten und Verzugszinsen nach gesetzlichen Regelungen zu erheben und dem Teilnehmer die Fahrtberechtigung zu entziehen. Wird die Rechnungserstellung an einen Dritten vergeben, kann stadtmobil den Dritten beauftragen, dem Teilnehmer die Rechnung im eigenen Namen auszustellen. Zahlungen an den Dritten erfolgen dann mit befreiender Wirkung für den Teilnehmer stadtmobil gegenüber. § 17 Kündigung, Beendigung des Vertrags Der Rahmennutzungsvertrag kann vom Teilnehmer als auch von stadtmobil mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Textform. Unberührt hiervon bleibt das Recht von stadtmobil, den Rahmennutzungsvertrag aus wichtigem Grund außerordentlich und fristlos ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Dieses Recht besteht bei erheblichen Verstößen gegen Vertragsbedingungen, insbesondere mit Unfallfolgen, oder in Form vertragswidrigen Gebrauchs eines Fahrzeugs durch den Teilnehmer oder einen Dritten, für den der Teilnehmer einzustehen hat. Zum Ende des Rahmennutzungsvertrags sind die Zugangsmittel und alle sonstigen Gegenstände und Hilfsmittel, die der Teilnehmer im Rahmen des Rahmennutzungsvertrags erhalten hat, unbeschädigt zurückzugeben. Bereits gezahlte, erstattungsfähige Monatsbeiträge werden nach Erstellung der letzten Rechnung und nach Begleichung aller Forderungen, die stadtmobil gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag zustehen, spätestens aber sechs Wochen nach Vertragsende, bzw. nach Rückgabe der Zugangsmittel dem Teilnehmer gutgeschrieben. Die Auszahlung erfolgt mit dem nächsten auf diesen Zeitpunkt folgenden Rechnungslauf. stadtmobil ist berechtigt, Forderungen gegen den Teilnehmer aus dem Rahmennutzungsvertrag mit der Forderung des Teilnehmer auf Rückzahlung der Monatsbeiträge zu verrechnen oder von ihrem Zurückbehaltungsrecht bis zur Erfüllung der Forderungen aus Abs. 3 Gebrauch zu machen. Kündigt ein Mitglied einer Teilnehmergemeinschaft nach § 2, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Rahmennutzungsverträge der restlichen Mitglieder der Teilnehmergemeinschaft. § 18 Buchungsberechtigung stadtmobil kann die Buchungsberechtigung entziehen, wenn: • Kommunikationsinformationen ohne Vorankündigung ungültig werden (z. B. Anschrift, Telefonnummer, E-Mail), • die Abwicklung eines Schadens zwischen Teilnehmer und stadtmobil strittig ist, • ein Bankeinzug unangekündigt nicht bedient wird oder sich der Teilnehmer um mehr als 75 Euro im Zahlungsverzug befindet oder • begründete Verdachtsmomente dafür bestehen, dass der Teilnehmer andere Verkehrsteilnehmer oder andere stadtmobil-Teilnehmer gefährdet oder schädigt. § 19 Dienstleistungen Dritter, Quernutzung Der Teilnehmer kann über die stadtmobil Buchungsplattform Fahrzeuge von anderen CarSharing-Anbietern buchen (Quernutzung). Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen, die der Teilnehmer mit stadtmobil vereinbart hat. Zu weiteren CarSharing-Anbietern, die nicht über die Buchungsplattform von stadtmobil gebucht werden können, stellt stadtmobil auf Anfrage einen Kontakt her, damit der Teilnehmer dort ohne eine gesonderte kostenpflichtige Anmeldung Fahrzeuge buchen kann. Die Buchung und Nutzung erfolgt zu den Preisen und Bedingungen des jeweiligen CarSharing-Anbieters, die der CarSharing-Anbieter dem Teilnehmer vorab mitteilt. Die Kosten der Quernutzung stellt der CarSharing-Anbieter im eigenen Namen dem Teilnehmer in Rechnung. Der Teilnehmer stellt stadtmobil von sämtlichen Forderungen Dritter frei, die sich aus einer Buchung bei anderen Fahrzeuganbietern ergeben, sofern diese Forderungen auf ein Verschulden des Teilnehmers beruhen und nicht auf ein Verschulden von stadtmobil. Der Teilnehmer hat Anspruch auf die Mithilfe von stadtmobil, sofern ihm von einem anderen Fahrzeuganbieter ungerechtfertigte Ansprüche gestellt werden. Der Teilnehmer kann auf eigenen Namen und eigene Rechnung bargeldlose Dienstleistungen von Dritten in Anspruch nehmen, die im CarSharing-Handbuch genannt sind. Die Leistungen werden durch stadtmobil in Rechnung gestellt. stadtmobil übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die Leistungen des Dritten, es sei denn der Schaden sei durch ein Verschulden von stadtmobil entstanden. Reklamationen sind direkt an den Dritten zu richten. § 20 Änderung der AGB Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Teilnehmer spätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform angeboten. Die Zustimmung des Teilnehmers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf diese Genehmigungswirkung wird ihn stadtmobil in ihrem Angebot besonders hinweisen. § 21 Schufa stadtmobil behält sich vor, im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes Verhalten oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden zu übermitteln. Rechtsgrundlagen dieser Übermittlungen sind Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Übermittlungen auf der Grundlage von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO dürfen nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen von stadtmobil oder Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Der Datenaustausch mit der SCHUFA dient auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Teilnehmern (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum und in der Schweiz sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der SCHUFA können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 22 Gerichtsstand Die Geschäftsverbindung unterliegt deutschem Recht. Ist der Teilnehmer ein Kaufmann, der nicht zu den Minderkaufleuten gehört, und ist die streitige Geschäftsbeziehung dem Betriebe seines Handelsgewerbes zuzurechnen, so kann stadtmobil diesen Teilnehmer an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht oder bei einem anderen zuständigen Gericht verklagen; dasselbe gilt für eine juristische Person des öffentlichen Rechts und für öffentlich-rechtliche Sondervermögen. stadtmobil kann von diesem Teilnehmer nur an dem für den Sitz von stadtmobil zuständigen Gericht verklagt werden. § 23 Gültigkeit Sollten einzelne Bestimmungen der Vertragsbedingungen (AGB, Handbuch, Tarifordnung, Datenschutzerklärung, Versicherungsbedingungen) unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit im Übrigen nicht. Sonstige oder ergänzende Vereinbarungen zwischen Teilnehmer und der stadtmobil sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. § 24 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz stadtmobil ist grundsätzlich nicht bereit und verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

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Impressum Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Tel.: 0721 911911-0 Fax: 0721 911911-6 E-Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de ViSdPG: Gunnar Petersohn Amtsgericht Mannheim HRA 104662 USt.-IdNr.: DE215999805 Geschäftsführung: Anja Orth, Gunnar Petersohn, Frank Ratzel Komplementär: Stadtmobil CarSharing Verwaltungs GmbH Amtsgericht Mannheim HRB 109301 Beschwerden/Streitschlichtung stadtmobil ist verpflichtet, Ihnen den Hinweis auf die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung zu geben: Online-Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt unter ec.europa.eu/odr/ eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (nach Art. 14 Abs. 1 ODR-Verordnung) bereit. Die Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG ist jedoch grundsätzlich nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer dort bezeichneten Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Realisierung der Website UEBERBIT GmbH Rheinvorlandstraße 7 68159 Mannheim www.ueberbit.de Bannerfotos Alex Becker - www.alexbecker.com iStock, lizensiert durch stadtmobil Rhein-Ruhr und Daniel Foltin - www.danielfoltin.com Webhosting - www.punkt.de punkt.de GmbH Sophienstraße 187 76185 Karlsruhe Videos - www.emotions-design.de EMOTIONSdesign Alter Schlachthof 39 E1 76131 Karlsruhe Rechtliche Hinweise (Disclaimer) 1. Haftungsbeschränkung Die Inhalte dieser Website werden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Der Anbieter übernimmt jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Inhalte. Die Nutzung der Inhalte der Website erfolgt auf eigene Gefahr des Nutzers. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben die Meinung des jeweiligen Autors und nicht immer die Meinung des Anbieters wieder. Mit der reinen Nutzung der Website des Anbieters kommt keinerlei Vertragsverhältnis zwischen dem Nutzer und dem Anbieter zustande. 2. Externe Links Diese Website enthält Verknüpfungen zu Websites Dritter ("externe Links"). Diese Websites unterliegen der Haftung der jeweiligen Betreiber. Der Anbieter hat bei der erstmaligen Verknüpfung der externen Links die fremden Inhalte daraufhin überprüft, ob etwaige Rechtsverstöße bestehen. Zu dem Zeitpunkt waren keine Rechtsverstöße ersichtlich. Der Anbieter hat keinerlei Einfluss auf die aktuelle und zukünftige Gestaltung und auf die Inhalte der verknüpften Seiten. Das Setzen von externen Links bedeutet nicht, dass sich der Anbieter die hinter dem Verweis oder Link liegenden Inhalte zu Eigen macht. Eine ständige Kontrolle dieser externen Links ist für den Anbieter ohne konkrete Hinweise auf Rechtsverstöße nicht zumutbar. Bei Kenntnis von Rechtsverstößen werden jedoch derartige externe Links unverzüglich gelöscht. 3. Urheber- und Leistungsschutzrechte Die auf dieser Website veröffentlichten Inhalte unterliegen dem deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht. Jede vom deutschen Urheber- und Leistungsschutzrecht nicht zugelassene Verwertung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Anbieters oder jeweiligen Rechteinhabers. Dies gilt insbesondere für Vervielfältigung, Bearbeitung, Übersetzung, Einspeicherung, Verarbeitung bzw. Wiedergabe von Inhalten in Datenbanken oder anderen elektronischen Medien und Systemen. Inhalte und Rechte Dritter sind dabei als solche gekennzeichnet. Die unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe einzelner Inhalte oder kompletter Seiten ist nicht gestattet und strafbar. Lediglich die Herstellung von Kopien und Downloads für den persönlichen, privaten und nicht kommerziellen Gebrauch ist erlaubt. Die Darstellung dieser Website in fremden Frames ist nur mit schriftlicher Erlaubnis zulässig. Quelle: Juraforum.de - Disclaimer

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Datenschutzerklärung Der Schutz Ihrer Daten ist uns sehr wichtig. Deshalb zeigen wir Ihnen nachfolgend auf, wie wir Ihre personenbezogenen Daten auf unserer Website und in unserer Geschäftsbeziehung verwenden und die Ihnen nach dem Datenschutzrecht zustehenden Rechte durchgesetzt werden können. Der besseren Textverständlichkeit wegen haben wir auf die konsequente Anwendung der weiblichen Formen verzichtet. Ist also hier von Teilnehmer die Rede, so bezieht sich diese Benennung auf Teilnehmerinnen und Teilnehmer. § 1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG Ludwig-Wilhelm-Straße 15 76131 Karlsruhe Mail: info(at)karlsruhe.stadtmobil.de Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten DL-DATEN GmbH Hoher Holzweg 17 30966 Hemmingen 0511 536 770 80 Mail: datenschutz(at)dl-daten.de WEB: www.wirlebendatenschutz.de § 2 Für welche Zwecke werden meine Daten verarbeitet? Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten unter Beachtung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) sowie aller weiteren maßgeblichen Gesetze soweit dies zur Bereitstellung der Informationen auf dieser Website, sowie unserer Leistungen auf dieser Website erforderlich ist. a) Bei der bloß informatorischen Nutzung der Website, wenn Sie sich beispielsweise nicht zur Nutzung der Website anmelden, registrieren oder uns sonst Informationen übermitteln, erheben wir keine personenbezogenen Daten, mit Ausnahme der Daten, die Ihr Browser übermittelt, um Ihnen den Besuch der Website zu ermöglichen. Diese sind: IP-Adresse Datum und Uhrzeit der Anfrage Zeitzonendifferenz zur Greenwich Mean Time (GMT) Inhalt der Anforderung (konkrete Seite) Zugriffsstatus/HTTP-Statuscode jeweils übertragene Datenmenge Website, von der die Anforderung kommt Browser Betriebssystem und dessen Oberfläche Sprache und Version der Browser Software Um die Funktionstätigkeit der Website sicherzustellen, erfolgt eine Speicherung der oben genannten Daten in Logfiles. Diese Daten dienen darüber hinaus auch zur Sicherstellung der Sicherheit von unseren informationstechnischen Systemen und zur Website Optimierung. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO bildet die Rechtsgrundlage für die vorübergehende Speicherung der Daten in Logfiles. b) Um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen oder zu schließen oder einen Vertrag, dessen Vertragspartei Sie sind, zu erfüllen und/oder diesen zu beenden, Art 6 (1) b) DSGVO. Die Erhebung dieser Daten erfolgt: zur Angebotslegung für Neu- und Bestandskunden zur Bindung von Bestandskunden zur Belieferung von Neukunden zur Bearbeitung und Klärung von Beschwerden von Interessenten und Be- standskunden zur Erstellung von Rechnungen zur Durchführung von Mahnverfahren Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, wenn dies erforderlich ist, um auf Ihren Antrag hin ein Vertragsverhältnis mit Ihnen anzubahnen, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen sowie zur Erfüllung und/oder Beendigung des daraufhin geschlossenen Vertrages oder eines anderen Vertrags, dessen Vertragspartei Sie sind. Zu Zwecken der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistung legen wir insbesondere eine Kundendatei für Ihre Identifizierung an, wenn Sie in Kontakt mit uns treten. Zur Vertragserfüllung erfolgen ferner die Erstellung von Bedarfsanalysen, die Verwaltung und die Serviceabwicklung Ihres Vertrages oder die Verbesserung dieser Vorgänge. c) Um unsere rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, Art 6 (1) c) DSGVO. Wir können Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten, um die rechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, denen wir unterliegen. Dazu gehört beispielsweise die Erfüllung steuerrechtlicher Kontroll- und Meldepflichten. d) Um unsere berechtigten Interessen sowie die Interessen anderer Verantwortlicher oder Dritter an der Datenverarbeitung zu wahren, Art. 6 (1) f) DSGVO. Wir erheben und verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten darüber hinaus zur Wahrung unserer berechtigten Interessen oder den berechtigten Interessen von Dritten, soweit die Datenverarbeitung für die Wahrung dieser berechtigten Interessen erforderlich ist. So fragen wir beispielsweise bei der Prüfung Ihres Antrages bei Wirtschaftsauskunfteien, wie der SCHUFA Holding AG, Ihre Einträge ab. Dazu werden die personenbezogenen Daten, die zur Bonitätsprüfung notwendig sind (wie beispielsweise Name, Adresse, Geburtsdatum, Geschlecht) an die Wirtschaftsauskunftei übertragen. Die Kenntnis der Bonitäts- und Ausfallrisiken unserer Vertragspartner stellt für uns im Hinblick auf die Vertragsdurchführung ein berechtigtes Interesse zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Sinne des Art. 6 (1) f) DSGVO dar, um Zahlungsausfälle zu vermeiden.Darüber hinaus haben wir ein berechtigtes Interesse daran, Sie zu informieren, über unseren verbesserten internen Abläufen hinsichtlich der Abwicklung des bestehenden Vertragsverhältnisses sowie ähnliche Produkte und Dienstleistungen. Daneben haben wir ein berechtigtes Interesse Ihnen Informationen zu übermitteln, es sei denn, Sie stimmen dem Erhalt solcher Informationen (wie insbesondere: Durchführung Kampagnen zur Neukundengewinnung, Änderungen im Angebot von Stellplätzen und Fahrzeugen sowie Informationen allgemein über die Stadtmobil CarSharing GmbH & Co. KG). Weiterhin können wir Ihre Daten zu Bedarfsanalysen verarbeiten. Ferner kann die Datenverarbeitung erfolgen zur Geltendmachung von rechtlichen Ansprüchen oder Verteidigung gegen rechtliche Ansprüche. e) Um Ihre Daten aufgrund Ihrer Einwilligung zu verarbeiten, Art 6 (1) a) DSGVO. Wenn Sie uns Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, verarbeiten wir Ihre Daten entsprechend den dort angegebenen Zwecken. Diese sind zur Übermittlung von Informationen (wie beispielsweise regelmäßige Informationen per E-Mail und Post) § 3 Datensicherheit Wir unterhalten aktuelle technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, insbesondere zum Schutz Ihrer personenbezogenen Daten vor Gefahren bei Datenübertragungen sowie vor Kenntniserlangung durch Dritte. Diese werden dem aktuellen Stand der Technik entsprechend angepasst. So wird eine Firewall verwendet, um zu verhindern, dass Dritte auf Ihre persönlichen Informationen zugreifen können. Darüber hinaus verwendet die Website zur Übertragung vertraulicher Inhalte eine SSL- bzw. TLSVerschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von „http://“ auf „https://“ wechselt oder an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. § 4 Cookies Weiterhin können bei Nutzung der Website Cookies auf Ihrem Rechner gespeichert werden. Bei Cookies handelt es sich um kleine Textdateien, die auf Ihrer Festplatte von Ihrem Browser zugeordnet und gespeichert werden. Über Cookies können der Stelle, die das Cookie setzt (und oder einem Drittanbieter), bestimmte Informationen zufließen. Cookies können keine Programme ausführen oder Viren auf Ihren Computer übertragen. Ob und welche Cookies eingesetzt werden, ist davon abhängig, welche Bereiche unserer Website Sie nutzen, welche Einstellungen in Ihrem Webbrowser vorliegen und ob Sie ggf. eine Einwilligung erteilen. Diese gespeicherten Informationen werden getrennt von weiteren bei uns eventuell angegebenen Daten gespeichert. Insbesondere werden die Daten der Cookies nicht mit Ihren weiteren Daten verknüpft. Sie können die aktuell gespeicherten Cookies zu jedem Zeitpunkt löschen. Die Löschung ist auch automatisiert möglich. Die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Nutzung von technisch notwendigen Cookies begründet sich auf der Rechtsgrundlage des § 25 Abs. 2 TDDDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Der Websitebetreiber hat ein berechtigtes Interesse an der Speicherung von notwendigen Cookies zur technisch fehlerfreien und optimierten Bereitstellung seiner Dienste. Willigen Sie in die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Verwendung von Cookies zu Analyse- und/oder anderen Zwecken ein, bildet die Einwilligung die Rechtsgrundlage nach § 25 Abs. 1 TDDDG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Sie können die Speicherung der Cookies von uns oder von Drittanbietern durch eine entsprechende Einstellung in Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich nutzen können. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten durch Cookies können Sie jederzeit widerrufen. Nutzen Sie hierfür den entsprechenden Link auf der Website. Nach dem Widerruf der Einwilligung sind Nutzungseinschränkungen der Website möglich. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 5 Registrierung Ihnen als Nutzer wird es ermöglicht, sich auf unserer Website zu registrieren. Hierfür ist die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten erforderlich. Die in eine Eingabemaske eingegebenen Daten werden hierbei übermittelt und gespeichert. Die Daten werden zu keinem Zeitpunkt an Dritte weitergegeben. Es handelt sich dabei um Folgende Daten: Adressdaten Ausweisdaten Führerscheindaten Kontodaten Liegt für die Verarbeitung der Daten Ihre Einwilligung vor, ist die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Ist die Registrierung für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich, bei welchem Sie eine Vertragspartei sind oder sind Registrierungsdaten im Rahmen vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, bildet Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung. Die Registrierung kann aus zwei Gründen erforderlich sein: Entweder ist eine Registrierung für die Abwicklung eines Vertrages oder die Durchführung von vorvertraglichen Maßnahmen notwendig. Die Daten werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer Daten zu Zwecken der Registrierung können Sie jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Nutzung der registrierungspflichtigen Seiten kann dann allerdings nicht mehr erfolgen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. § 6 Kontaktformular Wir erheben Ihre personenbezogenen Daten, wenn Sie uns diese durch das Ausfüllen des Kontaktformulars zur Verfügung stellen. Die angegebenen Daten werden ausschließlich verarbeitet, um Ihnen die angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen. Die Verarbeitung von weiteren personenbezogenen Daten während des Sendevorgangs begründet sich in der Verhinderung von etwaigen Missbräuchen des Kontaktformulars sowie zur Gewährleistung der Sicherheit unserer informationstechnischen Systeme. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung Ihrer Daten zu werblichen Zwecken oder für die Marktforschung erfolgt nur mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung. Folgende Daten werden zum Zeitpunkt des Nachrichtenversands verarbeitet: IP-Adresse des Nutzers Registrierungszeitpunkt (Datum und Uhrzeit) Pflichtangaben (Name, E-Mail und Anliegen) Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist bei Vorliegen einer Einwilligung des Nutzers Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Dient die Kontaktaufnahme dem Ziel einen Vertrag abzuschließen, ist hier die Rechtsgrundlage Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Im Übrigen entspricht eine Verarbeitung personenbezogener Daten den berechtigten Interessen sowohl von uns als auch von Ihnen. Wir können gegebenenfalls Sachfragen beantworten oder auf eine eventuelle Anregung eingehen. Damit ist die Datenverarbeitung auch nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt; dies gilt auch für die Verarbeitung der Daten im Rahmen des Sendevorgangs. Die Daten werden nach Bearbeitung Ihrer Anfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Sofern die Daten für die Durchführung eines Vertragsverhältnisses erforderlich sind, werden die Daten in unser Bestandssystem übertragen und dort nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern Sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. Sie können Ihre Einwilligung in die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit widerrufen. Den Widerruf können Sie durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 7 Kontaktaufnahme Sie haben die Möglichkeit mit uns postalisch, telefonisch oder per E-Mail in Kontakt zu treten. Nehmen Sie postalisch Kontakt zu uns auf, so können wir insbesondere Ihre Adressdaten, Datum und Zeitpunkt des Posteinganges sowie jene Daten, die sich aus Ihrem Schreiben selbst ergeben, verarbeiten. Treten Sie mit uns per Telefon in Kontakt, werden insbesondere Ihre Telefonnummer sowie gegebenenfalls im Rahmen des Gesprächs auf Nachfrage Ihr Name, Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt des Anrufs, sowie Details zu Ihrem Anliegen verarbeitet. Bei einer Kontaktaufnahme per E-Mail werden insbesondere Ihre E-Mail-Adresse, Zeitpunkt der E-Mail sowie diejenigen Daten, welche sich aus dem Nachrichtentext (ggf. auch Anhänge) ergeben, verarbeitet. Zweck der Verarbeitung der oben genannten Daten ist es, Ihre Kontaktanfrage zu bearbeiten und zur Beantwortung des Anliegens mit Ihnen in Kontakt treten zu können. Rechtsgrundlage für die hier beschriebene Verarbeitung personenbezogener Daten ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse ist es, Ihnen die Möglichkeit zu bieten, sich jederzeit an uns wenden zu können und Ihre Anfrage beantworten zu können. Die personenbezogenen Daten werden dabei nur so lange verarbeitet, wie dies für die Abwicklung der Kontaktanfrage erforderlich ist. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Eine weitere Kommunikation kann allerdings dann nicht mehr erfolgen, da alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Kontaktaufnahme gespeichert wurden, in diesem Fall gelöscht werden. § 8 Einsatz von Sozialen Medien Wir unterhalten öffentlich zugängliche Profile in sozialen Netzwerken. Soziale Netzwerke sind in der Lage, Ihr Nutzerverhalten in der Regel umfassend zu analysieren, wenn Sie deren Website oder eine Website mit integrierten Social-Media-Inhalten (z.B. Like-Buttons oder Werbebannern) besuchen. Durch den Besuch unserer Social-Media-Präsenzen werden zahlreiche datenschutzrelevante Verarbeitungsvorgänge ausgelöst. Wenn Sie in Ihrem Social-Media-Account eingeloggt sind und unsere Social-Media-Präsenz besuchen, kann der Betreiber des Social-Media-Portals diesen Besuch Ihrem Benutzerkonto zuordnen. Unter Umständen können Ihre personenbezogenen Daten aber auch dann erfasst werden, wenn Sie nicht eingeloggt sind oder keinen Account beim jeweiligen Social-Media-Portal besitzen. In diesem Fall erfolgt eine Datenerfassung beispielsweise durch Erfassung Ihrer IP-Adresse über Cookies, die auf Ihrem Endgerät gespeichert werden. Betreiber der Social-Media-Portale können mit Hilfe der so erfassten Daten Nutzerprofile erstellen, in denen Ihre Präferenzen und Interessen hinterlegt sind. Verfügen Sie über einen Account beim jeweiligen sozialen Netzwerk, kann interessenbezogene Werbung auf allen Geräten angezeigt werden, auf denen Sie eingeloggt sind oder eingeloggt waren. Je nach Anbieter können daher unter Umständen weitere Verarbeitungsvorgänge von den Betreibern der Social-Media-Portale durchgeführt werden. Die Details hierzu können Sie den Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen der jeweiligen Social-MediaPortale entnehmen: Youtube: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Ir land, http://www.google.com/policies/privacy/ Facebook: Meta Platforms Ireland Limited, 4 Grand Canal Square, Dublin 2, Ireland, www.facebook.com/privacy/policy/ Wir betreiben unsere Social-Media-Auftritte, um eine möglichst umfassende Präsenz im Internet zu erreichen. Hierbei handelt es sich im Sinne von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO um ein berechtigtes Interesse. Gegebenenfalls beruhen die von den sozialen Netzwerken initiierten Analyseprozesse auf abweichenden Rechtsgrundlagen, welche von den Betreibern der sozialen Netzwerke anzugeben sind (z.B. Einwilligung im Sinne des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO). Die unmittelbar von uns erfassten Daten werden von unseren Systemen gelöscht, sobald der Zweck für ihre Speicherung entfällt, Sie uns zur Löschung auffordern oder Ihren Widerspruch oder Widerruf einer Einwilligung geltend machen. Gespeicherte Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät, bis Sie sie löschen. Gesetzliche Bestimmungen, insbesondere Aufbewahrungsfristen, bleiben unberührt. Wir haben keinen Einfluss auf die Speicherdauer Ihrer Daten, die von den Betreibern der sozialen Netzwerke zu eigenen Zwecken gespeichert werden. Um Einzelheiten dazu zu erfahren, bitten wir Sie, sich bitte direkt bei den Betreibern der sozialen Netzwerke (z.B. in deren Datenschutzerklärung, siehe oben) zu informieren. Besuchen Sie einen unserer Auftritte in den sozialen Medien lösen Sie bei einem solchen Besuch eine Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten aus. In diesem Fall sind wir gemeinsam mit dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks für diese Datenverarbeitungsvorgänge im Sinne des Art. 26 DSGVO verantwortlich. Ihre Rechte (Auskunftsrecht gem. Art. 15 DSGVO, Recht auf Berichtigung gem. Art. 16 DSGVO, Recht auf Löschung gem. Art. 17 DSGVO, Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gem. Art. 18 DSGVO, Recht auf Datenübertragbarkeit gem. Art. 20 DSGVO und Recht auf Beschwerde gem. Art. 77 DSGVO) können Sie grundsätzlich sowohl gegenüber uns als auch gegenüber dem Betreiber des jeweiligen sozialen Netzwerks (z.B. Facebook) geltend machen. Wir bitten Sie zu beachten, dass trotz der gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO mit den Betreibern sozialer Netzwerke keinen vollumfänglichen Einfluss auf die Datenverarbeitung und die Geltendmachung von Betroffenenrechten der einzelnen sozialen Netzwerke haben. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 9 Einbindung von YouTube-Videos Wir haben YouTube-Videos in unser Online-Angebot eingebunden, die auf www.youtube.com gespeichert sind und von unserer Website aus direkt abspielbar sind. Durch den Besuch auf der Website erhält YouTube die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben. Zudem werden die unter § 2 dieser Erklärung genannten Daten übermittelt. Dies erfolgt unabhängig davon, ob dieser Drittanbieter ein Nutzerkonto bereitstellt, über welches Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei YouTube nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. YouTube speichert Ihre Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Nutzer ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Informationen des Drittanbieters: YouTube LLC, 901 Cherry Ave., San Bruno CA 94066, USA. YouTube verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Nähere Informationen finden Sie in den Datenschutzhinweisen von YouTube bzw. Google, die Sie hier abrufen können: www.google.com/policies/privacy/ . Hinweise zu den Privatsphäre-Einstellungen von Google finden Sie unter privacy.google.com/take-control.html activeEL=sign-in. Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 10 Einbindung von Google Maps Wir nutzen das Angebot von Google Maps. Dies erfolgt zum Zweck der Anzeige von Carsharing-Stationen und Fahrzeugen. Durch Google Maps können wir Ihnen interaktive Karten direkt auf der Website anzeigen und ermöglichen Ihnen die komfortable Nutzung der Karten-Funktion. Dabei wird eine 2-Klick-Lösung eingesetzt, wonach der Dienst erst geladen wird, wenn Sie ihn aktiv durch einen extra Klick in Anspruch nehmen. Durch den Besuch auf der Website erhält Google die Information, dass Sie die entsprechende Unterseite unserer Website aufgerufen haben (einschließlich Ihrer IP-Adresse). Dies erfolgt unabhängig davon, ob Google ein Nutzerkonto bereitstellt, über das Sie eingeloggt sind, oder ob kein Nutzerkonto besteht. Wenn Sie bei Google eingeloggt sind, werden diese Daten direkt Ihrem Konto zugeordnet. Wenn Sie die Zuordnung mit Ihrem Profil bei Google nicht wünschen, müssen Sie sich vor Aktivierung des Buttons ausloggen. Google speichert diese Daten als Nutzungsprofile und nutzt diese für Zwecke der Werbung, Marktforschung und/oder zur bedarfsgerechten Gestaltung seiner Website. Eine solche Auswertung erfolgt insbesondere (selbst für nicht eingeloggte Nutzer) zur Erbringung von bedarfsgerechter Werbung und um andere Nutzer des sozialen Netzwerks über Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu informieren. Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten in Bezug auf den Dienst „Google Maps“ ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO. Im Falle Ihrer Zustimmung (über Einstellungen, Apps, Berechtigungen, Standort) können Ihre Positionsdaten herangezogen werden, um Ihnen schnelle Informationen (wie nahe gelegene Carsharing-Stationen) zu Ihrer unmittelbaren Umgebung geben zu können. Automatisch wird Ihnen der zuletzt gewählte Kartenausschnitt der vorangegangenen Anmeldung sowie die zuletzt angegebenen Filtereinstellungen angezeigt. Die Daten zu Ihrem Standort werden nur für die Bearbeitung Ihrer Anfrage genutzt. Die Übertragung Ihrer Standortdaten erfolgt über eine verschlüsselte Verbindung. Diese Zustimmung kann auch nachträglich erteilt oder in den BerechtigungsEinstellungen Ihres Endgerätes widerrufen werden. Informationen zum Drittanbieter: Google Inc., 1600 Amphitheater Parkway, Mountainview, California 94043, USA; google.de/intl/de/policies/privacy und policies.google.com/technologies/product-privacy . Google verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten auch in den USA und verwendet Standardvertragsklauseln für den Drittstaatentransfer. Weitere Informationen dazu finden Sie unter www.google.de/policies/privacy/frameworks/ . Ihren Widerruf können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. Möglicherweise können Sie dann die Funktionen der Website nicht mehr vollumfänglich nutzen. § 11 Welche Datenkategorien nutzen wir und woher stammen diese? Wir nutzen Ihre Antrags- und Auftrags- bzw. Vertragsdaten (beispielsweise aus Ihrem bei uns gestellten Auftrag zur Belieferung mit unseren Produkten/Dienstleistungen), wie etwa Ihre Stammdaten (beispielsweise Ihr Name, Ihr Geburtsdatum, Ihre Adresse), Wahrscheinlichkeitswerte für das zukünftige Zahlungsverhalten (sog. Bonitäts-Scoring), Angaben zu Ihrer Bankverbindung (wie beispielsweise IBAN und BIC) oder Werbe- und Vertriebsdaten (wie beispielsweise Beratungen über unsere Produkte/Dienstleistungen), sowie weitere vergleichbare Daten (wie beispielsweise Daten im Rahmen des Beschwerdemanagements). Wir erheben nur die für die verfolgten Zwecke absolut notwendigen personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten unterscheiden wir zwischen den personenbezogenen Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben, und den personenbezogenen Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten. a) Personenbezogene Daten, die wir direkt bei Ihnen erheben Wir erheben die personenbezogenen Daten, die Sie uns mit einem Vertragsantrag mitteilten. Im Falle eines elektronischen Vertragsantrages und/oder -abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungsdaten verarbeitet. Im Fall eines telefonischen Vertragsantrages und/oder Abschlusses werden zusätzlich Ihre Verbindungs- bzw. Sprachdaten verarbeitet. Sie selbst stellen uns nach Ihrer eigenen Entscheidung die vorgenannten Daten zur Verfügung. Bitte sehen Sie von einer Übermittlung ihrer Daten ab, sofern Sie mit einer Bearbeitung nicht einverstanden sind. In diesem Fall erfolgt keine weitere Verarbeitung. Wenn Sie ein gesetzlicher Vertreter, Mitarbeiter oder wirtschaftlicher Eigentümer eines unserer Vertragspartner oder unseres Kunden sind, können Ihre personenbezogenen Daten erhoben werden, sofern Sie im Namen oder im Auftrag unseres Vertragspartners in der zu uns bestehenden Geschäftsbeziehung handeln. b) Personenbezogene Daten, die wir aus anderen Quellen erhalten Wir können auch auf andere Quellen zur Erhebung von personenbezogenen Daten zugreifen. Hier kann es sich insbesondere um Wirtschaftsauskunfteien, wie beispielsweise der SCHUFA Holding AG, sowie andere Betrugsbekämpfungsagenturen handeln. Die vorgenannten Unternehmen stellen uns insbesondere die nachfolgenden Informationen zur Verfügung: a. Scorewert b. öffentlich zugängliche Informationen, wie z.B. Informationen aus Schuldnerverzeichnissen, öffentlichen Registern wie beispielsweise den Insolvenzbekanntmachungen, oder Informationen aus dem Handelsregister sowie Informationen aus der Presse und dem Internet. § 12 Empfänger personenbezogener Daten Stadtmobil gibt Daten zur Vertragsabwicklung an folgende Unternehmen weiter, bei denen stadtmobil fremde Fachleistungen bei einem eigenständigen Verantwortlichen in Anspruch nimmt: Andere Carsharing-Anbieter, wenn Sie dort eine Quernutzung in Anspruch nehmen Versicherungen und Anwälte im Fall von Unfällen und Schäden Inkassounternehmen, wenn Sie nach wiederholter Mahnung Forderungen nicht begleichen Wirtschaftsprüfungsunternehmen Banken, wenn stadtmobil aufgrund des Geldwäschegesetzes über Gesell- schaftsverhältnisse verpflichtet ist Darüber hinaus geben wir Daten an sonstige Dritte weiter, wenn und soweit diese von uns mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag betraut sind. Nach unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind wir zur Beauftragung Dritter mit Aufgaben aus dem Rahmennutzungsvertrag berechtigt. Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies zur Erfüllung der übertragenen Aufgaben erforderlich ist. Solche Aufgaben können sein: das Buchen der Fahrzeuge (Servicezentrale), das Bereitstellen von Fahrzeugen, die Mitgliederverwaltung, die Abrechnung der Fahrten des Kunden und die Rechnungserstellung. Die Datenweitergabe erfolgt, wo nötig, jeweils im Rahmen eines Vertrages zur Auftragsverarbeitung, der die Beachtung sämtlicher datenschutzrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Im Übrigen erfolgt eine Datenweitergabe ausschließlich im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Fälle, zum Beispiel bei der gesetzlichen Auskunftspflicht gegenüber Strafverfolgungsbehörden. § 13 Erfolgt eine automatisierte Entscheidungsfindung? stadtmobil übermittelt im Rahmen dieses Vertragsverhältnisses erhobene personenbezogene Daten über die Beantragung, die Durchführung und Beendigung dieser Geschäftsbeziehung sowie Daten über nicht vertragsgemäßes oder betrügerisches Verhalten an die SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Rechtsgrundlage dieser Übermittlung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Darüber hinaus dient der Datenaustausch mit der SCHUFA auch der Erfüllung gesetzlicher Pflichten zur Durchführung von Kreditwürdigkeitsprüfungen von Kunden (§ 505a und 506 des Bürgerlichen Gesetzbuches). Dies stellt ein berechtigtes Interesse dar. Insofern ist die Datenweitergabe auch durch Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO gerechtfertigt. Die SCHUFA verarbeitet die erhaltenen Daten und verwendet sie auch zum Zwecke der Profilbildung (Scoring), um ihren Vertragspartnern im Europäischen Wirtschaftsraum in der Schweiz und in Großbritannien sowie ggf. weiteren Drittländern (sofern zu diesen ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission besteht) Informationen unter anderem zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Nähere Informationen zur Tätigkeit der Schufa können dem SCHUFA-Informationsblatt nach Art. 14 DSGVO entnommen oder online unter www.schufa.de/datenschutz eingesehen werden. § 14 Drittstaatentransfer stadtmobil möchte Sie darauf hinweisen, dass unsere Website Dienste aus Ländern außerhalb der EU bzw. des EWR verwendet, in denen unter Umständen kein dem europäischen Standard entsprechendes Datenschutzniveau herrscht. Wenn diese Dienste aktiv sind, können Ihre personenbezogenen Daten an diese Drittstaaten übermittelt und dort gespeichert werden. Die Muttergesellschaft von Google Ireland, Google LLC, hat ihren Sitz in Kalifornien, USA. Eine Übermittlung von Daten in die USA und ein Zugriff US-amerikanischer Behörden auf die bei Google gespeicherten Daten kann nicht ausgeschlossen werden. Wir haben auf diese Datenverarbeitungsvorgänge keinen Einfluss. § 15 Wie lange werden meine personenbezogenen Daten gespeichert? Ihre personenbezogenen Daten werden für die Dauer der Erfüllung der oben genannten Zwecke verarbeitet. Kommt kein Vertragsverhältnis mit uns zustande, werden die personenbezogenen Daten nach Bearbeitung der Kontaktanfrage unverzüglich gelöscht. Sofern Sie ein Kundenkonto eröffnen, werden Ihre Daten bis zum Widerruf der Einwilligung oder der Löschung des Kundenkontos gespeichert, sofern keine darüber hinausgehende rechtliche Aufbewahrungsfrist gilt. Personenbezogene Daten, die zur Vertragsabwicklung bzw. zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, werden nach Ablauf der steuer- und handelsrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht, sofern sie nicht ausdrücklich in die weitere Nutzung Ihrer Daten eingewilligt haben bzw. einwilligen. § 16 Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen? Sie sind bei der Nutzung unseres Internetauftritts und der darin enthaltenen Anwendungsmöglichkeiten weder vertraglich noch gesetzlich dazu verpflichtet, uns Ihre personenbezogenen Daten zu überlassen. Sie nutzen unseren Internetauftritt und die darin angebotenen Dienste auf freiwilliger Basis, daher hat die Nicht-Bereitstellung Ihrer Daten für Sie keine nachteiligen rechtlichen Folgen. Wenn Sie unseren Internetauftritt lediglich zu informatorischen Zwecken nutzen, überlassen Sie uns allerdings die unter § 2 dargestellten Daten, die uns Ihr Browser zur Verfügung stellt. Wenn sie uns im Rahmen der o.g. Kontaktmöglichkeiten via Kontaktformular, E-Mail, Brief oder Telefon kontaktieren, verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten um Sie zuzuordnen und Ihr Anliegen bearbeiten zu können. Wenn Sie uns Anfragen im Rahmen eines bereits bestehenden Vertrages zusenden, ist die Datenverarbeitung aufgrund des mit Ihnen bestehenden Vertrages erforderlich. Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.b DSGVO. Sollten Sie uns diese Daten nicht zur Verfügung stellen, können wir Ihr Anliegen nicht weiter bearbeiten. § 17 Welche Datenschutzrechte kann ich als betroffene Person geltend machen? Sie haben das Recht: gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO Ihre einmal erteilte Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. Die Rechtmäßigkeit der bereits erfolgten Datenverarbeitungsvorgänge bleibt vom Widerruf unberührt. Ihren Widerruf können Sie jederzeit an die o.g. Kontaktdaten erklären. gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen. Insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorie der personenbezogenen Daten, sowie zu deren Herkunft, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, als auch den Zweck und die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung oder Widerspruch, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft ihrer Daten, sofern diese nicht bei uns erhoben wurden, sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftigen Informationen zu deren Einzelheiten verlangen. gemäß Art. 16 DSGVO unverzüglich die Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen. gemäß Art. 17 DSGVO die Löschung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit nicht die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. gemäß Art. 18 DSGVO die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, soweit die Richtigkeit der Daten von Ihnen bestritten wird, die Verarbeitung unrechtmäßig ist, Sie aber deren Löschung ablehnen und wir die Daten nicht mehr benötigen, Sie jedoch diese zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen oder Sie gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung eingelegt haben. gemäß Art. 20 DSGVO Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen. Alle Informationswünsche, Auskunftsanfragen oder Widerrufe zur Datenverarbeitung richten Sie bitte an die o.g. Kontaktdaten. § 18 Habe ich die Möglichkeit gegen die Verarbeitung Widerspruch einzulegen? Sie haben gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO das Recht aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Wir verarbeiten die personenbezogenen Daten dann nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die die Interessen, Rechte und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient unserer Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Ihren Widerspruch können Sie jederzeit durch eine Nachricht an die o.g. Kontaktdaten erklären. § 19 Habe ich die Möglichkeit, mich zu beschweren? 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Fragen & Antworten

13.03.17 | Inhaltsseite Fragen & Antworten

Fragen und Antworten Zur Buchung Wie kann ich ein Fahrzeug buchen? Das ist ganz einfach, Buchungen sind am Computer oder Tablet, aber auch per App möglich. Zusätzlich ist die stadtmobil-Servicezentrale telefonisch rund um die Uhr unter 0721 911 911-1 erreichbar. Kann ich eine Buchung stornieren? Ja, das ist möglich. Frühzeitige Stornierungen sind kostenlos, bei kurzfristigen Stornierungen wird ein Teil der Zeitkosten berechnet. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der Tarif- und Gebührenordnung . Ist die Buchung beendet, wenn ich das Fahrzeug zurück gebe? Ja, sobald die Buchung mit der Zugangskarte oder über die stadtmobil-App beendet wird, ist das Fahrzeug wieder freigegeben. Für die restliche Buchungszeit erhalten Sie eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs. Kann man fahren ohne zu buchen? Stationsgebundene stadtmobil-Fahrzeuge müssen gebucht werden. stadtflitzer können Sie im Gegensatz dazu nutzen ohne Buchungsbeginn oder -ende vorher festzulegen. Kann ich mit einem stadtmobil-Fahrzeug in den Urlaub fahren? Ja, viele Teilnehmerinnen und Teilnehmer verreisen mit unseren stadtmobil-Fahrzeugen, auch ins Ausland. Der originale KfZ-Schein, sowie die Grüne Versichertenkarte mit Auflistung der versicherten Länder befindet sich im Wagenbuch im Fahrzeug. Hilfreich kann auch eine Internetrecherche sein, um länderspezifische Regelungen zu erfahren. Kann ich auch einmalig ein Fahrzeug nutzen, ohne Teilnehmerin oder Teilnehmer zu sein? Nein, nur angemeldete stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer dürfen die Fahrzeuge nutzen. Was ist, wenn meine Fahrt länger dauert als geplant? Grundsätzlich gilt: Buchen Sie nicht zu knapp, um unnötigen Stress zu vermeiden. Informieren Sie die Servicezentrale, falls Sie das Fahrzeug länger als gebucht benötigen, oft kann sie Ihre Buchung verlängern. Alternativ sind Buchungsverlängerungen natürlich auch per App möglich. Sollte das Fahrzeug unmittelbar nach Ihnen reserviert sein, kann keine Verlängerung erfolgen. Bei Überziehungen über das Buchungsende hinaus wird eine Verspätungsgebühr berechnet. Kann man ohne Zugangskarte eine Buchung beginnen oder beenden? Das ist für private Kundinnen und Kunden, welche die stadtmobil App nutzen, ist das problemlos möglich. Dort gibt es bei laufenden Buchungen die Möglichkeit, den Tresor oder das Fahrzeug zu öffnen. Gewerbliche Kundinnen und Kunden können diese Funktion auch beantragen, sprechen Sie uns gerne an! Zu Vertraglichem und Allgemeinem Wer darf stadtmobil-Fahrzeuge fahren? Fahrberechtigt sind nur stadtmobil-Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Diese können das Fahrzeug an Dritte weitergeben, wenn diese Person selbst einen Rahmennutzungsvertrag mit stadtmobil abgeschlossen hat. Details hierzu finden Sie in unseren AGB . Sind Einwegfahrten möglich? Die meisten stadtmobil-Fahrzeuge stehen an festen Stationen. Sie stellen das Auto immer dort zurück, wo Sie es abgeholt haben. Ausnahme sind die stadtflitzer, die Sie in einem definierten „ Bediengebiet “ abholen und innerhalb dieses Bediengebiets auch wieder abstellen können. Was ist der Unterschied zur Autovermietung? Sie haben rund um die Uhr Zugriff auf die Fahrzeuge, sind also nicht auf Öffnungszeiten angewiesen. Die Buchungszeiträume sind absolut flexibel. Sie können das Fahrzeug für eine Stunde buchen oder für 3 Tage und sieben Stunden. Ganz wie es Ihnen beliebt. stadtmobil-Stationen sind zahlreich, wohnortnah und mit den öffentlichen Verkehrsmitteln gut zu erreichen. Gibt es Besonderheiten nach dem Führerscheinerwerb? Wir bieten auch jungen Menschen unmittelbar nach Erhalt der Fahrerlaubnis die Möglichkeit, an unserem nachhaltigen Mobilitätskonzept teilzunehmen. Volljährigen Führerscheinneulingen stehen innerhalb der ersten zwei Jahre nach dem Erwerb der EU-Fahrerlaubnis Klasse B, die Fahrzeuge der Tarifklassen “A - Mini” bis einschließlich “E - Kombi” zur Verfügung. Davon ausgenommen sind die 7-Sitzer Van, die 9-Sitzer Busse und alle Transporter Modelle. Ab 2 Jahren Fahrpraxis und einem Mindestalter von 25 Jahren zzgl. 2 Jahren EU-Führerscheinbesitz, dann der gesamte Fuhrpark. Sind mitfahrende Personen versichert? Ja, durch die Haftpflichtversicherung sind Mitfahrerinnen und Mitfahrer versichert. Welche Versicherungen sind in den Tarifen inbegriffen? Alle Fahrzeuge sind vollkasko-, teilkasko -und haftpflichtversichert. Sie haften lediglich in Höhe Ihrer Selbstbeteiligung, wobei die Möglichkeit besteht, diese durch einen jährlichen Betrag zu reduzieren. Fragen Sie bei stadtmobil nach dem Sicherheitspaket! Kann ich die Selbstbeteiligung im Schadensfall reduzieren? Optional können Sie mit unserem Sicherheitspaket Ihre Versicherungsselbstbehalte (SB) mit einem jährlichen Beitrag reduzieren. Das Sicherheitspaket senkt Ihre SB im Schadensfall von 1.200,- € auf nur noch 300,- €. Weitere Bedingungen entnehmen Sie bitte unserer Tarifordnung. Sind Fahrsicherheitstrainings und Fahrten auf dem Verkehrsübungsplatz erlaubt? Wenn Sie mit Ihren Kindern auf einen Verkehrsübungsplatz möchten, können Sie das mit gewissen Einschränkungen tun. Grundsätzlich gilt, dass eine solche Fahrt nur mit stadtmobil-Karlsruhe-Fahrzeugen der Tarifklassen A-C möglich ist. Fahrten zum Verkehrsübungsplatz sind nicht innerhalb der Quernutzung (Buchungen von Fahrzeugen anderer Carsharing-Organisationen) möglich. Fahrsicherheitstrainings sind grundsätzlich nicht gestattet, da hier der Verschleiß der Fahrzeuge massiv steigt; es besteht kein Versicherungsschutz. Zu den stadtflitzern Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, welche die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin oder Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil Teilnehmerinnen und Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App. Zu den Fahrzeugen Gibt es Fahrzeuge mit Automatik? Ja, jedoch vergleichsweise wenige. Buchungen dieser Fahrzeuge sind sehr leicht mit Hilfe von Filtern im Buchungsprogramm möglich. Gibt es Fahrzeuge mit Kindersitzen? Ja, in einem Großteil der Fahrzeuge befindet sich ein vollwertiger Kindersitz oder eine Sitzerhöhung. Bei der Buchung können Sie über die Filter Vollwertiger Kindersitz, Sitzerhöhung, Kein Kindersitz herausfinden, ob sich ein Kindersitz oder eine Sitzerhöhung im Fahrzeug befindet. Weitere Kindersitze, sowie einige Babyschalen können im Büro ausgeliehen werden. Generell gilt: Sitzerhöhungen finden Sie in allen Fahrzeugen der Kategorie 'Mini' und 'Smart'. Keinen Kindersitz haben alle Transporter, Cabrios, 9-Sitzer Busse, sowie der BMW 5er, Audi A4, Seat Alhambra und E-Smarts. Ist Fahrzeugzubehör verfügbar? Ja, in unserem Büro erhalten Sie z.B. zusätzliche Warnwesten, Spanngurte und Schneeketten für verschiedene Fahrzeugtypen. Für alles Weitere haben wir einen Partner, den Dachboxverleih Kynast in Straubenhardt und in Ettlingen. Wie kann ich Fahrzeuge mit bestimmten Eigenschaften finden? Wenn Sie ein Fahrzeug mit einer bestimmten Ausstattung oder speziellem Attribut suchen, können Sie dies schnell und bequem über Filter in der Buchungsmaske tun. Die Buchung z.B. eines Transporters oder Fahrzeugs mit Automatikgetriebe ist somit ein Kinderspiel. Was muss ich tun um einen Seat Mii oder stadtflitzer zu tanken? Im Gegensatz zu den meisten Fahrzeugen verfügen Seat Mii und VW UP (stadtflitzer) über ein zusätzliches Schloss im Tankdeckel. Dieses lässt sich aber ganz leicht öffnen, wenn man den Deckel festhält, den Fahrzeugschlüssel ins Schloss steckt, nach links dreht und danach den Tankdeckel links herum aufschraubt. Denken Sie auch an die Nutzungsregeln, kein Fahrzeug darf zum Nutzungsende abgestellt werden, wenn der Tank weniger als 1/4 voll ist. Mit unseren Tankkarten können Sie an sehr vielen Tankstellen tanken. Zur Nutzung Was bedeutet das neue Carsharing-Verkehrsschild, das an bestimmten Parkplätzen steht? Die Stadt Karlsruhe, und natürlich auch andere Städte, bieten Carsharing-Stellplätze im öffentlichen Raum zur Nutzung an. Auf diesen Stellplätzen dürfen ausschließlich Carsharing-Fahrzeuge mit einer speziellen blauen Plakette geparkt werden. Wir nutzen alle diese Stellplätze als Stationen, an denen Sie Fahrzeuge buchen können (Achtung: nur die stadtmobil Fahrzeuge, welche an solchen Stationen stationiert sind, verfügen über so eine Plakette!) . Da an einigen dieser Stationen ein hoher Parkdruck herrscht, bekommen Sie, wenn Sie dort buchen, kurz vor Buchungantritt eine Mail mit der exakten Position des gebuchten Fahrzeugs zugeschickt. Achten Sie auf das neue Verkehrsschild, das an diesen Stationen zu finden ist, eine zusätzliche Beschilderung mit den bekannten stadtmobil-Schildern gestattet die StVO leider nicht. Wie finde ich mein Fahrzeug? Wenn Sie eine Buchung machen, haben Sie die Möglichkeit alle wichtigen Informationen in der Stationsbeschreibung nachzulesen. Dort steht genau wo sich die Fahrzeuge der jeweiligen Station befinden und auf welche Besonderheiten beachtet werden müssen. Zusätzlich stellen wir diese Informationen auch in einer Buchungsbestätigungsmail und in der stadtmobil-App bereit. Wie komme ich an den Fahrzeugschlüssel? Der Zugang zu den stadtmobil Fahrzeugen erfolgt über zwei verschiedene Zugangssysteme: Entweder über einen Tresor oder direkt am Fahrzeug. Wie die beiden Zugangssysteme funktionieren, erfahren Sie bei Ihrem Freischaltungstermin im Büro oder während des Videochats. Alternativ stellen wir die Infos in unserer Einführung zur Verfügung. Eine persönliche Übergabe des Fahrzeugschlüssels ist nicht nötig, Sie können unsere Fahrzeuge jederzeit nutzen und sind nicht an Öffnungszeiten gebunden. In der jeweiligen Stationsbeschreibung finden Sie die passende Information. Wie funktioniert das mit dem Tresor? Wenn Sie eine Buchung an einer Station gemacht haben, an der es einen Tresor gibt, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld. Nach Eingabe Ihrer persönlichen 4-stelligen Geheimzahl (PIN) können Sie den Tresor öffnen und den Fahrzeugschlüssel entnehmen. Zum Buchungsende öffnen Sie den Tresor ebenfalls mit Ihrer Zugangskarte. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit der stadtmobil-App möglich! Wie funktioniert das mit dem Zugang direkt am Fahrzeug? Bei einer Buchung mit dem Zugangssystem am Fahrzeug, halten Sie zu Buchungsbeginn Ihre Zugangskarte vor das Lesefeld, das an der Innenseite der Windschutzscheibe befestigt ist. Die Zentralverriegelung öffnet sich in diesem Moment. Nach Eingabe Ihrer persönlichen vierstelligen Geheimzahl in das Terminal im Handschuhfach kann der Schlüssel entnommen werden. Bei einigen Fahrzeugen entfällt die PIN-Eingabe, da sich statt dem Terminal ein Schlüsselhalter im Handschuhfach befindet. Zum Buchungsende stecken Sie den Schlüssel mit dem runden blauen Chip wieder in dieses Terminal oder in den Schlüsselhalter, schließen alle Türen und halten Ihre Zugangskarte erneut an das Lesefeld in der Windschutzscheibe, um die Zentralverriegelung zu verschließen. Öffnen und Schließen sind übrigens auch mit unserer stadtmobil App möglich! Darf in den Fahrzeugen geraucht werden? Nein, im Interesse der nichtrauchenden Teilnehmerinnen und Teilnehmern und mitfahrender Kinder sind alle unsere Fahrzeuge Nichtraucher-Fahrzeuge. Darf ich Haustiere mitnehmen? Grundsätzlich ist es möglich Haustiere in unseren Fahrzeugen mitzunehmen. Es ist aber sehr wichtig, dass dies entweder in einem Transportbehältnis oder mit einer Decke passiert. Nach der Nutzung dürfen keine Haare oder Federn im Fahrzeug bleiben. Es leuchtet eine Warn- oder Kontrollleuchte auf, was kann ich tun? Beim Starten leuchten erstmal alle Lämpchen auf und gehen nach einigen Sekunden wieder aus. Leuchtet eine Leuchte nach dem Starten weiterhin auf, hilft Ihnen diese Übersicht , die Warn- oder Kontrollleuchte besser zu identifizieren. Was mache ich, wenn ich eine Panne habe? Bei einer Panne informieren Sie die Servicezentrale oder das stadtmobil-Büro. Ihre Pannenhilfe wird schnellstmöglich organisiert. Was mache ich, wenn ich einen Unfall habe? Bei einem Unfall informieren Sie bitte immer die Polizei (Bei einem Mietfahrzeug ist die Polizei immer hinzuzuziehen!) und die Servicezentrale. Leisten Sie, wenn nötig, Erste Hilfe und sichern Sie den Unfallort ab. Hilfe wird schnellstmöglich organisiert. Wie wird getankt? Die Kraftstoffpreise sind bereits in den Kilometerpreisen enthalten. Tanken Sie während der Fahrt, bezahlen Sie mit den Tankkarten, die in jedem Fahrzeug im Wagenbuch für Sie bereitliegen - direkt auf Kosten von stadtmobil. Wo Sie mit den Tankkarten überall bezahlen können finden Sie auf der Routex Map . Sollten Sie diese einmal nicht benutzen können, erstattet Ihnen stadtmobil die Tankkosten nach Prüfung zusammen mit der nächstfolgenden Fahrtabrechnung zurück. Reichen Sie den Beleg unkompliziert über die stadtmobil-App ein. Die Option “Belege einreichen” kann bei laufenden und vergangenen Buchungen eingereicht werden. Bei postalischer oder persönlicher Einreichung bitte die Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Die Fahrzeuge müssen nicht nach jeder Fahrt vollgetankt werden. Achten Sie aber darauf, das Fahrzeug immer mit mindestens ¼ vollen Tank abzustellen. Was ist zu tun, wenn Betriebsflüssigkeiten leer sind? Auch hier können Sie unsere Tankkarten nutzen um z.B. Motoröl, AdBlue oder Scheibenwischwasser zu kaufen. Dieses können Sie dann während der Fahrt selbst nachfüllen um technische Probleme zu verhindern. Besonders AdBlue ist wie Benzin oder Diesel auch ein Verbrauchsstoff, der regelmäßig nachgefüllt werden muss, dies ist aber an jeder Tankstelle möglich. Bitte beachten Sie die jeweilige Flüssigkeit in die richtige Öffnung zu füllen. Hilfe erhalten Sie jederzeit telefonisch bei uns. Kann ich eine Schweizer Vignette kaufen? Ja, bitte nutzen Sie aber bei Ihrer Buchung den Filter "Vignette Schweiz". Möglicherweise können Sie ein Fahrzeug buchen, das bereits mit der Vignette ausgestattet ist. Sollten Sie dennoch eine Vignette kaufen, empfiehlt es sich, den Originalbeleg im Buchungsportal über die Funktion “Beleg einreichen” hochzuladen. Bei persönlicher oder postalischer Einreichung bitte Ihre Teilnehmernummer und das Kennzeichen auf der Vorderseite des Belegs notieren. Elektronische Vignetten werden grundsätzlich nicht erstattet! Im ersten Quartal erstatten wir den Kaufpreis komplett zurück, im zweiten Quartal noch zur Hälfte. Im dritten und vierten Quartal tragen Sie selbst die Kosten für den Kauf. Was passiert, wenn ich geblitzt werde? Wenn Sie geblitzt werden, ermittelt die zuständige Behörde den Fahrzeughalter und sendet uns einen Zeugenfragebogen. Wir leiten die Auskunft weiter und berechnen dafür eine Bearbeitungsgebühr. Den Strafzettel erhalten Sie dann direkt von der Behörde. Bei Strafzetteln aus dem Ausland bezahlen wir zunächst die Kosten plus die Bearbeitungsgebühr und berechnen diese anschließend an Sie weiter. Die Dauer bis zum Erhalt des Strafzettels variiert stark, von 7 Tagen bis 6 Monaten. In Einzelfällen, vor allem bei ausländischen Strafzetteln, auch bis zu mehreren Jahren. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über die Mautzonen in verschiedenen Ländern und registrieren Sie sich dafür. Was ist eine Crit’Air Plakette und welches Fahrzeug hat diese? Die Crit’Air Plakette ist wie die deutsche Umweltplakette. Sie wird seit Anfang 2023 in allen französischen Umweltzonen gefordert. Fahrzeuge ab der Fahrzeugklasse C besitzen die besagte Plakette, ausgenommen davon sind stadtflitzer und Transporter. Unter “Filter” können Sie herausfinden, welches Auto in Ihrer Nähe mit einer Crit’Air Plakette ausgestattet ist. Stellen Sie sicher, dass bei Fahrtantritt die Plakette am Fahrzeug vorhanden ist. Fehlt sie, informieren Sie bitte stadtmobil. In dringenden Fällen können Sie eine Plakette kaufen und den Beleg zur Erstattung einreichen. Hilfreiche Informationen rund um das Thema Umweltplakette finden Sie in diesem Beitrag des Bußgeldkataloges 2023 . Wie werden die gefahrenen Kilometer erfasst? Unsere Fahrzeuge sind alle mit einem speziellen Einbau ausgestattet, welcher die Fahrtdaten bei Buchungsende automatisch erfasst. Sie können einfach einsteigen, mit Ihrer persönlichen Geheimzahl das Fahrzeug freischalten und losfahren. Ein klassisches Wagenbuch mit km-Eintragungen gibt es bei stadtmobil nicht. Unser Wagenbuch enthält dafür jede Menge hilfreiche Tipps zur Nutzung - Sie finden es in der Regel im Handschuhfach.

Fasanengarten Parkhaus

30.03.17 | Station Karlsruhe

Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Station befindet sich im Parkhaus "Am Fasanengarten". Besonderheiten = Dauerparkkarte bis 3-5 Sekunden vor das Lesefeld halten. Keine Lademöglichkeiten vorhanden. Am Fasanengarten 5 in 76131 Karlsruhe Haltestelle = Karlsruhe Emil-Gött-Straße Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung. Die Station befindet sich in der Parkgarage "Am Fasanengarten", im 1. UG. Bitte nutzen Sie ausschließlich die sechszehn beschilderten Stellplätze Nr. 36 - 43 und 53 bis 60. Diese befinden sich gegenüber der Tür zum Treppenhaus auf der Rückseite der Frauenparkplätze. Der Zugang erfolgt über das Treppenhaus zur Tiefgarage, dieser ist mit einem stadtmobil-Doppelschild an der Laterne gekennzeichnet. Zugangssystem = Am Fahrzeug Haltestelle = Karlsruhe Emil-Gött-Straße Angaben für Navigationsgeräte = Am Fasanengarten 5 in 76131 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden.

Zähringerstraße Tiefgarage

19.05.17 | Station Karlsruhe

Ladevorgang an der Station Zähringerstraße. Es gibt acht Schuko Ladeanschlüsse und eine Wallbox. Ladevorgang beenden und starten. Um den Ladevorgang an der Wallbox, sowie an den Schuko-Ladeanschlüssen zu starten, müssen Sie einfach nur das Ladekabel am Fahrzeug anschließen. Die Ladekabel an der Wallbox und an den Steckdosen sind fest montiert. Ein weiteres Ladekabel, ein Mennekeskabel, befindet sich im Fahrzeug. Ansonsten laden Sie bitte immer mit dem am Schlüsselbund angebrachten Shell ReCharge Ladechip. Bitte überprüfen Sie anhand des Fahrzeugdisplays ob die Ladung erfolgt. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Fahrzeugbeschreibung. Nutzung der Dauerparkkarte. Zur Aus- und Einfahrt immer die Dauerparkkarte benutzen. Die Dauerparkkarte darf auf keinen Fall in den Schlitz des Lesefeldes gesteckt werden. Die Dauerparkkarte ist nun im Wagenbuch untergebracht. Bitte halten Sie das ganze Wagenbuch vor das Lesefeld. Nun öffnet sich die Schranke. Nur im Notfall, können Sie die Dauerparkkarte aus der Wagenbuchtasche holen und vor das Lesefeld halten. In diesem Fall, bitte die Dauerparkkarte nach der Nutzung sofort wieder in die Tasche des Wagenbuchs legen. Wird bei Einfahrt in die Tiefgarage ein Ticket gezogen ist die Dauerparkkarte falsch codiert und vorerst nicht mehr nutzbar. Hierfür entstehen Gebühren. Bitte halten Sie die Dauerparkkarte ca. 3 - 5 Sekunden vor das Lesefeld am Schrankensystem. Die Karte darf nicht eingesteckt werden. Entstandene Kosten durch gezogene Kurzparktickets oder durch falsche Handhabung der Dauerparkkarte gehen zu Lasten des Teilnehmers. Die Station befindet sich in der Tiefgarage Rathaus in der Zähringerstraße zwischen Kronenstraße und Adlerstraße. Der Tresor befindet sich in der Einfahrt zur Tiefgarage rechts an der Wand. Die Tiefgarage ist durch ein Rolltor gesichert. Zum Betreten der Tiefgarage betätigen Sie den im Tresor befindlichen Schalter. Um das Rolltor bei der Aus- und Einfahrt zu öffnen, benutzen Sie die Dauerparkkarte. Um die Tiefgarage zu verlassen kann das Rolltor durch einen Schalter, der sich links an der Einfahrt befindet, geöffnet werden. Die Anfahrt zur Station mit dem Auto erfolgt über die Fritz-Erler-Straße, Markgrafenstraße, Adlerstraße, und Zähringerstraße. Bitte benutzen Sie ausschließlich die beschilderten Stellplätze von stadtmobil R 7 bis R 18, L5 und L 19. Das größere Elektrofahrzeug muss zwingend auf dem Stellplatz R 15 geparkt werden. Die E-smarts stehen auf den Stellplätzen R 7 bis R 14 stehen. Zugangssystem = Am Tresor Haltestelle = Kronenplatz Angaben für Navigationsgeräte = Zähringerstraße 74 in 76133 Karlsruhe Während der Buchungszeit dürfen keine anderen Fahrzeuge (Autos, Motorräder, Roller, Fahrräder, etc.) auf diesen Stellplätzen abgestellt werden. Strafzettel und Abschleppkosten gehen zu Lasten des Verursachers. Die Station befindet sich in der Zähringerstraße zwischen Kronenstraße und Adlerstraße. Besonderheiten = Dauerparkkarten, bitte drei bis fünf Sekunden vor das Lesefeld halten. Zugangssystem = Am Tresor. Lademöglichkeiten sind vorhanden. Zähringerstraße 74 in 76133 Karlsruhe Haltestelle = Kronenplatz Ausführliche Infos finden Sie in der Beschreibung.

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08.08.17 | Inhaltsseite English Information

Carsharing with stadtmobil How it works What is Carsharing? The principle of Carsharing is simple: Individuals gain the benefits of a private car without the costs and responsibilities of ownership. Instead of owning one or more vehicles, a household accesses a fleet of vehicles on an as-needed basis. Carsharing may be thought of as organized short-term car rental. Carsharing differs from traditional car rentals in the following ways: Vehicle stations are distributed throughout Karlsruhe and the surrounding area. They are positioned for easy access by public transport. Insurance and fuel costs are included in the rates. The costs of use are calculated based on the length of time booked (time rate) plus the kilometers driven (price per km) depending on the car category. You may find the price list in German for stadtmobil Karlsruhe in Downloads > Tarifordnung . Carsharing is not limited by office hours: Reservation, pickup and return is all self-service. Vehicles can be rented by the hour, by the day or by weeks depending on your needs. Base of the agreement is a contract between stadtmobil and the customer. A valid driving licence and residence in Germany are required. To find out more, please take a look at our briefing . Please note that this new briefing will apply from 01.01.2025. Becoming a customer Becoming a customer If you would like to become a stadtmobil customer, the first steps are signing the contract and paying the registration fee and depending on the starterpackage also a deposit. After returning the signed contract you will be given: A personal customer identification number – essential for booking. The handbook – a digital or paper collection of complete practical directions. The handbook is also available on the internet for registered customers. The telephone numbers of the booking and assistance centers (for emergency service after business hours). A password (for the online reservation). A chip-card with a corresponding PIN code for accessing the electronic key-lockers and the vehicles onboard computers. The contract is similar to an extended rental contract and eliminates the need for individual contracts at each booking. After applying you can use our cars. When you come to apply in our office or per Videochat, please bring your German or European Driving license, your residence authorization and a valid passport. The costs of use are calculated based on the length of time booked (time rate) plus the kilometers driven (price per km) depending on the car category. You may find the price list for your specific area in German (Downloads > Tarifordnung ). The fleet The fleet At stadtmobil Karlsruhe we maintain a fleet of different low-emission and fuel-efficient cars: Compact cars, mid-sized cars, estate cars, minibuses and full-sized vans for our customers. We have parking lots set up throughout the area and are responsible for servicing and repairing these vehicles. stadtmobil vehicles, like privately owned vehicles, can be used for different lengths of time (a few hours, days or weeks) and can be reserved at any time over the telephone or on the internet. Whether one needs a vehicle on short notice or has planned far ahead, requests are filled exactly as needed nine times out of ten. For the remaining 10% of cases, an alternative is offered, which may be a different vehicle, a different station or if nothing else is possible a different time slot. Before a drive, the vehicle or electronic key-locker is opened with a chipcard and a PIN-code. Vehicles can be refueled at no expense to the driver with our refueling cards, available in every vehicle. At the end of a trip the vehicle must be returned to the same place, where it has been picked up. In addition to our own fleet stadtmobil customers can also use vehicles belonging to cooperating car sharing programs in other areas in Germany. We take care of the communication between the cooperating organizations for our customers. For our customers, vehicles are seen as a means to an end. Their motto is “using instead of owning”. Combined with public transportation, walking and cycling, the CarSharing system offers enough flexibility to take care of the mobility needs of our customers. You are mobile without owning your own car. stadtmobil customers use the vehicles for a variety of purposes such as shopping, when friends and family are visiting, as well as daytrips, holidays and business trips. Most of the time however, they get around on foot, by bike or by public transport. CarSharing contributes to the protection of the environment. Each CarSharing vehicle replaces seven to ten privately owned vehicles. On average the use of each vehicle is split between 15 CarSharing customers. This results in: Reduced emissions Reduction in the space required for cars Economically efficient use of the vehicles Increased use of public transportation options All levels of government recognize these points as vital for the sustained protection of the environment. Driving Driving Before your Trip: Check the car Before you start your journey please walk around the car and check for visible damages. Damage which is noted in the lockbook doesn’t need mentioning, but if you find other damage, please call us before you start your trip – that will exculpate you. Drive Your reservation will be transmitted to the car and you will be able to drive it at the scheduled time. At some parking stations there will be a small card reader mounted on the windscreen. Once the customer places their customer card on the reader, it will use what is called blink technology to activate the booking and unlock the car. The reader will not work until the time of your specific reservation. The keys are sticking in the terminal of the onboard computer which is located in the glove box. At this terminal you need to enter your PIN before starting the car. At other parking stations where we offer a lot of cars, you will find an electronic key-locker that contains the ignition keys. This key-locker is also opened by placing the customer card at the display and entering your PIN. If you are running late for giving back the car, please call our 24/7 booking center as soon as possible. In most cases it is possible to extend the booked time. If a reserved vehicle is not where it should be, please be patient. The driver may merely be delayed by traffic. Call the 24/7 booking center if it is more than ten minutes late. Central booking may have more information as to the whereabouts of the vehicle. If it is not possible to wait for the originally booked vehicle, you can book another for the same price or you may cancel with no cost to you. Refueling Our customers are responsible for filling up the tank when it’s low, but you don’t need to refuel every time you drive. When the tank is only ¼ full or less, we kindly ask you to fill up. The same applies to other operating fluids, such as AdBlue or windshield wiper fluid. In the car you will find a “fuelling card”. You can pay with this card at ARAL and other filling stations with a “Routex”-sign in Germany and in other European countries. By paying with this card you will be asked for a fuel PIN which is always noted on the key-chain. Please place make an entry with the fuelling details. If you have to fill up at a station which does not accept the fuelling card, please just pay the bill, make your entry in the logbook and submit the receipt to the stadtmobil office. We recompense your costs. Insurance All our cars are covered by insurance. If you have caused an accident you have an insurance excess which amounts to a max. of 1.200,- €. We offer a “safety kit” with an annual subscription which reduces your insurance excess to 300,- € max. Accidents must be immediately reported both to the police and to stadtmobil who will take care of everything to do with the insurance. In case of an accident please call our 24/7 booking center. After Your Trip Vehicles must be returned to the station where they were picked up. Note your trip-details in the logbook. Finally, lock the vehicle and return the key to the key-locker for the next user. At stations without key-lockers replace the key to the terminal in the glove-box and lock the car by placing your chipcard in front of the cardreader at the windscreen. Please make sure the vehicles are clean before returning them, especially on the inside. You too appreciate a clean car! Costs Beside a small monthly fee you only pay for driving. Driving costs are always composed of a time and distance rate which depend on the car type, the amount of time you are using it and the distance you drive. Once a month you receive a detailed bill for your trips and other expenses you may incur. The monthly fees are billed in one lump sum in April or May of the year. Customers generally pay by automatic debit. This instruction does not replace the explanatory notes in the stadtmobil handbook. It is noncommittal if it should come to a judicial dispute and does not replace our German standard business conditions and pay scale conditions. Making a reservation Making a reservation The vehicles are parked at different stations. You can use vehicles from any of these. The car has to be returned to the station it was originally picked up from. A few of the stations have only one or two vehicles each, others have up to over twenty cars available. All vehicles are accessible around the clock. Stations with more than one car offer vehicles of various classes. Some of the stations have electronic key-lockers, at the others the vehicles are equipped with onboard computers, eliminating the need for a key-locker. Reservations can be made online or over the phone 24 hours a day, seven days a week. The booking agents at the service center take care of all bookings, cancellations and extensions. If the vehicle you want is reserved by another customer, the booking agent will give you other options to meet your needs. You can book spontaneously or months ahead of time. The smallest time unit is one hour. When you book over the telephone please state: The area from where you are calling (Karlsruhe) Your customer number and name Your telefone-password Date and time you would like to start and end your trip Your preferred station and the preferred type of vehicle needed There is a higher chance of availability the earlier the reservation is made. Cancelation of a reservation is free up to 24 hours before the start of the reservation, after that you pay half of the time cost plus one Euro cancellation-fee. Download the booking app now! With the stadtmobil app, you can find out which cars are available nearby. As a registered customer you can book your car spontaneously or up to six months in advance. Videos Videos stadtmobil video - that's how it works! Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Let the videos show you how CarSharing with stadtmobil works. " stadtmobil Karlsruhe: that's how it works! " Everything you need to know about booking and using a stadtmobil-car - in one video. To see this Youtube-video, it's necessary to allow Marketing-Cookies . 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Referenzkunden

09.11.17 | Inhaltsseite Referenzkunden

Teilnehmerstimmen zum Carsharing mit stadtmobil Karlsruhe Mehr als 1200 Firmen und Vereine nutzen im Raum Karlsruhe unser Angebot und verstärken so den eigenen Fuhrpark in Spitzenzeiten, oder ersetzen ihn sogar ganz mit stadtmobil. Wir freuen uns sehr, Ihnen hier einige Kommentare von tollen Firmen und Vereinen zu unserem Service präsentieren zu dürfen. Viel Spaß beim Stöbern! Deutscher Alpenverein Sektion Karlsruhe "Wir Kletterer und Bergsportler sind häufig überdurchschnittlich mobil und meistens mit dem Auto unterwegs. Aktiver Bergsport ist leider auch Motorsport. Deshalb hat sich der Alpenverein Karlsruhe die Nachhaltigkeit beim Reisen gezielt auf die Agenda gesetzt. Dies ist notwendig, da die Sektion zu den drei mitgliederstärksten Clubs in Nordbaden gehört. Eine eigene Arbeitsgruppe „Nachhaltige Mobilität“ will dazu beitragen, den Verkehr rund um den Bergsport in umweltgerechtere Bahnen zu lenken. Der gesamte Deutsche Alpenverein wird bis 2030 klimaneutral sein. Die zahlreichen Gruppen des Vereins verreisen in der Regel mit 9-Sitzern von stadtmobil. Zu Kursen im Schwarzwald und in der Pfalz geht es möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sonst ebenfalls mit Stadtmobil­-Fahrzeugen. So verringern wir Stück für Stück unseren ökologischen Fußabdruck. Die Buchungen und der Support von stadtmobil sind erfrischend direkt und unkompliziert, der Fuhrpark und das Netz der Stationen lassen keine Wünsche offen. Unsere Mitglieder genießen diesen Service und der Verein spart Zeit, Geld und Nerven. Beide Daumen hoch für Stadtmobil." Oliver Schrör, Vereinsmanager der Sektion Karlsruhe des Deutschen Alpenvereins. www.alpenverein-karlsruhe.de Faszination erLeben "Wir sind mit unserer Firma Faszination erLeben seit Jahren stadtmobil-Kunden, und das aus tiefster Überzeugung. Die umfangreiche Fahrzeugflotte hält immer das richtige Fahrzeug für unseren Bedarf bereit, zudem klappt alles schnell, unkompliziert und absolut zuverlässig. Dass wir damit auch noch umweltschonend und ressourcensparend fahren, macht das Ganze für uns erst richtig rund. stadtmobil ist deshalb für uns der perfekte Partner in Sachen Carsharing!" Axel Hudak, Geschäftsführer von Faszination erLeben delta Karlsruhe GmbH "Wir, die delta Karlsruhe GmbH sind eine der erfolgreichsten studentischen Unternehmensberatungen, welche die Idee verwirklicht, universitäres Wissen direkt in der Praxis von Beratungsprojekten mit unseren externen Kunden anzuwenden. Durch unseren Hauptanreiz, der eigenen beruflichen Weiterbildung, können wir preiswerte Kundenprojekte insbesondere für Mittelständler anbieten. Dabei steht stets der Kundennutzen im Mittelpunkt. Um Termine bei unseren Kunden wahrzunehmen, nutzen wir sehr gerne die Fahrzeuge von stadtmobil. Durch die hohe Verfügbarkeit von unterschiedlichen Fahrzeugtypen im gesamten Stadtgebiet, steht uns für jeden Anlass das passende Fahrzeug zu günstigen Konditionen zu Verfügung." delta Karlsruhe GmbH EmotionsDesign "Wir als junge Kreativ-Agentur legen viel Wert auf Flexibilität und unkomplizierte Mobilität. Abhängig von Auftrag und Situation können wir unser Auftreten gestalten und haben so die perfekte Alternative zum Firmenwagen. stadtmobil passt perfekt zu uns, Carsharing ist genau wie wir vielfältig, umweltbewusst und kosteneffizient." Oliver K. Boeg, Geschäftsführer bei EmotionsDesign OrangeBikeConcept GmbH „Als Anbieter für innovative Elektrofahrzeuge gilt unser Credo der ressourcenschonenden Mobilität - so wie wir nur Fahrzeuge bis 200 kg Eigengewicht anbieten, die mit dem momentanen Stand der Energiespeicher-Technik bereits nachweislich eine positive Ökobilanz aufweisen, so nutzen wir keine eigenen Firmenfahrzeuge, sondern setzen dabei voll auf das kluge Konzept von stadtmobil. Wir sind flexibel in der Wahl des Fahrzeugs je nach Anforderungen, können flexibel Servicetouren einplanen, Messeaufbauten organisieren und auch Elektro Motorräder und große Lastenräder damit zu unseren Kunden transportieren. Besonders positiv zu bemerken ist, dass Stadtmobil - wie auch wir – den mutigen Schritt zur neuen Mobilität bereits angetreten hat.“ Steffen Kloiber, Geschäftsführer von OrangeBikeConcept DeliBurgers „DeliBurgers steht für qualitativ hochwertiges Fastfood. Unser Unternehmenskonzept basiert auf Qualität, Regionalität und Nachhaltigkeit. Wir stehen für 'Hausgemachtes' im besten Sinne des Wortes und stellen fast alles nach unseren eigenen Rezepturen selbst her, um ein geschmacklich reines Produkt zu erhalten. stadtmobil erfüllt meine sehr wechselhaften Anforderungen an Mobilität als Inhaber eines kleinen Gastronomieunternehmens einfach und kosteneffizient. So können wir als Team Geschäftstermine außerhalb der Stadt, Mitarbeiterausflüge sowie unsere Cateringveranstaltungen, die mit Personenanzahlen von 20 bis 200 Personen stark variieren, immer mit der richtigen Fahrzeugkategorie wahrnehmen. Ebenso ermöglichen wir ohne großen bürokratischen Mehraufwand allen Mitarbeitern die kostengünstige private Nutzung von stadtmobil." Lukas Möller, Inhaber und Gründer von DeliBurgers Albschule Karlsruhe "Seit vielen Jahren nutzt die Albschule Karlsruhe, Sonderpädagogisches Bildungs- und Beratungszentrum geistige Entwicklung ( www.albschule.de ), das große Angebot von stadtmobil. So nutzen wir, um mit Schüler*innen an Veranstaltungen wie Special-Olympics in Großstädten wie Berlin, Hamburg, München, Düsseldorf… teilzunehmen, die 9-Sitzer Busse. Kostengünstig und bequem erreichen wir unser Ziel. Selbst vor Ort sind wir flexibel und unabhängig. Aber auch gerade für unsere Klassen und Gruppen mit geringer Schüleranzahl eignen sich die Fahrzeuge von stadtmobil für Schullandheime und Ausflüge hervorragend. Der große Fuhrpark ermöglicht es uns dann auch noch, mal kurzfristig ein Auto zu mieten– und immer in der Größe, wie wir es gerade brauchen. Für eine Schule ist es einfach klasse, immer Zugriff auf Fahrzeuge zuhaben, ohne dass dabei zusätzliche Kosten für Wartung und Pflege entstehen." Gameforge AG "Wir erschaffen Spielewelten und unsere Mitarbeiter reisen dafür rund um den Globus – oder aber auch nur in den nächsten Stadtteil. Gameforge schätzt und nutzt stadtmobil seit Jahren, sei es für Team-Events, Besorgungen oder für Dienstreisen. Für uns ist stadtmobil ein idealer Partner, der genauso flexibel und unkompliziert ist wie wir auch." Jochen Lehmann, Teamleiter Service bei Gameforge SSC Karlsruhe e.V. "Der Sport- und SchwimmClub Karlsruhe e.V. ist seit über 15 Jahren Teilnehmer bei stadtmobil und nutzt regelmäßig die Fahrzeuge. Für uns als Verein ist die Planbarkeit und Verfügbarkeit, besonders von 9-Sitzer-Bussen wichtig. Wir nutzen an jedem Wochenende den Service von stadtmobil und kommen so mit einem sehr kleinen vereinseigenen Fuhrpark aus. Für unsere Sportler und Trainer ist das ideal, die Haftungsfrage ist geklärt und es müssen nicht ausschließlich Privatfahrzeuge genutzt werden, um sicher zu Spielen oder Turnieren zu kommen. Der Umweltfaktor ist uns auch wichtig. Es können größere Fahrgemeinschaften gebildet und das ein oder andere Auto gespart werden. Uns überzeugt besonders der junge Fuhrpark, die Kostenersparnis für den Verein, die unkomplizierte Abwicklung der Buchungen und das freundliche Team von stadtmobil. Auch wenn mal etwas schief geht haben wir immer sehr positive Erfahrungen gemacht, egal zu welcher Tageszeit." SSC Karlsruhe e.V. / Stefan Ratzel, Geschäftsführer und Vorstand Sport ssc-karlsruhe.de

stadtflitzer

01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

Seit dem 05.04. auch in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiet Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

stadtflitzer

01.02.18 | Inhaltsseite stadtflitzer

Seit dem 05.04. auch in Pforzheim! stadtflitzer - unser free-floating-Angebot In vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim stadtmobil bietet neben den stationsgebundenen Fahrzeugen auch eine flexible Flotte an: stadtflitzer. Diese stehen überall in den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim verteilt zur Verfügung: Verbrenner in Karlsruhe, E-Fahrzeuge in Pforzheim. Nutzungsbeginn und -ende sind flexibel, bis max. 7 Tage, wobei nur die tatsächliche Nutzungsdauer berechnet wird. Die Rückgabe erfolgt innerhalb des jeweiligen stadtflitzer-Bediengebiets. Die genauen Grenzen sind in der stadtmobil-App farblich markiert: Rot für Karlsruhe, Blau für Pforzheim. stadtflitzer - so funktioniert's Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. stadtflitzer in Karlsruhe Dies ist ein YouTube Video. Wenn Sie auf dieses Video klicken, stimmen Sie der Datenschutzerklärung & Nutzungsbedingungen von Google zu. Außerdem stimmen Sie unserer Datenschutzrichtlinie zu. Um Videos von YouTube hier anzeigen zu lassen ist es nötig, dass Sie Marketing-Cookies zulassen . Alternativ können Sie das Video auch auf Youtube schauen . Bediengebiet Größte Flexibilität in vielen Karlsruher Stadtteilen und in Pforzheim! Zum Karlsruher-Bediengebiet gehören große Bereiche der Karlsruher Stadtteile Nord- und Nordweststadt, Mühlburg, Weststadt, Innenstadt Ost und -West, Südweststadt, Südstadt, Oststadt, Durlach, Durlach Aue und Hagsfeld. Das Bediengebiet in Pforzheim erstreckt sich über die Stadtteile Innenstadt, Nordstadt, Weststadt und grenzt an die Südoststadt und Südweststadt. Die jeweils aktuellen Grenzen der Bediengebiete entnehmen Sie bitte der stadtmobil-App. Nach dem Einloggen werden die Bediengebiete farblich abgehoben, hierzu einfach das Symbol "Ebenen" anklicken. Das Bediengebiet in Karlsruhe und dessen beiden Inseln in Hagsfeld und Durlach werden rot angezeigt, das Bediengebiet in Pforzheim blau. Bediengebiet in Karlsruhe Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. Bediengebiet in Pforzheim Aktuelles Bediengebiet auf mobil.stadtmobil.de : Einloggen, Pforzheim als Standort auswählen, Ebenen-Symbol anklicken, fertig. stadtflitzer reservieren oder direkt abholen Die aktuellen Standorte der stadtflitzer in Ihrer Nähe werden online nach dem Login auf mein.stadtmobil.de oder in der stadtmobil-App angezeigt. Tipp: Wenn Sie ausschließlich verfügbare stadtflitzer angezeigt bekommen möchten, wählen Sie den Filter stadtflitzer. Vor Ihrer Abholung können Sie stadtflitzer für maximal 30 Minuten online reservieren. Innerhalb dieser Zeit treten Sie die Fahrt an, andernfalls wird das Fahrzeug wieder freigegeben. Oder Sie nutzen stadtflitzer ganz spontan ohne Reservierung: Einfach freien stadtflitzer mit Ihrer stadtmobil-Zugangskarte oder über die stadtmobil-App öffnen und die Fahrt direkt antreten. Öffnen Sie Fahrzeuge mit dem Handy, erfolgt die PIN-Eingabe über die stadtmobil-App. Hier haben Sie bitte etwas Geduld: Es kann bis zu einer Minute dauern, bis die Öffnung eines freien stadtflitzers erfolgt. stadtflitzer fahren Einfach einen stadtflitzer im Bediengebiet wählen und per Zugangskarte oder stadtmobil-App öffnen. Einsteigen, am Bordcomputer die PIN eingeben und losfahren. Wird das Fahrzeug über die App geöffnet, erfolgt die PIN-Eingabe direkt über die stadtmobil-App. Befindet sich statt des Bordcomputers ein Schlüsselhalter im Fahrzeug, entfällt die PIN-Eingabe und Sie können direkt starten. Fahren Sie mit stadtflitzer wie Sie es von allen anderen stadtmobilen kennen, auch über die Stadtgrenzen hinaus. Wenn Sie Ihre Fahrt unterbrechen, schließen Sie den stadtflitzer wie gewohnt mit dem Schlüssel ab. stadtflitzer zurückgeben Sie können stadtflitzer nutzen, solange Sie möchten, bis zu einer Woche. Am Ende der Fahrt stellen Sie Ihren stadtflitzer wieder im jeweiligen Bediengebiet ab, indem Sie den stadtflitzer abgeholt haben. Stecken Sie den Schlüssel mit dem Chip in den Bordcomputer oder den Schlüsselhalter zurück und melden Sie sich mit der Zugangskarte ab oder verschließen Sie das Fahrzeug über die stadtmobil-App. Vorsicht bei der Rückgabe stadtflitzer dürfen in den Bediengebieten ausschließlich auf Parkplätzen am Straßenrand im öffentlichen Parkraum abgestellt werden, auf denen zeitlich uneingeschränkt geparkt werden darf. stadtflitzer sind mit Ausnahmegenehmigungen für das Parken in Bewohnerparkzonen des Karlsruhers und Pforzheimers Stadtgebiets ausgestattet und dürfen innerhalb des Bediengebiets auch auf Bewohnerparkplätzen abgestellt werden. Bitte parken Sie nicht auf Parkplätzen mit zeitlicher Beschränkung (im Bereich von Parkscheinautomaten oder auf Parkscheiben-Parkplätzen) und nicht auf beschilderten Carsharing-Parkplätzen, auf reservierten stadtmobil-Stellplätzen oder im Halteverbot. Stellen Sie stadtflitzer bei der Rückgabe keinesfalls in Tiefgaragen oder Parkhäusern ab! Bußgelder und andere durch Falschparken entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Verursachers. Rückgabe innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets an Ladepunkte der Stadtwerke Pforzheim Unter 25% Ladestand: Rückgabe ausschließlich an SWP-Ladepunkten. Bei 25 bis 75% Ladestand: Abstellen auf beliebigen Parkplätzen innerhalb des Pforzheimer Bediengebiets erlaubt. Über 75% Ladestand: Rückgabe an SWP-Ladepunkten nicht gestattet. Tanken und Laden Betanken Sie Ihren stadtflitzer wie gewohnt mit den Tankkarten aus dem Wagenbuch. Für die Pforzheimer Elektro-stadtflitzer liegt eine Ladekarte für das Laden an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim (hier geht's zur Übersicht ), sowie eine Ladekarte für das europaweite Laden im Wagenbuch bereit. Auch stadtflitzer müssen bei der Rückgabe mindestens ¼ Tankfüllung oder Ladestand aufweisen. Berechnung stadtflitzer sind in die Fahrzeugklasse "B Smart" eingegliedert. Die Abrechnung erfolgt im 10-Minuten-Takt und beginnt ab dem Moment, in dem Sie den stadtflitzer öffnen. 10 Minuten kosten im Zeittarif 30 Cent. Der km-Tarif beträgt 22 Cent, ab dem 101. Kilometer 16 Cent. Wenn Sie länger als 40 Minuten nutzen, greift automatisch der günstigere Stundenpreis, bei noch längerer Nutzung der Tages-, Wochenend- oder Wochenpreis. Das sollten Sie wissen Die bekannten stadtmobil-Nutzungsregeln gelten auch für stadtflitzer. Abweichende Nutzungsregeln finden Sie auf dieser Seite. Gebühren und Gutschriften sind nachzulesen in der Tarif- und Gebührenordnung . Fragen und Antworten Was sind die wesentlichen Unterschiede zwischen den stadtflitzern in Karlsruhe und Pforzheim? Die stadtflitzer in Pforzheim sind ausschließlich Elektrofahrzeuge und blau, während die in Karlsruhe rot und Verbrenner sind. Die Ladung der Fahrzeuge in Pforzheim erfolgt an Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim, während die Fahrzeuge in Karlsruhe getankt werden. Dürfen die stadtflitzer innerhalb der beiden Bediengebiete in Karlsruhe und Pforzheim wechseln? Nein, die stadtflitzer dürfen nicht zwischen den Bediengebieten in Karlsruhe und Pforzheim wechseln. Ein stadtflitzer der in Karlsruhe abgeholt wurde, muss auch wieder in Karlsruhe zurückgegeben werden, und ein stadtflitzer der in Pforzheim abgeholt wurde, muss auch wieder in Pforzheim zurückgegeben werden. Wie wird die Reservierungszeit bei stadtflitzer berechnet? Die Reservierungszeit ist kostenfrei, wenn Sie innerhalb dieser 30 Minuten die Fahrt antreten. Die Buchung beginnt und wird berechnet, ab Vorhalten der Zugangskarte am Auto, bzw. durch Freischaltung mit der App. Sollten Sie während der Reservierungszeit nicht mit dem stadtflitzer losfahren, wird 30 Minuten Zeit + 1,20,- € Grundgebühr berechnet. Darf ich auch außerhalb des Bediengebietes fahren? Ja. Die Fahrt kann deutschlandweit überall hingehen. Zum Fahrtende müssen die Autos immer wieder innerhalb des jeweiligen Bediengebietes in Karlsruhe oder Pforzheim abgestellt werden. Warum umfasst das Bediengebiet nicht ganz Karlsruhe oder Pforzheim? Das Prinzip der stadtflitzer ist für eine flexible und häufige Nutzung ausgelegt. Die Fahrzeuge müssen daher in einer bestimmten Dichte beieinander stehen, damit sie nicht zu lange ungenutzt stehen und das Angebot so überhaupt funktionieren kann. Deshalb ist derzeit nur ein innerstädtisches Bediengebiet möglich. Das aktuelle Bediengebiet ist das Ergebnis genauer Planungen. Wir sammeln laufend Erfahrungen und justieren gegebenenfalls nach. Welche Parkplätze kann ich für stadtflitzer nutzen, welche nicht? stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen. Nicht auf Privatparkplätzen. Nicht auf Carsharing-Parkplätzen. Ich kann das Auto nicht finden – ist da was mit der Ortung? Steht das Auto nicht direkt an der Adresse, die die App ausgibt? Keine Panik, Abweichungen bei der Ortung können manchmal vorkommen. Hier hilft es, sich genau umzuschauen. Parkt das Auto vielleicht nur 30 m weiter? Im Zweifel die 24h-Serviceszentrale anrufen. Wie kann ich mir stadtflitzer online anzeigen lassen? In mein.stadtmobil.de und mit der stadtmobil-App können Sie nach Login den Filter "stadtflitzer" wählen, um nur die stadtflitzer angezeigt zu bekommen. In der App können Sie zwischen Listenansicht und Kartenansicht wählen. In der Kartenansicht können Sie auch das Bediengebiet anzeigen lassen, indem Sie die Schaltfläche "Ebenen" aktivieren. Muss ich die Elektro-stadtflitzer in Pforzheim nach jeder Fahrt aufladen? Nein, Sie müssen die Fahrzeuge nicht nach jeder Fahrt aufladen. Wichtig ist: Bei der Rückgabe an einer Ladesäule der Stadtwerke Pforzheim innerhalb des Bediengebiets sollte der Ladestand zwischen 25 % und 75 % liegen. Bei Rückgabe auf einem normalen Parkplatz muss der Ladestand über 25% liegen. Bei abweichendem Ladestand können Gebühren anfallen. stadtflitzer müssen immer auf einem zeitlich unbeschränkten, kostenfreien öffentlichen Parkplatz innerhalb des Bediengebietes abgestellt werden. Nicht an stadtmobil-Stationen, Privatparkplätzen, Carsharing-Parkplätzen, Tiefgaragen oder in Parkhäuser! Wo finde ich Ladesäulen für die stadtflitzer in Pforzheim? Ladesäulen der Stadtwerke Pforzheim befinden sich im gesamten Bediengebiet. Eine genaue Übersicht des Ladenetzes finden Sie auf der Internetseite der Stadtwerke Pforzheim , oder durch das Benutzen der App, der Stadtwerke Pforzheim. Das Laden an Schnellladesäulen ist leider nicht möglich. Ich bin stadtmobil-Teilnehmerin, stadtmobil-Teilnehmer, was muss ich tun, wenn ich stadtflitzer nutzen möchte? stadtmobil-Teilnehmerinnen und -Teilnehmer können stadtflitzer automatisch mit nutzen. Das Online-Buchungssystem mein.stadtmobil.de und die stadtmobil-App zeigen nach Login die verfügbaren stadtflitzer an. Die stadtflitzer-Fahrten werden auf der stadtmobil-Fahrtabrechnung mit aufgeführt. Geöffnet und verschlossen wird das Fahrzeug mit Ihrer stadtmobil Zugangskarte oder mit der stadtmobil-App.

Automatische Buchungsbeendigung

16.04.18 | Nachrichten

Ab heute wird Ihre Buchung automatisch beendet und für die nächste Nutzung freigegeben, sobald Sie den Schlüssel zurück geben und mit der Zugangskarte am Auto oder Tresor die Buchung beenden. Für den nicht genutzten Buchungszeitraum gibt es eine Gutschrift in Höhe des halben Zeittarifs. Die Regelung und Berechnung für aktiv vorgenommene Stornierungen bleiben davon unberührt.